Aus dem Wikipedia-Artikel zum Kindergeld:Vielleicht sollten nur noch verheiratete Paare mit einem Mindeseinkommen von 4000 Euro Kindergeld beantragen können. So verhindert man vielleicht dass ständig die Falschen Nachwuchs in die Welt setzen.Das Kindergeld wird in Deutschland im Regelfall als Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt; es ist in erster Linie zur Freistellung des Existenzminimums des Kindes von der Einkommensteuer bestimmt. Soweit das Kindergeld höher ist als die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag, ist es eine Leistung der Familienförderung.
Übrigens wird Kindergeld bei Leistungen nach SGB2 angerechnet.
Klingt komisch und ungerecht, dass das Kindergeld auf Sozialleistungen von Hilfebedürftigen angerechnet wird, ist aber so. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.03.2010 (Az. 1 BvR 3163/09) entschieden. Eine Familie hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und ist vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert.
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04.09.2014, 19:46Inaktiver User
AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen
Geändert von Inaktiver User (04.09.2014 um 19:53 Uhr)
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04.09.2014, 19:52Inaktiver User
AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen
Wikipedia ist kein Gütenachweis. Und es steht in Deinem Zitat auch nichts von : Keine Sozialleistung.
Hier die Autoren beim Wirtschaftslexikon, kann man anklicken, aus welchen GEbieten sie kommen, z.b. Richter am Sozialgericht. Vermutlich werden die das wissen.
zitierfähige URL (/Archiv/56971/sozialleistungen-v11.html) für Sozialleistungen (Version: 11)
Warum ist es Dir denn wichtig, daß es keine Sozialleistung wäre?
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04.09.2014, 19:54
AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen
Oje, wie unwissend manche sind. Man kann in D z.B. auch Sozialleistungen beziehen, wenn man selbständig arbeitet. Wie hoch die Einkünfte sind spiel dabei keine Rolle. Melde ich ein Gewerbe an z.B. als Altmetallhändler, Gebrauchtwagenhändler, etc. dann erhalte ich Sozialhilfe.
Ein befreundeter Richter verhandelte kürzlich einen Fall eines Nicht-EU-Ausländers, der mit 2 Ehefrauen und 18 Kindern in einer Kleinstadt lebt. Nur von Kindergeld, keine anderen Einkünfte. Auch wenn er vielleicht irgendwann mal 12 Monate beschäftigt war, solche Familien will ich nicht in D haben. Selbst wenn solche Fälle nicht in einer Statistik auftauchen, weil die Fälle insgesamt weniger als 100000 ausmachen. Er stand übrigens vor Gericht wegen Randale.
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04.09.2014, 20:10Inaktiver User
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04.09.2014, 20:11
AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen
Kindergeld ist keine Sozialleistung:
Kindergeld Ratgeber 2014 - Anspruch, Antrag und Höhe
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung. Zwar wird es i. d. R. von den Familienkassen ausgezahlt, ist im Endeffekt aber eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Dabei entsteht der Anspruch automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.
Kindergeld kriegt übrigens jedes Kind - auch wenn die Eltern ein höheres Einkommen haben.
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04.09.2014, 20:15
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04.09.2014, 20:20Inaktiver User
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04.09.2014, 20:23Inaktiver User
AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen
Es ist mir nicht wichtig, ich finde den Umgang mit dem Thema Kindergeld/Erziehungsgeld/Elterngeld nur so verlogen und ungerecht.
Irgend jemand fand es anscheinend mal eine gute Idee, dass man auch weiter Kindergeld bekommen kann, auch wenn sich das Kind im Ausland aufhält (Studium, Auslandpraktikum usw.). Ich gehe davon aus, dass vor deutschen Behörden und Gerichten alle gleich sollten und wenn dann jemand aus Bulgarien hier arbeitet dann sollte diese Person ebenso für ihr Kind in Kindergeld beantragen können.
Wenn man das nicht möchte, sollte man das für Alle ändern.
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04.09.2014, 20:27Inaktiver User
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04.09.2014, 20:31



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