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  1. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Ein Grund mehr, da behutsam zu sein. Letztlich wird dann schnell der Teufel mit dem Beelzebub herbeigerufen.

    Die Wahrheit über das alles wird hier wohl nie erfahrbar sein. Und dies ist ein supersensibles Thema in der Öffentlichkeit.

    Vorausgesetzt, das stimmt so alles, wovon ich mal eher nicht ausgehe, wäre meine Empathie als 11-jähriger Schüler wohl schnell zuende, würde ich als "blöder Russe" beschimpft.

    Obwohl ich dann immerhin Russisch könnte - das wäre das Gute an der Sache.

    Da braucht's von der Schulleitung Fingerspitzengefühl, um nicht noch mehr verbrannte Erde zu erzeugen.
    Geändert von Inaktiver User (26.07.2015 um 09:53 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Vorausgesetzt, das stimmt so alles, wovon ich mal eher nicht ausgehe, wäre meine Empathie als 11-jähriger Schüler wohl schnell zuende, würde ich als "blöder Russe" beschimpft.
    Und deshalb verleumde ich die Lehrerin??? Sie war es ja nicht, die ihn so genannt hat.

  3. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Kinder müssen das lernen. Ob sie es lernen, indem sie zum Sündenbock gemacht werden und ein solcher Anlass genutzt wird, um sie ganz loszuwerden, bezweifle ich.

    Ich finde, so werden Kriminelle erst richtig herangezüchtet.

  4. User Info Menu

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Das Problem ist einfach, dass wir nicht wissen können, was vorher gelaufen ist: handelt es sich um einen schwierigen Schüler, womöglich mit beratungsresistenten Eltern, oder war er unauffällig und hat nur diesen einen Fehler gemacht? Gab es Gespräche, um einen Weg zu finden, den Verweis abzuwenden? Gibt es die Befürchtung, dass das Verhältnis zwischen Schüler und Kollegium dauerhaft gestört ist etc.?

    Das werden wir nicht erfahren, eben auf Grund der Schweigepflicht.

    Ich finde es einfach unfair, immer reflexartig erstmal auf die Schule zu schimpfen.

    Übrigens auch in dem Wissen, dass es unsympathische, fiese und auch unfaire Lehrer gibt. Sind ja auch keine Übermenschen.

  5. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kinder müssen das lernen. Ob sie es lernen, indem sie zum Sündenbock gemacht werden und ein solcher Anlass genutzt wird, um sie ganz loszuwerden, bezweifle ich.

    Ich finde, so werden Kriminelle erst richtig herangezüchtet.
    Ich finde deine Aussagen erschreckend. Der Schüler wurde zum "Sündenbock" gemacht? Wer ist bei dir Täter und wer Opfer?

    Jede/r kann Opfer einer Verleumdung werden - auch du! Und ob es hilft, eine "alte erfahrene Häsin" zu sein, wage ich zu bezweifeln. Wenn du in deinem Beruf einer Verleumdung ausgesetzt wirst, deren Folge u. U. straf- und disziplinarrechtliche Folgen hätte, glaube ich, würdest auch du nicht so cool reagieren.

  6. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    @ Amphib,

    ich möchte wirklich nicht grundsätzlich auf Schulen schimpfen und auch nicht auf diese Schule insbesonders!
    Ich achte Lehrer, begründet auf eigenen Erfahrungen und denen meiner Kinder.





    Vielleicht ist dies alles unglücklich gelaufen.
    Geändert von Inaktiver User (26.07.2015 um 10:43 Uhr)

  7. User Info Menu

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Ja, wahrscheinlich.
    Ich kenne diese Schule auch nicht, wir können hier nur mutmaßen.

  8. Moderation

    User Info Menu

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Den konkreten Fall kenne ich nicht, deshalb ist es schwer, die Sache von außen zu beurteilen. Ein Schulverweis bedarf meiner Kenntnis nach jedoch einiger(!) schwerwiegender Vorkommnisse im Vorfeld (er ist das letzte Mittel der Mal), es müssen bei den vorherigen Vorfällen andere pädagogische Maßnahmen ergriffen worden sein und im Fall eines Schulverweises sind diverse Gremien der Schule anzuhören (Klassenkonferenz, Elterngremien etc.etc.). Also wegen einer einzelnen "Aktion" eines Schülers wird das sicher nicht verhängt, das weiss auch ein Schulleiter würde ich mal sagen. Ein Gericht kann eine solche Maßnahme alleine wegen "formaler Fehler" vom Tisch fegen.
    Wenn es so war, wie es in dem tz-Artikel steht, war es mehr als nur ein formaler Fehler.
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  9. Inaktiver User

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Wenn es so war, wie es in dem tz-Artikel steht, war es mehr als nur ein formaler Fehler.
    Und in den Zeitungsartikeln steht nur, was die Eltern aussagen - die Schule hat ja Schweigepflicht.

  10. Moderation

    User Info Menu

    AW: Schulverweis wg Verbreitung eines Gerüchts

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und in den Zeitungsartikeln steht nur, was die Eltern aussagen - die Schule hat ja Schweigepflicht.
    Schon klar, ich sagte ja auch wenn. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die Schule sämtliche Formvorschriften missachtet. Wahrscheinlich hatten sie in dem Einladungsschreiben vergessen hineinzuschreiben, dass der Elternbeirat gehört werden und auch auf ihre Bitten zu dem Disziplinarausschuss hinzugezogen werden kann. Und diesen Formfehler hat der RA gefunden.
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