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  1. Inaktiver User

    Schamesröte AW: Der Fall Edathy

    Also nochmal:

    da sind zwei Links durcheinandergeraten. Sie widersprechen sich übrigens ganz entschieden:

    der Link von elipell2 stellt die Meinung eines Medienrechtlers vor, der liebend gern US-Recht bei uns etabliert sehen will, und die Nichtstrafbarkeit von Edathys Bildern anscheinend bedauert.

    und der Link von feinsinn, in dem eine Strafrechtsprofessorin das Vorgehen der Hannoveraner Staatsanwaltschaft als verfassungswidrig und rechtswidrig verurteilt und für das Sexualstrafrecht aus Nordamerika nicht viel Sympathie zeigt.

    Den Auffassungen aus dem zweiten Link schließe ich mich vollumfänglich an.
    .
    Geändert von Inaktiver User (19.02.2014 um 00:56 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Ob Herr Edathy sich nach bestehendem REcht strafbar gemacht hat oder nicht wird man sehen. Wenn das von ihm bestellte Material nach unserer momentanen Rechtsprechung legal war, dann kann er auch nicht juristisch belangt werden. Damit kann ich leben.
    Unabhängig davon ist für mich die Frage, ob es in Zukunft legal sein soll, dass man Nacktfotos von Kindern kommerziell nutzen darf in der Art, wie die kanadische Firma sie vertrieben hat. Ich finde das problematisch. Die Kinder können letztlich noch nicht entscheiden, weil sie die Situation nicht wirklich einschätzen können. Die Eltern dürfen, so meine ich, in diesem Punkt auch nicht über ihre Kinder verfügen.
    Das hat nichts mit klerikaler Moral und nichts mit FKK-Bildern oder so zu tun. Jeder kann weiterhin privat Kinder nackt fotografieren. Aber mir scheint, es sollte verboten werden, diese Fotos kommerziell zu nutzen.
    Ich habe nicht dagegen, dass einschlägige Fotos Erwachsener in den Handel kommen - natürlich nur mit deren Einwilligung. Die müssen wissen, was sie wollen und was nicht.

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von ellipell2 Beitrag anzeigen
    Aber aufgrund welcher Informationen? Wie weit kann diese Meinungsbildung gehen?

    Selbst den Besitz dieser vergleichsweise "harmlosen" Bildchen zur eigenen Befriedigung, der nicht strafrechtlich verfolgt wird, halte ich aus meiner Sicht für moralisch absolut nicht akzeptabel (hier wird für mich ein anderer Mensch ausgenutzt, den ich nicht für einwilligungsfähig halte). Nur: Mein moralischer Standard ist nicht Gesetz. Wenn jeder sein moralisches Empfinden zum rechtlichen Maßstab machen würde, bekämen wir, glaube ich, ein Problem.

    Wenn Herr Edathy keinen Straftatbestand verwirklicht hat, dann wird er vor Gericht auch nicht bestraft werden. Trotzdem können die Wähler die Bewertung treffen, dass sie nicht von jemand repräsentiert werden wollen, der Material der beschriebenen Art sammelt.

    Medienstrafrechtler: Edathy nicht strafbar
    Und eine solche Bewertung findet vor allem dann statt, wenn es um Schutz von Schutzbedürftigen geht, nehme ich mal an. Und der Eindruck drängt sich hier ja auch Dir selber auf. Trotzdem hat ihn ja nun nicht etwa eine "Wählerbeurteilung" irgendwie "gestürzt", sondern

    Seine politische Karriere hat Herr Edathy allerdings selbst beendet, und zwar bereits einige Tage im Vorfeld.

    Medienstrafrechtler: Edathy nicht strafbar

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Nochmals Frau Prof. Frommel, diesmal im Gespräch mit dem ZDF.

    Etwa ab Minute 3:30 äußert sie sich
    zur Strafbarkeit des Verhaltens von Friedrichs

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    AW: Der Fall Edathy

    Aus dem Video: Edathy - Staatsanwaltschaft verstößt gegen geltendes Recht - Deutschlandfunk - YouTube, zitiert nach dem Beitrag von Feinsinn:

    Frommel: Das ist jetzt wieder so eine Spekulation. Wenn ich auf einem FKK-Strand Kinder fotografiere, dann sind die ja nicht missbraucht.

