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08.01.2016, 12:13Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
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08.01.2016, 12:25
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Abschiebung wann gerechtfertigt, wenn unsere Gesetzeslage die Grundlage dafür bietet, dafür bin ich froh in einer Demokratie zu leben.
Ob sie immer gerechtfertigt sind im Hinblick auf eine nach Jahren erfolgreiche Intergrations in ein soziales Gefüge oder bereits hier geborene Kinder / Jugendliche ist defizil zu betrachten...
Aber auch da hat der Staat mit doppelter Staatsbürgerschaft bei Geburt in Deutschland reagiert.... Ich weiss leider nicht ob diese auch für Menschen aus nicht EU Staaten gilt.
Eine Meinung habe ich, Straftaten in Deutschland getätigt, müssen auch hier verbüsst werden und wenn danach eine Abschiebung begründet auf der aktuellen Gesetzeslage zulässig ist bedeutet das für mich direkt vom Knast zum Flughafen....
Straftaten in Deutschland unterliegen unseren Gesetzen, diesen Gesetzen müssen wir uns alle fügen, egal ob dick, dünn, EU oder nicht EU Bürger.
Daher gleiches Recht für alle die dagegen verstossen...
Allerdings ist die Bestrafung "nicht EU Bürger" doppelt, erst Knast dann Hausverbot in Deutschland...
Wie ist das zu sehen, hat der Straftäter nicht nach Verbüssung seiner Strafe wieder alle bürgerlichen Rechte? Jeder die Chance auf einen Neustart?
Wenn ein Vergewaltiger = EU Bürger hier Deutschland seine Tat verbüsst hat darf er bleiben und wird nicht in die Pampa geschickt....
Schwierig..... Klar bin ich froh um jeden Menschen der mich hier in D in Gefahr bringen könnte der nicht mehr da ist, aber wenn ein Nicht EU Bürger in sein Land zurück gehen muss befinden sich die Menschen dort wieder in Gefahr, oder?Das Leben macht was es will und ich auch!
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08.01.2016, 12:25
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08.01.2016, 12:27
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Abschiebungen sind möglich, wenn das Abschiebeverfahren abgeschlossen ist. Aber das Auswärtige Amt muss dabei mit eingeschaltet werden. Wenn es, wie zur Zeit für Afghanistan, Mali, Eritrea, Syrien und anderen Ländern mit bürgerkriegsähnlichen Zustanden, das Herkunftsland als nicht sicher einstuft, kann eine Abschiebung nicht erfolgen.
Es hat in den vergangene Jahren auch Situationen gegeben, dass am Hauptstadtflughafen dem Rückgeführten der Pass entzogen wurde und man ihn für staatenlos erklärte. Dann durfte der Begleiter mit demjenigen zurück. In jedem Fall verhandelt das AA ob der Möglichkeiten der Rückführung.
Nicht selten wurde auch dem Rückgeführten ein Handgeld in US-Dollar ausgehändigt, damit er Geld zur Weiterfahrt in sein Heimatdorf hatte. Das knöpften dann bestechliche Einreisebeamte schon mal demjenigen ab.
In jungen Jahren habe ich einmal wegen eines Matrosen aus Ghana, der sein Schiff verpasst hatte, die Botschaft angerufen. Da notierte sich jemand alle Daten mit dem Hinweis, sich wieder zu melden. Am nächsten Tag musste ich zum Dezernenten, der mich einen Anschiss verpasste. Alle Anfragen an Botschaften müssen über das Auswärtige Amt gehen. Und das sei die Sache des Dezernenten.
Der Reeder vermisste seinen Matrosen nicht. Er kam dann in der Seemannsmission unter und verschwand da irgendwann.Geändert von Opelius (08.01.2016 um 12:34 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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08.01.2016, 12:38
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Da bin ich zumindest bei den Antänzern nicht so sicher... aber sollte, bei grober Undankbarkeit, nicht auch ein Entzug der Staatsbürgerschaft in Betracht gezogen werden? Ich hoffe, ich darf diesen Artikel verlinken?
http://www.zeit.de/politik/deutschla...usweis-caffier
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08.01.2016, 12:39Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Das stimmt nicht.
Erstens ist das ein Fazit aus einer Reihe von Aussagen, die man sehr wohl diskutieren kann, und keine Aufforderung dieses Users an die Mituser.
Und zweitens ist das mindestens der fünfte oder sechste parallel laufende "Ausländerstrang" in diesem Forum. Derzeit kann also nicht im Entferntesten von einer Beendigung der Diskussion die Rede sein.
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08.01.2016, 12:40Inaktiver User
AW: Wann sind Abschiebungen gerechtfertigt?
Soweit ich weiß, sind diese ominösen "Libanesen" zu einem großen Teil staatenlos. Ursprünglich eine nationale Minderheit in der Türkei[?], die aber seit Jahrzehnten im Libanon gelebt hat und dann im Zuge des libanesischen Bürgerkrieges in Deutschland gelandet ist. Oder so ähnlich. Staatenlose kann man leider überhaupt nicht abschieben, obwohl man gerade diese Leute sehr gerne loswerden würde. Einige werden wohl auch eine deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Allerdings frage ich mich sowieso, warum Kriminelle überhaupt irgendwo in Deutschland regieren können. Darüber zerbreche ich mir auch immer dann den Kopf, wenn ich höre, dass sich Rockergruppen einen Kampf um die "Vorherrschaft im Rotlichtmilieu" geliefert haben.
Abschiebungen sind meines Erachtens gerechtfertigt, wenn jemand erhebliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit begeht oder fortgesetzt straffällig wird. Es sei den, dem Betreffenden würde der Tod oder ähnliches Ungemach drohen. Dann muss er eben ins Gefängnis.
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08.01.2016, 12:42
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08.01.2016, 12:43
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08.01.2016, 12:46Inaktiver User


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