Naja, warum SOLLTE man ihn denn nicht tolerieren?
Also, ich bin da echt neugierig an diejenigen die das so ablehnen, reicht euch da euer Bauchgefühl echt dafür aus ein Verbot zu fordern oder habt Ihr da noch andere Gründe, warum es so absolut unmöglich ist zu tolerieren dass der x mit seiner Schwester......
Beschäftigt Ihr euch echt so intensiv mit dem Sexleben anderer Leute?
Zumal in D, sagt Wikipedia, tatsächlich nicht die Liebesbeziehung an sich verboten ist sondern ausschließlich Vaginalsex.
Analsex ist schon wieder erlaubt.
Macht das in eurem Kopf tatsächlich einen Unterschied?
ich muss doch nicht alles gut finden, nur weil andere ihren spass haben w o l l e n, ohne rücksicht auf irgendwas und vor allem irgendwen .
Ohne Rücksicht?
Inwiefern tangiert Dich das denn, wenn irgendwer anders mit seinem Geschwister schläft?
Davon kriegst Du doch ungefähr soviel mit wie ich davon, ob Du Vogelspinnen hälst.
Du bringst es auf den Punkt!
Es geht uns nix an, es stört uns nicht.
Im letzten Punkt muss ich die widersprechen. Ich fände es durchaus ekeliger, wenn Nachbars Spinne ausbüchst und eventuell in meine Wohnung... Nee, da soll er lieber mit seiner Schwester ähm, gut. Scherz beiseite.
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02.10.2014, 09:17
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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02.10.2014, 09:19Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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02.10.2014, 09:20Inaktiver User
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02.10.2014, 09:21
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Himmel Tosca, du tust gerade so, als würde bei Streichung des Paragraphen, eine Orgie um dich rum ausbrechen.
Geschwister haben deswegen doch nicht mehr Sex.
Und keiner zwingt dich mit deinen Geschwistern zu schlafen.
Was regt dich denn so unglaublich auf?
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02.10.2014, 09:22
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02.10.2014, 09:23Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
es ist ja garkeine sachliche diskussion möglich, wenn auf unserer vergangenheit rumgeritten wird und das wort behinderung schon reicht, um jeden mundtot zu machen, der dazu eine meinung hat.
nur zur info.
ich selbst wuchs mit einem behinderten vater auf. behinderung nach einem schlaganfall.
auch das gibt es.
das hat aber nichts mit inzest zu tun.
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02.10.2014, 09:26
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Unsere Vergangenheit kann man aber nicht ausblenden, ob es nun um den Umgang mit "lebenswerten" Leben geht, Israel oder Abhöranlagen in Wohnungen.
Wenn du dich auf einen Schlaganfall und die Folge beziehst,... gibt es für dich dann verschuldete und unverschuldete Behinderungen?
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02.10.2014, 09:26Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
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02.10.2014, 09:28Inaktiver User
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02.10.2014, 09:29Inaktiver User
AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?
Tosca, ich habe nicht die Absicht, Dich mundtot zu machen. Ich glaube auch nicht, dass andere das wollen - Dir wurden eben sogar mehrere Fragen gestellt.
Das entscheidende Wort lautet nicht "Behinderung", sondern "Eugenik" und wurde vom Ethikrat selber in die Frage nach der Gesetzesnovellierung eingebracht. Damit ist es Teil der Dikussion.
Wenn es Dir also nicht um die Frage nach den möglichen Kindern geht, worum dann? Ich habe ja auch schon geschrieben, dass es aus meiner Sicht Argumente für den Paragraphen gibt, nur eben nicht das Argument "Eugenik". Insofern würden mich Deine Argumente auch interessieren.



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