Guter Hinweis. Demnach hätte sich der Journalist, der durchs Fenster die Wohnungsdurchsuchung bei Edathy fotografiert hat, strafbar gemacht:
§ 201a, Abs. 1:
Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Wiese, ein Strand oder ein Sportplatz fällt jedoch nicht unter den Begriff eines "gegen Einblick besonders geschützten Raums". Dieser Paragraph richtet sich gegen das Ausspioniertwerden und gegen Spanner, aber nicht gegen den Besitz von Nacktfotos.
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Thema: Der Fall Edathy
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19.02.2014, 00:07Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
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19.02.2014, 00:11
AW: Der Fall Edathy
§33 KunstUrhG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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19.02.2014, 00:16Inaktiver User
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19.02.2014, 00:18Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, bedeutet, dass der Staatsanwalt nicht von sich aus tätig werden kann. Das übergeordnete staatliche Interesse ist dann nämlich verneint.
§ 22:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Passt also auch nicht.
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19.02.2014, 00:19Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Das ändert nichts daran, dass Nacktheit und Pornographie nach deutschem Recht keine identischen Begriffe sind.
Der Unterschied liegt in der Herabwürdigung. Nacktheit als solche gilt nach deutschem Recht nicht als Herabwürdigung. Sie herabwürdigend zu finden, legt m.E. eine sehr verklemmte Einstellung nahe.
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19.02.2014, 00:41
AW: Der Fall Edathy
Ersteres habe ich nicht bestritten. Beim zweiten: Bist du dir sicher, dass die Abgebildeten eine Entlohnung erhielten? Dies gälte es zu prüfen.
Nacktheit an sich ist sicher nicht herabwürdigend. Jemanden zu einem (Sex-)Objekt zu machen, kann schon herabwürdigend sein. Nicht umsonst wehren sich immer wieder Menschen gegen solche Darstellungen z.B. in der Werbung. Geht man davon aus, dass ein Teil der Fotos unter Anwendung von Gewalt oder unter Ausnutzung von Notsituationen z.B. massiver Armut/Hunger in bestimmten Ländern entstanden sind, so ist dies mE eine Herabwürdigung des Menschen.
Wie gesagt, auf moralischer (also meiner moralischen) Ebene. Das muss man klar von den rechtlichen Aspekten trennen.Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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19.02.2014, 00:51Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Du kannst es drehen wie du willst, das Urheberrecht ist kein Ersatz-Strafrecht zur Kriminalisierung von Nacktbildern.
Darstellung in der Werbung? Das nun wiederum geschieht zweifellos mit dem Einverständnis der Fotomodelle, sollte man meinen.Nacktheit an sich ist sicher nicht herabwürdigend. Jemanden zu einem (Sex-)Objekt zu machen, kann schon herabwürdigend sein. Nicht umsonst wehren sich immer wieder Menschen gegen solche Darstellungen z.B. in der Werbung.
Man kann strafrechtlich nicht so weit greifen. Sonst müsste man z.B. jeden wegen Tierquälerei verurteilen, der bei Aldi Käfigeier kauft. Das Strafrecht fasst Verantwortung schon ein bisschen enger.Geht man davon aus, dass ein Teil der Fotos unter Anwendung von Gewalt oder unter Ausnutzung von Notsituationen z.B. massiver Armut/Hunger in bestimmten Ländern entstanden sind, so ist dies mE eine Herabwürdigung des Menschen.
Was die moralische Bewertung angeht - was wäre flüchtiger, willkürlicher, individueller als die aktuelle Tagesmoral.
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19.02.2014, 01:42
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19.02.2014, 02:20
AW: Der Fall Edathy
es gibt mittlerweile auch viel Informationen zu den Opfern der Filme von Azov-Films.
Das ist ne ganze Branche, die da kleine Jungs aus Rumänien und der Ukraine ausnutzt. Und einige der Jungs tauchen dann später in harten Pornos auf - sage keiner, dass das nix miteinander zu tun hat.
Wer Interesse hat schaut sich den entsprechenden Film an. exakt-Reporter konfrontieren deutschen Hintermann des kanadischen Kinderpornorings | MDR.DE
Natürlich fühlen sich die Jungs ausgenutzt und sie schämen sich. Ist ja wohl auch logisch, wenn man weiß, dass man als Wichsvorlage für Männer in aller Welt benutzt wird.
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19.02.2014, 02:41Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Es geht nicht um Moral. Schon gar nicht um eine, die der "Mode", dem momentanen gesellschaftlichen Denken, unterworfen wäre. Und Kinder können doch sowieso keine wirksame Willenserklärung dafür abgeben, daß Nacktbilder von ihnen verkauft werden. Jedenfalls nicht, daß ich wüßte.
Es geht allein um Schutz von Schutzbedürftigen. Schutzbedürftig sind vor allem die, die sich nicht allein schützen können. Das gilt für Kinder finde ich in besonderem Maße.Geändert von Inaktiver User (19.02.2014 um 03:01 Uhr)



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