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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Punpun Beitrag anzeigen
    Es ist in Ihm wie es ist und das bleibt für immer.
    Er wird sich sicherlich auch weiterhin Bilder ansehen
    Ja. Es ist ihm anzuraten, dass er dies im Museum tut, zB bei den klassischen griechischen Statuen, dort wird ihm noch nicht mal ein Vorwurf darauf gemacht werden, wenn er sie abzeichnet. und die ästhetische Qualität dürfte auch meist um Klassen besser sein als in irgend einem Pornoversand.

    gruss, barbara

  2. gesperrt

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Alles was aber unter den Begriff Kinderpornografie faellt ist ganz klar strafbar.
    Und hierzu hat er, so verstehe ich das, sein Geständnis bzw. die Erklärung abgegeben.
    Wenn etwas, das "ganz klar strafbar" ist, gefunden worden wäre, wäre er doch einfach verurteilt worden, Ende, aus. Mit Leuten, die eindeutige und klar nachgewiesene Verbrechen begehen, wird nicht verhandelt.

    gruss, barbara

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sowohl bei der moralischen als auch bei der strafrechtlichen Bewertung von Abbildungen wäre also genau zu differenzieren - womit wir wieder bei der Frage sind, wer sich ohne genauere Kenntnis der Sachlage eigentlich anmaßen will die Verwerflichkeit von Edathys Bildern beurteilen zu wollen.
    Die Frage ist sehr einfach zu beantworten: die damit beauftragte Justiz nach deutschem Recht.
    Da es schwierig ist, eine Grenzlinie zu ziehen, dürften in dem Fall mehrere Personen beteiligt gewesen sein.

    Unstrittig ist aber, dass Kinder nicht aus freien Stücken sich nackt posieren oder sexuellen Handlungen an sich und anderen vornehmen.
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
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    Kari Bremnes

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Bae Beitrag anzeigen
    Wenn etwas, das "ganz klar strafbar" ist, gefunden worden wäre, wäre er doch einfach verurteilt worden, Ende, aus. Mit Leuten, die eindeutige und klar nachgewiesene Verbrechen begehen, wird nicht verhandelt.

    gruss, barbara
    Nein, so eindeutig ist das nicht. Wir hatten hier in Deutschland in jüngster Zeit mehrere Fälle, wo eine Straftat vorlag und das Verfahren gegen Zahlung einer Summe Geld eingestellt wurde.
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  5. Moderation

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Moment. Jetzt wirfst Du 5 Sachen in einen Topf.
    Ich habe nix nur darauf hingewiesen, dass die SPD Edathy sofort fallen ließ. Das war so, und ich erinnere mich genau. Es gab tagelang nur Distanzierung, aber keine Stellungnahmen wie seinerzeit bei Merkel, als es um Guttenberg ging. Sie stand zu ihm, forderte ihn aber auf, selber Stellung zu nehmen. Wurde Edathy dazu aufgefordert?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ganda, das stimmt nicht so ganz.
    Kinderpornografie ist immer strafbar.
    Du hast natürlich recht. War wohl schon zu spät für genaue Differenzierung.

    Es gibt aber Bilder im Grenzbereich von Kinderpornografie die nicht strafbar sein mögen.
    Schrieb ich ja auch schon, und dass es meiner M.n. um solche "Grenzwertigkeiten" ging. Wie ich gelesen habe, sind da solche Deals an der Tagesordnung.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich geh jede Wette ein, dass mindestens 1000 Leute die Ablehnung durch den Kinderschutzbund klasse finden und je 10 EUR spenden. Von mehreren Personen weiß ich, dass sie je 100 EUR spenden.
    Danke für die Info, Elsa.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht (was ist "Vergewaltigung", was ist "Kinderpornographie") gibt es nicht nur sehr unterschiedliche Definitionen, es sind international auch einige Roll-backs im Gange, die für sich genommen bereits ein wichtiges Thema wären, aber seltsamerweise nicht diskutiert werden. Stattdessen wird völlig unreflektiert so getan, als wenn es dazu jeweils nur eine legitime Meinung geben könne.
    Bei emotionalen Themen denken viele nur in Stichworten. Sachkenntnis wird gar nicht erwartet, weil jede/r mitreden zu können glaubt. Kommt sie ins Spiel, gibt's überraschte Gesichter. Oft wird sie aber einfach ignoriert.
    Das kann aber hier egal sein, weil Richter sich schon auskennen sollten. In Grenzbereichen und ohne klare Definitionen wird's aber auch für sie schwierig.

