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  1. Moderation

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Wie kann er erwarten, dass Menschen ohne juristische Bildung sich auskennen in dem Gesetzestexten und mit den Möglichkeiten, die einem Gericht zur Verfügung stehen?
    Das erwartet er ja nicht. Aber dass sie bei mangelndem Sachverstand vielleicht den Mund weniger voll nehmen.

    Hast du im Netz gelesen? Erschreckend, was da an Hetztiraden abgeht. Da ist das Thema ja langsam egal. Hauptsache bespuckt und gepöbelt und gedroht. Und ohne Sachverstand geht's noch viel befreiter. Wo kommt bloß all der Hass her?

    Im Übrigen: Ich bin kein "Netz", sondern ein Mensch, der in einem Forum seine Meinung äussert. Ich koche auch nicht. Jedenfalls nicht mit Worten.
    Aber abwägend, fragend, überlegt - das macht eben den Unterschied. Und bei dir habe ich nicht den Eindruck, dass dir andere Argumente egal sind. Das ist aber bei vielen im Netz der Fall. Da geht's um's Draufschlagen, Frustablassen, sich all das trauen, was bei einem echten Gegenüber nie gewagt würde.
    *
    Der Adler fängt keine Mücken.


    'Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz' ist Kindergartenniveau. - Igor Levit


    Deutsche Tugenden: „Pünktlich wie die Deutsche Bahn, ehrlich wie die Deutsche Bank und sauber wie VW.“
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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Hast du im Netz gelesen?
    Nein, wo sollte ich lesen?


    Aber abwägend, fragend, überlegt - das macht eben den Unterschied. Und bei dir habe ich nicht den Eindruck, dass dir andere Argumente egal sind.
    Na, immerhin.

    Relative Graduierung: [nicht/egal] Danke für das Kompliment.

    Aber ich bin "im Netz". Als ob wir andere Spezien wären als Leute, die auf der Fussgängerzone ihre Meinung kund tun.

    Ich rege mich so auf über diese Kategorisierung "im Netz" oder "im Internet".
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Wäre super! Weißt du was Genaueres?
    gerade gelesen:

    Die Mitteilung, die der Kinderschutzbund Niedersachsen am Mittag versandte, trug in der Überschrift nur ein Wort: "Danke!".

    Landeschef Johannes Schmidt ließ erklären, er sei "überwältigt von der Solidarität und Spendenbereitschaft" dieser Woche. Etwa 40.000 Euro habe der Verein in kurzer Zeit gesammelt.
    Quelle

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    In obigem Link heißt es auch:

    Die Entscheidung des Kinderschutzbunds bekam immensen Zuspruch. Ganz nach dem Motto: Endlich zeigt dem mal einer die Grenzen auf.
    Schmidt hat diese Stimmung genau erfasst - und genutzt.

    Allein: In vergleichbaren Fällen hat der Kinderschutzbund ohne viel Aufhebens Zahlungen angenommen. Es sei "gängige Praxis"
    , dass Richter Geldauflagen in Kinderporno-Verfahren "auch für den Kinderschutzbund vorsehen", sagt Christian Friehoff, Vorsitzender des Richterbunds Nordrhein-Westfalen (NRW).

    "Gerade die Geldauflagen aus Kinderpornografie-Verfahren gehen oft an Kinder- und Jugendschutzstellen", sagt auch Rechtsanwalt Steffen Lindberg aus Mannheim. Diese ließen sich sehr häufig selbst auf Listen setzen, um im Fall von Zahlungen bedacht zu werden.

    In den vergangenen zehn Jahren führte Lindberg mehr als hundert Kinderporno-Verfahren. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem das Geld eines Beschuldigten abgelehnt worden sei. Das Vorgehen des Kinderschutzbunds in der medienwirksamen Causa Edathy sei "Heuchelei".
    Geändert von Inaktiver User (05.03.2015 um 23:57 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Jakob-Augstein-Kolumne zum Fall Edathy - SPIEGEL ONLINE

    Den Kommentar von Jakob Augstein finde ich sehr treffend.
    An diesem Kommentar könnte man aber schon kritteln. Z.B. dieser Absatz:

    Es geht dabei nicht einmal um die Frage, ob Edathy bereut oder nicht. Darnstädt: "Natürlich sollte Sebastian Edathy bereuen, was er tat. Aber was geht das den Staatsanwalt an?"
    Denn ob Edathy sich im Verfahren "kalt" und "larmoyant" zeigte oder nicht, ist eine Frage der Sympathie, keine der Jurisprudenz. Aber das Gericht muss keine Sympathie für einen Angeklagten haben, um ihm Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.


