Ich weiß, dass anläßlich der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika und Brasilien bekannten Hooligans der Pass abgenommen wurde. Ebenso ausreisewilligen Salafisten.
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Ergebnis 31 bis 40 von 69
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08.01.2016, 13:06
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Geändert von Opelius (08.01.2016 um 13:12 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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08.01.2016, 13:06
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Dass ist nicht mehr so, ich in Deutschland geboren vor über 40 Jahren, EU Land (ich brauche trotzdem eine Aufenthaltsgenehmigung, die ist unbefristet) habe die Unterlagen zur Einbürgerung zu Hause...
Ich kann meine Geburtsnationalität behalten und Deutsche werden, es gibt mittlerweile die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland.
Dass weiss ich genau, denn ich bin beides und jetzt darf ich es auch sein....Das Leben macht was es will und ich auch!
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08.01.2016, 13:06
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
wenn der bundestag so tickt wie einige der schreiberlinge (um nicht zu sagen bedenkenträger) hier müssen wir noch viele zelte kaufen. .
ad 1) mal anfangen, die 600.000 abgelehnten abzuschieben
ad 2) marokko und tuiesien zu sichern herkunftsländern erklären und keinen mehr reinlassen (mh . . da müsste es aber so etwas wie eine staatsgrenze geben. wäre eigentlich gar nicht verkehrt!).
marokko und tuniesien sind nicht gerade unbeliebt als urlaubsland der deutschen, von daher halte ich es für völlig verkehrt, auch nur einen einzigen "asylbewerber" aus diesen ländern durch das verfahren zu schleusen. kostet ja - so nebenher bemerkt - auch ein par kreuzerchen).
luciernago
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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08.01.2016, 13:10
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Manche Umfelder können aufgrund ihrer inhärenten Illegalität nicht unter staatlicher Kontrolle sein. Beim Drogenhandel gilt kein Verbraucherschutz, bei Einbrechern greift keine Arbeitssicherheitsbestimmung... und in Abwesenheit anerkannter staatlicher Gewalt nistet sich private ein. Wenn man sich anschaut, unter welchen Umständen Mafia-Strukturen entstehen, sieht man das Muster.
Was heißt denn das konkret, "ein bißchen vereinfacht"? Wer soll keinen Zugang mehr zu welchen Rechtsmitteln haben?
Eine zügigere und konsitentere Umsetzung bestehender Gesetze (von denen das Recht, Einspruch einzulegen, eines ist) scheitert eher an Personalmangel, schlechter Organisation, und grottiger technologischer Ausstattung als an Überanwendung von Bürgerrechten.
Ich würde mich nicht wundern, wenn das in der jahrzehntelangen Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft (die ja in DE noch ein relativ junges Kücken ist) mal aufgekommen wäre. Ich wüßte jetzt aber gar nicht mehr, was dazu gesagt wurde...** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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08.01.2016, 13:11Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Doppelte Staatsbürgerschaft, klar. Wichtig ist in dieser Hinsicht nur, dass dir als Deutsche/r die Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden darf, wenn du dann staatenlos bist. Diesen Zustand gibt es hier nicht. Wenn du zwei Staatsbürgerschaften hast, kann dir in D. dann die deutsche aberkannt werden. Lese ich jedenfalls daraus.
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08.01.2016, 13:12
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08.01.2016, 13:13
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08.01.2016, 13:15
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Salafisten aber schon
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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08.01.2016, 13:18
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
In den letzten Tagen habe ich, glaube ich, in der "Zeit" ein Interview mit einem Strafrechtler gelesen, der es als Option (allerdings ausdrücklich nicht in der gegenwärtig aufgeheizten Lage) gesehen hat, wenn man den Strafgerichten auch die Entscheidung über eine anschließende Ausweisung eines Straftäters zuordnet. Das ist nämlich bis jetzt nicht so, was ich falsch finde. Denn im Lauf des Prozesses wird das Vor- und Privatleben eines Angeschuldigten genau durchleuchtet, und die Richter können sich sehr wohl ein Bild machen, ob eine Abschiebung angebracht wäre oder nicht.
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08.01.2016, 13:21Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?


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