Ich habe nur auf die Frage geantwortet, ob Sex zwischen Eltern und Kind nicht unter strafe gestellt ist.
Aus meinem Zitat des Gesetzestextes ergibt sich, dass der Vaginalverkehr gemeint ist.
Natürlich ist 174 etwas anderes, war nur der Vollständigkeit halber.
In die Diskussion wollte ich gar nicht einsteigen...
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09.10.2014, 15:36
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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09.10.2014, 15:57Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Eben nicht alle Eltern-Kind-Beziehungen. Es geht um Beischlaf, das ist vaginaler Sex. Der §173 bezieht sich auf die enge Definition Beischlaf = vaginaler Sex.Ich lese im §173 StGB dass es um den "leiblichen Abkömmling" geht, damit sind ja wohl alle Eltern-Kind-Beziehungen erfasst.
Schwuler Sex ist kein Beischlaf, also entfallen Vater-Sohn oder Mutter-Tochter.
Anal und oral entfällt auch bei Vater-Tochter oder Mutter-Sohn.
Das gesetzliche Tabu gibt es aber nur für eine bestimmte Sexualpraktik.Ich bin der Meinung, dass nicht alle moralischen Tabus durch das Gesetz aufgeweicht werden sollten, und der Inzest zwischen Geschwistern und in direkt auf- oder absteigender Linie sollten auch als gesetzliches Tabu erhalten bleiben.
Glaubst Du wirklich, dass nur das Gesetz Geschwister vom (vaginalen) Sex abhält?
Glaubst Du, dass Geschwister oder Eltern und erw. Kinder in D (weil nicht unter Strafe) zurzeit in vielen Fällen analen oder oralen Sex haben?
Ich glaube beides nicht. Aus meiner Sicht ist das Tabu tief in der Gesellschaft verwurzelt. Egal, was im Gesetz steht.
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09.10.2014, 16:15
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10.10.2014, 12:09
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Da kommt man aber schnell in einen Graubereich. Sonst wird am Ende der Vater oder Bruder wegen Inzest angezeigt, weil er seiner Tochter bzw. Schwester ein Küsschen gegeben hat.
Hysterische Auswüchse wie in den USA möchte hier bestimmt keiner haben... oder?Behindert ist man nicht, behindert wird man.
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10.10.2014, 12:58
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Zwischen einem Küsschen und GV/Anal-/Oralverkehr ist aber schon ein Unterschied, oder?
Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
sondern viel mehr der Kopf
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10.10.2014, 20:47
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Klar, aber wo ist die Grenze?
Da kommt dann einer an und definiert eine ganz harmlose Zärtlichkeit als unsittliche Berührung.Behindert ist man nicht, behindert wird man.
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11.10.2014, 03:26
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Was meinst du? Ein Küsschen auf die Wange, oder evtl. sogar auf den Mund? Das ist bei vielen Familien normal.
Allerdings ist da weder eine Zunge im Spiel, noch eine Hand auf Busen oder Po.
Und sexuelle Verkehr ob nun vaginal, oral oder anal ist auch nicht unter harmlos einzustufen.Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
sondern viel mehr der Kopf
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11.10.2014, 11:14Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Sintonia,
was genau ist "normal" und was "harmlos", gerade in Beziehungen und in Familien?
Sexueller Missbrauch von Kindern (egal ob eigene oder fremde) steht bereits unter Strafe und darum geht es hier nicht.
Es geht hier nur um einen Bereich, der durch andere Gesetze nicht "geregelt" ist, ganz genau um den sexuellen Kontakt unter mündigen Erwachsenen, die in bestimmten verwandschaftlichen Beziehungen zueinander stehen. Zurzeit steht hier "nur" der vaginale Verkehr unter Strafe.
Der Ethikrat empfiehlt die Abschaffung dieses § für Geschwister, Du willst noch die Ausweitung auf andere sexuelle Spielarten.
Warum genau willst Du erwachsene Menschen, die freiwillig sexuellen Kontakt mit Geschwistern oder Eltern haben, in den Knast stecken lassen? Was genau wird dadurch besser in der Gesellschaft?
Was genau ist so schlimm daran, wenn 2 erwachsene homosexuelle Brüder eine sexuelle Beziehung haben, dass sie dafür "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" werden müssten? Zurzeit fällt diese Beziehung nicht unter den §173. Du bist aber für die Ausweitung des §.
Ist es für die Betroffenen nicht "Strafe" genug, dass sie wissen, dass sie gegen ein Tabu vertoßen und aufpassen müssen, dass es ja niemand mitbekommt?
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11.10.2014, 12:04
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Das sollte jeder für sich selber wissen, was harmlos ist oder nicht. Und ich glaube nicht, dass sexueller Verkehr "harmlos" ist.
Was mich an der Sache stört ist, dass dieses Tabu irgendwann keines mehr sein wird in der Gesellschaft, wenn das Verbot abgeschafft wird. Und was folgt dann als nächstes? Fällt dann irgendwann die Altersgrenze?
Von den Milliarden Menschen auf der Welt sind im Moment nur eine Handvoll für eine Person tabu. Was ist denn daran so schlimm?
Und ehrlich gesagt: was für Werte werden einem Menschen vermittelt, dass er sexuelle Anziehung für Mutter/Vater/Sohn/Tochter/Bruder/Schwester verspürt?
Man mag meine Ansichten gerne als antiquiert betrachten, aber ich stehe dazu. In einem "gesunden" Familienkonstrukt passiert m.E. sowas nicht.Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
sondern viel mehr der Kopf
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11.10.2014, 14:30
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Mit Verlaub, aber das halte ich für kompletten Nonsens. Dieses Tabu ist ja quasi biologisch im Menschen angelegt, also da haben Gesetze meiner Meinung nach kaum einen Einfluss drauf.
In Ländern wie Frankreich, Niederlande oder Spanien gibts so ein Verbot ja auch nicht, und dort werden Familienmitglieder auch nicht massenhaft übereinander herfallen.


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