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04.10.2014, 21:59
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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04.10.2014, 22:03
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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04.10.2014, 22:07
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04.10.2014, 23:23
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05.10.2014, 01:39Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Habe ich doch bereits mehrfach verlinkt. Schutz der Familie nach Art. 6, Schutz des unterlegenen Partners. So hat es das Bundesverfassungsgericht begründet, in Kurzform, wie ich es verstehe.
Dort in jenem Link steht auch die abweichende Meinung, die gegen das Gesetz ist. Weil es andere, besser schützende Maßnahmen gibt. Weil es nicht alles umfassend ist. Usw.
Hier nochmal der Link:
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-029.htmlGeändert von Inaktiver User (05.10.2014 um 01:45 Uhr)
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05.10.2014, 01:43
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Bitte reparier das Zitat, das habe nicht ich gesagt. Danke
Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
sondern viel mehr der Kopf
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05.10.2014, 01:44Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Hallo Sintonia,
ist repariert. :-)
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05.10.2014, 08:38Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Das stimmt zwar, aber es gibt ja leider doch eine Grauzone zwischen eindeutiger Vergewaltigung und innerfamiliärer Einflussnahme, die auf eine scheinbare Einvernehmlichkeit hinausläuft. Deshalb schrieb ich ja auch, dass ich es sinnvoll fände, die bekannten Fälle im Hinblick auf die Einvernehmlichkeit genauer zu beleuchten.
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05.10.2014, 17:32
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Das Problem dieser Grauzone hat man aber immer, z.B. auch bei Vergewaltigungen in Beziehungen.
Es käme aber keiner auf den Gedanken, aufgrund dieser definitiv vorhandenen Grauzone in Beziehungen nun Beziehungen zu verbieten.
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05.10.2014, 18:36Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Lies mal, was das Bundesverfassungsgericht zu diesem Verbot geschrieben hat. Egal, ob man nun für oder gegen den Paragraphen ist, ist das doch die Grundlage der Diskussion.
Übersetzt auf sonstige Beziehungen: Wenn diese ebenfalls die vom Grundgesetz geschützte Familie in ihren Strukturen erschüttern würde, wenn man bei diesen ebenfalls von einem jeweils unterlegenen Partner ausgehen würde, dann würden Beziehungen vielleicht auch verboten. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist beides bei Inzest (siehe oben) nämlich gegeben. Oder wie verstehst Du den verlinkten Text?
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-029.html
Ich hatte auch andere Links zuvor schon eingestellt, die auch nicht gerade von: "sind ganz normale Beziehungen, einzig daß die Gesellschaft ein Tabu verhängt hat" ausgehen.
Im Fall, mit dem die Diskussion wohl überhaupt anfing, war es so, wenn ich das richtig mitbekommen habe (sonst bitte jemand korrigieren):
Das Mädchen war minderjährig, 15 Jahre alt. Der Bruder 7 oder 8 Jahre älter, also über 21. Sie hatte gerade ihre Mutter verloren, der Bruder war die einzige (?) verbliebene familiäre Bindung. Sie ist behindert (geistig oder körperlich?). Schon mal von vornherein eine schwierige Situation. Daß sie nicht zusammen aufwuchsen, könnte auf weitere Problematiken in der Familie und ihren Beziehungen schließen lassen, auch dies geht ja nicht spurlos an Familienmitgliedern vorbei, selbst wenn sie nicht mal davon konkret wissen. In der inzestuösen Beziehung gab es Gewalt, es war hier im Strang von Faustschlägen die Rede, und daß die höhere Strafe für ihn auf diese Gewalt zurückgeht, der Inzest "nur" mit Bewährung geahndet wurde.
Drei von ihren vier Kindern sind ihnen 'weggenommen worden', wie ich irgendwo las.
Ich weiß nun nicht, wie gesagt, ob alles so stimmt, aber auch wenn nur ein Teil stimmt, es mutet schon seltsam an, daß ausgerechnet an diesem Fall sich eine Diskussion erhebt, daß man Inzest als "normale Liebesbeziehung" betrachten sollte. Das ist doch eher das Paradebeispiel, daß es um Abhängigkeiten und sexuelle und oder seelische Ausbeutung geht, finde ich.Geändert von Inaktiver User (05.10.2014 um 18:44 Uhr)



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