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Thema: Der Fall Edathy
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25.03.2014, 14:10
AW: Der Fall Edathy
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25.03.2014, 14:16Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Na, dann ist ja gut. Übrigens nicht Kindernacktaufnahmen einfach schlechthin werden von einigen als negativ beurteilt, sondern "solche" Kindernacktaufnahmen, um die es hier geht.
Ich habe es so verstanden, daß es aufgrund kriminalistischer Erfahrung gängige Praxis ist, so vorzugehen. Wie dieses Beispiel, wenn einer mit einer vollen Geldtasche aus einer Bank rennt. Das ist nicht verboten, läßt aber nach allgemeiner Erfahrung, oder Lebenswirklichkeit, wie immer man es nennen will, einen Banküberfall vermuten. Um um diese Vermutung geht es. Ist die berechtigt oder nicht.Schlimm ist, dass die Grenzen zwischen Meinung und Gesetz verschwinden.
Schlimm ist auch, wenn eine im Mainstream schwimmende Staatsanwaltschaft, die obendrein unter Profilierungssucht leidet, grundlegende Regeln der Rechtsstaatlichkeit missachtet.
Ich gehe davon aus, dazu wird es noch weitere Diskussionen geben. Ich hoffe mal, daß es nicht so ausgehen wird, daß man die üblichen Lebenswirklichkeiten, wie ich das nenne, nicht mehr annehmen darf. Da sie ja doch regelmäßig zutreffend sind. Ist halt so.
Gekündigt, also das Amt niedergelegt, hat er selbst.Schlimm ist ferner, wenn ein Menschen - in diesem Fall der tüchtige Vorsitzende des NSU-Ausschusses - sozial vernichtet wird, obwohl dieser kein Gesetz gebrochen hat.
Und übrigens, auch mit seiner Arbeit im NSU Ausschuß hat er ja wohl kein Gesetz gebrochen, oder? Wie ich hier im Strang gelesen habe, wurde er wegen dieser Arbeit auch schon "bedroht". Und vielleicht sind auch die jetzigen Drohungen viel mehr auf Neonazis zurückzuführen, die ihm wegen des NSU Prozesses eins auswischen wollen - wurde auch hier angesprochen, - das wird hoffentlich ja noch geklärt werden.
"Die Gesellschaft" ist das meiner Meinung nach jedenfalls nicht, die vor seinem Haus in bedrohlicher Weise herumlungert. Obwohl sie das mit den Nacktaufnahmen nicht akzeptiert.
Ich erlebe ein solches körperfeindliches (oder wie könnte man es bezeichnen?) Klima nicht, kann ich berichten. Ich sehe überall für mich recht normal aussehenden Körperkontakt der Eltern mit ihren Kindern. Ich kann auch keineswegs feststellen, daß Nacktheit skandalisiert würde, im Gegenteil, überall prangen Nackte, - erstaunlicherweise selbst noch, wenn für Kleidung geworben wird. Und teilweise sogar in sexuell sich anpreisender Haltung. Also jedenfalls, ich stelle das überhaupt nicht fest.Denn was es für Folgen für die gesunde Entwicklung von Kindern hat, wenn man Nacktheit als solche immer mehr skandalisiert, wenn man aufgrund der eigenen sexuellen Phantasien keine Berührungen zwischen Kindern und Erwachsenen duldet (Beispiel Weihnachtsmann) ... dies auszuloten, haben wir noch nicht einmal angefangen.
Wer übrigens tatsächlich sexuelle Phantasien mit Kindern hat, sollte in der Tat "Berührungen vermeiden", wäre vermutlich sicherer für das Kind. Finde ich.
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25.03.2014, 15:14Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Also nochmal zu den angeblich so harmlosen Kinderfotos zitiere ich hier aus einem Spiegelartikel vom 17.02.2014:
"Grau ist die Stadt Zalau im Norden Rumäniens. Fabriken sind stillgelegt. Viele Menschen sind ohne Arbeit. Von den Plattenbauten bröckelt der Beton. Hier, an der Grenze zur Ukraine, wurde ein wesentlicher Teil der Filme gedreht, die später auf einer kanadischen Website landeten, zu deren Kunden der SPD-Politiker zählte.
