Nun ja, dies hier ist aber ein sehr böses Gerücht!
Und ach so kleine Kinder sind 11jährige auch nicht immer. Die wissen dann schon, was sie erzählen müssen, damit es anderen an den Kragen geht.
Die Abmahnungen vorher werden auch schon ihre (böse)Vorgeschichte gehabt haben und alles in allem ist das nur die Spitze des Eisberges. Davon bin ich überzeugt.
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25.07.2015, 00:28Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
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25.07.2015, 09:00
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Leider reicht bei diesem Gerücht eine einfache Entschuldigung nicht. Denn das Gerücht ist damit nicht aus der Welt und taucht bei nächste Gelegenheit wieder auf. Und leider unterstellt dieses Gerücht der Lehrerin eine strafbare Handlung: Mit einem Schüler eine Liebschaft zu haben, bedeutet für sie den unwiderruflichen Hinauswurf aus der Schule, weil ihre das verboten ist. Bei der Lehrerin geht es also nicht nur um Rufmord, sondern um ihre gesamte Existenz.
Die Lehrerin steht jetzt die nächsten drei Jahre mindestens unter "Gesamtüberwachung". Dazu kommt, dass sie jung und attraktiv ist. Eine explosive Mischung, die beim nächsten Gerücht über sie für sie unangenehme Konsequenzen hat.
Genau diesen Unterschied sieht die Mutter aber nicht.
Der Vorgang in Bayern ist genau so. Der Junge und die Mutter sind dazu gehört worden. Wenn da die Einsicht der Eltern fehlt, dass dieses Gerücht und die Tratscherei Rufmord und Unterstellung einer Straftat sind, dann müssen beide eben mit den Konsequenzen der Tat leben.
Ja.
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25.07.2015, 09:02
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Lesen hilft manchmal: Der Junge WOLLTE sich ÖFFENTLICH (in derSchule) ENTSCHULDIGEN!
wurde aber von der Schule als nicht glaubwürdig abgelehnt
stand im verlinkten Bericht und hier zu lesen
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25.07.2015, 09:20
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Das sagen die Eltern... War das wirklich so? Wann wurde die Entschuldigung angeboten? Als der Verweis kam oder vorher?
Die Schule darf wegen Schweigepflicht keine Stellung dazu beziehen. Deshalb kann niemand sagen, ob das so stimmt, was die Eltern erzählen, da sind einfach zu viele Fragen offen und eine Partei darf nicht öffentlich Stellung dazu beziehen, weil sie sich sonst strafbar macht.
Diesen Artikel der Abendzeitung München ist auch interessant. Er deutet an, der Junge könnte aus Rache an dem Schüler der angeblich mit der Lehrerin Sex gehabt hat gehandelt haben. Die Schule spricht darin von wiederholtem, schwerem Fehlverhalten und einem Mangel an Einsicht und Bemühungen das Verhalten zu ändern. Das klingt für mich nicht nach Quatschen im Unterricht.
Und ja, vielleicht wollten sie ein Exempel statuieren, vielleicht war dieser Vorfall aber auch einfach der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte.
Wir wissen es nicht.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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25.07.2015, 09:20
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Wärest du als betroffene Lehrkraft damit einverstanden?
Beim nächsten Gerücht stehst du als betroffene Lehrkraft vor einem Untersuchungsausschuss und fliegst vielleicht aus dem Schuldienst ohne Arbeitslosenversicherung und ohne Rentenansprüche.
Hättest du ja zur öffentlichen Entschuldigung gesagt?
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25.07.2015, 09:43
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Ja, denn in dem im Eingangspost verlinkten Artikel steht:
das wäre mir als Betroffene wesentlich lieber. Denn deutlicher können solche Vorwürfe nicht entkräftet werden und es wäre, wie ila ja auch schon schrieb, ein guter Einstieg in eine mal wirklich kritische und sinnvolle Medienpädagogik und soziale Kompetenz-Schulung. Das hätte man so gesehen sogar zum Schulprojekt machen können.Die Eltern des Schülers hatten angeboten, dass ihr Sohn sich in aller Form vor versammelter Klasse bei der Lehrerin entschuldigen und aufklären werde, dass alles nur ein haltloses Pausenhofgerücht gewesen sei, sagt Anwalt Wichmann.
So aber bleibt der Frau doch ein "Gschmäckle" anhaften. Sie hat demonstriert, dass sie die Stärkere ist, aber nicht, dass an dem ganzen Zeug nix dran wäre. Wenn sie so attraktiv ist, wird sie solche Konflikte wahrscheinlich noch öfter haben. Mit einem sinnigen pädagogischen Umgang hätte sie aber in Folge zumindest in dieser Schule wahrscheinlich Ruhe gehabt, weil die Schüler anfangen würden zu denken und (selbst-)kritischer zu werden.Grüße
A.
