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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich meine die Frage, ob auch Edathy mit dieser "geständigen Einlassung" eine "strafrechtliche Verantwortung" übernommen hat.
    Diese Formulierung, er übernähme damit "strafrechtliche Verantwortung", so heißt es im oben von mir zitierten Text, mißfiel (u.a.) dem Anwalt von Wulff und führte dazu, daß Wulff das ablehnte, daß das Verfahren gegen eine Zahlung eines bestimmten Betrages eingestellt wird:

    Zum einen störten sich die Anwälte an der Höhe der vorgeschlagenen Geldauflage und an einer damit verbundenen Erklärung der Staatsanwaltschaft, Wulff übernehme mit der Zahlung auch strafrechtliche Verantwortung.
    Christian Wulff lehnt Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens gegen ihn ab | Politik




    Deswegen wäre wohl die Klärung der obigen Frage hilfreich. Bei mir kommt es so an, als könne das schon mal so mal so formuliert sein. Und bei Edathy war es vielleicht anders formuliert als bei Wulff. Und somit auch "einfacher" für ihn, da zuzustimmen.
    Aber ich kann da auch ganz falsch liegen.
    Meiner Meinung nach kann man, wie ich oben geschrieben habe, immer nur einen Sachverhalt einräumen.
    Vlt wurde es bei Wulff nur anders formuliert?
    Wobei: wenn man den Sachverhalt eingesteht, übernimmt man ja die Verantwortung dafür? Wulff wollte ev gar keine Erklärung abgeben?

  2. gesperrt

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    AW: Der Fall Edathy

    Vielleicht braucht es auch einen Experten, um die Strafbarkeit festzustellen, bzw. das Gericht war sich einfach noch nicht sicher?

    So eindeutig ist das auch nicht immer.

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Vielleicht braucht es auch einen Experten, um die Strafbarkeit festzustellen, bzw. das Gericht war sich einfach noch nicht sicher?

    So eindeutig ist das auch nicht immer.
    Ob Bilder strafbar sind, bewertet kein Experte, sondern das Gericht, weil es eine Rechtsfrage ist....
    Wenn sich das Gericht nicht sicher gewesen wäre , hätte es sich das vor Zulassung der Anklage überlegen müssen.

    Und: die Rechtsprechung dazu, was kinderpornographie ist und was nicht, ist nicht so schwer, dass das ein Jurist mit entsprechender Erfahrung nicht beim betrachten eines Bildes entscheiden kann (das könnte auch ein Laie, der sich eingelesen hat).

    Ich bin gespannt, welchen Einwand du jetzt hast, dass es doch so ist, dass edathy sicher legale Bilder hatte.

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Vielleicht tut es doch not, noch ein mal die Fakten auf den Tisch zu legen:

    Die Staatsanwaltschaft hat diese Aufrufe zu sechs Straftaten gebündelt. Aus den Zahlen, die Klinge vorträgt, geht hervor, dass die Videos zwischen wenigen Sekunden und einer Minute lang waren. Zu sehen waren Knaben unter 14 Jahren, wie sie sexuell missbraucht wurden. Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft Edathy vor, dass er am zum Zeitpunkt der zweiten Durchsuchung am 12. Februar 2014 – Edathys Immunität war da schon aufgehoben – den indizierten Bildband „Boys in ihrer Freizeit“ besessen hat sowie eine CD mit 45 Clips, auf denen Jugendliche unter 18 Jahre missbraucht wurden. Laut Gesetz sind dafür Haftstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.

    Es handelt sich hierbei um eine Straftat, die Edathy vorgeworfen wird. Das Gericht hat von Anfang an zu erkennen gegeben, dass eine milde Strafe möglich sei.

