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  1. Inaktiver User

    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ach. Was ist es denn Deiner Meinung nach?
    Aus dem Wikipedia-Artikel zum Kindergeld:
    Das Kindergeld wird in Deutschland im Regelfall als Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt; es ist in erster Linie zur Freistellung des Existenzminimums des Kindes von der Einkommensteuer bestimmt. Soweit das Kindergeld höher ist als die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag, ist es eine Leistung der Familienförderung.
    Vielleicht sollten nur noch verheiratete Paare mit einem Mindeseinkommen von 4000 Euro Kindergeld beantragen können. So verhindert man vielleicht dass ständig die Falschen Nachwuchs in die Welt setzen.

    Übrigens wird Kindergeld bei Leistungen nach SGB2 angerechnet.
    Klingt komisch und ungerecht, dass das Kindergeld auf Sozialleistungen von Hilfebedürftigen angerechnet wird, ist aber so. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.03.2010 (Az. 1 BvR 3163/09) entschieden. Eine Familie hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und ist vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert.
    Geändert von Inaktiver User (04.09.2014 um 19:53 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aus dem Wikipedia-Artikel zum Kindergeld:
    Wikipedia ist kein Gütenachweis. Und es steht in Deinem Zitat auch nichts von : Keine Sozialleistung.

    Hier die Autoren beim Wirtschaftslexikon, kann man anklicken, aus welchen GEbieten sie kommen, z.b. Richter am Sozialgericht. Vermutlich werden die das wissen.

    zitierfähige URL (/Archiv/56971/sozialleistungen-v11.html) für Sozialleistungen (Version: 11)

    Warum ist es Dir denn wichtig, daß es keine Sozialleistung wäre?

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    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Um in D Sozialleistungen zu beziehen muss man zunächst mal 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
    Oje, wie unwissend manche sind. Man kann in D z.B. auch Sozialleistungen beziehen, wenn man selbständig arbeitet. Wie hoch die Einkünfte sind spiel dabei keine Rolle. Melde ich ein Gewerbe an z.B. als Altmetallhändler, Gebrauchtwagenhändler, etc. dann erhalte ich Sozialhilfe.

    Ein befreundeter Richter verhandelte kürzlich einen Fall eines Nicht-EU-Ausländers, der mit 2 Ehefrauen und 18 Kindern in einer Kleinstadt lebt. Nur von Kindergeld, keine anderen Einkünfte. Auch wenn er vielleicht irgendwann mal 12 Monate beschäftigt war, solche Familien will ich nicht in D haben. Selbst wenn solche Fälle nicht in einer Statistik auftauchen, weil die Fälle insgesamt weniger als 100000 ausmachen. Er stand übrigens vor Gericht wegen Randale.

  4. Inaktiver User

    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Frank13 Beitrag anzeigen
    Ein befreundeter Richter verhandelte kürzlich einen Fall eines Nicht-EU-Ausländers, der mit 2 Ehefrauen und 18 Kindern in einer Kleinstadt lebt. Nur von Kindergeld, keine anderen Einkünfte. Auch wenn er vielleicht irgendwann mal 12 Monate beschäftigt war, solche Familien will ich nicht in D haben. Selbst wenn solche Fälle nicht in einer Statistik auftauchen, weil die Fälle insgesamt weniger als 100000 ausmachen. Er stand übrigens vor Gericht wegen Randale.
    Schön, dass der Herr Richter Dich mit Gossip aus seinem Berufsalltag versorgt. Er dürfte zu googeln sein.

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    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wikipedia ist kein Gütenachweis. Und es steht in Deinem Zitat auch nichts von : Keine Sozialleistung.
    Kindergeld ist keine Sozialleistung:

    Kindergeld Ratgeber 2014 - Anspruch, Antrag und Höhe

    Entgegen der weit verbreiteten Meinung, handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung. Zwar wird es i. d. R. von den Familienkassen ausgezahlt, ist im Endeffekt aber eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Dabei entsteht der Anspruch automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.

    Kindergeld kriegt übrigens jedes Kind - auch wenn die Eltern ein höheres Einkommen haben.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

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    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Schön, dass der Herr Richter Dich mit Gossip aus seinem Berufsalltag versorgt. Er dürfte zu googeln sein.
    Es stand auch in den Zeitungen

  7. Inaktiver User

    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Kindergeld kriegt übrigens jedes Kind - auch wenn die Eltern ein höheres Einkommen haben.
    Auch die von Boris Becker.

  8. Inaktiver User

    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wikipedia ist kein Gütenachweis. Und es steht in Deinem Zitat auch nichts von : Keine Sozialleistung.

    Hier die Autoren beim Wirtschaftslexikon, kann man anklicken, aus welchen GEbieten sie kommen, z.b. Richter am Sozialgericht. Vermutlich werden die das wissen.

    zitierfähige URL (/Archiv/56971/sozialleistungen-v11.html) für Sozialleistungen (Version: 11)

    Warum ist es Dir denn wichtig, daß es keine Sozialleistung wäre?
    Es ist mir nicht wichtig, ich finde den Umgang mit dem Thema Kindergeld/Erziehungsgeld/Elterngeld nur so verlogen und ungerecht.
    Irgend jemand fand es anscheinend mal eine gute Idee, dass man auch weiter Kindergeld bekommen kann, auch wenn sich das Kind im Ausland aufhält (Studium, Auslandpraktikum usw.). Ich gehe davon aus, dass vor deutschen Behörden und Gerichten alle gleich sollten und wenn dann jemand aus Bulgarien hier arbeitet dann sollte diese Person ebenso für ihr Kind in Kindergeld beantragen können.
    Wenn man das nicht möchte, sollte man das für Alle ändern.

  9. Inaktiver User

    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Frank13 Beitrag anzeigen
    Es stand auch in den Zeitungen
    War das der mit der Ehrenpatenschaft?

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    AW: Afd: Erfolgreich bei Sachsen-Wahl, trotz fragwürdiger Positionen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich gehe davon aus, dass vor deutschen Behörden und Gerichten alle gleich sollten und wenn dann jemand aus Bulgarien hier arbeitet dann sollte diese Person ebenso für ihr Kind in Kindergeld beantragen können.
    Wenn man das nicht möchte, sollte man das für Alle ändern.
    Das möchte niemand ändern. Man kann aber Kindergeldzahlung z.B. mit Schulbesuch verknüpfen oder einerm Nachweis, dass der Aufenthalt in D nicht vorwiegend durch Bezug von Kindergeld motiviert ist.

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