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Thema: Der Fall Edathy
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07.03.2015, 10:25
AW: Der Fall Edathy
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07.03.2015, 10:29
AW: Der Fall Edathy
Äh, nee.
Das Erklärung war ja nicht von Edathy allein, die hat sein Anwalt verlesen, der sich rechtlich wohl auskennen sollte.
Der dürfte sehr genau wissen, was sein Mandant damit sagt oder nicht sagt.
Richtig.Er hat es also gestanden, auch wenn es die letztendliche juristische Prüfung nun nicht mehr geben wird.
Er hat gestanden dass er die Dateien hatte und kannte.
Mehr KANN er gar nicht gestehen, das kann er nicht beurteilen das kann nur ein Gericht.
Ich gehe aber davon aus, dass die Einschätzung von Staatsanwaltschaft, Richter und Angeklagten so waren, sonst wäre doch niemand so dämlich so etwas zu gestehen.
Da sehe ich einfach keinen Sinn drin.
Man könnte auch sagen: "Ich gehe davon aus, dass Staatsanwaltschaft und Richter der Ansicht waren das Material war eben nicht illegal, sonst wäre doch niemand in einem solchen High Profile Case so dämlich, das Verfahren einzustellen."
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07.03.2015, 10:37
AW: Der Fall Edathy
Ich denke, wir müssen verschiedene Sachen unterscheiden und dass diese vermengt werden, schadet der Diskussion. Dabei ist -mE - das, was Edathy gemacht oder nicht gemacht hat, am unwichtigsten.
Die Opfer - also Kinder, von denen Bilder angefertigt wurden. Da ist das Material, das er gekauft hat, gefährlicher als andereres Material, das er irgendwo im Internet gefunden hat. Kindesmissbrauch ist schon immer geschehen. Dadurch, dass Sachen relativ anonym über das Internet verkauft und damit Geld verdient werden kann, wird es aber Fälle geben, in denen nur zum Zweck des Geldverdienens der Missbrauch durchgeführt wird. Anders als bei Bildern, die umsonst geladen werden, werden durch gekaufte Bilder also mehr Kinder zu Opfern.
Die Täter - bei manchen Bereichen wird es klar sein, dass es sich um strafbares Material handelt, aber nicht bei allen Bildern. Die Altersgrenzen für den Sex sind auf der Welt und wohl sogar in Europa unterschiedlich. Das zeigt, dass letztlich die Staaten willkürliche Grenzen gezogen haben (die sie aber ziehen müssen). Nur sollten wir uns auch bewusst sein, dass die Grenzen willkürlich sind. Da muss man nicht ins ISIS Land gehen, damit Minderjährige verheiratet werden. Edgar Allan Poe hat eine 13 Jährige geheiratet (ich glaube, es war seine Kusine) geheiratet. Das war zu einer Zeit als die Mädchen erst mit 16 das erste Mal die Tage bekommen haben und bis zur Hochzeit nicht wussten wo die Kinder herkommen. Heute sind sie körperlich und geistig weiter. Dennoch ist die Grenze bei uns höher als sie damals war. Ich will kein Plädoyer halten für eine Senkung der Altersgrenzen, wir sollen uns nur bewusst sein, dass das gesellschaftliche Festlegungen sind. Eva Ionesco (französische Schauspielerin) war in den siebzigern oder achtzigern mit 12 oder 13 nackt im Playboy, der überall verkauft wurde.
Für die Gesellschaft ist das - anders als für die direkt betroffenen - nicht wichtig.
Schädlich ist es, dass der Verdacht/Eindruck entstand, dass man nur gut genug politisch vernetzt sein muss, um vor Ermittlungen gewarnt zu werden. Dieser Eindruck ist gesellschaftlich relevant. Deshalb ist die Weitergabe der Informationen aus dem BKA - wenn auch nicht im öffentlichen Ansehen, aber wenn man genauer drüber nachdenkt (was ich hier versuche anzuregen), der viel brisantere Vorgang. Bei Edathy ist es nun rausgekommen und wir wissen nicht, in wievielen Fällen, in denen es dann nicht um Kinderpornos sondern um einfache Korruption o.ä. ging, über parteiinterne Informationsquellen die Leute gewarnt wurden. Oder über familiäre Verstrickungen (man bedenke nur, dass der Sohn von Mario Draghi=Chef der EZB zufällig in London Devisenhändler bei Morgan Stanley ist). Das sind Vorgänge die die gesellschaft erschüttern, nicht ob oder wer welche Bilder im Internet angeschaut hat.
