Ich habe sie gefunden: das war Professor Frommel. Hier der Text des Radiointerviews.
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Thema: Der Fall Edathy
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04.03.2015, 18:32Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
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04.03.2015, 19:10
AW: Der Fall Edathy
Dank Dir!
War interessant, inhaltlich aber nicht so überzeugend. Sie sagt, ohne das zu belegen, dass am Anfang der Ermittlungen nur der umstand bekannt gewesen sei, dass edathy möglicherweise straflose nacktbilder von Kindern erworben habe. Ihr ist recht zu geben, dass dieser Umstand alleine kaum eine Durchsuchung rechtfertigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden , dass die Durchsuchung rechtmäßig war, dort war die Ermittlungsakte sicher bekannt. Also kamen wahrscheinlich weitere Umstände hinzu, das Bundesverfassungsgericht schaut den strafverfolgungsbehörden schon genau auf die Finger.
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04.03.2015, 19:25Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Ich fand sie sehr überzeugend.
Das brauchte sie nicht zu belegen, da sie sich auf die damals kursierenden Zeitungsmeldungen berufen konnte.Sie sagt, ohne das zu belegen, dass am Anfang der Ermittlungen nur der umstand bekannt gewesen sei, dass edathy möglicherweise straflose nacktbilder von Kindern erworben habe.
Du siehst den Widerspruch?Ihr ist recht zu geben, dass dieser Umstand alleine kaum eine Durchsuchung rechtfertigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden , dass die Durchsuchung rechtmäßig war
Ich finde das Bundesverfassungsgericht (einstmals meine Ikone) in den letzten Jahren zunehmend enttäuschend. Das betrifft alle Bereiche.
Ach echt? Was ist dann mit dem Staatsanwalt, der jetzt selber ein Ermittlungsverfahren am Hals hat? War alles paletti, mit seiner Arbeit?Also kamen wahrscheinlich weitere Umstände hinzu, das Bundesverfassungsgericht schaut den strafverfolgungsbehörden schon genau auf die Finger.
Wohl kaum.
Das war übrigens der gleiche Typ, der Christian Wulff ruiniert hat - mit der gleichen Methode.
Wulff BLIEB ruiniert, auch als das Gericht die Vorwürfe für nicht begründet erklärte.
Gleiches sehe ich bei Edathy.
Anders als bei Wulff wurde ein windelweicher Deal gemacht - Edathy wollte sich weitere miese Presse ersparen, und die Staatsanwaltschaft wollte sich den Offenbarungseid ersparen.
Wie Bae bin ich der Meinung es hätte keinen Deal gegeben, wenn Edathy eindeutig schuldig gewesen wäre.
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04.03.2015, 20:25
AW: Der Fall Edathy
Das Bundesverfassungsgericht hat aber nur über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung zu entscheiden gehabt, die Frage, ob durch einen Staatsanwalt ein geheimnisverrat begangen wurde, wird in einem gesonderten Verfahren entschieden und hat mit der Zulässigkeit der Durchsuchung nichts zu tun.
Sie muss nichts belegen, aber wenn sie ihre Meinung nur auf das stützt, was in der Presse berichtet wird, geht sie eben nicht von der von der vollständigen Entscheidungsgrundlage aus.
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04.03.2015, 20:29
AW: Der Fall Edathy
Nachtrag: geheimnisverrat durch einen Staatsanwalt finde ich natürlich nicht in Ordnung!
Und wenn du die von Lore-Lei verlinkte Norm liest und bedenkst, dass das Gericht die Anklage zugelassen hat, dann bleibt nur der Schluss, dass viel für edathys Schuld sprach.
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04.03.2015, 22:30Inaktiver User
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04.03.2015, 22:31Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Bist du von der Justiz oder woher weißt du das?
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04.03.2015, 23:29Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Hier wird die Einstellung nach 153a StPO verständlich erläutert:
QuelleWelche Voraussetzungen gibt es für die Einstellung nach 153a StPO?
Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ist laut Gesetz möglich, wenn "die Schwere der Schuld nicht entgegensteht" und die Auflage geeignet ist, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen".
Die Voraussetzung der nicht entgegenstehenden Schwere der Schuld bedeutet: Die Einstellung kommt für Fälle der kleinen oder mittleren Kriminalität in Betracht. Extremer ausgedrückt, bei Mord oder Totschlag oder anderen schweren Verbrechen scheidet sie aus. Von welcher Schuld das Gericht ausgeht, muss es nach dem aktuellen Stand des Verfahrens beurteilen, denn ein abschließendes Urteil gibt es ja gerade nicht. Ein hinreichender Tatverdacht muss aber da sein, sonst müsste das Gericht den Angeklagten ja freisprechen.
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05.03.2015, 06:52
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05.03.2015, 09:59Inaktiver User



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