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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    ich lese diesen Strang eine ganze Weile mit und war mir nicht klaren, wie ich diesen Rat der Ethikkommission bewerten soll.

    Der Ausgangspunkt ist das Geschwisterpaar aus den Neuen Bundesländern, die gemeinsam 4 Kinder gezeugt haben. Der Mann ist dafür bestraft worden. Als ich davon zum ersten mal las, fand ich die Geschichte sehr, sehr tragisch.

    Aber ich verstehe nicht, weshalb ein Einzelfall die bestehende Gesetzeslage verändern soll. Gesetze sollen das Miteinanderleben regeln. Es gibt niemanden unter uns, der nicht schon einmal ein Gesetz gebrochen hat. Wenn wir Glück hatten, wurden wir nicht erwischt.

    Innerfamiliäre Beziehungen sind von Außen immer ganz schwer zu durchschauen. Jede Sozialarbeiterin, jede Ärztin kann davon in Einzelfällen berichten. Ob zwischen Familienmitgliedern einvernehmlich Sex ausübt wurde oder unter Drohungen und Gewalt, ist immer sehr schwer zu durchschauen. Es gibt fast immer keine Zeugen.

    Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung das Inzestverbot für richtig hält. Und jedes Gesetz muss auch Akzeptanz erfahren. Nur Strafanadrohungen genügen nicht, um moralische Vorstellungen zu verändern.

    Um ehrlich zu sein, ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der Ethikrat einen strafrechtlich behandelten Fall zum Anlass nimmt, neue Regeln aufzustellen. Es bleibt schließlich jedem von uns überlassen, ob er gegen Strafgesetze wegen fehlendem Wissen, fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt. Solange er sich nicht erwischen lässt, ist alles in Ordnung, anderenfalls wird er verurteilt.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Um ehrlich zu sein, ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der Ethikrat einen strafrechtlich behandelten Fall zum Anlass nimmt, neue Regeln aufzustellen. Es bleibt schließlich jedem von uns überlassen, ob er gegen Strafgesetze wegen fehlendem Wissen, fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt. Solange er sich nicht erwischen lässt, ist alles in Ordnung, anderenfalls wird er verurteilt.
    Meinst Du damit, dass man Gesetze nicht einhalten braucht, aber wenn man Dabei erwischt wird, eben bestraft wird?

    Ich sehe es eher so, dass man Gesetze auch dann einhält, wenn man nicht erwartet, erwischt zu werden.

    Als das Rauchverbot in BW eingeführt wurde, meinte der Innenminister oder der Polizeichef, dass man es nicht kontrollieren werde. Das fand ich unerträglich, das war ja direkt der Aufruf, gegen dieses Gesetz dürfe man konsequenzlos verstoßen; die entsprechende Person war für mich untragbar und hätte sofort zurückzreten müssen.

    Gesetze gießen gesellschaftliche Normen in umsetzbare und umzusetzende Regeln. Wenn es keinen Grund für die Norm gibt, dann gibt es keinen Grund für das Gesetz. Selbst wenn es keinen einzigen Fall gibt, muss das Gesetz geändert werden.

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Quirin Beitrag anzeigen
    Meinst Du damit, dass man Gesetze nicht einhalten braucht, aber wenn man Dabei erwischt wird, eben bestraft wird?
    Das Risiko geht jeder von uns ein, wenn er absichtlich oder unabsichtlich gegen Gesetze verstößt. Wenn wie das Rauchverbot von den meisten Menschen, auch von den Rauchern, akzeptiert wird, ist das in Ordnung. Sie rauchen inzwischen vor den Kneipen.

    Hast Du noch nie eine unerkannte Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen? Lüg Dir dabei nicht in die eigene Tasche, sonst würdest Du einen Heiligenschein tragen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  4. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Mir ging es auch nicht vornehmlich (wenn man genau gelesen hätte, wüsste man das hier auch) um Behinderungen an sich. Mir geht es um die Gefühle der Kinder.
    Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier jemanden gäbe, der nicht nachvollziehen könnte, welche grausame Kindheit und Jugendzeit Menschen durchlaufen, deren Umfeld mitbekommt, durch welche Umstände sie ins Leben gebracht wurden. Das finge beim spielen in der Nachbarschaft an, ginge im Kiga und Schule weiter und würde wohl erst dann besser werden, wenn die Betroffenen die Gelegenheit hätten, irgendwo neu anzufangen.

    Mitmenschen sind grausam und speziell wenn man teilweise mitbekommt, was im Internet abgeht, sieht es eher nicht so aus, als würde sich daran was ändern.

    Ich würde mir ganz sicher einen anderen Umgang mit behinderten Menschen (um doch nochmal auf sie zu sprechen zu kommen) wünschen. Einen Umgang, der sie ganz selbstverständlich ins Miteinander einbindet. Dass Städte und Dörfer ganz selbstverständlich so gebaut und konzipiert werden, dass das Kennzeichen Barrierefreiheit so sehr ins Leben integriert ist, dass es praktisch aus dem Wortschatz verschwindet.

    Und trotzdem bliebe es für die Betroffenen eine Last, ein Stigma, mit dem sie täglich fertig werden müssen. Und das ist "nicht nett". Ich hab damit ein bisken persönliche Erfahrung.