Hierher zog, nach Berichten rumänischer Medien, 2001 der Deutsche Markus R., um für eine deutsche Holzfirma zu arbeiten. Als sozial engagierter Geschäftsmann habe er sich präsentiert, erzählt Dan Puskas, der für die Abteilung Organisierte Kriminalität der Polizei in Zalau die Ermittlungen gegen R. leitete. Der Deutsche lud Jungen aus Dörfern zu Ausflügen ein, gab Pizza und Limonade aus, lehrte sie Karate. "Er schlich sich in das Leben der Familien ein", sagt Puskas.
R. gewann das Vertrauen der Kinder, um sie schließlich zu filmen. Zum Teil waren die Jungen, die er filmte, gerade acht Jahre alt. Einer von ihnen erzählte der rumänischen Polizei, R. habe ihn und andere gedrängt, sich nackt mit Öl einzureiben. Auch ihre Genitalien hätten sie vor der Kamera gestreichelt. "Das Zeug war widerlich", sagt Fahnder Puskas.
Insgesamt 200 Jungen soll der Deutsche in Rumänien für seine Filme rekrutiert haben. R. selbst behauptet, lediglich "FKK-Filme" gedreht zu haben. In einer E-Mail an Geschäftspartner brüstete er sich jedoch mit der Erektion eines Jungen, sein Film "Winter Spiele" sei gerade deshalb ein "Topseller".
In der Siedlung Racsa, nahe der Stadt Zalau, versinken die Straßen im Schlamm, die Dächer der Häuser sind löchrig und schief. R. hat auch hier Kinder für seine Nacktvideos benutzt und ihnen pro Film 20 Lei, umgerechnet etwa fünf Euro, bezahlt. Eine Zeitlang hatte er eine Villa in dem Dorf angemietet.
Gheorghe Pop, 42, arbeitet als Schlosser in Racsa. Sein Sohn Adrian war 14, als er von R. verführt wurde. Die Kinder, berichtet Pop, hätten über die Vorfälle lange geschwiegen. Sie sagten, sie gingen zum Karate-Training. Pops Cousin beobachtete schließlich im Herbst 2008 durch einen Zufall das Treiben. Er sah durch einen Spalt in einer Plane, wie Kinder nackt beim Spielen in R.s Swimmingpool gefilmt wurden. Als Pop den Deutschen zur Rede stellen wollte, floh dieser. Später setzte er seine Praktiken in Zalau fort."
Hier der Link zum kompletten Artikel: DER SPIEGEL*8/2014 - Die E-Bombe
Im selben Artikel wird weiter berichtet, dass der von Herrn Edathy beauftragte Anwalt bereits im November 2013 versucht hat in Erfahrung zu bringen, ob gegen seinen Mandanten ermittelt wird. Die Erkundigungen seines Anwalts blieben jedoch über Wochen erfolglos.
Erst nachdem Herr Edathy sein Bundestagsmandat im Februar 2014 niedergelegt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft Hannover Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt vier Wohn- und Büroräume Edathys aus.
"Als die Ermittler kurz darauf zu Edathys Wohnung in Rehburg-Loccum kamen, trafen sie den Abgeordneten dort nicht an. Sie riefen einen Schlosser, der die Eingangstür öffnete. Drinnen bot sich ein Durcheinander. Getränkeverpackungen, volle Aschenbecher, Stapel mit Papieren. Sie fanden aber auch Kunststoffsplitter, die IT-Experten als Reste einer zerstörten Computerfestplatte identifizierten. Edathy behauptet, er habe eine Festplatte mit vertraulichen Daten aus dem NSU-Untersuchungsausschuss vernichtet. Die Ermittler halten das für wenig glaubwürdig. Denn in den Papierstößen fanden sie durchaus auch vertrauliche Akten aus dem Bundestag. Sie gehen eher davon aus, dass Edathy die Festplatte erst kurz vor ihrem Erscheinen zerstört hatte - was dieser entschieden bestreitet."
Ich frage mich wirklich, warum es Herrn Edathy so wichtig war in Erfahrung zu bringen, ob gegen ihn ermittelt wird oder nicht, wenn er innerhalb des gesetzlichen Rahmens geblieben ist und somit unschuldig war/ist. Und warum hat er seine Festplatte geschrottet, die angeblich nur legale Fotos enthielt? Er hätte doch mit genau jener Festplatte beweisen können, dass alles ganz legal ist. Er hätte das Ganze doch gelassen abwarten können und beweisen können, dass er nichts Illegales getan hat.
