Das sollte sich anhand der Zahlen von anderen europäischen Ländern ohne Inzestverbot aber recht gut schätzen lassen.
Das wird wesentlich schwieriger, soweit ich weiß gibt kein Land so ganz ohne Mordverbot.So wie wir nicht wissen, wie vielen Menschen das Tötungsverbot schon das Leben gerettet hat. Um mal eine weniger umstrittene Norm zu wählen.
Hm, meinte der Bekannte Doktorspiele?Beim Inzestverbot kann ich es nicht beurteilen, weil ich Einzelkind bin.
Ein befreundeter Psychologe hat mir allerdings am Wochenende erzählt, dass es ihn auch erstaunt hat, wie viele seiner Patienten bei der Sexualanamnese erzählen, dass ihre ersten sexuellen Erfahrungen mit einem Geschwister waren - ganz überwiegen älterer Bruder mit jüngerer Schwester.
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07.10.2014, 15:06
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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07.10.2014, 17:19
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Ich fürchte in Ländern, in denen es kein Inzestverbot gibt, gibt es auch keine Statistiken über Kinder, die aus Inzestbeziehung stammen. Wobei das tatsächlich interessant wäre.
Vielleicht findet jemand eine solche Statistik im Netz.
Was genau verstehst du unter Doktorspiele.
Er sprach zumindest nicht von Kleinkindern, sondern von Pubertierenden, also 12 und aufwärts.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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07.10.2014, 18:42
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Das war nicht auf dich bezogen, Libentia. Den Begriff habe ich in Abwandlung zitiert und nur im Kontext einer "allgemeinen" Moral, die mir zu schwammig ist. Da kannst du alles reinpacken, was angeblich "verboten gehört". Unter einer Gesetzesgrundlage stelle ich mir etwas anderes vor.
Darüber gibt's doch keinen Zweifel. Bitte lies nach, wie oft ich das Gleiche geschrieben habe.Es soll ja Länder geben, da gelten Mädchen ab 9 Jahren als erwachsen (Jungen ein paar Jahre später, habe ich mal irgendwo gelesen). Da finde ich die "Einfühlung" unserer Gesetzgeber in den tatsächlichen Entwicklungsstand eines Kindes sinnvoller und besser die Realität getroffen. Oder eben auch die, daß es eben nicht so ist, wie manche behaupten, daß es eine freiwillige Teilnahme eines Kindes bei Kindesmißbrauch geben kann. Es ist eben immer Mißbrauch.
Aber zum 100. Mal, sorry, es geht hier nicht um Kinder.
Mich würde eine Statistik über Kinder, die durch das Verbot für Erwachsene nicht zur Welt gekommen sind, mehr interessieren.*
Der Adler fängt keine Mücken.
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07.10.2014, 18:46
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Die dürfte noch schwerer zu erstellen sein. Selbst als Hochrechnung.
Denn dazu müsste man erst alle Geschwister befragen, ob sie Sex mit ihrem Geschwister hätten, wenn es nicht verboten wäre und dann berechnen wie hoch die Schwangerschaftswahrscheinlichkeit wäre.
Und da man vermutlich schon auf die erste Frage keine ehrliche Antwort bekäme ....
Wobei das eben das ist, was ich als Einzelkind am wenigsten beurteilen kann.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
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07.10.2014, 18:48
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Sehe ich genauso, Promethea. War eher eine rhetorische Geschichte; aber interessant wär's schon...
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07.10.2014, 19:17
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Ich weiß nicht, ob man es vergleichen kann. Mich hat schon einmal die Umfrage einer österreichischen Richterin geschockt, die zwecks Buchrecherche eine Umfrage unter Männern gestartet hat. Wie viele Männer würden vergewaltigen, wenn sie wissen würden, dass sie nicht erwischt und bestraft würden. Jeder Dritte. Das waren die, die es schon zugegeben hatten. Gehen wir mal davon aus, dass einige es noch dachten, aber nicht zugaben. Herzlichen Glückwunsch.
Die in den letzten Beiträgen aufgeführte älterer Bruder - jüngere Schwester Konstellation ist genau das, wo ich eine Gefahr sehe, die ich gar nicht für so weit hergeholt halte.Geändert von Fourthhandaccount (08.10.2014 um 09:29 Uhr) Grund: Zahl korrigiert, immer noch erschreckend genug
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07.10.2014, 19:23
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Ich wiederhole da doch nochmal meine Frage an die Befürworter eines Verbotes, denn da kann ich mir nun so gar keine Antwort vorstellen:
Ein SINNVOLLES Inzestverbot könnte meiner Ansicht nach nur eines sein, bei dem immer nur einer bestraft wird.
Denn wenn Du Recht hast und es gibt tatsächlich immer ein Gefälle/einer ist der Missbrauchende, welchen Sinn sollte es dann haben, dessen Opfer mitzubestrafen?
Es werden ja aber beide bestraft.
Welchen Sinn soll das bitte haben?
Entweder es gibt immer ein Opfer und einen Täter, dann ist es ziemlich heftig, das Opfer ebenfalls zu bestrafen, dann ist das Gesetz schon deshalb falsch so wie es da steht.
Oder es gibt auch Formen, wo beide wirklich wollen - aber warum denn dann noch die Strafe?
Wie soll das in der aktuellen Form irgendeinen Sinn ergeben?
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08.10.2014, 09:24
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Nein, unser Strafrecht kennt auch Straftaten, bei denen es kein Opfer gibt - es muss also keine Täteropfersituation geben um eine Strafnorm zu rechtfertigen.
Beispiele sind Bigamie, Verbreitung pornographischer Darstellung (auch zB gezeichnet), Gefangenenbefreiung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Es gibt eine eine ganze Menge mehr.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
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08.10.2014, 09:26
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Aber was mich interessiert - und ja es interessiert mich wirklich, ich will nicht provozieren.
Wenn es um einvernehmlichen Sex zwischen zwei Erwachsenen geht - warum soll nur der Inzest zwischen Geschwistern ausgenommen werden vom strafrechlichen Inzestverbot - warum nicht auch der Sex zwischen Vater und Tochter und Mutter und Sohn - sobald die Kinder volljährig sind ?
Gibt es da einen Unterschied ?
Und auch da gibt es Konstellationen, dass sich beide erst später im Leben kennen lernen.
Und viele Töchter träumen als Kind davon den eigenen Vater zu heiraten.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
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08.10.2014, 14:43



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