    Das interessiert ein Gericht nämlich schon, ob einer bereut, oder ob ihn seine Tat kaltläßt. Und dabei geht es keineswegs um Sympathie. Kann man bei jedem Fall, der vor Gericht und in der Presse landet, mitbekommen, je nachdem, ob bereut wird, oder auch nicht. Oder hier:

    Das Geständnis eines Angeklagten ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH StV 1998, 481). Ihm kann eine strafmildernde Bedeutung nur abgesprochen werden, wenn es ersichtlich nicht aus einem echten Reue- und Schuldgefühl heraus abgegeben worden ist, sondern auf "erdrückenden Beweisen" beruht (vgl. BGHSt 43, 195, 209).
    hrr-strafrecht.de - BGH 4 StR 502/13 - 28. Januar 2014 (LG Kaiserslautern) (Druckansicht)

    (Ich weiß, daß Edathy nicht verurteilt wurde, und zitiere das auch nicht auf seinen Fall bezogen, sondern auf die Aussage im Kommentar oben, Reue sei egal. Es soll also nur verdeutlichen, daß Reue und Schuldeingeständnis schon ein Gewicht haben vor Gericht. )
    Geändert von Inaktiver User (06.03.2015 um 00:11 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber nur über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung zu entscheiden gehabt, die Frage, ob durch einen Staatsanwalt ein geheimnisverrat begangen wurde, wird in einem gesonderten Verfahren entschieden und hat mit der Zulässigkeit der Durchsuchung nichts zu tun.
    Professor Frommel hat schon die Durchsuchung anders bewertet als es das BVerfG offenbar getan hat.
    Und siehe da - sie scheint richtig gelegen zu haben: so wie es aussieht, hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich massiv gegen Amtspflichten verstoßen. M.E. wirft das ein bezeichnendes Bild auf die Ermittlung insgesamt.
    Geändert von Inaktiver User (06.03.2015 um 00:23 Uhr)

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das interessiert ein Gericht nämlich schon, ob einer bereut, oder ob ihn seine Tat kaltläßt. Und dabei geht es keineswegs um Sympathie. Kann man bei jedem Fall, der vor Gericht und in der Presse landet, mitbekommen, je nachdem, ob bereut wird, oder auch nicht. Oder hier:

    Das Geständnis eines Angeklagten ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH StV 1998, 481). Ihm kann eine strafmildernde Bedeutung nur abgesprochen werden, wenn es ersichtlich nicht aus einem echten Reue- und Schuldgefühl heraus abgegeben worden ist, sondern auf "erdrückenden Beweisen" beruht (vgl. BGHSt 43, 195, 209).
    hrr-strafrecht.de - BGH 4 StR 502/13 - 28. Januar 2014 (LG Kaiserslautern) (Druckansicht)
    @ Libentia
    Genau.
    Das war mir bei dem Kommentar auch aufgefallen und finde ich auch in dem Zusammenhang interessant, dass Augstein anderen Kritikern (Schweiger) aufgrund nicht vorhandenem Jurastudiums die Kompetenz abspricht.
    Er selbst ist übrigens Germanist...
    Reue spielt juristisch immer wieder eine große Rolle, sowohl was die Beurteilung der einzelnen Tat angeht als auch die Einschätzung der Gefahr der Wiederholung.

    Wenn ich mich recht erinnere hatte die Staatsanwaltschaft diese sogar als einer Bedingung zur Einstellung des Verfahrens genannt, recherchiere ich nochmal nach.

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Er hat höchstens sich selbst ausgetrickst, mit Sicherheit nicht den Staatsanwalt und den Richter.
    Das sehe ich anders. Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens war ja von Seiten der Staatsanwaltschaft, dass E. ein Geständnis ablegt. Das hat E. pro forma getan bzw. tun lassen, es aber sofort danach auf FB relativiert. Wenn das kein mieser Trick ist.

  9. User Info Menu

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Allein: In vergleichbaren Fällen hat der Kinderschutzbund ohne viel Aufhebens Zahlungen angenommen. Es sei "gängige Praxis"[/B], dass Richter Geldauflagen in Kinderporno-Verfahren "auch für den Kinderschutzbund vorsehen", sagt Christian Friehoff, Vorsitzender des Richterbunds Nordrhein-Westfalen (NRW).

    "Gerade die Geldauflagen aus Kinderpornografie-Verfahren gehen oft an Kinder- und Jugendschutzstellen", sagt auch Rechtsanwalt Steffen Lindberg aus Mannheim. Diese ließen sich sehr häufig selbst auf Listen setzen, um im Fall von Zahlungen bedacht zu werden.

    In den vergangenen zehn Jahren führte Lindberg mehr als hundert Kinderporno-Verfahren. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem das Geld eines Beschuldigten abgelehnt worden sei. Das Vorgehen des Kinderschutzbunds in der medienwirksamen Causa Edathy sei "Heuchelei".[/COLOR]
    Ich sehe das auch als Heuchelei und würde jedes Mal, wenn die noch einmal Geld wollen, sagen, ihr hättet das von Edathy haben können. Jetzt seht zu, wie ihr damit klar kommt.
    Vielleicht bewegte sich das, was Edathy getan hat, im noch-nicht strafbaren Bereich. Wenn es so war, kann ich verstehen, dass er ein rein taktisches Geständnis hat verlesen lassen. Ich hätte es allerdings nicht sofort wieder per facebook relativiert.
    Severus
    PS: Der miese Trick war vielleicht aber auch, ein Geständnis einer Straftat zu verlangen, die evtl. nicht vorgelegen hat. Ich habe - trotz Geständnis - Zweifel daran, ob das, was Edathy getan hat strafbar war. Moralisch maße ich mir kein Urteil an.

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Daraus:

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
    1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
    2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.


    § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - dejure.org

    Gut. Das war an mir vorbeigegangen.

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