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  1. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Hat jemand -neben der betroffenen Lehrerin- auch mal an den Mitschüler gedacht, dem der 11jährige mit seinem Gerücht schaden wollte ? Wie wird es dem wohl gehen ? Auch an dem könnte -eben wie an der Lehrerin- etwas kleben bleiben für seine restliche Schullaufbahn .....

    Mal eben "tut mir leid" nuscheln, ein paar Krokodilstränchen und dann ginge alles weiter wie bisher ? Bis zum nächsten Mal ?

    Der Schüler hatte bereits zwei Verweise bekommen, ich gehe davon aus, dass die nicht wegen einer Bagatelle waren, sonst hätten sich seine Eltern sicher auch schon dagegen gewehrt. Klar, heute bereuen das die Eltern, sie sehen durch das momentane Urteil Oberwasser .

    Was abging war schlicht und ergreifend Mobbing gegenüber dem Mitschüler und der Lehrerin. Das weiss heutzutage auch ein 11jähriger. Da erwarte ich von einer Schulleitung eine klare Stellungnahme: "null Toleranz". Welche Maßnahmen ergriffen werden können, sollen durchaus mal Gerichte klären. In der Schulverwaltung sitzen allerdings leider nicht immer die Top-Juristen....

    Der Zeitungsartikel zeigt -was in der Natur der Sache liegt- einseitig die Sicht der Eltern und deren Anwalt. Dass die relativ ungestreift aus der Sache rauslaufen wollen ist verständlich. Wie sieht es für die beiden "Opfer" aus, die Lehrerin und den Mitschüler ?

    Gruß Elli
    Geändert von Inaktiver User (27.07.2015 um 11:10 Uhr) Grund: Ergänzung

  2. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hat jemand -neben der betroffenen Lehrerin- auch mal an den Mitschüler gedacht, dem der 11jährige mit seinem Gerücht schaden wollte ? Wie wird es dem wohl gehen ? Auch an dem könnte -eben wie an der Lehrerin- etwas kleben bleiben für seine restliche Schullaufbahn .....

    Zitat von mir gekürzt


    Du meinst den (angeblich) 18-jährigen, der (angeblich) den 11-jährigen als "blöden Russen" beschimpft hat?

    Wenn an dem was klebenbleibt, dann bestimmt der Ruf eines gestandenen Gockelhahns

    Das kann man doch alles gar nicht ernstnehmen. Es grenzt an ein Wunder, wenn die Lehrer dann überhaupt noch Zeit und Kraft zum Unterrichten und die Schüler Zeit und Kraft zum Lernen haben, bei diesm ganzen Getöse.

    Darüber sollte eigentlich ganz Deutschland lachen, über das Ganze. An unseren Schulen ist viel los Leben halt.

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    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Nun ja, die Möglichkeit einer Entlassung von der Schule nach Art. 86 BayEUG - so heißt das nämlich - ist nicht an Jahrgangsstufen gebunden, sie gilt also an weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe. Da sind alle Schüler noch Kinder.
    Ja klar, dass hat aber mit der Aussage meines Beitrags nichts zu tun.

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    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Von der Schulpsychologin wurde ihm - nicht nur wegen dieses Vorfalls - kriminelle Energie bescheinigt und die gibt es auch bei Kindern in diesem Alter leider schon.
    Vielleicht sollte man sich dann mal ernsthaft mit den Eltern auseinandersetzen.

  5. gesperrt

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    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Andere Situation:
    Herbstblatt bekommt Getuschel mit. Herbstblatt fragt nach, der Azubi rückt mit dem Gerücht heraus, dass Herbstblatt angeblich mit dem Chef der Konkurrenzfirma sich vergnügt und Firmeninterna dafür verrät.
    Reaktion: Azubi fliegt, weil die Gerüchte ausgedacht sind.
    Anwalt sagt, dass die Kündigung unrechtmäßig ist und der Azubi ausgebildet werden muss.
    Die Eltern von Azubi gehen an die Öffentlichkeit und finden es schlimm, dass Azubi fliegen musste, aber Herbstblatt wäre ja gar nicht geschädigt worden.

    Wärest du da auch immer noch so ruhig und lässt "Leben" zu?

  6. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Du hast eine lebhafte Phantasie

    Aber falls Du das meinst: Die Ausbildung eines Azubis würde mir hier tatsächlich über alles gehen. Da haben wir Älteren Fürsorgepflicht.


    Und geklatscht wird überall. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es jemand noch nie getan hat.

  7. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Ich finde die Unterlassungsverpflichtung, die die Lehrerin gefordert hat, sehr viel effektiver als eine (angeblich angebotene ) Entschuldigung.
    Da frage ich mich dann schon, warum sich die Familie dann quer stellte.

    Meine Meinung immer noch : da ist noch mehr im Busch, und damit meine ich nicht das Gerücht, sondern die "kriminelle Energie ".

  8. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Das mit dem Azubi gibt's ja schon mit Eltern, die ein Bauernopfer sehen, weil Sohnemann bei Facebook üble Kommentare schreibt und deswegen gechasst wurde.
    Da frage ich mich auch, warum Eltern nicht mal den Mund halten können, sogar bei nem 17 Jährigen.
    Demnächst werden sie für ihre Prinzen wohl auch ans Arbeitsgericht ziehen.

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    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Kyoto, ich habe das mit der Unterlassungserklärung anscheinend überlesen. Wo stand das nochmal?

  10. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Zitat Zitat von Amphib Beitrag anzeigen
    Kyoto, ich habe das mit der Unterlassungserklärung anscheinend überlesen. Wo stand das nochmal?
    Hier z.B.:
    Tatsächlich schreibt Nadine F. in einem Brief an Davids Eltern, dass sie sich von einem Anwalt habe beraten lassen. Die Vorwürfe seien unwahr. Davids Tat stelle eine Verleumdung nach § 187 des Strafgesetzes dar. Da David aber erst elf ist, ist er nicht strafmündig. Sie könne ihn aber zivilrechtlich wegen des entstandenen Schadens belangen. F. fordert die Eltern auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. „Im Gegenzug werde ich nicht über die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Ihren Sohn nachdenken“, schreibt sie.
    Gymnasium im Lehel: Sex-Getuschel: Bub (11) fliegt von der Schule - München - Abendzeitung München

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