Es dürfen keine Clans wegen ihrer Kriminalität angeklagt werden. Es kann nur eine Anklage gegen einzelne und mehrere Täter erfolgen. Sippenhaft gibt es im Strafrecht nicht.
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Ergebnis 51 bis 60 von 69
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11.01.2016, 12:51
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.01.2016, 13:14
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11.01.2016, 13:21
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Zeugen können unter bestimmten Umständen das Recht zur Verweigerung der Aussage haben. § 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.
Und bei einem Clan ist jeder mit jedem verwandt. Und genau das nutzen kriminelle Clans.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.01.2016, 13:39Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Da gibt's übrigens Ausnahmen, z.B. für Flüchtlinge:
§ 12 StAG
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11.01.2016, 13:46Inaktiver User
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11.01.2016, 13:50Inaktiver User
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11.01.2016, 13:53Inaktiver User
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11.01.2016, 14:55
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Die meisten kriminellen Clan-Mitglieder können nicht angeschoben werden, da
sie eingebürgert wurden, oder mit jemandem aus D verheiratet sind.
Diesen Leuten passiert eher wenig bis nichts, die haben gute Anwälte,sind bestens
vernetzt, da kann der kleine "Otto-normal-Gauner" nur von träumen.
Viele sind in den 70ern, 80ern gekommen, als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon
vor allem, die werden wir nie wieder los. Damals muss alles schief gelaufen sein was nur
denkbar ist.Der Rechtstaat sieht alt aus gegen die....Die Träume sind geheime Tunnel, durch die wir zurück-
kehren, so daß wir einen Moment lang wieder sind, wer
wir waren
Aharon Appelfeld
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14.01.2016, 21:51
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Ich frage mich im Moment gerade, wem zum Kuckuck damit gedient ist, einen straffälligen, aber erfolgreichen Agenten postwendend zu seinem Auftraggeber zurückzuschicken. Von allen grund- und völkerrechtlichen Überlegungen mal abgesehen... ergibt das irgendeine Art von Sinn? Oder bin ich im falschen Film?
** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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14.01.2016, 21:57Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Was für einen Agenten, wildwusel?


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