Die Zuständigkeit für die Abschiebung liegt bei mehreren Behörden. Für den Erlass der Abschiebungsandrohung und für die Durchführung der Abschiebung sind grundsätzlich die Ausländerbehörden der Bundesländer zuständig (§ 71 Abs. 1 AufenthG). Eine Ausnahme besteht im Falle der Durchführung eines Asylverfahrens. Hier erlässt im Falle einer Antragsablehnung bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Abschiebungsandrohung (§ 34 AsylG). Für den Vollzug der Abschiebung sind jedoch wieder die Ausländerbehörden der Länder zuständig (§ 40 AsylG). Die Abschiebung ist grundsätzlich zuvor schriftlich anzudrohen (§ 59 AufenthG). Dem Betroffenen ist eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu setzen. In der Regel ergeht die Abschiebungsandrohung zusammen mit dem Verwaltungsakt, mit dem das Aufenthaltsrecht erlischt.
nachzulesen bei Wiki
nein ein Strafgericht hat die Befugnis nicht.
Antworten
Ergebnis 41 bis 50 von 69
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08.01.2016, 13:24
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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08.01.2016, 13:44Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Es müssen 3 Gesetze geändert werden.
Das kann dauern!
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08.01.2016, 21:31
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Und selbst wenn die Gesetze geändert werden, glaube ich nicht an wesentlich
häufigere Abschiebungen.Die Lobby der Gegner und derjenigen,die wollen das es
so bleibt wie es ist, ist zu groß.Anwälte zB. Wie lange hat es damals gedauert, bis der
sogenannte Kalif von Köln endlich abgeschoben wurde ?!OK, der war wohl kein
direkter Gewalttäter,"nur" ein Aufhetzer.
Es muss ein Gesetz her, wo es bei erwiesener krimineller Neigung und dadurch resul-
tierenden Taten schnell und ohne Widerspruchsmöglichkeit abgeschoben wird, notfalls
auch in ein Bürgerkriegsland.Dann wollen die es halt nicht anders.Die Träume sind geheime Tunnel, durch die wir zurück-
kehren, so daß wir einen Moment lang wieder sind, wer
wir waren
Aharon Appelfeld
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08.01.2016, 22:48
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Moderationsansage
Wir akzeptieren hier keine 2. Diskussion über Köln.
Beschränkt Euch bitte auf die rechtliche Erörterung zum Thema Abschiebung, alle sonstigen Beiträge werden gelöscht.
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11.01.2016, 11:08
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Abschiebung von Bundesbürgern mit Deutschen Pass nach Einbürgerung
Ganz ehrlich ich finde diesen Gedanken äusserst merkwürdig, dass ist so ähnlich wie ich bekomme gewollt ein Kind und will das nicht weil es den ganzen Tag schreit und ständig neue Windeln benötigt, ist mir zu anstrengend soll sich doch jemand anderes drum kümmern.
Wenn jemand einen Deutschen Pass hat wird im Vorfeld vieles geprüft, man muss einen Job haben (HartzIV wird nicht eingebürgert), keine Straftaten, Deutschtest, etc......
Entweder oder ist da für mich die Devise!!!Das Leben macht was es will und ich auch!
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11.01.2016, 12:28Inaktiver User
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11.01.2016, 12:38
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.01.2016, 12:38
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
.Die Auslieferung deutscher Staastangehöriger in ein anderes Land zum Zwecke der Strafverfolgung wird gemäß dem "Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen" (IRG) geregelt.
Gemäß § 80 IRG dürfen deutsche Staatsangehörige nur ausgeliefert werden, wenn
1. gesichert ist, dass der ersuchende Mitgliedstaat nach Verhängung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion anbieten wird, den Verfolgten auf seinen Wunsch zur Vollstreckung in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zurückzuüberstellen,
und
2. die Tat einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Mitgliedstaat aufweist.
Dies bedeutet, dass zunächst der betreffende deutsche Staatsbürger an das ersuchende Land ausgeliefert werden muss, wo er bis zur Verkündung des Urteils in Haft verbleibt. Erst danach kann er zur Vollstreckung der Strafe in sein Heimatland zurückkehren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich derartige Auslieferungsabkommen auf die europäischen Staaten beziehen, und nicht auf außereuropäische Länder anzuwenden sind.Geändert von Opelius (11.01.2016 um 12:43 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.01.2016, 12:39Inaktiver User
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11.01.2016, 12:47
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Die Frage nach Abschiebung ausländischer Straftäter ist das eine. Was meines Erachtens aber noch unverständlicher ist: warum können die von der TE angeführten Clans -egal mit welchem Pass - überhaupt ungestört ihren kriminellen Geschäften nachgehen? Wo ist denn hier unsere Strafverfolgung?
Es reicht ja nicht, dass man irgendwann kriminelle Leute aus dem Land schafft, sondern dass man sie hier erstmal aufgreift. Dass der Staat ihnen überhaupt Grenzen aufzeigt. Nichtmal das passiert ja bisher ausreichend.


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