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02.10.2014, 12:31Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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02.10.2014, 12:35
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Dabei sollte erwähnt werden, dass es sich zum zwei (2) Fälle handelt innerhalb dieser zehn Jahre. Gemeint ist der Zeitraum zwischen 1998 und 2008 (Erscheinungsjahr des von dir verlinkten Artikels oben).
Dieser Artikel gibt übrigens eine gute Zusammenfassung über die Strafbarkeit des Inzests und über das Tabu selbst.
Zur "Stärke dieses Tabus" (Artikel):
"Evolutionstheoretiker nehmen an, dass der Mensch einen speziellen Erkennungsmechanismus entwickelt hat, der es ihm ermöglicht, sexuellen Kontakt zu genetisch verwandten Menschen zu hemmen. ... Tatsächlich ist auch in der Tierwelt die Inzestvermeidung weitgehend verbreitet. Viele Tiere präferieren Partner, deren Immunsystem sich von ihrem unterscheidet, weil so die Immunabwehr der Nachkommen vielseitiger werden kann, und die Nachkommenschaft insgesamt genetisch anpassungsfähiger wird. Wirbeltiere, und speziell auch der Mensch, nehmen diesen Unterschied unbewusst über den Geruch wahr."
Und zur Begründung des Tabus, nach der ich ja seit dem Anfang dieser Diskussion frage, findet sich dazu:
"Biologisch ist zwar bei durch Inzest gezeugten Kindern die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass genetisch vorhandene Erbkrankheiten zum Ausbruch kommen. Dieser Effekt verschwindet aber, je länger und konsequenter Inzest innerhalb einer Sippe betrieben wird: Weil sich die erkrankten Nachkommen in aller Regel schlechter oder gar nicht fortpflanzen..."
Je kleiner demnach die Sippe, innerhalb derer Inzest betrieben wird, desto schneller rottet sie sich praktisch dadurch selber aus. Wenn wir das in unseren Urinstinkten haben (genetisches Unterbewusstsein), wird es also nicht zur einer plötzlichen Geschwisterehen-Schwemme kommen. Ist auch in den Ländern ohne Strafparagrafen nicht der Fall.
Du schreibst es, wie ich, zum gefühlten 150. Mal.
Und auch die seltsame Bezugnahme zu den gräßlichen Taten an der Odenwald-Schule ist deshalb für mich völlig am Thema vorbei. Da ging es nicht um selbstbestimmte und deshalb gewaltfreie Beziehungen erwachsener und gesetzlich voneinander unabhängiger Menschen.*
Der Adler fängt keine Mücken.
'Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz' ist Kindergartenniveau. - Igor Levit
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02.10.2014, 12:36
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
TOSCA, du liest extrem selektiv. Ein zehnjähriger wird - von der fehlenden Strafmündigkeit mal abgesehen - ohnehin nicht nach §173 bestraft, da dieser sich nur auf nur Beziehungen unter Volljährigen bezieht.
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02.10.2014, 12:40
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Dem steht jedoch dieser, nicht ganz so alte Artikel entgegen.
Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
sondern viel mehr der Kopf
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02.10.2014, 12:45
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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02.10.2014, 12:51Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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02.10.2014, 13:07
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Was in der Familie passiert ist, hat zunächst nichts mit §173 zu tun. Und ein zehnjähriger der sexuell übergriffig wird, braucht vor allem eins HILFE (wie sein Opfer selbstverständlich auch). Da nutzt ein Strafrechtsparagraph, der gar nicht für ihn gilt NULL.
Edit: solch ein Übergriff wäre doch nicht weniger schlimm, wenn er an der Cousine oder dem Nachbarskind verübt würde.Geändert von schlumpsi (02.10.2014 um 13:17 Uhr)
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02.10.2014, 13:58
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Dank der Diskussion ist meine Entscheidung gefallen. Dazu beigetragen haben die von einigen Teilnehmerinnen aufgeführten Bedenken der Einflussnahme des (älteren) Bruders auf die Schwester, die dazu verlinkten Artikel und nicht zuletzt die für mich vorhandenen Parallelen zu Verhältnissen im Lehrer-Schüler-Bereich.
Ich bin dafür, den Artikel zu belassen. Über die tatsächlichen rechtlichen Folgen, die ich angemessen fände, bin ich mir noch nicht im Klaren. Gefängnis und damit die Kinder traumatisieren kann es nicht sein. Eine Geldstrafe - die müsste immer wieder neu erhoben werden, da davon auszugehen wäre, dass der unter Strafe stehende Akt fortgeführt wird. Und sollte dies verfolgt werden bzw. wie wäre es zu prüfen? Eher nein.
Es gibt sicher noch Artikel in unserem Strafrecht, die zwar enthalten sind, aber deren strikte Einhaltung nicht aktiv verfolgt wird. Ich denke, dies käme meinen jetzigen Vorstellungen am nächsten. Ja, sicher ambivalent, ein Verbot erhalten zu wollen, eine Zuwiderhandlung aber nicht bewusst verfolgen zu wollen. Wäre allerdings auch nicht das erste Mal.Geändert von Fourthhandaccount (02.10.2014 um 14:25 Uhr)
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03.10.2014, 01:59
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03.10.2014, 02:02



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