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25.03.2014, 15:29
AW: Der Fall Edathy
Jetzt habe ich verstanden, was Du meinst.
Die Gedanken sind frei. Blättert ein Mensch in einem Wäschekatalog für Kinder und hat dabei Gedanken, dann sind die bei ihm und gehen niemanden etwas an.
Wenn dieser Mensch aber die Grenze zur Tat überschreitet und etwas tut, was Kindern aktiv schadet, dann geht das die Gesellschaft, und die Justiz etwas an.
Diese Grenze siehst Du offensichtlich woanders als einige hier im Strang.
Das gilt für mich nicht.Das ist Kopfkino, und anscheinend sind viele Empörte schon über das Kopfkino empört. Sie möchten gern Gedanken kontrollieren, indem sie harmlose Dinge kriminalisieren, die solchem Kopfkino dienen könnten.
Das Problem dürfte aber sein, dass manche Gedanken sich aber Bahn brechen können in die Tat, welche Tat auch immer. Aber die Gedanken sind ist nicht etwas, was wir kontrollieren können oder sollten.
Ich beziehe mich darauf, was ich von Kriminalbeamten, Ermittlern und Staatsanwälten dazu gelesen habe. Also über deren Erfahrungen und Ermittlungsarbeit auf dem Gebiet der Kinderschändung, Herstellung und Vetrieb und Gebrauch von Filmen und Fotos und Pornografie, die von Kindern gemacht wurde, etc..Welche Empirie besitzt zum Beispiel du in dieser Angelegenheit?
Doch. Sie waren/sind rechtlich legal.Wir reden hier aber fast ausschließlich von Moral. Denn offensichtlich interessiert es die wenigsten, ob Edathys Bilder legal waren oder nicht.
Ich und einige andere sagen, dass er aber durch den Erwerb eine "Industrie" unterstützt, die Kinder für diese Herstellung ausbeutet und missbraucht.
Mir geht es dabei um das Leid der Kinder und nicht um eine Moral oder die Aufrechterhaltung einer Moral oder die gesellschaftlich anerkannte Moral.
Das sagt auch niemand. Aber das Recht der Kindes an seinem Bild wird missachtet und das Kind kann sein Nacktfoto auf einschlägigen Seite wieder sehen, auch Jahre nach der Erstellung. Und es kann sehen, wofür diese Fotos gemacht wurden, für die Befriedigung einer Lust. Es wurde weder gefragt, noch kann es später sich dagegen wehren.Ich sags ja: Kopfkino. Um z.B. ein am Strand nackt spielendes Kind zu fotografieren, wird niemand missbraucht, gequält etc.
Doch das interessiert und zwar uns alle. Hier ist aber nicht der richtige Ort, darüber zu reden. Du bist gerne aufgerufen, einen Strang aufzumachen.Denn dass Produkte der Kinderarbeit (z.B. aus Bangladesh) unter Zwang, Missbrauch, Missachtung und Ausnutzung von Kindern gefertigt werden und dies für sie eine Quälerei darstellt, interessiert niemanden,
Das ist mit Sicherheit so.Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass ein für einfache Nackedei-Fotos entlohntes Kind oder Jugendlicher weit weniger Missbrauch, Quälerei etc. ausgesetzt ist als ein Kind oder Jugendlicher, das unter teilweise gesundheitsgefährdenden Bedingungen 10-12 Stunden am Tag arbeiten muss, um ein bisschen Kleingeld für den Familienunterhalt zu verdienen.
Leider blendet diese Behauptung aus, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bei Nacktaufnahmen bleibt, - die zudem ziemlich peinlich für das Kind sein können und deren Verwertung sich das Kind nicht aussuchen kann - , sondern die Kinder in weiteren Aufnahmen zu weiteren Dingen gezwungen werden.
Ich denke nicht, dass wir in unserer Gesellschaft aufrechnen können und sagen: A ist harmlos im Vergleich zu B, also ist A nicht weiter zu beachten. B ist nicht so schlimm wie C, also ist B keine grosse Sache.