    Es gibt ein Recht auf das Recht am eigenem Bild.
    Jeder Fotografierte muss vorher einverstanden sein.
    Fotos von fremden Personen dürfen nicht kommerziell gebraucht werden.
    Fotos, die veröffentlicht werden oder sogar verkauft werden, bedürfen vorher der Einwilligung des Abgebildeten.

    Merkt Frau Frommel eigentlich noch, was sie da sagt?

    Kinder haben Rechte. Sie ohne Einwilligung zu fotografieren, ist Missbrauch ihrer Rechte. Diese Fotos auch noch zu verkaufen ist eine Straftat.
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nochmals Frau Prof. Frommel, diesmal im Gespräch mit dem ZDF.

    Etwa ab Minute 3:30 äußert sie sich
    zur Strafbarkeit des Verhaltens von Friedrichs
    Es ist also juristisch kein Problem, was Friedrich gemacht hat?
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Merkt Frau Frommel eigentlich noch, was sie da sagt?
    Auf mich wirkt sie eigentlich durchaus bei Sinnen.

    Kinder haben Rechte. Sie ohne Einwilligung zu fotografieren, ist Missbrauch ihrer Rechte. Diese Fotos auch noch zu verkaufen ist eine Straftat.
    Du scheinst zu glauben, dass du dich in ihrem Fachgebiet besser auskennst als sie.

    Frommel unterscheidet übrigens zwischen Persönlichkeitsrechten (Recht am Bild, Datenschutzrechten etc.) = Ziviles Recht einerseits und Strafrecht andererseits.

    So sind sie, die Juristen.

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das Interessante: die Definition für Kinderpornographie ist in Kanada/USA/Schweden/Großbritannien sehr anders als in Deutschland.
    Hier prallen deren Vorstellungen auf unsere, und was machen die deutschen Bürger und Medien: sie übernehmen die Vorstellungen der evangelikalen Pressure Groups, wie sie in den Gesetzen oben genannter Länder zum Ausdruck kommen, und wollen sie anscheinend auch bei uns angewendet wissen.
    Was die "deutschen Bürger und Medien" wollen, weiß ich nicht. Der EU-Rat allerdings hat bereits 2011 ein Gesetz zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie verabschiedet. Das Gesetz hätte bis 2013 umgesetzt werden müssen - wurde es in Deutschland aber nicht und damit hinkt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinterher. Was ein EU-Gesetz mit Vorstellungen der evangelikalen Pressure Groups zu tun hat, wie sie in den Gesetzen von Kanada und USA vorkommen, weiß ich nun wirklich nicht.

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Frommel unterscheidet übrigens zwischen Persönlichkeitsrechten (Recht am Bild, Datenschutzrechten etc.) = Ziviles Recht einerseits und Strafrecht andererseits.

    Ganz so einfach ist das nicht - Datenschutz z.B. hat auch strafrechtliche Aspekte… Auch das Recht am eigenen Bild ist in Teilen im StGB verankert § 201a (und das weiß sogar ich als Nicht-Juristin)

    Übrigens:
    Das Deutsche Recht unterteilt sich in drei Systeme:
    Im Öffentlichen Recht wird das Verhältnis zwischen Bürger und Staat geregelt. Dazu gehören z.B. das Polizeirecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und die Grundrechte (hierunter fallen auch einige Persönlichkeitsrechte).

    Zivilrecht regelt die Ansprüche der Bürger untereinander. Hierzu gehören u. a. Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, Eigentum, unerlaubten Handlungen, Erbschaften und familienrechtliche Auseinandersetzungen.

    Strafrecht betrifft das Verhältnis des Staates zum Bürger, sofern dieser ggfs. eine Straftat begangen hat, wie beispielsweise Diebstahl, Betrug, Körperverletzung etc.
    Ein Verstand, der einmal
    durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
    kehrt niemals
    zu seiner ursprünglichen Form zurück.

    [Oliver Wendell Holmes]

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was die "deutschen Bürger und Medien" wollen, weiß ich nicht. Der EU-Rat allerdings hat bereits 2011 ein Gesetz zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie verabschiedet. Das Gesetz hätte bis 2013 umgesetzt werden müssen - wurde es in Deutschland aber nicht und damit hinkt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinterher. Was ein EU-Gesetz mit Vorstellungen der evangelikalen Pressure Groups zu tun hat, wie sie in den Gesetzen von Kanada und USA vorkommen, weiß ich nun wirklich nicht.
    Das war 2012 ein großes Thema. Auch in diesem Forum gibt es einen Strang dazu. Ich habe ihn soeben hochgeschubst.

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