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  1. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn kein Missbrauch vorliegt, wüsste ich jetzt nicht, was ein Verbot rechtfertigen würde.
    Es ist Missbrauch, wenn Kinder/Jugendliche nackt fotografiert werden einzig zu dem Zweck, dass diese Bilder auf einschlägigen Seiten vermarktet werden.

  2. User Info Menu

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Das stimmt natürlich. Trotzdem geht es nicht an, in jedem Pädophilen einen Missbraucher zu sehen. Missbrauch läuft auf einer ganz anderen Schiene, und an ihm sind mehrheitlich nicht Pädophile beteiligt.
    Genau dass meine ich.
    Es geht um Gewaltausübung, sexualisierte Gewalt. Und die kann augenscheinlich von vielen Menschen ausgeübt werden, dazu braucht es keine pädoohile Veranlagung sondern nur den Willen zu demütigen.
    Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur so selten dazu.
    Karl Valentin

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Danach suchte ich:

    Der Anfangsverdacht (!) wird mit der kriminologischen Erwägung begründet, dass, wer solche Bilder habe, auch inkriminiertes „Material“ begehre. Dass ein Bürger Strafgesetze akzeptiert und seine Neigungen bis zur Grenze des Erlaubten auskostet, diese Möglichkeit ignoriert der Ermittlungsansatz. Wie bei Gurlitt: Wer einen noch erlaubten Bargeldbetrag mit sich führt, macht sich verdächtig.
    Ich findet das ungeheuerlich, auch wenn ich von einem Politiker wie Edathy nicht regiert werden möchte. Aber das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Das erinnert mich an Zeiten, die ich längst vergangen wähnte. Offenbar nicht!

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Für die Hausdurchsuchung muss ohnehin ein richterlicher Beschluss vorgelegen haben. Schon deswegen ist die Behauptung, der Staatsanwalt hätte damit das Recht gebeugt, völlig sinnfrei.

    Irgendwie versuchen einzelne Foristen hier den Eindruck zu erwecken, die Staatsanwaltschaft dürfe nur ermitteln, nachdem die Beweisaufnahme abeschlossen ist. Dass das rein logisch völliger Blödsinn ist, liegt auf der Hand. Voraussetzung für die Hausdruchsuchung ist ein konkreter Anfangsverdacht.
    Darüber hat schon die Strafrechtsprofessorin Frommel gelacht:
    Ein Anfangsverdacht war ja genau nicht gegeben!

    Der juristische Fachbegriff des Anfangsverdachts bezieht sich nämlich auf das Vorliegen einer Straftat. Reine Vermutungen begründen keinen Anfangsverdacht. Aus dem Vorliegen von legalem Material zu schließen, der Betreffende habe auch illegales Material, ist nichts als eine Vermutung und eben kein Anfangsverdacht.

    sadistischen Staatsanwälten.
    Dieser Vorwurf wurde ihnen nicht gemacht; es ist eher von Profilneurosen die Rede.

  5. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es ist Missbrauch, wenn Kinder/Jugendliche nackt fotografiert werden einzig zu dem Zweck, dass diese Bilder auf einschlägigen Seiten vermarktet werden.
    Davon reden wir aber nicht.
    Wir reden von Fotos, für deren Herstellung Kinder eben nicht missbraucht wurden. Aufnahmen am Strand, Facebook-Bilder von Eltern etc. Tauchen die Bilder auf irgendwelchen Seiten auf, gilt das vermutlich als eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Sexuell missbraucht wurden die Kinder dennoch nicht.

  6. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Das ist mir durchaus bewusst. Nur, wenn ihm juristisch nichts vorgeworfen wird - was hat er dann gemacht? Er hat sich legal Bilder gekauft. Das verstößt gegen die Prinzipien der SPD?
    Dass es gegen die Prinzipien der SPD verstößt, Kinder in Rumänien für Nacktaufnahmen auszubeuten, ihre Persönlichkeitsrechte zu missachten und die Bilder in ganz großem Stil zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu verhökern, nehme ich stark an.

    Und dass es gegen die Prinzipien der SPD verstößt, von der systematischen kommerziellen Ausbeutung rumänischer Kinder zu profitiern, indem man sich solche Fotos verschafft, nehme ich auch an.

    Somit erscheint mir das Parteiausschlussverfahren nur folgerichtig.

    Unbeschadet der Tatsache, dass mir Sebastian Edathy in gewisser Hinsicht leid tut. Sollte der Mann tatsächlich kernpädophil sein, dann ist das ein bitteres Schicksal.

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Davon reden wir aber nicht.
    Wir reden von Fotos, für deren Herstellung Kinder eben nicht missbraucht wurden. Aufnahmen am Strand, Facebook-Bilder von Eltern etc. Tauchen die Bilder auf irgendwelchen Seiten auf, gilt das vermutlich als eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Sexuell missbraucht wurden die Kinder dennoch nicht.
    Natürlich reden wir davon oder glaubst du ernsthaft, Edathy hat sich einfach "Strandbilder" von spielenden Kindern gekauft???? Warum hat er dann alles von seinem Computer gelöscht, wenn es doch ganz harmlose Urlaubsbildchen waren?

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Danach suchte ich:
    Sehr guter Artikel !
    Anscheinend ist die FAZ die einzige noch verbliebene seriöse Tageszeitung in Deutschland.

  9. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der juristische Fachbegriff des Anfangsverdachts bezieht sich nämlich auf das Vorliegen einer Straftat. Reine Vermutungen begründen keinen Anfangsverdacht. Aus dem Vorliegen von legalem Material zu schließen, der Betreffende habe auch illegales Material, ist nichts als eine Vermutung und eben kein Anfangsverdacht.
    Vollkommen falsch. Ein Anfangsverdacht soll zwar in der Tat vor Ermittlungen aufgrund bloßer Vermutungen schützen. Er ist allerdings schon gegeben, wenn nach kriminalistischer Erfahrung eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine Straftat begangen worden ist.
    Das war in Edathys Fall meines Erachtens gegeben.

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Natürlich reden wir davon oder glaubst du ernsthaft, Edathy hat sich einfach "Strandbilder" von spielenden Kindern gekauft???? Warum hat er dann alles von seinem Computer gelöscht, wenn es doch ganz harmlose Urlaubsbildchen waren?
    Kommst Du bitte runter und schnauzt mich nicht an? Wir redeten nicht konkret von Edathy, sondern davon, wann man von Missbrauch redet und wann nicht. Lies richtig bevor Du mich anmachst.

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