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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Du hast recht Lukulla, es ist insgesamt schwierig mit Saetien zu diskutieren, daher habe ich es hier in diesem Strang aufgegeben.

    Allerdings finde ich deinen Ansatz eine Therapie für die Betroffenen anzuordnen/zu ermöglichen sehr gut.
    Und zwar für beide Betroffenen. Natürlich braucht das Opfer in dieser Konstellation eine andere Therapie als der Andere (um nicht den Begriff "Täter" zu verwenden).

    Auch bei Geschwistern welche sich erst als Erwachsene kennenlernen, müsste eine innere Tabugrenze aufleuchten, in dem Moment in welchem sie von der Blutsbande erfahren.

    Ich stelle mir vor, ich würde einen Mann kennenlernen und mich in ihn verlieben. Und dann stellte sich heraus, dass er mein Halbbruder sei. Ab diesem Moment wäre es mit der Verliebtheit vorbei. Tief in mir drinnen würde sich alles auf Abwehr einstellen. Wahrscheinlich bräuchte ich einige Zeit um mich den veränderten Umständen zu stellen. Und danach würde wahrscheinlich so etwas wie eine geschwisterliche Zuneigung entstehen. Hätte es allerdings vorher schon Sex gegeben, dann würde mich das vollkommen aus der Bahn werfen. Und das obwohl ich mir bewußt wäre, dass ich keinerlei Schuld habe. Ich wäre in so einem Falle eine Therapiekandidatin.
    Geändert von Sintonia (15.10.2014 um 19:08 Uhr)
    Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
    sondern viel mehr der Kopf

  2. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Sintonia Beitrag anzeigen

    Ich stelle mir vor, ich würde einen Mann kennenlernen und mich in ihn verlieben. Und dann stellte sich heraus, dass er mein Halbbruder sei. Ab diesem Moment wäre es mit der Verliebtheit vorbei. .
    uuuund, ab da wäre auch bei mir jeglicher kinderwunsch nicht mehr vorhanden.

  3. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat von Libentia
    Es dreht sich also um die Frage, wie schon gesagt, ob diese unterlegene Person in der Inzestbeziehung zu schützen ist. Oder ob es diese unterlegene Person in der Regel gar nicht gibt.
    Wenn der Inzestparagraph so wäre, dann könnte ich eher mitgehen.
    So ist das Gesetz aber nicht.
    Wenn es sich um Erwachsene handelt und ein Missbrauch nicht festgestellt werden kann, dann werden BEIDE als Täter bestraft. Wie genau dient das dem Schutz des Unterlegenen, der im Sinne des Strafrechtes aber weder missbraucht noch ausgenutzt wurde?

    Auch nochmal: Das Bundesverfassungsgericht geht von einem unterlegenen Partner bei Inzest aus.
    Sex mit einem "unterlegenen" Partner ist in Deutschland sonst aber erlaubt und wird nur im Rahmen von Missbrauch strafrechtlich belangt. "Augenhöhe" wurde in D bisher nicht als Voraussetzung für eine sexuelle Beziehung zwischen Erwachsenen gefordert...

    Zitat von Lukulla
    Ich sehe keinen freiwilligen Sex bei den Fällen der Geschwister, die hier angeführt wurden, sondern kranke Menschen, geistig behinderte, Abhängigkeit und ungesunden Druck und Verstrickung in eine ungute Familiengeschichte.
    Wenn es genauso wäre, wie Du schreibst, warum werden dann die Opfer, die in solchen Familien aufwachsen müssen, auch noch bestraft? Ist der Ältere automatisch der Täter? Der doch auch in diesen kranken Familienstrukturen großwerden mußte. Und wenn die Beteiligten grundsätzlich nicht schuldfähig sind (also beide Opfer), was genau bringt das Strafrecht? (Habe ich in 385 schon gefragt, leider ohne Antwort.) Es geht doch hier einen § des Strafrechtes und nicht um Sozialrecht.

    Es gibt in so vielen Beziehungen (und die Bri ist voll davon) kranke Partner, Abhängigkeiten, Druck und Verstrickungen, sollen diese Menschen, die sich "freiwillig" in solchen Beziehungen befinden auch bestraft bzw. zwangstherapiert werden?
    Hier wird mir zuviel so getan, als ob Inzest-Beziehungen (zwischen Erwachsenen, Kinder ausdrücklich ausgenommen) die einzigen "kranken" Beziehungen sind.

    Zitat von Lukulla
    Wer Inzest als freiwilligen Sex ansieht und damit verharmlost, tut dem Recht auf Selbstbestimmung keinen Dienst.
    Ich habe es schon mehrfach geschrieben, ich sehe Inzest weder als "normal" oder "harmlos".

    Ich sehe aber auch vieles andere, was sich Menschen alleine oder in Beziehungen "antun" nicht als harmlos und normal und dies fällt in Deutschland unter Selbstbestimmung und nicht unter das Strafrecht.

    Wo ist die Grenze zwischen Schutz und Bevormundung?

