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  1. gesperrt

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    AW: Der Fall Edathy

    [QUOTE=fritzi72;26307323]
    - Unschuld = Freispruch bzw erst gar keine Anklage bzw keine Zulassung der Anklage
    Unter Umständen ist mir der Freispruch völlig egal, weil eine Einstellung einfach schneller geht.

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    AW: Der Fall Edathy

    Dafür wäre ein Freispruch Rehabilitation.
    Und dass der, wenn er zu erwarten gewesen wäre, nicht so lange auf sich hätte warten lassen, habe ich auch schon ausgeführt.

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Dafür wäre ein Freispruch Rehabilitation.
    Und dass der, wenn er zu erwarten gewesen wäre, nicht so lange auf sich hätte warten lassen, habe ich auch schon ausgeführt.
    Und jetzt ist es, wenn ich das mal richtig verstehe, so, daß das Gericht von einer Schuld ausgeht, diese aber nicht festgestellt wurde.

    Man, ist das kompliziert. Habe ich es wenigstens jetzt richtig verstanden?

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    AW: Der Fall Edathy

    Du hast es verstanden :-)!

  5. gesperrt

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Dafür wäre ein Freispruch Rehabilitation.
    Äh, nein.
    Rechtlich vielleicht.

    In den Augen der Öffentlichkeit ginge es dann weiter mit "In was für einem Land leben wir eigentlich, dass das was er gemacht hat straffrei bleibt!!!!"
    In der Öffentlichkeit wäre er nicht rehabilitiert.

    Und ein Restrisiko bleibt ja immer.

    Ich würds auch nicht drauf ankommen lassen.

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    AW: Der Fall Edathy

    Du argumentierst von dem Ergebnis her, dass er für Dich nichts strafbares gemacht haben kann.

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und jetzt ist es, wenn ich das mal richtig verstehe, so, daß das Gericht von einer Schuld ausgeht, diese aber nicht festgestellt wurde.
    Jo, und der Anwalt wird schon wissen, warum er dem Angeklagten da zugeraten hat ...

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Jo, und der Staatsanwalt wird schon wissen, warum er diesen Deal gemacht hat.
    Sah wohl nicht so doll aus, mit den Beweisen.

    Hier scheinen manche dem irrigen Glauben zu unterliegen, dass eine Anklage vor Gericht nur zugelassen wird, wenn die Schuld mehr oder weniger feststeht. Das mag vielleicht in China so sein.
    In europäischen Rechtssystemen wird die Schuld vor Gericht geklärt.

    Das war Gesichtswahrung für BEIDE Seiten. Ich gehe davon aus, dass Edathy die Länge des Verfahrens - und die Staatsanwaltschaft den Ausgang des Verfahrens zu fürchten hatte.
    Geändert von Inaktiver User (07.03.2015 um 19:32 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Du weißt ebenso wenig wie ich, von wem der Deal ausging und welche Verhandlungen dem vorausgingen.

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du weißt ebenso wenig wie ich, von wem der Deal ausging und welche Verhandlungen dem vorausgingen.
    Du weißt ebenso gut wie ich, dass es keineswegs die Pflicht der Staatsanwaltschaft war einen solchen Deal zu akzeptieren.
    So häufig die Einstellung von Strafverfahren auch sein mag - nach dem Getrommle und Gebrülle, nach all den Durchstechereien und Pressekonferenzen im Fall Edathy kann es m.E. keinen Zweifel geben, dass die Staatsanwaltschaft die Sache bis zum Ende durchgezogen hätte, wenn sie erwarten hätte können, dass das wunschgemäß ausgegangen wäre.
    Im Fall Wulff wollte man es "wissen", und es ging bekanntlich gewaltig in die Hose.

    Wer weiß - vielleicht ist der Vorschlag für den Deal ja vom Gericht ausgegangen, um die "Kosten" auf beiden Seiten so gering wie möglich zu halten.
    Geändert von Inaktiver User (07.03.2015 um 19:42 Uhr)

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