Hier in der Münchner Abendzeitung:
Tatsächlich schreibt Nadine F. in einem Brief an Davids Eltern, dass sie sich von einem Anwalt habe beraten lassen. Die Vorwürfe seien unwahr. Davids Tat stelle eine Verleumdung nach § 187 des Strafgesetzes dar. Da David aber erst elf ist, ist er nicht strafmündig. Sie könne ihn aber zivilrechtlich wegen des entstandenen Schadens belangen. F. fordert die Eltern auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. „Im Gegenzug werde ich nicht über die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Ihren Sohn nachdenken“, schreibt sie.
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27.07.2015, 13:58
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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27.07.2015, 13:59Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
So ist es! Aber die gehen dann vielleicht wieder an die Öffentlichkeit mit Mobbingvorwürfen o. ä.

Auch hier Zustimmung!
Die Lehrerin wollte ja gar nicht, dass alles an die Öffentlichkeit dringt, ihr hätte die Unterlassungsverpflichtung genügt. Also kann man ihr doch wirklich keinen Vorwurf wegen "unprofessionellen Verhaltens" machen. 
Und dass die Familie es so hinstellt, als seien die bisherigen Verweise/Abmahnungen bloß wegen "Schwätzens" gewesen, spricht auch Bände. "Massive Störung des Unterrichts" ist schon mehr als das. Aber die Schule kann sich ja nicht wehren.
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27.07.2015, 14:02Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Danke, Libentia
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27.07.2015, 14:03Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Tja, ob die Lehrerin auch lacht, wenn sie wegen einer solchen Anschuldigung ihren Job verliert? "Leben halt"? Du hast einen seltsamen Humor. *kopfschüttel*
Zitat von Inaktiver User
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27.07.2015, 14:12
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
was ich pers irgendwie unlogisch finde, ist dass David die 5. Klasse wiederholen muss ...
dieser Schulverweis war ja laut Verwaltungericht unverhältnismässig ...
und eigentlich entscheiden doch die Noten und Schulleistungen über den Aufstieg in die nächste Klasse ???
wieso denn hier konkret nicht .. ich dachte versetzt wird man wegen seiner Noten ... und sitzenbleibt man auch deswegen ...
also irgendwo ... keine Ahnung ... aber so ein Schulverweis beinhaltet das Sitzenbleiben ???Geändert von Lonamisa (27.07.2015 um 14:30 Uhr)
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27.07.2015, 14:19
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Normalerweise muss der Schüler nach einem Schulverweis nicht wiederholen, wahrscheinlich waren die Noten und Schulleistungen ungenügend.
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27.07.2015, 14:23Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Es hieß ja, es wäre schwierig gewesen, eine neue Schule für ihn zu finden. Vielleicht lag doch einige Zeit dazwischen, bis eine gefunden war, so daß er deshalb wiederholen mußte.
Möglicherweise hat er auch zweimal gewechselt.
Denn das mit der neuen Schule ist eh komisch. Einmal heißt es, er müsse jetzt von Allach in den Osten der Stadt.David besucht jetzt ein privates Gymnasium im Osten der Stadt. Ein weiter Weg von Allach aus. „Aber an den anderen Gymnasien wollte ihn keiner haben“, sagt seine Mutter. Gymnasium im Lehel: Sex-Getuschel: Bub (11) fliegt von der Schule - München - Abendzeitung München
Dann, er sei jetzt in Obermenzing auf der Schule. Er besucht mittlerweile ein privates Gymnasium in Obermenzing, musste die fünfte Klasse aber wegen des Vorfalls wiederholen.Verwaltungsgericht: Verweis von David war ungültig! | Stadt München
Wenn man hier nachschaut http://www.mvv-muenchen.de/fileadmin...ersion_EFA.PDF
sieht man, daß Obermenzing gleich neben Allach liegt. Sogar näher als Lehel (wo seine alte Schule liegt).
Naja, da ging vielleicht einfach was durcheinander.Geändert von Inaktiver User (27.07.2015 um 14:31 Uhr)
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27.07.2015, 14:24
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Danke für die Links. Ich hatte den Artikel zwar gelesen, aber das war mir entgangen.
Das macht die Sache für mich noch seltsamer.
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27.07.2015, 15:11
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Ganz ehrlich, ich habe immer noch keine Meinung zu dem ganzen. Rein nach dem, was in der Zeitung steht, ist es natuerlich uebertrieben. Aber gerade deswegen finde ich das so... so unwahrscheinlich. So leichtfertig kann man einen Schueler gar nicht von der Schule werfen, das wurde hier ja auch mehrfach erlaeutert.
