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25.07.2015, 12:53Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
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25.07.2015, 13:05
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Ja, denn beim nächsten Vorfall dieser Art wird ihr unterstellt, dass sie einen Schüler besser benotet hat als eine Schülerin. Und obwohl dieser Vorfall an sich erledigt ist, bleibt das Gerücht an ihn haften. Beim nächsten Gerücht dieser Art gilt das erste Gerücht als "Fakt".
Was soll eine Entschuldigung vor der Klasse und den Lehrern bewirken, wenn der Junge auf dem Pausenhof getratscht hat? Wie will er das Gerücht aus der Welt schaffen?
Das geht nicht, das kann er nie mehr.
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25.07.2015, 13:26Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Es wird nach dieser Entscheidung der Schule aller Vorraussicht nach aber keinen "Vorfall dieser Art" (=Gerücht) mehr geben.
Das war wohl das Ziel, und m.E. wurde das erreicht. Unabhängig davon, ob der Schulverweis wirklich gerechtfertigt war. (War er ja offenbar nicht, das Gericht hat ja dann anders entschieden).Geändert von Inaktiver User (25.07.2015 um 13:56 Uhr)
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25.07.2015, 14:04Inaktiver User
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25.07.2015, 14:48Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Das ist doch ein frommer Wunsch, genauso wie Länder, die die Todesstrafe praktizieren trotzdem weiterhin Mörder und Vergewaltiger in ihrer Gesellschaft haben. Krasser Vergleich, aber ein anderer fällt mir gerade nicht ein.
Warum also soll es solche Vorkommnisse nicht mehr geben? Gerade weil es dieses Gerichtsurteil jetzt gibt, da die Schule so schnell geschossen hat, ist doch Tür und Tor geöffnet worden, erst Recht los zu schlagen - kann ja nichts passieren!
Das Gerücht selbst wurde ja auch nicht aus der Welt geschafft, es geistert doch immer noch rum, wie viele mitwissende Schüler sollen denn jetzt gehen müssen? Es wäre wirklich DIE Gelegenheit gewesen, in jeder einzelnen Klasse darüber zu reden. Dass die Schulleitung weiß, dass da gerade fieses Geratsche unterwegs ist und das durch den Kontakt zu den Schülern der Schule bekämpft.
Täter-Opfer Ausgleich in Form einer wie auch immer aussehenden Wiedergutmachung wäre eine Lehre fürs Leben gewesen, so lernt der Schüler bloß, dass Reue eh nix bringt und man ausschließlich einen guten Anwalt braucht! Ich fand die Idee der Mutter gar nicht so schlecht, dass er sich öffentlich bei der Lehrerin entschuldigt, hätte dann auch Thema für alle Schüler sein können, dass das statt gefunden hat. Wenn ich mir überlege, wie unreif meine Hirnbaustelle hier mit 11 Jahren war - der hätte bei sowas auch noch Hilfsstellung gebraucht, was ich in dem Alter auch noch völlig normal und in Ordnung finde.
So stecken die doch nur den Kopf in den Sand, wahrscheinlich lacht sich der/die eigentliche Verursacher/in dabei gerade halb tot.
Und fieses Geratsche gab und gibt es immer, ich nehme mich davon auch nicht aus, ich habe auch schon Gemeinheiten über jemanden los gelassen, den ich nicht leiden konnte. Ich setze mir da keinen Heiligenschein auf und bin baff erstaunt, wie viele gute Menschen in der Bri doch unterwegs sind. Wobei ich mir sicher bin, nicht jede Fiesheit wird auch als Fiesheit gesehen wird und jeder hier Dreck am Stecken hat - so mehr oder weniger!
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25.07.2015, 15:02
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Diese Täter-Opfer-Geschichte wäre dann angebracht gewesen, wenns sich um fiese Schulhoftratschereien gehandelt hätte- die Mathilde aus der 9d hat mit Fritz aus der 10 a gep....
Und wie schon gesagt- ich gehe davon aus, dass da im Vorfeld schon mehr gelaufen sein wird. Und auch, dass die ganze Sache schon thematisiert wird im Unterricht.