Severus (ich glaube, das war der längste Beitrag, den ich hier je geschriebn habe)
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07.03.2015, 10:55Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Gerade heute gelesen: es sind weltweit ein Viertel aller Maedchen mit 18 verheiratet, drei von 10 sind juenger als 15. In der Regel werden die Rechte der Mädchen auf Selbstbestimmtheit, Bildung und freie Lebensgetaltung genommen, die Sterblichkeit bei Schwangerschaften im jugendlichem Alter ist hoeher als bei älteren Frauen.
Stiftung Weltbevölkerung:
Das Kinderehen heute bei uns verboten sind halte ich für einen Fortschritt, ich möchte dahin nicht zurück.
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07.03.2015, 11:32Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Entwicklungspsychologisch gibt es, wie es in unseren Gesetzen verankert ist, einen guten Sinn. Auch z.B. die Stufen der Geschäftsfähigkeit gemäß des Alters. Oder auch die Erlangung der Schulreife korreliert auffällig mit einem bestimmten Alter.
Ich will damit sagen, nur weil Gesetze erlassen werden, und keine Naturgesetze sind, können sie sich doch an den natürlichen Gegebenheiten orientieren und wirklich sinnvoll sein. Meiner Meinung nach sind sie das in unserem Lande.
Natürlich sind vom Menschen erlassene Gesetze auch willkürlich. Dennoch können sie gleichermaßen sinnvoll sein.
Deine Ausführungen klingen damit weiterhin interessant, führen aber ein wenig "in die Irre".
Das geschah, so nehme ich an, weil man einfach den gesunden Menschenverstand walten ließ. Leider ist das mitunter rückläufig, wenn beispielsweise das Einschulungsalter auf 5 Jahre gesenkt werden soll, oder die Legalisierung von Sex mit Kindern angestrebt wird (ich meine jetzt nicht Dich, sondern gewisse Bestrebungen, z.B. auch von Parteien, die es schon gab).Edgar Allan Poe hat eine 13 Jährige geheiratet (ich glaube, es war seine Kusine) geheiratet. Das war zu einer Zeit als die Mädchen erst mit 16 das erste Mal die Tage bekommen haben und bis zur Hochzeit nicht wussten wo die Kinder herkommen. Heute sind sie körperlich und geistig weiter. Dennoch ist die Grenze bei uns höher als sie damals war.
Wie gesagt: Die sinnvoll sein können, oder auch nicht.wir sollen uns nur bewusst sein, dass das gesellschaftliche Festlegungen sind.
Ich meine, das war auch in den 80zigern, als es diese "Legalisierungsbestrebungen" gab, von denen ich oben sprach. Das war wohl irgendwie "in". Deswegen muß es noch lange nicht sinnvoll oder richtig sein und die Schutzbedürftigkeit von Kindern/Jugendlichen vor Ausbeutung würdigen.Eva Ionesco (französische Schauspielerin) war in den siebzigern oder achtzigern mit 12 oder 13 nackt im Playboy, der überall verkauft wurde.
Den Satz halte ich für vollkommen falsch! Natürlich hätte eine geduldete Verrohung, - und die geduldete und vielleicht sogar "mit Gesetzen untermauerte" sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wäre eine solche, - eine direkte Auswirkung auf die Gesellschaft. Und Gesellschaften wo das anders war, oder anders ist, waren bzw. sind ja auch andere Gesellschaften, als die unsere.Für die Gesellschaft ist das - anders als für die direkt betroffenen - nicht wichtig.