Momentan bin ich rein emotional eher bei der geschaedigten Lehrerin und der Schule, bin da aber erstens familiaer vorbelastet und zweitens auf Indizien angewiesen. Fuer mich eher unsympathisch am Verhalten der Eltern:
- Dieses Herantreten an die (Boulevard)-Presse (waehrend die Schule sich korrekt verhaelt und sich an die Schweigepflicht haelt.)
- Die Aussage, der Junge haette "nichts Unrechtes getan" nach dem Gerichtsurteil. Urspruenglich hatte der Vater ja noch eingeraeumt, wie schaedlich so ein Geruecht sei und dass man sowas nicht haette rumerzaehlen duerfen.
- Die Ablehnung der von der Lehrerin geforderten Unterlassungserklaerung. Das verstehe ich einfach nicht. Im Grunde ist das doch dassebe, was die Familie angeblich selber vorgeschlagen hatte, naemlich sich oeffentlich zu entschuldigen und das Geruecht als solches zu benennen. Nun fordert die Lehrerin genau das, nur eben schriftlich und rechtswirksam. Dazu schrieb sie laut Zeitungsbericht, dass sie nach einer Unterlassungserklaerung definitiv keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten wuerde. Die Eltern lehnen das rundweg ab und sagen im Interview, ihr Sohn wuerde mit rechtlichen Schritten "bedroht". Das hoert sich fuer mich schon ein wenig verdreht an.
Fuer die Schule und die Lehrerin spricht fuer mich, dass es sich eben wirklich um Rufmord handelt, nicht um "Laestern", und dass diese Partei einfach gar keine Moeglichkeit hat, sich zu aeussern.
Ich habe mal die Kommentare unter den Zeitungsartikeln quergelesen, da ist schon sehr viel dabei in die Richtung: "Ja wenn die Lehrerin ihre Beine nicht zusammenhalten kann, dann verdient sie das doch" und: "Wenn sich das Geruecht auf einen Mann bezogen haette, haette man den sofort gefeuert" und aehnliches. Schon richtig haesslich und ein geradezu schlagender Beweis dafuer, dass es hier nicht um "Ratschen" geht.
Und was das "Verhoer" des Buben angeht, die Bescheinigung krimineller Energie und die Zweifel an seiner Reue trotz seiner Traenen - tja. Das klingt alles so extrem, dass entweder die Schule mit diesen Reaktionen uebertreibt oder die Eltern in ihrer Darstellung. Ich tippe aus eine Mischung aus beidem. Ich vermute, die Schule hat Fehler gemacht, denke aber auch, dass die Eltern ihre Darstellung geschoent, bzw. (hinsichtlich der Schule) schwarzgemalt haben.
Ganz klar scheint aber auch, dass die Schule Chancen verpasst hat, das Thema Rufmord vs. unschoene, aber menschliche Laesterei mal grundsaetzlich zu besprechen. Wobei wir auch nicht wissen, was jetzt in den einzelnen Klassen besprochen wird.
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27.07.2015, 15:46
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
aber grundsätzlich hatten diese Eltern wohl recht mit ihrem Vorgehen und darin, sich nicht alles nur gefallen zu lassen und Schande über ihr Kind zu häufeln.
Das Verwaltungsgericht hat es ihnen bestätigt und Urteil gesprochen ... das Handeln der Schule war falsch und das Kind hätte nicht von der Schule fliegen dürfen ... Unterlagen sind aus der Schulakte gekommen
diese Eltern haben etwas erreicht ... ihr Kind durfte wohl nicht so abgestraft wreden, wie es geschehen ist.
Dieser Schüler mag ja ein schwieriges Früchtchen sein .. ein Störenfried ... wahrscheinlich auch grottenschlecht ... aber eben erst 11 Jahre und wohl doch reuig.
Von der Schule schmeißen war wohl doch nicht die besonders gute Lösung ...
besser wäre wohl ein grundsätzlich anderer Umgang mit dem Problem gewesen!
Ehrlich gesagt, fand ich die Stripperin als Abischerz auch nicht wirklich gelungen ...
Irgendwo bekommen sie aktuell wohl an dieser Schule die Sex-Kurve nicht unedingt so gut!
Zu positiv erscheint mir die Schule in den Medien jetzt nicht ..
andere Schulen bekommen das besser und netter hin ... da liest man weder von Lehrern noch von Schülern derartiges.
Die haben da vor Ort wohl grundsätzlich mehr Klärungs- und Redebedarf als andernorts und sind nicht grundlos wegen ihrem Schulklima in der Zeitung.Geändert von Lonamisa (27.07.2015 um 15:59 Uhr)



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