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25.07.2015, 15:14
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Welche Wiedergutmachung kann denn ein Schüler anbieten, der der Lehrkraft nachhaltig ihre Existenz sichert und weitere Gerüchte im Keim erstickt?
Das ist doch gar nicht möglich.
Außerdem wird ja auch darauf hingewiesen, dass der Lehrerin "ja nichts passiert ist". Stimmt derzeit auch ja. Nur ihr Ruf, dass sie sich korrekt in ihrer Arbeit verhält, hat durch die Gerüchte gelitten. Wie soll so ein Schaden am guten Ruf denn behoben werden können? Was kostet so etwas?
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25.07.2015, 15:30Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Ich bin der Meinung, daß das nicht nur ein krasser Vergleich ist, sondern überhaupt nicht verglichen werden kann.
Es kann nichts passieren? Es ist doch was passiert. Der Schüler wurde von der Schule gewiesen. Das ist ja die härteste Maßnahme einer Schule. Findet sich keine Schule mehr, die den Schüler aufnimmt, war's das. Das ist doch eine extreme "Strafe", findest Du echt, das ist: "nichts kann passieren"?Warum also soll es solche Vorkommnisse nicht mehr geben? Gerade weil es dieses Gerichtsurteil jetzt gibt, da die Schule so schnell geschossen hat, ist doch Tür und Tor geöffnet worden, erst Recht los zu schlagen - kann ja nichts passieren!
Für mich ist der Schulverweis die eindeutige Stellungnahme der Schule, daß es ein Gerücht ist, aber nichts dran ist. Deutlicher hätte sie ihre Haltung kaum machen können, meiner Meinung nach. Den schwarzen Peter, wenn man so sagen möchte, hat nun eindeutig der "gerüchtestreuende Schüler".Das Gerücht selbst wurde ja auch nicht aus der Welt geschafft, es geistert doch immer noch rum, wie viele mitwissende Schüler sollen denn jetzt gehen müssen?
Das kann, und sollte man auch, in jedem Fall tun. Also auch jetzt, wo der Schüler nicht mehr auf dieser Schule ist.Es wäre wirklich DIE Gelegenheit gewesen, in jeder einzelnen Klasse darüber zu reden.
Klar sind auch andere Vorgehensweisen denkbar. Und ob sie besser oder schlechter im Ergebnis gewesen wären, kann sein oder kann nicht sein, kommt auf das gewünschte Ergebnis an und darauf, wie das dann umgesetzt wird. Gelernt hat der Schüler so aber auch etwas. Und alle anderen mit ihm, das denke ich schon. Und zwar, daß solche gravierenden Gerüchte verbreiten extreme Konsequenzen nach sich ziehen kann.Täter-Opfer Ausgleich in Form einer wie auch immer aussehenden Wiedergutmachung wäre eine Lehre fürs Leben gewesen, so lernt der Schüler bloß, dass Reue eh nix bringt und man ausschließlich einen guten Anwalt braucht!
Ich will gar nicht sagen, daß das der beste oder gar einzige Weg war (rechtens war es ja schonmal nicht, wie ich gelesen habe). Das Ziel wurde aber schon erreicht, mit aller Deutlichkeit auszusagen, daß man es für ein Gerücht ohne Boden hält. So kommt es wenigstens bei mir an, daß das das Ziel war. Man hat sich deutlich schützend vor die Lehrerschaft gestellt, - so irgendwie.Geändert von Inaktiver User (25.07.2015 um 16:51 Uhr)
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25.07.2015, 16:58Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Das beantwortest du dir hiermit doch gerade selbst:Es kann nichts passieren? Es ist doch was passiert. Der Schüler wurde von der Schule gewiesen. Das ist ja die härteste Maßnahme einer Schule. Findet sich keine Schule mehr, die den Schüler aufnimmt, war's das. Das ist doch eine extreme "Strafe", findest Du echt, das ist: "nichts kann passieren"?
Ich will gar nicht sagen, daß das der beste oder gar einzige Weg war (rechtens war es ja schonmal nicht, wie ich gelesen habe).