    Sowohl bei der moralischen als auch bei der strafrechtlichen Bewertung von Abbildungen wäre also genau zu differenzieren - womit wir wieder bei der Frage sind, wer sich ohne genauere Kenntnis der Sachlage eigentlich anmaßen will die Verwerflichkeit von Edathys Bildern beurteilen zu wollen.
    Mit dem sog. Geständnis lässt er aber selbst die Tür für Interpretationen offen. Ich verstehe den Schritt, die Folgen aber auch. Für Edathy sicher das kleinere Übel.
    *
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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Es ist ja nicht sein Fehler, dass das Gesetz zwei Arten von Kinderpornographie unterscheidet. Ich glaube nach wie vor, dass Edathy die bisher straffreie auf dem Rechner hatte. Aber er hatte kein Interesse an einer öffentlichen Bilderschau und -diskussion. Ich habe heute gelesen, dass es in diesem Bereich öfter zu solchen Verhandlungen kommt.
    Wenn Herr Edathy nur straffreie Bilder auf seinem Rechner gehabt hätte, hätte ihn die Staatsanwaltschaft nicht anklagen und das Gericht (immerhin auch 3 Berufsrichter) hätte das Hauptverfahren nicht eröffnen dürfen. Wie angesichts des Verfahrensstands immer noch jemand davon ausgehen kann, dass er nur straffreie Nacktbilder besessen haben könnte ist mir ein Rätsel. Wenn er Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen (so definiert nämlich das Gesetz Kinderpornographie) herunterlädt und anguckt, wieso in aller Welt sollte das dann nicht sein Fehler sein?

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Bae Beitrag anzeigen
    Wenn etwas, das "ganz klar strafbar" ist, gefunden worden wäre, wäre er doch einfach verurteilt worden, Ende, aus. Mit Leuten, die eindeutige und klar nachgewiesene Verbrechen begehen, wird nicht verhandelt.

    gruss, barbara
    Doch, bei Vergehen ( Besitz von kinderpornographie ist kein verbrechen, dh keine Straftat, auf die eine mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr steht) schon , Lore-Lei hat die entsprechende Norm der Strafprozessordnung verlinkt .

    Umgekehrt wird ein Schuh draus: wäre nichts strafbares an den Bildern gewesen, wäre er freigesprochen worden.

  8. Moderation

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lisa9 Beitrag anzeigen
    Wenn Herr Edathy nur straffreie Bilder auf seinem Rechner gehabt hätte, hätte ihn die Staatsanwaltschaft nicht anklagen und das Gericht (immerhin auch 3 Berufsrichter) hätte das Hauptverfahren nicht eröffnen dürfen. Wie angesichts des Verfahrensstands immer noch jemand davon ausgehen kann, dass er nur straffreie Nacktbilder besessen haben könnte ist mir ein Rätsel. Wenn er Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen (so definiert nämlich das Gesetz Kinderpornographie) herunterlädt und anguckt, wieso in aller Welt sollte das dann nicht sein Fehler sein?
    Das hast du komplett danebenverstanden, Lisa. Magst du die Beiträge vorher nochmal lesen? Es ging um legale, illegale und grenzwertige Bilder.
    *
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    AW: Der Fall Edathy

    Aber Lisa hat recht, ohne strafbare Bilder keine anklage und keine Eröffnung des Hauptverfahrens... Das hat mit den vorherigen Beiträgen nichts zu tun, sondern mit der Strafprozessordnung.
    Lisa und Lore-Lei wissen schon, wovon sie schreiben*blume*

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Die Frage ist sehr einfach zu beantworten: die damit beauftragte Justiz nach deutschem Recht.
    Wie bereits erwähnt, ist diese Frage alles andere als einfach zu beantworten. Hinzu kommt, dass weder die Ermittlungen sauber durchgeführt worden sind, noch das Ergebnis den Eindruck erweckt, als wenn alles so klar gewesen wäre, wie es in Internetforen mitunter erscheint.

    Unstrittig ist aber, dass Kinder nicht aus freien Stücken sich nackt posieren oder sexuellen Handlungen an sich und anderen vornehmen.
    Das ist genau das, was ich meinte: jeder glaubt, seine Denkweise sei die einzig mögliche.
    Stichworte: "posieren", "aus freien Stücken".

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