    Und so sehr ich im einzelnen Wünsche nachvollziehen kann, eine wie auch immer zusammenkommende Risiko-Schwangerschaft eben zu riskieren, bleiben es unterm Strich doch rein egoistische.
    Und irgendwann bleibt der ehemals kindliche Mensch mit all seinen zusätzlichen Erschwernissen und all seinen Gefühlen allein.

    Der Ethik-Rat sollte sich lieber darüber Gedanken machen, wie man Menschen in solchen Situationen begleiten kann. Man kann auch etwas entkriminalisieren, ohne es gleich zu gestatten.

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Nun wir haben Gesetze gegen sexuellen Missbrauch, aber die Beweislage - insbesondere im familiären Umfeld wird immer sehr schwierig sein.
    Hier könnte das Inzestverbot ein zusätzlicher Schutz sein.
    Wenn man ein erwachsenes Geschwisterpaar nach dem Inzest-Paragraphen verurteilt, dann muss man nach der geltenden Gesetzeslage beide Partner bestrafen. Angenommen, der Inzest ist in der Realität ein kaschierter Missbrauch - dann würde man ja de facto das Opfer kriminalisieren.

    Das wäre doch kein zusätzlicher Schutz, sondern sogar eine weitere Belastung für das Opfer. Eine junge Erwachsene, die von ihrem Bruder missbraucht worden ist, wird sich schön hüten, Anzeige zu erstatten, wenn sie Angst davor haben muss, am Ende noch wegen Inzest auf der Anklagebank zu landen.

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Tomsten, eine mögliche Diskriminierung der Kinder kann kein Grund für eine Kriminalisierung der Eltern sein, definitiv nicht.

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zweistein, der Inzestparagraph wird sicher nicht verwendet, um ein Opfer von sexuellem Missbrauch zu kriminalisieren.

  8. Inaktiver User

    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Zitat Zitat von Albert_Zweistein Beitrag anzeigen
    Wenn man ein erwachsenes Geschwisterpaar nach dem Inzest-Paragraphen verurteilt, dann muss man nach der geltenden Gesetzeslage beide Partner bestrafen. Angenommen, der Inzest ist in der Realität ein kaschierter Missbrauch - dann würde man ja de facto das Opfer kriminalisieren.
    Im Fall, um den es hier geht, wurde ja nur 'er' bestraft. Und jemand hier sagte, auf Bewährung, die höhere Strafe wurde wegen ausgeübter Gewalt erlassen.

    Das Bundesverfassungsgericht sagte zu diesem Gesetz:

    Der Gesetzgeber hat seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten,
    indem er die Bewahrung der familiären Ordnung vor schädigenden
    Wirkungen des Inzests, den Schutz der in einer Inzestbeziehung
    "unterlegenen" Partner sowie ergänzend die Vermeidung schwerwiegender
    genetisch bedingter Erkrankungen bei Abkömmlingen aus Inzestbeziehungen
    als ausreichend erachtet hat, das in der Gesellschaft verankerte
    Inzesttabu strafrechtlich zu sanktionieren.


    Das Bundesverfassungsgericht


    Sie gehen also von einer regelmäßigen Unausgewogenheit in einer solchen Paarbeziehung aus, davon, daß es immer einen "unterlegenen" Partner gibt. Um die genetischen Erkrankungen geht es 'nur' ergänzend.
    Weiterhin geht es um den Schutz der Familie, der Wahrung gesellschaftlicher Werte.

    So würde ich den Text oben zusammenfassen.

    Daß man das auch anders sehen kann, steht dort ja auch gleich anschließend.


    Das wäre doch kein zusätzlicher Schutz, sondern sogar eine weitere Belastung für das Opfer. Eine junge Erwachsene, die von ihrem Bruder missbraucht worden ist, wird sich schön hüten, Anzeige zu erstatten, wenn sie Angst davor haben muss, am Ende noch wegen Inzest auf der Anklagebank zu landen.
    Das ist ja offenbar nach dem Obigen so nicht der Fall. Sowohl in jenem speziellen Fall wurde "nur er" belangt (falls das stimmt), als auch verstehe ich es so, daß ja (vielleicht ganz generell?) unterschieden wird, wenn sie von einem "unterlegenen" Part in einer solchen Beziehung reden.

  9. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Kurzer strafrechtlicher Exkurs:

    Um zu einer Verurteilung zu kommen, braucht es mehrere Schritte, die geprüft werden


    1. ist der objektive Sachverhalt erfüllt (was ist passiert)
    2. ist der subjektive Sachverhalt erfüllt, gab es einen Vorsatz (wussten die Beteiligten was sie taten)
    3. gibt es Rechtfertigungsgründe
    4. gibt es Besonderheit bezüglich der Schuld (zB Schuldfähigkeit)
    5. persönliche Schuldausschließungsgründe
    6. Strafzumessung
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  10. Moderation

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    AW: Inzestverbot - Novellierung des Paragraphen 173?

    Und es würde mich interessieren, wie hoch der Anteil der Inzest-Beziehungen ist, bei denen sich die Geschwister tatsächlich erst kennengelernt haben, als sie schon über 21 waren und sich dann verliebt habe - in Kenntnis ihrer Geschwisterschaft.

    Gibt es dazu Erkenntnisse / Statistiken ?
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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