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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dazu hat Edathy auf fb erklärt:
    Bitte setze einen Link zu der Quelle.
    Den Text habe ich zur Wahrung des Copyrights gekürzt. Info über Zitate fremder Texte.
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    behördlichen Führungszeugnis erscheint und er sich bei Vorlage eines anderen Führungszeugnisses als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
    Braucht man das "behördliche Führungszeugnis" nicht nur bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten?
    Dann käme es wohl darauf an, ob so jemand dann mit 40 oder mit 60 in den "vorzeitigen Ruhestand" versetzt wird. Jemand, der "nichts mehr werden", sprich die Karriereleiter aufsteigen muß, könnte dann ja darauf pfeifen...

    lg lenita

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Bitte setze einen Link zu der Quelle.
    Den Text habe ich zur Wahrung des Copyrights gekürzt. Info über Zitate fremder Texte.
    Du kannst es hier finden: https://www.facebook.com/edathy?fref=ts

    Copyright: Ich glaube kaum, dass Edathy die Wiedergabe beanstanden würde. Durch die Kürzung können Zitate auch sinnentfremdet werden.

    Vielleicht könntest Du meinen Beitrag ja wiederherstellen. Die Quelle hatte ich im Übrigen angegeben: fb. FACEBOOK.

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Lustig ist es ja schon lange nicht mehr:

    Jetzt soll auch noch ein im Ruhestand befindlicher hoher Beamter des BKA (Bundeskriminalamt) einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornographie kassiert haben. Auch ein Fall mit dem kanadischen Hintergrund.

  5. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Lustig ist es ja schon lange nicht mehr:

    Jetzt soll auch noch ein im Ruhestand befindlicher hoher Beamter des BKA (Bundeskriminalamt) einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornographie kassiert haben. Auch ein Fall mit dem kanadischen Hintergrund.
    Ein link für kritische Geister.

  6. Inaktiver User

    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von lenita Beitrag anzeigen
    Braucht man das "behördliche Führungszeugnis" nicht nur bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten?
    Dann käme es wohl darauf an, ob so jemand dann mit 40 oder mit 60 in den "vorzeitigen Ruhestand" versetzt wird. Jemand, der "nichts mehr werden", sprich die Karriereleiter aufsteigen muß, könnte dann ja darauf pfeifen...

    lg lenita
    Das behördliche Führungszeugnis braucht man tatsächlich insbesondere bei der Bewerbung fuer den oeffentlichen Dienst und bestimmte andere Berufe, die besondere Verlässlichkeit verlangen. Aber: Wenn jemand eine solche Tätigkeit ausübt, wird die Verurteilung - auch zu einer geringfügigen Geldstrafe, unter Umständen auch schon die Aufnahme der Ermittlungen dem Arbeitgeber, der Aerztekammer, Apothekerkammer usw. gemeldet. Ist also nichts mit: Ich muss ja derzeit gar kein Führungszeugnis vorlegen, kriegt also gar keiner mit.

  7. VIP

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    AW: Der Fall Edathy

    Das Führungszeugnis wird in vielen Bereichen mittlerweile häufiger verlangt.
    Mein Arbeitgeber verlangt ein jährliches erweitertes Führungszeugnis von uns Mitarbeitern. Wir kooperieren mit verschiedenen öffentlichen Behörden und das ist deren Auflage für die Kooperation. Die Behördenmitarbeiter sind dazu auch verpflichtet.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Der Fall Edathy

    Hier wird ja so einiges falsch wieder gegeben.

    Es ist in manchen Kommentaren von Fotos von erwachsenen, jungen Männern die Rede, um die es hier gar nicht geht.

    Edathy hat zugegeben Fotos mit unbekleideten Jungen im Alter von 9-14 Jahren bei einer kanadischen Firma gegen viel Geld bestell zu haben.
    Dies ist in Deutschland nicht strafbewehrt, kann aber einen Anfangsverdacht für Ermittlungen darstellen wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind.
    So hat er laut der kanadischen Ermittler Video- und Fotomaterial über jene Firma bezogen, welche auch mit Kinderpornographie handelt.

    Dazu kurz was zu den Ermittlungen in Kanada: Die Übergänge zwischen den Nscktaufnahmen, dem Posing und härteren Sachen waren den Ermittler nach fließend. Der eine Film war "nur" mit nackten Jungs, ein anderer mit sexuellen Darstellungen der teilweise selben Jungs.
    Anhand dessen und anderer Umstände konnten die Ermittler davon ausgehen das es sich um einen Kinderpornoring im großen Stil handelt und sie haben ihn auffliegen lassen.