  4. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    @Saetien!


    kein kind möchte durch genau solche vorkommnisse in der familie, einen stempel haben.
    sowas ist nie gewollt.
    Und das ist jetzt erwiesen weil....TOSCA das so sagt?

    Wenn Du es 100 mal wiederholst ist das deswegen immer noch nicht mehr als Deine persönliche Meinung.
    Und ich will nicht in einem Staat leben wo eine persönliche Meinung Gesetze macht.

  5. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Auch nochmal: Das Bundesverfassungsgericht geht von einem unterlegenen Partner bei Inzest aus.
    Und das Bundesverfassungsgericht ist allwissend?




    Das ist der Punkt, auf den aber finde ich niemand so recht eingeht, der meint, daß Inzest doch meistens eine 'ganz normale' Beziehung wäre.
    Kein Mensch hat hier behauptet, das wäre "meistens" eine ganz normale Beziehung.

    Aber wenn auch nur ein einziger Fall gefunden werden kann, wo es sich tatsächlich um eine ganz normale Beziehung handelt, dann reicht das als Grund gegen ein absolutes Verbot aus.

  6. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Es ist sehr schwierig mit Dir zu diskutieren, wenn Du einem das Wort im Mund rumdrehst und dreist etwas unterstellst, was so in meinen Äusserungen nicht stand und nicht gemeint ist.

    Gesetze, die einen Verstoss nur ahnden, also den Täter zur Verantwortung ziehen und sich nicht um das Recht des Opfers kümmern, sind in meinen Augen schon lange korrigierungsbedürftig.
    Ahso, das habe ich falschrum verstanden.
    Ich dachte, Du wolltest, dass die Person, bei dem das Gericht meint, sie sei ein Opfer, zur Therapie geschickt wird, ob sie will oder nicht.
    Hast Du tatsächlich nur gemeint, dass Opfer eine Therapiemöglichkeit erhalten sollten?




    Nochmal, kein Mensch behauptet, Inzest wäre häufig, oder wenn er stattfindet in aller Regel harmlos.

    Ich gehe sogar davon aus, in den allermeisten Fällen ist er nicht harmlos.

    Nur, jeder einzelne dieser nicht harmlosen Fälle ist schon durch irgendein anderes Gesetz abgedeckt, man würde also mit einem Inzestgesetz nur noch die wenigen tatsächlich harmlosen Fälle treffen.

    Welchen Mehrwert hätte das?

  7. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Nur, jeder einzelne dieser nicht harmlosen Fälle ist schon durch irgendein anderes Gesetz abgedeckt, man würde also mit einem Inzestgesetz nur noch die wenigen tatsächlich harmlosen Fälle treffen.
    Ich antworte nochmal mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes:
    Der Einwand, der
    Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sei durch §§ 174 ff. StGB
    (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) umfassend und
    ausreichend gesichert und rechtfertige § 173 Abs. 2 S. 2 StGB
    daher nicht, übergeht, dass § 173 StGB spezifische, durch die
    Nähe in der Familie bedingte oder in der Verwandtschaft wurzelnde
    Abhängigkeiten und Schwierigkeiten der Einordnung und Abwehr von
    Übergriffen im Blick hat.
    Findest Du, dieser Punkt ist doch von anderen Gesetzen abgedeckt? Oder daß er irrelevant ist?

    Und was ist mit dem Schutz der Familie gemäß Grundgesetz? Man kann natürlich auch argumentieren, daß Familie unwichtig ist, abgeschafft werden kann. Aber sie genießt eben in unserem GG einen besonderen Schutz.

  8. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Und das Bundesverfassungsgericht ist allwissend?

    Man kann davon ausgehen, daß es fundierte Aussagen sind, auch mit einem gewissen 'Feeling' (kann man auch gesunden Menschenverstand nennen oder so). Muß man schon ernstnehmen, finde ich. Klar kann man trotzdem anderer Meinung sein.

  9. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Und das ist jetzt erwiesen weil....TOSCA das so sagt?

    Wenn Du es 100 mal wiederholst ist das deswegen immer noch nicht mehr als Deine persönliche Meinung.
    Und ich will nicht in einem Staat leben wo eine persönliche Meinung Gesetze macht.

    ich verstehe zwar nicht so ganz deine antwort auf meine äusserung,
    verstehe auch nicht, warum du mir m e i n e meinung nicht lässt, aber gut, ist eben so.

    kennst du eine familie, wo inzest stattgefunden hat?

  10. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Du siehst aber schon dass ein Riesenunterschied besteht zwischen:

    "Ich finde das eklig, will davon nichts mitkriegen und am besten sollte das gar nicht erst passieren."

    und

    "Da hat der Staat einzugreifen, notfalls mit Polizeigewalt!"

    ?


    Beide Ansichten darfst Du natürlich haben, Meinungsfreiheit eben, aber wenn Du letztere äußerst, musst Du eben damit leben, dass ich meinerseits von meinen Grundrechten Gebrauch mache und dagegen halte.

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