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  1. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Sintonia Beitrag anzeigen
    Und analog dazu soll ich jetzt auch den Geschwisterinzest einschließlich aller möglichen Folgen gut finden?
    Nein, nur tolerieren.

    Aber Du, ich kann mir eine Diskussion vor 20 Jahren vorstellen:

    A:Die Gesellschaft hatte es auch verboten, dass Männer miteinander Sex haben
    Es geht doch hier um Verbote.
    B:Mit dieser Argumentation hat die Gesellschaft auch Sex vor der Ehe verboten. Solange ist das noch nicht her.
    A: Und analog dazu soll ich jetzt auch Homosexualität einschließlich aller möglichen Folgen gut finden?

    Wäre eine mögliche DIskussion damals gewesen, ich sehe ehrlich gesagt keinen Unterschied in den Argumenten früherer Gegner der Legalisierung von Homosexualität und heutiger Inzestgegner.

  2. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Sintonia Beitrag anzeigen
    Und analog dazu soll ich jetzt auch den Geschwisterinzest einschließlich aller möglichen Folgen gut finden?
    Nö musst du nicht, aber es wäre bedenklich wenn Gesetze danach beschlossen werden, was Menschen gerade gut finden.

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    ... Was zu beweisen wäre.
    Bisher erinnere ich mich an keinen Fall, wo der Geschwisterinzest in einem bestehenden Familiengefüge passierte, und ansonsten die Familienstruktur nicht gestört war. Ganz im Gegenteil. Ich lasse mich von dir gerne eines Besseren belehren.
    Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
    sondern viel mehr der Kopf

  4. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Und?

    "alle bisher gefundenen Schafe sind schwarz" beweist keinesfalls, dass es keine weißen Schafe gibt.
    Insbesondere dann nicht, wenn Einigkeit darüber besteht, dass lange nicht alle Schafe gefunden wurden.

  5. VIP

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen

    Meines Erachtes braucht es eine Begründung für ein Verbot, nicht für dessen Fehlen.
    Was ist also die Begründung?
    Ist die erhöhte Gefahr, kranke/behinderte Kinder zu bekommen, kein Grund?

    Oder sollte man den Beischlaf erlauben, aber die Zeugung einen Kindes verbieten?
    Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)



  6. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Hatten wir doch jetzt zum hundertsten Mal:

    Dann muss man allen Risikogruppen eine Schwangerschaft bzw. Geschlechtsverkehr verbieten.

  7. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Rotfuchs Beitrag anzeigen
    Ist die erhöhte Gefahr, kranke/behinderte Kinder zu bekommen, kein Grund?
    Nein.
    Man verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz wenn man Inzest aufgrund dieser Möglichkeit verbietet, andere "Verpaarungen" mit ähnlich hohen Risiken hingegen nicht.

    Da käme man schon das erste Mal mit dem Grundgesetz in Konflikt.

    Das zweite Mal wäre, dass der Staat sich in unserem Land nicht herausnehmen darf (rechtlich), darüber zu entscheiden wer Kinder bekommt und wer nicht.
    Da hätten wir den zweiten Konflikt.



    Welche anderen Gründe gegen Inzest gibt es noch?

  8. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Rotfuchs Beitrag anzeigen
    Ist die erhöhte Gefahr, kranke/behinderte Kinder zu bekommen, kein Grund?
    Nein.
    Man verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz wenn man Inzest aufgrund dieser Möglichkeit verbietet, andere "Verpaarungen" mit ähnlich hohen Risiken hingegen nicht.

    Da käme man schon das erste Mal mit dem Grundgesetz in Konflikt.

    Das zweite Mal wäre, dass der Staat sich in unserem Land nicht herausnehmen darf (rechtlich), darüber zu entscheiden wer Kinder bekommt und wer nicht.
    Da hätten wir den zweiten Konflikt.



    Welche anderen Gründe gegen Inzest gibt es noch?

  9. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen

    Welche anderen Gründe gegen Inzest gibt es noch?
    Aus meiner Sicht die Frage nach der Einvernehmlichkeit.

  10. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Rotfuchs Beitrag anzeigen
    Ist die erhöhte Gefahr, kranke/behinderte Kinder zu bekommen, kein Grund?

    Oder sollte man den Beischlaf erlauben, aber die Zeugung einen Kindes verbieten?
    Das Kind, behindert oder nicht, ist "nur" der Beweis, dass der Beischlaf stattgefunden hat. Wenn sich die Geschwister auf Petting oder Oralverkehr beschränken, dann ist das keineswegs strafbar.

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