Das sehe ich ein bisschen anders bzw. finde nicht, dass der Rechtsstaat abgeschafft wird, wenn Abschiebungen ein bisschen vereinfacht bzw. die Gesetze strikter umgesetzt werden. Als strikter Gegner der Todesstrafe bin ich natürlich dagegen, jemanden abzuschieben, dem selbige droht. Aber wenn ich zum Beispiel im Frauenhaus aufgenommen werde, weil mein Mann mich verprügelt und verfolgt, und dort selbst prügle oder klaue, fliege ich dort auch irgendwann raus.
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Ergebnis 21 bis 30 von 69
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08.01.2016, 12:47
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
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08.01.2016, 12:48
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Ja, da sind die Deutschen Weltmeister, im Diskutieren, Sätze und Aussagen sezieren, sich in Talkshows in Szene setzen, leere Ankündigungen, Versprechungen und Schuldzuweisen, das können wir.
Beim Machen oder Tun wird es schon etwas dünner, um nicht zu sagen, es tut sich merklich wenig. Aber darüber regt sich keiner auf. Man stelle sich vor, die ändern wirklich etwas, worüber sich dann noch aufregen, mit was soll sich ein Politiker in Szene setzen, leer Talkshows, nee das wäre zu einfach. Lieber das Thema im gefühlten zehnten Strang noch mal durchkauen.
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08.01.2016, 12:50
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08.01.2016, 12:51Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Das stimmt, bei hier Geborenen ist das gar nicht so einfach.
Ich kann mich an eine emotionale Debatte um die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters "Mehmed" erinnern. Einer der Diskutanten äußerte (völlig unemotional): "Aber dann kriegt die Türkei ja jemanden, für den sie gar nichts kann." Das hatte ich nicht bedacht, dabei ist dieser Aspekt nicht von der Hand zu weisen.
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08.01.2016, 12:52
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08.01.2016, 12:55
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08.01.2016, 12:57
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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08.01.2016, 12:58
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
aus dem verlinkten Artikel.Damit hätte Deutschland die Möglichkeit, Islamisten einerseits loszuwerden – durch Entzug der Staatsbürgerschaft – oder sie unter Kontrolle im Land zu halten – durch Entzug des Reisepasses oder Personalausweises. Das Bundeskabinett hatte zuletzt beschlossen, dass sogenannte Gefährder, denen der Ausweis entzogen wurde, künftig einen Ersatz-Personalausweis erhalten, der nicht zum Verlassen des Bundesgebiets berechtigt
Da wird etwas gefordert, was längst Gesetzeslage ist. Bekannten Hooligans kann der Pass und der Perso entzogen werden, damit sie nicht zum Randalieren ins Ausland fahren können.
Paßgesetz
§ 7 Paßversagung
(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der
Paßbewerber
1.die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik
Deutschland gefährdet;
2.sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer
mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich
dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
3.einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das
Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will;
4.sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und
Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße
gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will;
5.sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;
6.sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will;
7.als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3
Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die
Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
8.als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des
Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik
Deutschland verlassen will;
9.als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ohne die nach § 23 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes
erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst die Bundesrepublik Deutschland für
länger als drei Monate verlassen will;
10.eine in § 89a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen wird.
(2) Von der Paßversagung ist abzusehen, wenn sie unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es
genügt, den Geltungsbereich oder die Gültigkeitsdauer des Passes zu beschränken. Die
Beschränkung ist im Paß zu vermerken. Fallen die Voraussetzungen für die Beschränkung fort, wird
auf Antrag ein neuer Paß ausgestellt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Versagung eines ausschließlich als Paßersatz bestimmten
amtlichen Ausweises.
(4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt
werden.
§ 8 Paßentziehung
Ein Paß oder ein ausschließlich als Paßersatz bestimmter amtlicher Ausweis kann dem Inhaber
entzogen werden, wenn Tatsachen bekanntwerden, die nach § 7 Abs. 1 die Paßversagung
rechtfertigen würden.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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08.01.2016, 13:00Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat und für den die Optionspflicht gilt, muss spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will.
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt. Der Verlust tritt ebenfalls nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz hat.
Quelle
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08.01.2016, 13:03



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