    Richter Seifert macht aber nach Klinges Vortrag gleich deutlich, dass er sich auch ein kurzes Verfahren mit geringer Strafe vorstellen könnte. Darüber hatte es schon vor Beginn der Hauptverhandlung Gespräche gegeben. Das Gericht schlug dabei eine Geldstrafe im „mittleren, vierstelligen Euro-Bereich“ vor. Diese milde Strafe ergebe sich etwa dadurch, dass Edathy wegen der Sache bereits seine berufliche Existenz verloren habe. Bezüglich der vierstelligen Summe haben Edathys Anwalt wie Oberstaatsanwalt Klinge ihre Zustimmung signalisiert. Nur beharrt Klinge darauf, dass Edathy dafür geständig sein müsse. Das sei die Voraussetzung für jede Verständigung.
    FAZ

    Danke für diese klaren Worte.

    Daraus ergibt sich für mich, dass mit Edathy keinerlei Mitleid angebracht ist! Jemand, der solches Material kauft, unterstützt diese Verbrechen, daran gibt es doch nichts schönzureden! Die Nachfrage regel das Angebot.

  5. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Danke für diese klaren Worte.

    Daraus ergibt sich für mich, dass mit Edathy keinerlei Mitleid angebracht ist! Jemand, der solches Material kauft, unterstützt diese Verbrechen, daran gibt es doch nichts schönzureden! Die Nachfrage regel das Angebot.
    So ist es!

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Jetzt wäre vielleicht gut zu erfahren, wie das bei Edathy formuliert war,
    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Zum zigten mal: wenn es nach Aktenlage keine beweise gegeben hätte, wäre die Anklage durch das Gericht nicht zugelassen worden...
    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Nein ich argumentiere von dem Ergebnis her, dass ich mir nicht sicher bin ob er was Strafbares gemacht hat....
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und bei Edathy war es vielleicht anders formuliert als bei Wulff.
    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Bei Edathy ging es aber im wesentlichen um die Frage, ob die gefundenen Bilder, die dem Gericht bei Zulassung der Anklage vorlagen, strafbar waren,...
    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Vielleicht braucht es auch einen Experten, um die Strafbarkeit festzustellen, bzw. das Gericht war sich einfach noch nicht sicher?
    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen

    Und: die Rechtsprechung dazu, was kinderpornographie ist und was nicht, ist nicht so schwer, dass das ein Jurist mit entsprechender Erfahrung nicht beim betrachten eines Bildes entscheiden kann (das könnte auch ein Laie, der sich eingelesen hat).
    Einfach mal in Ruhe den Beitrag 1672 lesen.
    Das beantwortet alle Fragen.

    [mich wundet jetzt ein bisschen, dass so ein Beitrag mit klärenden Fakten einfach übergangen wird?]
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
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    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    [mich wundet jetzt ein bisschen, dass so ein Beitrag mit klärenden Fakten einfach übergangen wird?]
    Das wundert dich?

  8. User Info Menu

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Einfach mal in Ruhe den Beitrag 1672 lesen.
    Das beantwortet alle Fragen.

    [mich wundet jetzt ein bisschen, dass so ein Beitrag mit klärenden Fakten einfach übergangen wird?]

    Lukulla, möchte betonen, dass ich Dein Post sehr gut und erhellend fand!! (Insbesondere dazu, was genau Gegenstand der Anklage war)

    Da trotzdem bei saetien die Meinung blieb, dass mehr dafür spricht, dass edathy nichts illegales getan hat, habe ich versucht, die einzelnen Umstände, mit der sie diese Meinung belegt, zu entkräften.

  9. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Der Fall Edathy

    Wo habe ich denn bitte geschrieben, dass MEHR dafür spräche, Edathy hätte nichts Illegales getan?

  10. User Info Menu

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Wo habe ich denn bitte geschrieben, dass MEHR dafür spräche, Edathy hätte nichts Illegales getan?
    Hier:
    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Nein ich argumentiere von dem Ergebnis her, dass ich mir nicht sicher bin ob er was Strafbares gemacht hat und solange ich mir nicht sicher bin versuche ich nicht zu verurteilen.
    Du kannst Dir sicher sein, denn das Gericht befand, dass es Pornografie unter Missbrauch von Kindern ist, was Edathy erworben hatte. Ausser Du zweifelst an der Feststellung des Gerichts.
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