    Listen mit vielen Konsumenten des Kinderpornorings wurden an sämtliche Länder geschickt, deren Staatsbürger als Kunden ermittelt werden konnten.

    Der Anfangsverdacht ist für Edathy und die anderen deutschen Kunden durch folgende Gesetze gegeben:
    DÜSSELDORF OTS - DER DEUTSCHE RICHTERBUND VERTEIDIGT DAS VORGEHEN DER STAATSANWALTSCHAFT IN HANNOVER IM FALL DES SPD-POLITIKERS SEBASTIAN EDATHY :: AD HOC NEWS

    Durcheinander gebracht werden hier auch die Einteilungen was in Deutschland als Kinderpornographie zählt.

    Normale Nacktbilder im Familienalbum, vom eigenen Kleinkind am Strand usw. werden gar nicht erst eingestuft da sichtbar harmlos. Auch die meiste Kunst wird nicht eingestuft.

    Bei den Nacktbildern hingegen die kommerziell und durch Handel entstanden sind, unterscheidet man in Kategorien.
    Die eine, in Deutschland legale, Kategorie beinhaltet Nacktfotos die für bestimmte Zwecke aufgenommen wurden, auch manche Arten des Posings fallen darunter.

    Die andere, strafbäwerte Kategorie beinhaltet Aufnahmen von Kindern in sexueller Interaktion.

    Wer also Angst hat das, wenn man den Handel der legalen Kategorie strafbar macht, harmlose Fotos darunter fallen, sollte wissen das eben keine Familienfotos und harmlose Fotos gemeint sind!

    Die Aufnahmen des kanadischen Kinderpornorings hatten Foto- und Videomatetial der beiden Kategorien.
    Das die in Deutschland legale Kategorie, also der Handel mit Nacktfotos von Kindern, Leid bei den Kindern schafft zeigt als ein Beispiel von vielen dieser Artikel:
    Kinderpornografie: Wie Bilder für Azov in Rumänien entstanden - SPIEGEL ONLINE

    Deswegen bin ich dafür, dass der Handel mit Fotos und Videos dieser bisher legalen Kategorie strafbar werden.

    Ein Pädophiler kann nichts für seine Neigung, er ist aber für sein Handeln verantwortlich, so wie jeder andere Mensch auch.

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    AW: Der Fall Edathy

    Zitat Zitat von vox123 Beitrag anzeigen
    Der Edathy ist (fast) erledigt (worden),
    der BKA-Mitarbeiter lebt halt ruhig vor sich in mit gekürzten Bezügen...
    Andererseits ist gegen den BKA Mitarbeiter schon länger ermittelt worden, während man sich bei Edathy viel Zeit gelassen hat um überhaupt damit zu beginnen. Edathy hätte also theroetisch länger Zeit gehabt Beweise verschwinden zu lassen.
    Das es die legalen Fotos gab, konnte er wegen der Kundenliste der kanadischen Ermitller nicht mehr leugnen.
    Ob es da noch mehr, illegales, gab, ist wohl nicht mehr festzustellen.


    Ja, Edathy ist bis zu einem eventuellen Gegenbeweis als unschuldig anzusehen, da ihm nur die Fotos der legalen Kategorie nachgewiesen werden können deren Beschaffung er zugegeben hat.

    Merkwürdig darf man es aber trotzdem finden, wenn jemand frühzeitig sein Amt niederlegt, kurz bevor es zu Hausbesuchung und Co kommt und zdem im Ausland schon vor der Hausbesuchung "abtaucht".
    Jemand der wegen etwas beschuldigt wird, verliert " zufällig" kurz davor auf einer Zugfahrt seinen Laptop und zudem noch werden dessen PC Festplatten " zufällig" vor der Hausdurchsuchung entfernt.

    Das die meisten der Ansicht sind, das wenn jemand der vollkommen unschuldig ist nicht so handeln würde liegt auf der Hand.

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    AW: Der Fall Edathy

    "Ich möchte eines klar sagen: Ich bin ein Gegner von Kinderpornografie. Ich hätte nie geglaubt, eine solche Selbstverständlichkeit jemals betonen zu müssen", [...] "Kinder stehen unter einem besonderen Schutz. Kindesmissbrauch ist verwerflich und ist zu bestrafen. Diesen habe ich weder begangen noch unterstützt."...

    "Wenn jemand sagt, ich finde das nicht gut, kann ich das verstehen", [..] "Ich bin nicht pädophil. In der Kunstgeschichte hat der männliche Akt, auch der Kinder- und Jugendakt, eine lange Tradition. Man muss daran keinen Gefallen finden, man darf es aber."


    sagt Edathy in einem Interview im Spiegel vom 16.3.

    Mir hat es die Sprache verschlagen, als ich das gelesen habe.
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