Ich unterstelle Dir nicht, dass Du so denkst, aber der immer wieder kehrende Hinwies auf die Kinderarbeit lässt den Schluss zu, dass Du hier ein gravierendes Problem siehst, nicht aber in der Herstellung von Nacktaufnahmen von Kindern.Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
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25.03.2014, 15:31Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Die Ermittlungsbehörden argumentieren mit Erfahrungssätzen. Sie führen an, dass erfahrungsgemäß derjenige, der erlaubte Nacktfilme bestellt, auch illegale bestellt und besitzt. Allein auf diese angebliche Erfahrung wurden die Durchsuchungen gestützt. Also: Man hat keine festen Anhaltspunkte für eine Straftat, durchsucht aber, um feste Anhaltspunkte zu finden - und dann damit die vorherige Durchsuchung zu begründen. Und wenn man sie nicht findet, wird gesagt, dass wohl Beweise vernichtet worden seien.
Es handelt sich um eine Beweisermittlungsdurchsuchung; das Verfassungsgericht nennt das "verbotene Ermittlungen ins Blaue hinein". Das ist nicht Strafrecht, sondern Spekulationsrecht. Mit solchen Begründungen kann man bei fast jedem Bürger durchsuchen. Nehmen wir Beispiele, bei denen Moral keine Rolle spielt: Wer legal ein Luftgewehr gekauft hat, hat womöglich auch waffenscheinpflichtige Gewehre zu Hause; also werden seine Wohn- und Büroräume durchsucht. Wer viel Alkohol bestellt, hat womöglich auch illegale Drogen eingekauft; er wird durchsucht. (...)
Das schreibt ein ehemaliger Richter und späterer Journalist, Heribert Prantl, in der Süddeutschen Zeitung.
Das Strafrecht lebt (...) davon, dass es klare gesetzliche Grenzen zieht zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten. Diese Grenzen sind nicht zu dem Zweck erfunden worden, Staatsanwälten Anhaltspunkte für den Start von Vorermittlungen oder für die Anberaumung von Pressekonferenzen zu geben, sondern allein um der Bürger willen. Die wollen nämlich, seit sie sich als Bürger und nicht als Untertanen verstehen, eine Staatsgewalt, die die Guten und die Bösen voneinander scheidet, ohne zu diesem Zweck zunächst alle des Bösen zu verdächtigen und auch so zu behandeln.
Wenn nun aber die, die das Erlaubte tun, "nach kriminalistischer Erfahrung" stets auch das Unerlaubte tun und deshalb, gerade weil sie Erlaubtes tun, vorsorglich schon einmal mit Ermittlungsverfahren überzogen werden müssen, hat die Grenzziehung jeden praktischen Sinn verloren. (...) Der vernichtenden Gewalt des Redlichen kann nur entkommen, wer sie freudig begrüßt und aktiv unterstützt. Gerechtfertigt wird dies mit der goldenen Regel aller Stammtische: Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Ganz ähnlich sieht man das in Nordkorea.
Und weiter zur vermeintlichen "Erfahrung" der Staatsanwaltschaft:
Wenn aber dies das Konzept wäre, nach welchem strafrechtlicher Rechtsgüterschutz zu organisieren ist: dann lebe wohl, Rechtsstaat! Ade, Bürgergesellschaft! Aus den Kulissen träten alsbald, mit gleichem Recht, die Bekämpfer der Korruption, der Gewaltverherrlichung, des Völkermords. Denn kriminalistische Erfahrung zeigt ja auch: Wer als Maschinenfabrikant legale Geschäfte in Tansania oder Venezuela macht, macht allemal auch illegale!
Wer straflose FSK-18-Spielfilme bestellt, in denen Menschen zerhäckselt werden, hat gewiss auch strafbare Gewaltverherrlichung auf der Festplatte.
Das schreibt ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (!!) in einem Artikel in der Zeit, der betitelt ist mit "Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy" (sic!)
