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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Hm, die Krankenkassen könnten allerdings sparen. Wenn eine erwachsene Frau oder ein erwachsener Mann dort auftaucht und sagt, dass er vom Sex mit seinem/ihrem Geschwister nicht lassen könne, kann man ihm/ihr dann sagen: "Wo ist das Problem? Es ist doch alles im grünen Bereich". Heute können sie in einer Therapie herausfinden, woher die extrem innige Familienbeziehung kommt.
    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute;
    seht euch an, wohin uns die normalen gebracht haben.
    George Bernard Shaw

  2. gesperrt

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Der Meinung, dass es für dieses Gesetz keine Grundlage (mehr) und noch weniger einen Sinn gibt, bin ich zwar auch. Aber generell etwas zu unterstellen, tut der Diskussion auch nicht gut.
    Ich habe ausdrücklich drangeschrieben dass es nur eine Vermutung ist.

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn jemand Geschwisterinzest ablehnt, ohne an die Kinder zu denken, ist das auch eine Meinung. Da würde mich aber dann der Grund interessieren.
    Ich lehne den Geschwisterinzest, und auch den Inzest zwischen Großeltern/Eltern/Kindern/Enkelkindern aus moralischen Aspekten ab... aber auch weil die dabei entstehenden Kinder körperliche und auch seelische Folgen durch die Art ihrer Zeugen haben können. Hier wird meines Erachtens eine Grenze überschritten. Und ich persönlich glaube auch nicht, dass es eine wirklich unabhängige, gleichgestellte romantisch/sexuelle Beziehung zwschen solchen Paaren geben kann
    Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
    sondern viel mehr der Kopf

  4. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Tabitha Beitrag anzeigen
    Gegen sexuellen Missbrauch haben wir bereits Gesetze, da braucht man kein spezielles nur für Geschwister.
    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Für die MIT Missbrauch braucht man auch kein Inzestverbot, der Missbrauch ist ja an sich schon verboten.
    Weil das Argument immer wieder auftaucht. Ich hatte es ja schonmal verlinkt. So argumentiert das Bundesverfassungsgericht:
    den Schutz der in einer Inzestbeziehung
    "unterlegenen" Partner (...)
    Der Einwand, der
    Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sei durch §§ 174 ff. StGB
    (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) umfassend und
    ausreichend gesichert und rechtfertige § 173 Abs. 2 S. 2 StGB
    daher nicht, übergeht, dass § 173 StGB spezifische, durch die
    Nähe in der Familie bedingte oder in der Verwandtschaft wurzelnde
    Abhängigkeiten und Schwierigkeiten der Einordnung und Abwehr von
    Übergriffen im Blick hat..

    Das Bundesverfassungsgericht

    Es wird auch Art. 6 GG angeführt. die ganze Ausführung ist lesenswert, es gibt auch eine abweichende Meinung.

    An sich bin ich ja der Meinung, sollen doch die Leute hinter ihren Türen machen was sie wollen, solange sie niemanden damit schädigen. Aber das ist eben die Frage, kann Inzest jemals ohne Schaden ablaufen, ganz abgesehen von möglichen Kindern, das vorliegende Paar hat ja beispielsweise vier.

  5. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    An sich bin ich ja der Meinung, sollen doch die Leute hinter ihren Türen machen was sie wollen, solange sie niemanden damit schädigen. Aber das ist eben die Frage, kann Inzest jemals ohne Schaden ablaufen, ganz abgesehen von möglichen Kindern, das vorliegende Paar hat ja beispielsweise vier.
    Und genau deswegen finde ich die Diskussion ja so schwierig.

    Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Inzest ohne desaströse Familienverhältnisse geben kann.
    Man müsste dazu Menschen befragen, die in dieser Situation waren und wie sie viele Jahre später darüber denken. Nur auch dazu wird es kaum belastbares Material geben.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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  6. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Aus einem Interview mit Michael Wunder, einem Mitglied des Ethikrates:
    Das Inzestverbot soll vor allem drei Dinge bewirken: die Familie schützen, die sexuelle Selbstbestimmung gewährleisten und die Geburt behinderter Kinder vermeiden.
    Die sexuelle Selbstbestimmung beispielsweise wird bereits durch andere Strafparagrafen hinreichend geschützt. Die eugenischen Argumente, dass durch die Beziehung von Inzestpaaren eventuell behinderte Kinder entstehen könnten, lehnt der Ethikrat entschieden ab. Wir wollen doch in einer modernen Gesellschaft leben, wo der Staat sich nicht in die Fortpflanzung Einzelner einmischt.


    Das Risiko einer Schädigung von Kindern aus Inzestbeziehungen liegt immerhin bei bis zu 50 Prozent.
    Das stimmt, aber nach deren Logik müssten wir dann auch Frauen über 40, Behinderten oder Paaren mit genetischen Risiken die Zeugung per Gesetz verbieten. Wer kann das ernsthaft erwägen?


