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  1. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Ob Bilder strafbar sind, bewertet kein Experte, sondern das Gericht, weil es eine Rechtsfrage ist....
    Zustimmung, wobei hierzu natürlich sehr wohl Experten gehört werden. Das Gericht entscheidet auf Basis dessen, was ihm an Beweisen vorgelegt wird - dazu gehören auch Expertengutachten, die dann notwendig werden, wenn die strafrechtliche Beurteilung strittig ist.

    Wenn sich das Gericht nicht sicher gewesen wäre , hätte es sich das vor Zulassung der Anklage überlegen müssen.
    Das ist ganz einfach nicht wahr und wird durch die Wiederholung auch nicht wahrer. Ein Gericht entscheidet mitnichten vor einer Verhandlung, ob die Tatvorwürfe stimmen.
    Es wäre schlimm, wenn es so wäre.

    Und: die Rechtsprechung dazu, was kinderpornographie ist und was nicht, ist nicht so schwer, dass das ein Jurist mit entsprechender Erfahrung nicht beim betrachten eines Bildes entscheiden kann (das könnte auch ein Laie, der sich eingelesen hat).
    Bist du Fachfrau, dass du das so genau weißt? Doch wohl eher nicht.

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    AW: Der Fall Edathy

    Ja, ich bin Fachfrau und was du schreibst, ist schlichtweg falsch bzw es sind Halbwahrheiten...

    Zu Rechtsfragen hört das Gericht keine Experten, es hört in so Fällen computersachverständige ...

    Zur Frage der Eröffnung des Hauptverfahrens (=Zulassung der Anklage ) habe ich jetzt mehrmals klargestellt, dass das nur möglich ist, wenn nach aktenlage eine Verurteilung zu erwarten ist.

    Wenn das falsch sein soll, dann kannst du mir das ja sicher belegen ?

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Wenn das falsch sein soll, dann kannst du mir das ja sicher belegen ?
    Ich habe es begründet. Du kannst gern deine Begründung dagegensetzen. Nichts für ungut, aber die bloße Behauptung einer Unbekannten im Internet überzeugt mich nicht.

  4. gesperrt

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Hier:


    Du kannst Dir sicher sein, denn das Gericht befand, dass es Pornografie unter Missbrauch von Kindern ist, was Edathy erworben hatte. Ausser Du zweifelst an der Feststellung des Gerichts.

    Erstens hat das Gericht ja gerade gar nichts befunden, das Verfahren wurde ja eingestellt.
    Und zweitens ist mir schleierhaft, wie man ein "Ich halte es für möglich dass...." in ein "es spricht mehr dafür, dass...." umdeuten kann wie Du es getan hast.

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich habe es begründet. Du kannst gern deine Begründung dagegensetzen. Nichts für ungut, aber die bloße Behauptung einer Unbekannten im Internet überzeugt mich nicht.
    Ich belege es Dir morgen mit der entsprechenden Norm, habe sie gerade nicht da und möchte nicht aus dem Gedächtnis zitieren.

  6. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Und: die Rechtsprechung dazu, was kinderpornographie ist und was nicht, ist nicht so schwer, dass das ein Jurist mit entsprechender Erfahrung nicht beim betrachten eines Bildes entscheiden kann (das könnte auch ein Laie, der sich eingelesen hat).
    Wie Prof. Frommel darlegte, gab es keinen Anfangsverdacht.
    Die Staatsanwaltschaft sah das jedoch anders und veranstaltete ein enormes Tamtam, was Frommel einen 'Sittenverfall' nannte.

    Ob Bilder strafbar sind, bewertet kein Experte, sondern das Gericht, weil es eine Rechtsfrage ist....
    Ja, das wissen wir inzwischen - der Spiegel-Link mit Interview eines Strafrechtlers war deutlich. Der Strafrechtler hat mit Bezugnahme auf genau dies hinzugefügt, dass die Erklärung von Edathy selbstverständlich kein Schuldeingeständnis sei. Er zeigte sich erstaunt, dass der Staatsanwalt dies anders sähe: "er kennt doch das Gesetz".
    Dieser hochkarätige Strafverteidiger besteht darauf, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gelten müsse.

    Ich finde es höchst seltsam, dass hier mit großer Verbissenheit darauf bestanden wird, dass die Schuld von Edathy klar wäre - dabei kennt niemand von uns die inkriminierten Bilder. Was soll das? Nehmen wir einfach als Fakt, dass die rechtliche und sachliche Bewertung nach wie vor unklar ist, weil sämtliche Verfahrensbeteiligten darauf verzichtet hatten diese Klärung herbeizuführen.

    Was für Schlüsse man als ahnungsloser Zeitungsleser auch immer aus der Berichterstattung gezogen haben mag - ich glaube, man argumentiert auf einem für Internetforen ausreichend sicheren Fundament, wenn man sich der Beurteilung dieses Strafrechtlers anschließt. Dafür muss sich auch kein User rechtfertigen.
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2015 um 19:07 Uhr)

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    AW: Der Fall Edathy

    Sittenverfall ist nun aber auch eine moralische und keine juristische Bewertung...

    In einen Senat des Bundesverfassungsgerichts sitzen übrigens mehrere Personen, mit derselben Qualifikation und demselben Titel wie Frommel, so dass mir nun auch nicht klar ist, warum du ihre Ansicht für richtiger hältst...

    Rechtfertigen musst du dich dafür natürlich nicht.

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Sittenverfall ist nun aber auch eine moralische und keine juristische Bewertung...
    ... die sie jedoch juristisch begründet hat.

    In einen Senat des Bundesverfassungsgerichts sitzen übrigens mehrere Personen, mit derselben Qualifikation und demselben Titel wie Frommel, aber so dass mir nun auch nicht klar ist, warum du ihre Ansicht für richtiger hältst...
    Weil mir ihre Ansicht um Welten sympathischer und einleuchtender erscheint, und weil mich das BVerfG hier nicht zum ersten Mal massiv enttäuscht hat. Die Zeiten, in denen ich BVerfG-Entscheidungen unkritisch akzeptieren konnte, sind vorbei. Leider.

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    AW: Der Fall Edathy

    Ja, aufgrund von Sympathie lassen sich Rechtsfragen besonders trefflich entscheiden...

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Ja, aufgrund von Sympathie lassen sich Rechtsfragen besonders trefflich entscheiden...
    Es waren doch eigentlich nur wenige Sätze. War es zu viel verlangt sie komplett zu erfassen?
    Aber gut. Dann eben nur einzelne Wörter, die dir als Vorlage für Repliken reichen.

    Ich muss wohl passen. Gegen die geballte juristische Kompetenz, die einem in diesem Internetforum v.a. in Form von Kotz-Emoticons entgegenschlägt, kann man mit eigenen Sympathien (und eigenen Argumenten) eben nicht andiskutieren.

    Es bleibt trotzdem die Tatsache bestehen, dass sich die Juristen in der Bewertung der gesamten Angelegenheit Edathy keineswegs einig sind und sich ausnahmslos jede(r) von uns schlicht und ergreifend die Juristenaussagen aussucht, die den eigenen Sympathien und Laienmeinungen entsprechen. Der Fall wurde nicht geklärt, und auch das Publikum wird ihn weder auf Twitter noch in einem Frauenforum auf Basis von Mehrheitsentscheid abschließend klären.
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2015 um 23:19 Uhr)

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