Wenn man bedenkt,wie oft ich in diesem Leben schon falsch abgebogen bin, ist es ein Wunder, dass ich mich überhaupt noch auf diesem Planeten befinde.
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25.07.2015, 10:02Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
An Gymnasien vielleicht - in unserem Landkreis gibt es schon seit Jahren Schulsozialarbeit an Mittelschulen. Und dass es dort nötiger wäre, ist nicht richtig, denn wie man sieht, gibt es Probleme genug auch an Gymnasien, nur werden sie dort oft unter den Teppich gehört, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Hierzu passt ganz wunderbar diese Geschichte......
Das ist die Crux bei diesen Fällen: Die Eltern dürfen an die Öffentlichkeit gehen und alles Mögliche verbreiten, die Schule/Lehrkräfte haben Schweigepflicht und können sich nicht wehren. Hab ich ganz oft erlebt. Beispiel: Ein Schüler hatte in Deutsch die Note 5 und bekam deshalb keine Gymnasialempfehlung. Die Mutter erzählte überall rum, die Lehrerin wolle dem Kind kein Übertrittszeugnis ausstellen, weil sie das Kind nicht mag usw. Die Lehrerin konnte sich nicht wehren, weil sie ja über die Leistungen des Schülers keine Auskunft geben darf.
Kein Vergleich zu dem obigen Fall, macht aber deutlich, dass die Schule immer in der schwächeren Position ist, sogar in vergleichsweise "harmlosen" Fällen.Geändert von Inaktiver User (25.07.2015 um 10:15 Uhr) Grund: Ergänzung
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25.07.2015, 10:09
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Ich denke auch, dass man ein Urteil darüber nur dann fällen kann, wenn man wirklich beide Seiten dazu gehört hat.
Dass da nur ein bisschen im Unterricht gequatscht wurde, kann ich mir fast nicht vorstellen, da hätte es in den Schulen meiner Kinder reihenweise Verweise geben müssen. Gab es deshalb aber nicht, Verweise waren eher selten und hatten ganz andere Gründe.
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25.07.2015, 10:15Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
So ist es!
Es heißt ja auch, dass ihn keine andere Schule aufnehmen wollte. Weil er im Unterricht quatscht? Wohl kaum, da ist sicher Gravierenderes vorgefallen. "Massive Störung des Unterrichts" ist mehr als nur Schwätzen..... Die aufnehmende Schule erhält ja den Schülerakt, wo alle Vorfälle und Maßnahmen drinstehen und die können sich dann ein Bild machen bzw. evtl. sogar bei der abgebenden Schule nachfragen.
Geändert von Inaktiver User (25.07.2015 um 10:44 Uhr)
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25.07.2015, 10:53
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Was die Fähigkeit zur Selbstkritik der Schüler in diesem Punkt angeht, wäre ich für das Gros der Altersklasse 11-17 eher pessimistisch...sie würden anfangen zu denken, natürlich, und Selbstkritik würden sie auch entwickeln. Aber das dauert halt, logisch- und altersgerecht.
Nun ist der Vorwurf, ein Lehrer/Lehrerin habe etwas mit einem Schüler/Schülerin gehabt, so ziemlich der absolute GAU, der einem Lehrer passieren kann.
Jungen, attraktiven Lehrerinnen und Lehrern wird oft auch geraten, Gespräche mit älteren Schülern oder Schülerinnen nie in einer Vier-Augen-Situation zu führen. Eben damit man nicht Gefahr läuft, aus reinem "Der wird schon sehen, was er davon hat!"- Gefühl eines außer Rand und Band geratenen Teenagers, die aus lauter Wut über eine vermeintlich zu Unrecht kassierte schlechte Benotung irgendeinen Quatsch erzählt, echte Probleme zu bekommen.
So selten ist das leider nicht, gerade bei Mädchen. Und ganz ehrlich- wer würde seiner Tochter, die heulend erzählt, Herr X habe sie angetatscht, nicht erstmal glauben?
Am Gym der Großen gabs so einen Fall. Da hatte sich eine 17jährige zudem noch ein bißchen in den jungen Lehrer verguckt, er wies ihren Antrag in aller Form zurück...was sie derartig verletzte, dass sie sich bei ihren Eltern über das "Getatsche" im Sportunterricht beschwerte.
Das ging richtig hoch her, mit Anwalt und allem Drum und Dran.
Sie nahm die Beschuldigung nach einer Befragung bei der Polizei, bei dem man ihr deutlich klar machte, dass sie mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hatte, dann zurück- musste aber trotz aller Mühen der Eltern das Gymnasium trotzdem verlassen.
Wohl auch, um der Schülerschaft klar zu machen, dass sowas "kein Eierdiebstahl" ist.
Zudem hat auch der Lehrer bzw. eine Lehrerin in so einem Fall Anspruch auf Schutz durch den Dienstherrn.


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