    Die Kernforderung des Ethikrats lautet: Straffreiheit für volljährige Geschwisterpaare, die getrennt voneinander aufgewachsen sind.
    Wir haben im Vorfeld unserer Entscheidung mit einigen betroffenen Geschwisterpaaren gesprochen. Der Schutz der Familie spielt in ihren Fällen keine Rolle, weil gar keine intakten Familienstrukturen mehr vorhanden waren. Die Geschwister wuchsen getrennt voneinander auf, trafen sich im Erwachsenalter wieder und verliebten sich ineinander. Doch aufgrund des bestehenden Paragrafen 173 müssen sie sich verstecken. Sie leben unter ständiger Strafandrohung, werden auch Opfer von Erpressung. Uns ist gerade ein aktueller Fall bekannt geworden, wo die Polizei einem Geschwisterpaar das gemeinsame Kind wegnehmen will. Das Kind ist übrigens kerngesund. Eine Tante hatte die beiden wegen Inzests angezeigt. In diesem Fall wird keine Familie geschützt, sondern eine zerstört.

    ...

    Was hat Sie dabei besonders getroffen?
    Ich hätte nicht damit gerechnet, dass eugenische Argumente heute noch eine Rolle spielen. Wir leben in einer Gesellschaft mit Pränataldiagnostik und reproduktiver Selbstbestimmung. Die Verantwortung über die Geburt eines möglicherweise behinderten Kindes liegt bei den Eltern. Wer von oben entscheiden will, was lebenswertes und lebensunwertes Leben ist, der bewegt sich in längst überholt geglaubten Denkmustern unserer Geschichte.
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  7. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Vielleicht könnte ich mich eher mit einer Gesetzesänderung anfreunden, wenn es ausschließlich Geschwister beträfe, die sich tatsächlich erst als Volljährige das erste Mal begegnen.

    Denn eine Sache, die mir so Bauchschmerzen im hier immer wieder zitierten Fall bereitet ist, dass die Frau noch minderjährig war, als die Geschwister sich kennengelernt haben und auch den ersten Sex hatten. Erschwerend kommt für mich hinzu, dass die junge Frau ja auch selbst eine geistige Behinderung hat - das macht es mir immer schwer wirklich an eine vollkommen eigene Willensbildung zu glauben und einen Missbrauch auszuschließen.
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  8. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Inzest: Eine skandalöse Liebe - Familie | STERN.DE

    Hier eine andere Geschichte in der sich die Geschwister erst deutlich später kennengelernt haben.
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  9. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Sintonia Beitrag anzeigen
    Ich lehne den Geschwisterinzest, und auch den Inzest zwischen Großeltern/Eltern/Kindern/Enkelkindern aus moralischen Aspekten ab... aber auch weil die dabei entstehenden Kinder körperliche und auch seelische Folgen durch die Art ihrer Zeugen haben können. Hier wird meines Erachtens eine Grenze überschritten. Und ich persönlich glaube auch nicht, dass es eine wirklich unabhängige, gleichgestellte romantisch/sexuelle Beziehung zwschen solchen Paaren geben kann
    O.k..Und du siehst gar keinen Unterschied zwischen erwachsenen Geschwistern, um die es hier geht, und den anderen inzestuösen Beziehungen, die weiterhin und zu Recht auf dem Index stehen? Wenn (Groß-)Eltern im Spiel sind, kann ich mir auch nur Abhängigkkeit und unterlegene (oder missbrauchte) Beteiligte vorstellen.

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Vielleicht könnte ich mich eher mit einer Gesetzesänderung anfreunden, wenn es ausschließlich Geschwister beträfe, die sich tatsächlich erst als Volljährige das erste Mal begegnen.
    Kommt drauf an. Ich weigere mich, die Mädchen/Frauen immer nur als passive Opfer in diesen Beziehungen zu sehen.
    Außerdem muss der Hintergrund nicht immer eine kaputte Familie sein. Auch da gibt's in der Praxis andere Beispiele.

    Dann kommt noch eines dazu: Wenn es nur Halbgeschwister sind, die sich wirklich erst als Erwachsene treffen und gar nicht wissen, dass sie ein Elternteil gemeinsam haben, müssten sie theoretisch auch "bestraft" werden. Entweder gibt es dieses Gesetz auf einer soliden Grundlage - oder es hat eben nur eine nebulöse moralische Basis. Und die kann's doch nicht sein, Menschen für ihr ganzes weiteres Leben einen Stempel zu verpassen.
    *
    Der Adler fängt keine Mücken.


    'Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz' ist Kindergartenniveau. - Igor Levit


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  10. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Wenn sie nicht wissen, dass sie Geschwister sind, dann werden sie nicht bestraft.

    Das Strafrecht kennt den sogenannten subjektiven Tatbestand und du kannst nicht bestraft werden, wenn du über eine wesentliche Tatsache im Irrtum bist.

    Also wenn du denkst, du steckst deinen Stift ein, weil er dem, der daneben liegt zum verwechseln ähnlich sieht - dann kannst du nicht wegen Diebstahl verurteilt werden.

    Wenn man ein Geschwister kennenlernt komplett ohne zu wissen, dass es mein Geschwister ist, dann ist der Inzest nicht strafbar - bis zu dem Zeitpunkt zu dem man die Tatsache erfährt.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

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