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  1. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aus meiner Sicht die Frage nach der Einvernehmlichkeit.
    Nicht einvernehmlicher Sex ist aber doch sowieso schon verboten, WARUM dafür noch ein Extrainzestverbot?


    Einfach nach "mein Bauchgefühl sagt, das kann nicht einvernehmlich sein"?

  2. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aus meiner Sicht die Frage nach der Einvernehmlichkeit.
    Nicht einvernehmlicher Sex ist ja ohnehin strafbewehrt, dafür braucht es kein Inzestverbot.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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  3. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das Kind, behindert oder nicht, ist "nur" der Beweis, dass der Beischlaf stattgefunden hat. Wenn sich die Geschwister auf Petting oder Oralverkehr beschränken, dann ist das keineswegs strafbar.
    Ahm.....ich kann mir auch Spielarten vorstellen, bei denen man die Frau schwanger bekommt, ohne nun direkt den Penis in die Scheide.....

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...Wenn sich die Geschwister auf Petting oder Oralverkehr beschränken, dann ist das keineswegs strafbar.
    Im Sinne von "I did not have sex(ual relations) with that brother/sister"...
    Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
    sondern viel mehr der Kopf

  5. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Ich verstehe immer noch nicht warum nicht.
    Meines Erachtes braucht es eine Begründung für ein Verbot, nicht für dessen Fehlen.
    Was ist also die Begründung?
    Habe ich doch bereits mehrfach verlinkt. Schutz der Familie nach Art. 6, Schutz des unterlegenen Partners. So hat es das Bundesverfassungsgericht begründet, in Kurzform, wie ich es verstehe.

    Dort in jenem Link steht auch die abweichende Meinung, die gegen das Gesetz ist. Weil es andere, besser schützende Maßnahmen gibt. Weil es nicht alles umfassend ist. Usw.

    Hier nochmal der Link:
    http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-029.html
    Geändert von Inaktiver User (05.10.2014 um 01:45 Uhr)

  6. User Info Menu

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Bitte reparier das Zitat, das habe nicht ich gesagt. Danke
    Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
    sondern viel mehr der Kopf

  7. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Hallo Sintonia,

    ist repariert. :-)

  8. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Nicht einvernehmlicher Sex ist ja ohnehin strafbewehrt, dafür braucht es kein Inzestverbot.
    Das stimmt zwar, aber es gibt ja leider doch eine Grauzone zwischen eindeutiger Vergewaltigung und innerfamiliärer Einflussnahme, die auf eine scheinbare Einvernehmlichkeit hinausläuft. Deshalb schrieb ich ja auch, dass ich es sinnvoll fände, die bekannten Fälle im Hinblick auf die Einvernehmlichkeit genauer zu beleuchten.

  9. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Das Problem dieser Grauzone hat man aber immer, z.B. auch bei Vergewaltigungen in Beziehungen.

    Es käme aber keiner auf den Gedanken, aufgrund dieser definitiv vorhandenen Grauzone in Beziehungen nun Beziehungen zu verbieten.

  10. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Das Problem dieser Grauzone hat man aber immer, z.B. auch bei Vergewaltigungen in Beziehungen.

    Es käme aber keiner auf den Gedanken, aufgrund dieser definitiv vorhandenen Grauzone in Beziehungen nun Beziehungen zu verbieten.
    Lies mal, was das Bundesverfassungsgericht zu diesem Verbot geschrieben hat. Egal, ob man nun für oder gegen den Paragraphen ist, ist das doch die Grundlage der Diskussion.

    Übersetzt auf sonstige Beziehungen: Wenn diese ebenfalls die vom Grundgesetz geschützte Familie in ihren Strukturen erschüttern würde, wenn man bei diesen ebenfalls von einem jeweils unterlegenen Partner ausgehen würde, dann würden Beziehungen vielleicht auch verboten. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist beides bei Inzest (siehe oben) nämlich gegeben. Oder wie verstehst Du den verlinkten Text?
    http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-029.html
    Ich hatte auch andere Links zuvor schon eingestellt, die auch nicht gerade von: "sind ganz normale Beziehungen, einzig daß die Gesellschaft ein Tabu verhängt hat" ausgehen.

    Im Fall, mit dem die Diskussion wohl überhaupt anfing, war es so, wenn ich das richtig mitbekommen habe (sonst bitte jemand korrigieren):
    Das Mädchen war minderjährig, 15 Jahre alt. Der Bruder 7 oder 8 Jahre älter, also über 21. Sie hatte gerade ihre Mutter verloren, der Bruder war die einzige (?) verbliebene familiäre Bindung. Sie ist behindert (geistig oder körperlich?). Schon mal von vornherein eine schwierige Situation. Daß sie nicht zusammen aufwuchsen, könnte auf weitere Problematiken in der Familie und ihren Beziehungen schließen lassen, auch dies geht ja nicht spurlos an Familienmitgliedern vorbei, selbst wenn sie nicht mal davon konkret wissen. In der inzestuösen Beziehung gab es Gewalt, es war hier im Strang von Faustschlägen die Rede, und daß die höhere Strafe für ihn auf diese Gewalt zurückgeht, der Inzest "nur" mit Bewährung geahndet wurde.
    Drei von ihren vier Kindern sind ihnen 'weggenommen worden', wie ich irgendwo las.

    Ich weiß nun nicht, wie gesagt, ob alles so stimmt, aber auch wenn nur ein Teil stimmt, es mutet schon seltsam an, daß ausgerechnet an diesem Fall sich eine Diskussion erhebt, daß man Inzest als "normale Liebesbeziehung" betrachten sollte. Das ist doch eher das Paradebeispiel, daß es um Abhängigkeiten und sexuelle und oder seelische Ausbeutung geht, finde ich.
    Geändert von Inaktiver User (05.10.2014 um 18:44 Uhr)

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