Wenn man also nicht verstanden hat, wieso die Schutzbehauptung einer Hannoveraner Staatsanwaltschaft völlig daneben ist, dann liegt es daran, dass man gewichtigen Stimmen einfach nicht zuhören WILL, die erklären, weshalb die Staatsanwälte sich im Grenzbereich der Rechtsbeugung bewegen, wie es sehr süffisant die Juraprofessorin Monika Frommel formulierte. QuelleGeändert von Inaktiver User (25.03.2014 um 15:51 Uhr)
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25.03.2014, 15:53
AW: Der Fall Edathy
Laut aktuellem Spiegel (Print-Ausgabe) reichen Obestaatsanwalt Fröhlich die illegale Hausdurchsuchung und Pressekonferenz noch nicht, er macht munter immer weiter, lässt jetzt jedes einzelne Bild des Filmmaterials prüfen. Dazu sagt Gabriele Wolff: "Eine Strafnorm, die derartig unbestimmt wäre, dass erst monatelange Prüfungen durch Experten auf diesem Fachgebiet zu ihrer Anwendbarkeit führen, wäre per se verfassungswidrig. Die Normadressaten müssen wissen, was strafbar ist und was nicht." Wie viel echter Missbrauch bleibt unaufgeklärt weil Fröhlich seine Leute legales Filmmaterial über Monate prüfen lässt anstatt seine Arbeit zu tun? Wie viele Pädophile, die darüber nachdenken sich jemandem anzuvertrauen oder therapieren zu lassen, um zu verhindern, dass sie ihre sexuelle Präferenz ausleben, überlegen es sich aufgrund der gegenwärtigen Hexenjagd anders? Wieviele Kinder sind dadurch zusätzlich gefährdet? Die Gesetzeslage hat sich bez. Posing am 31. Oktober 2008 geändert, es gibt keinen Nachweis ob Edathy danach noch im Besitz irgendwelcher Filme war, die er davor bestellt hat. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird massiv verletzt - Edathy darf nicht schlechter behandelt werden als andere Betroffene. All das hat die niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz zu verantworten, die sich immer noch hinter Fröhlich stellt.
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25.03.2014, 16:07Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Ich kann mich an niemanden erinnern hier im Strang, dem Edathys Verhalten mißfällt, der mit "Moral" argumentiert hätte. Es wird nur immer von den Befürwortern solcher angeblichen Kunstfilme behauptet, daß es darum ginge.
In der Tat geht es um ganz etwas anderes.
Mir persönlich geht es außerdem vor allem auch darum, daß ich Leute, die sich solches "Material" bestellen, nicht in wichtigen politischen Funktionen sehen möchte. Und nicht einmal in unwichtigen. Völlig egal, ob das legal war, ist oder bleibt.
Daß daneben im Verfahren etwas nicht korrekt lief, kann natürlich schon sein. Im Moment sehe ich es so, daß da die Meinungen offenbar auseinandergehen.Geändert von Inaktiver User (25.03.2014 um 16:20 Uhr)
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25.03.2014, 16:10
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25.03.2014, 16:17Inaktiver User
AW: Der Fall Edathy
Der springende Punkt ist, dass du gar nicht wissen dürftest, was jemand legal in seinem Privatleben tut oder nicht tut und dass die Staatsanwaltschaft gegen die Grundsätze der Strafprozessordnung verstößt, wenn sie auf der Basis von vagen Verdachtsmomenten derartige Pressekonferenzen einberuft.
Hierzu nochmals Heribert Prantl:
Weder Terrorismus noch Kinderpornografie darf ein Dietrich sein
Die spekulative und zugleich existenzvernichtende, daher unzulässige Durchsuchung bei Edathy liegt daher hart an der Grenze zur Verfolgung Unschuldiger (§ 344 Strafgesetzbuch). Es handelt sich um ein Verbrechen, das mit Haft bis zu zehn Jahren bestraft wird. Diese harte Strafe ist das Pendant zur Unschuldsvermutung.
Wenn die Unschuldsvermutung von einem Amtsträger brachial verletzt wird, braucht es eine Strafe, die das ahndet. Geschütztes Rechtsgut bei der Verfolgung Unschuldiger ist die Integrität und Rechtsstaatlichkeit der Rechtspflege. Eine unzulässige Durchsuchung, von der man weiß, dass sie die Integrität eines Menschen dauerhaft vernichtet, verstößt gegen das Übermaßverbot, gegen jede Verhältnismäßigkeit, verletzt also die Integrität des Rechtsstaats.
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25.03.2014, 16:22Inaktiver User



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