Nein, nur tolerieren.
Aber Du, ich kann mir eine Diskussion vor 20 Jahren vorstellen:
A:Die Gesellschaft hatte es auch verboten, dass Männer miteinander Sex haben
Es geht doch hier um Verbote.
B:Mit dieser Argumentation hat die Gesellschaft auch Sex vor der Ehe verboten. Solange ist das noch nicht her.
A: Und analog dazu soll ich jetzt auch Homosexualität einschließlich aller möglichen Folgen gut finden?
Wäre eine mögliche DIskussion damals gewesen, ich sehe ehrlich gesagt keinen Unterschied in den Argumenten früherer Gegner der Legalisierung von Homosexualität und heutiger Inzestgegner.
Antworten
Ergebnis 281 bis 290 von 410
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04.10.2014, 14:23
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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04.10.2014, 14:33
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04.10.2014, 15:13
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
sondern viel mehr der Kopf
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04.10.2014, 15:39
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Und?
"alle bisher gefundenen Schafe sind schwarz" beweist keinesfalls, dass es keine weißen Schafe gibt.
Insbesondere dann nicht, wenn Einigkeit darüber besteht, dass lange nicht alle Schafe gefunden wurden.
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04.10.2014, 19:08
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04.10.2014, 19:32
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Hatten wir doch jetzt zum hundertsten Mal:
Dann muss man allen Risikogruppen eine Schwangerschaft bzw. Geschlechtsverkehr verbieten.
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04.10.2014, 19:56
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Nein.
Man verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz wenn man Inzest aufgrund dieser Möglichkeit verbietet, andere "Verpaarungen" mit ähnlich hohen Risiken hingegen nicht.
Da käme man schon das erste Mal mit dem Grundgesetz in Konflikt.
Das zweite Mal wäre, dass der Staat sich in unserem Land nicht herausnehmen darf (rechtlich), darüber zu entscheiden wer Kinder bekommt und wer nicht.
Da hätten wir den zweiten Konflikt.
Welche anderen Gründe gegen Inzest gibt es noch?
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04.10.2014, 19:57
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Nein.
Man verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz wenn man Inzest aufgrund dieser Möglichkeit verbietet, andere "Verpaarungen" mit ähnlich hohen Risiken hingegen nicht.
Da käme man schon das erste Mal mit dem Grundgesetz in Konflikt.
Das zweite Mal wäre, dass der Staat sich in unserem Land nicht herausnehmen darf (rechtlich), darüber zu entscheiden wer Kinder bekommt und wer nicht.
Da hätten wir den zweiten Konflikt.
Welche anderen Gründe gegen Inzest gibt es noch?
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04.10.2014, 19:58Inaktiver User
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04.10.2014, 21:11Inaktiver User




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