Hat jemand -neben der betroffenen Lehrerin- auch mal an den Mitschüler gedacht, dem der 11jährige mit seinem Gerücht schaden wollte ? Wie wird es dem wohl gehen ? Auch an dem könnte -eben wie an der Lehrerin- etwas kleben bleiben für seine restliche Schullaufbahn .....
Mal eben "tut mir leid" nuscheln, ein paar Krokodilstränchen und dann ginge alles weiter wie bisher ? Bis zum nächsten Mal ?
Der Schüler hatte bereits zwei Verweise bekommen, ich gehe davon aus, dass die nicht wegen einer Bagatelle waren, sonst hätten sich seine Eltern sicher auch schon dagegen gewehrt. Klar, heute bereuen das die Eltern, sie sehen durch das momentane Urteil Oberwasser.
Was abging war schlicht und ergreifend Mobbing gegenüber dem Mitschüler und der Lehrerin. Das weiss heutzutage auch ein 11jähriger. Da erwarte ich von einer Schulleitung eine klare Stellungnahme: "null Toleranz". Welche Maßnahmen ergriffen werden können, sollen durchaus mal Gerichte klären. In der Schulverwaltung sitzen allerdings leider nicht immer die Top-Juristen....
Der Zeitungsartikel zeigt -was in der Natur der Sache liegt- einseitig die Sicht der Eltern und deren Anwalt. Dass die relativ ungestreift aus der Sache rauslaufen wollen ist verständlich. Wie sieht es für die beiden "Opfer" aus, die Lehrerin und den Mitschüler ?
Gruß Elli
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27.07.2015, 09:58Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Geändert von Inaktiver User (27.07.2015 um 11:10 Uhr) Grund: Ergänzung
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27.07.2015, 12:27Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Zitat von mir gekürzt
Du meinst den (angeblich) 18-jährigen, der (angeblich) den 11-jährigen als "blöden Russen" beschimpft hat?
Wenn an dem was klebenbleibt, dann bestimmt der Ruf eines gestandenen Gockelhahns
Das kann man doch alles gar nicht ernstnehmen. Es grenzt an ein Wunder, wenn die Lehrer dann überhaupt noch Zeit und Kraft zum Unterrichten und die Schüler Zeit und Kraft zum Lernen haben, bei diesm ganzen Getöse.
Darüber sollte eigentlich ganz Deutschland lachen, über das Ganze. An unseren Schulen ist viel los
Leben halt.
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27.07.2015, 12:32
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27.07.2015, 12:34
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27.07.2015, 12:36
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Andere Situation:
Herbstblatt bekommt Getuschel mit. Herbstblatt fragt nach, der Azubi rückt mit dem Gerücht heraus, dass Herbstblatt angeblich mit dem Chef der Konkurrenzfirma sich vergnügt und Firmeninterna dafür verrät.
Reaktion: Azubi fliegt, weil die Gerüchte ausgedacht sind.
Anwalt sagt, dass die Kündigung unrechtmäßig ist und der Azubi ausgebildet werden muss.
Die Eltern von Azubi gehen an die Öffentlichkeit und finden es schlimm, dass Azubi fliegen musste, aber Herbstblatt wäre ja gar nicht geschädigt worden.
Wärest du da auch immer noch so ruhig und lässt "Leben" zu?
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27.07.2015, 12:40Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Du hast eine lebhafte Phantasie

Aber falls Du das meinst: Die Ausbildung eines Azubis würde mir hier tatsächlich über alles gehen. Da haben wir Älteren Fürsorgepflicht.
Und geklatscht wird überall. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es jemand noch nie getan hat.
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27.07.2015, 12:42Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Ich finde die Unterlassungsverpflichtung, die die Lehrerin gefordert hat, sehr viel effektiver als eine (angeblich angebotene ) Entschuldigung.
Da frage ich mich dann schon, warum sich die Familie dann quer stellte.
Meine Meinung immer noch : da ist noch mehr im Busch, und damit meine ich nicht das Gerücht, sondern die "kriminelle Energie ".
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27.07.2015, 12:47Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Das mit dem Azubi gibt's ja schon mit Eltern, die ein Bauernopfer sehen, weil Sohnemann bei Facebook üble Kommentare schreibt und deswegen gechasst wurde.
Da frage ich mich auch, warum Eltern nicht mal den Mund halten können, sogar bei nem 17 Jährigen.
Demnächst werden sie für ihre Prinzen wohl auch ans Arbeitsgericht ziehen.
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27.07.2015, 13:53
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Kyoto, ich habe das mit der Unterlassungserklärung anscheinend überlesen. Wo stand das nochmal?
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27.07.2015, 13:58Inaktiver User
AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts
Hier z.B.:
Tatsächlich schreibt Nadine F. in einem Brief an Davids Eltern, dass sie sich von einem Anwalt habe beraten lassen. Die Vorwürfe seien unwahr. Davids Tat stelle eine Verleumdung nach § 187 des Strafgesetzes dar. Da David aber erst elf ist, ist er nicht strafmündig. Sie könne ihn aber zivilrechtlich wegen des entstandenen Schadens belangen. F. fordert die Eltern auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. „Im Gegenzug werde ich nicht über die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Ihren Sohn nachdenken“, schreibt sie.
Gymnasium im Lehel: Sex-Getuschel: Bub (11) fliegt von der Schule - München - Abendzeitung München


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