Stimmt. Das ist relevant. Das ist auch relevant. Auf eine andere, nicht minder wichtige Art halt.Schädlich ist es, dass der Verdacht/Eindruck entstand, dass man nur gut genug politisch vernetzt sein muss, um vor Ermittlungen gewarnt zu werden. Dieser Eindruck ist gesellschaftlich relevant.
Das sind wirklich brisante Überlegungen.Deshalb ist die Weitergabe der Informationen aus dem BKA - wenn auch nicht im öffentlichen Ansehen, aber wenn man genauer drüber nachdenkt (was ich hier versuche anzuregen), der viel brisantere Vorgang.
Bei Edathy ist es nun rausgekommen und wir wissen nicht, in wievielen Fällen, in denen es dann nicht um Kinderpornos sondern um einfache Korruption o.ä. ging, über parteiinterne Informationsquellen die Leute gewarnt wurden. Oder über familiäre Verstrickungen (man bedenke nur, dass der Sohn von Mario Draghi=Chef der EZB zufällig in London Devisenhändler bei Morgan Stanley ist).Geändert von Inaktiver User (07.03.2015 um 11:59 Uhr)
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07.03.2015, 12:01
AW: Der Fall Edathy
Wurde hier doch schon mehrfach klargestellt :
- Unschuld = Freispruch bzw erst gar keine Anklage bzw keine Zulassung der Anklage
- Schuld, bei der dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung durch die Zahlung einer Geldauflage genüge getan wird=Möglichkeit der Einstellung nach Paragraph 153 a Strafprozessordnung (Lukulla oder Libentia hat den weiter oben verlinkt)
Die Einstellung hat übrigens für das Gericht den Vorteil, dass kein Urteil geschrieben werden muss 😚.
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07.03.2015, 12:03Inaktiver User
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07.03.2015, 12:15Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Gerade Eva Inonesco ist doch aber ein gutes Beispiel dafür, dass nicht alles, was damals für "normal" oder unaufregenswert befunden wurde auch so war.Ich will kein Plädoyer halten für eine Senkung der Altersgrenzen, wir sollen uns nur bewusst sein, dass das gesellschaftliche Festlegungen sind. Eva Ionesco (französische Schauspielerin) war in den siebzigern oder achtzigern mit 12 oder 13 nackt im Playboy, der überall verkauft wurde.
Die Frau leidet bis heute unter dem Missbrauch, der da mit ihr betrieben wurde, ich finde das bedenklich, dass sie nicht früher beschützt wurde. Auch von der Gesellschaft! Bis das Jugendamt endlich eingriff, hatte sie nicht nur im Playboy posieren müssen, sondern auch schon als 11-jährige in einem Softporno mit spielen müssen. Dass der Film in Deutschland erst 2006 verboten wurde, finde ich z.B. zum Kotzen!
Ich finde sowieso, dass man bitte die Opfer hören und anhören muss! Ich kenne Frauen, denen das passierte in der Kindheit und keine kommt wirklich drüber weg! Das kann nicht hart genug bestraft werden - kein Verständnis für die Täter und auch Herr Edathy sollte so nicht davon kommen dürfen. Der nächste Schritt vom Bild angucken und zur Tat schreiten dürfte ein sehr kleiner für ihn sein, wenn er eh nix befürchten muss, so in seinen Augen!
Gut finde ich, dass der Kinderschutzbund letztendlich das Geld abgelehnt hat. Das war ein deutliches Zeichen, auch die Erklärung fand ich richtig und wichtig! Genauso sehe ich es auch: Kein "Freikaufen"!
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07.03.2015, 12:16
AW: Der Fall Edathy
Ein Angeklagter kann nur einen Sachverhalt gestehen, also: " ich habe diese Bilder besessen", die rechtliche Würdigung obliegt dem Gericht.
Dass das aber nach Aktenlage von der Strafbarkeit der Bilder ausging, war für Edathy und seinen Anwalt klar, denn sonst hätte es die Anklage nicht zugelassen und keine Einstellung nach Paragraph 153 a StPO in den Raum gestellt.
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07.03.2015, 12:23Inaktiver User



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