[QUOTE=fritzi72;26307323]
Unter Umständen ist mir der Freispruch völlig egal, weil eine Einstellung einfach schneller geht.- Unschuld = Freispruch bzw erst gar keine Anklage bzw keine Zulassung der Anklage
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Ergebnis 1.661 bis 1.670 von 1771
Thema: Der Fall Edathy
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07.03.2015, 12:28
AW: Der Fall Edathy
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07.03.2015, 12:41
AW: Der Fall Edathy
Dafür wäre ein Freispruch Rehabilitation.
Und dass der, wenn er zu erwarten gewesen wäre, nicht so lange auf sich hätte warten lassen, habe ich auch schon ausgeführt.
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07.03.2015, 12:45Inaktiver User
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07.03.2015, 12:48
AW: Der Fall Edathy
Du hast es verstanden :-)!
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07.03.2015, 15:33
AW: Der Fall Edathy
Äh, nein.
Rechtlich vielleicht.
In den Augen der Öffentlichkeit ginge es dann weiter mit "In was für einem Land leben wir eigentlich, dass das was er gemacht hat straffrei bleibt!!!!"
In der Öffentlichkeit wäre er nicht rehabilitiert.
Und ein Restrisiko bleibt ja immer.
Ich würds auch nicht drauf ankommen lassen.
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07.03.2015, 15:55
AW: Der Fall Edathy
Du argumentierst von dem Ergebnis her, dass er für Dich nichts strafbares gemacht haben kann.
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07.03.2015, 19:05Inaktiver User
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07.03.2015, 19:11Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Jo, und der Staatsanwalt wird schon wissen, warum er diesen Deal gemacht hat.
Sah wohl nicht so doll aus, mit den Beweisen.
Hier scheinen manche dem irrigen Glauben zu unterliegen, dass eine Anklage vor Gericht nur zugelassen wird, wenn die Schuld mehr oder weniger feststeht. Das mag vielleicht in China so sein.
In europäischen Rechtssystemen wird die Schuld vor Gericht geklärt.
Das war Gesichtswahrung für BEIDE Seiten. Ich gehe davon aus, dass Edathy die Länge des Verfahrens - und die Staatsanwaltschaft den Ausgang des Verfahrens zu fürchten hatte.Geändert von Inaktiver User (07.03.2015 um 19:32 Uhr)
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07.03.2015, 19:14Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Du weißt ebenso wenig wie ich, von wem der Deal ausging und welche Verhandlungen dem vorausgingen.
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07.03.2015, 19:29Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Du weißt ebenso gut wie ich, dass es keineswegs die Pflicht der Staatsanwaltschaft war einen solchen Deal zu akzeptieren.
So häufig die Einstellung von Strafverfahren auch sein mag - nach dem Getrommle und Gebrülle, nach all den Durchstechereien und Pressekonferenzen im Fall Edathy kann es m.E. keinen Zweifel geben, dass die Staatsanwaltschaft die Sache bis zum Ende durchgezogen hätte, wenn sie erwarten hätte können, dass das wunschgemäß ausgegangen wäre.
Im Fall Wulff wollte man es "wissen", und es ging bekanntlich gewaltig in die Hose.
Wer weiß - vielleicht ist der Vorschlag für den Deal ja vom Gericht ausgegangen, um die "Kosten" auf beiden Seiten so gering wie möglich zu halten.Geändert von Inaktiver User (07.03.2015 um 19:42 Uhr)


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