Damit ist meiner Meinung nach kein neuerliches Geratsche gestoppt - im Gegenteil: Jeder weiß jetzt, dass ein Schüler/eine Schülerin deswegen nicht der Schule verwiesen werden darf. Künftig können Eltern also ganz entspannt vor dem Schulleiter stehen und sagen, mein Kind darf das weil....
ICH halte das Vorgehen für reichlich unklug, meine bescheidene Meinung und ich denke, es wurden Chancen verpasst.
Wir hatten im Freundeskreis einen Pädagogen, der mit viel schlimmeren Vorwürfen aus der Jugendtruppe, die er mit betreute konfrontiert war. Männer scheinen da aber doch etwas sachlicher und nüchterner bleiben zu können. Die Situation ließ sich damals lösen und der "Täter" hat sich trotzdem gut gemacht und das Verhältnis wurde nicht nachhaltig gestört.
Im hier vorliegenden Fall könnte (rein spekulativ) eine Lehrkraft/Schule aber auch tatsächlich die Gelegenheit ergriffen haben einen ihr sowieso unliebsamen Schüler los zu werden - in dem Artikel steht ja, dass er der Lehrerin gesagt habe "was ihm zu Ohren gekommen sei..." Hat irgendjemand nochmal nachgehakt, vom wem? Und dann wiederum denjenigen gefragt? Und den davor?
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25.07.2015, 18:09Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Ich kenne mich zwar nicht wirklich aus mit den Schulgesetzen etc. Ich ging halt davon aus, daß jeder Fall ja wieder neu ist, dann könnte wieder ein Verweis erfolgen bei ähnlichem Vorkommnis, eine Klage gäbe den Eltern vielleicht zwar wieder Recht. Sie haben aber letztlich wenig davon, von der Schule ist von der Schule, meist wird der Schüler wohl gar nicht dorthin zurückwollen. Ich stelle es mir ähnlich vor wie bei Kündigungen, die nicht rechtens sind.
Dazu kommt die Schwierigkeit, eine adäquate neue Schule zu finden.
Es ist also weiterhin empfindlich, was "passiert", wenn es passiert.
Kann sein, und kommt halt darauf an, was man wollte. Ich verstehe es wie gesagt so, daß man sich eindeutig positionieren wollte, die Lehrerin und vlt. auch allgemein mal die Lehrer schützen wollte.ICH halte das Vorgehen für reichlich unklug, meine bescheidene Meinung und ich denke, es wurden Chancen verpasst.
Ist das jetzt sexistisch? - Auf jeden Fall sind die Fälle doch sicher alle auch individuell zu betrachten. Von Deinem geschilderten Fall wissen wir jetzt gar nichts, vom Fall des Stranges recht wenig.Wir hatten im Freundeskreis einen Pädagogen, der mit viel schlimmeren Vorwürfen aus der Jugendtruppe, die er mit betreute konfrontiert war. Männer scheinen da aber doch etwas sachlicher und nüchterner bleiben zu können. Die Situation ließ sich damals lösen und der "Täter" hat sich trotzdem gut gemacht und das Verhältnis wurde nicht nachhaltig gestört.
Wie gesagt, klar, es gibt immer versch. Möglichkeiten zu reagieren. Ich habe auch schon einige (schlimme, in meinen Augen) Geschichten von Schülern gehört, und nur einmal von einem Verweis (für eine Woche oder so). Es wird wohl, und das ist ja auch gut so, vorwiegend versucht, das anders zu regeln. - Man kennt die Situationen auch nicht immer im Einzelnen, das gesamte Drumherum und so, vermute ich.
Auch das ist möglich. Es scheint ja einiges schon vorausgehen zu müssen, bevor ein Schüler tatsächlich von der Schule fliegt, oder? Es muß da vorher glaube ich schon Abmahnungen oder etwas in der Art geben, oder?Im hier vorliegenden Fall könnte (rein spekulativ) eine Lehrkraft/Schule aber auch tatsächlich die Gelegenheit ergriffen haben einen ihr sowieso unliebsamen Schüler los zu werdenGeändert von Inaktiver User (25.07.2015 um 18:23 Uhr)



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