Namentlich erfasst sind Sie nur teilweise, das stimmt. Aber Du kannst davon ausgehen das die sogenannte "Sitte" sehr genau weiß, wo, was abgeht. Alleine die heutige Präsenz im Internet zeigt in welchen Wohnungen die Damen sind und wo sich die einzelnen "Betriebe" befindet.
Zur Sozialversichungspflicht seitens Arbeitgeber: Ist die Dame "angestellt" ist aber auch fraglich, inwieweit sie Gäste ablehnen darf oder in welchen Umfang sie ihre Dienstleistung anbietet. Da kommt für mich der "Selbstbestimmungsfaktor" wesentlich zu kurz, da sie "abhängig" wird.
Zum Thema Schwarzarbeit: Auch da sind mir mind. zwei Fälle bekannt, wo die Steuerfahndung im Apartment ehemaliger Kolleginnen aufgelaufen sind. Die Steuerprüfung war die Folge und sie musste sämtliche Kontobewegungen der letzten 10 Jahre darlegen. Jedenfalls wird in Hamburg der illegaler P. und der Schwarzarbeit verstärkt nachgegangen.
Zu Deinem früheren Einwand möchte ich noch ergänzen, das Brutto = Netto so nicht stimmt. Vergiß nicht, auch Miete muss bezahlt werden, geschweige den von sehr hohen Kosten für Werbung im Internet und in der Zeitung und auch Arbeitsmaterial wird benötigt
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02.11.2013, 18:34
AW: Appell gegen Prostitution in Deutschland
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02.11.2013, 18:37
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02.11.2013, 19:27
AW: Appell gegen Prostitution in Deutschland
Würden die Behörden nach Schwarzarbeit in Bordellbetrieben suchen, bekämen die Besuch vom Zoll. Bekommen sie aber nicht.
Deine Ex-Kolleginnen hatten Pech. Bei nur 2500 Steuerfahndern für die gesamte Republik brauchst du verdammt viel davon, um im Gewerbe auf einen zu treffen. Die sind anderweitig beschäftigt. Ich schätze mal, dass deine Kolleginnen mehrmals die Aufforderung zur Abgabe der Einkommenssteuer weggeworfen haben, es irgendwann zu spät war und sie geschätzt wurden. Vielleicht auch anders - das ist egal. Egal, weil es Einzelfälle sind, frag doch mal in deiner Stadt nach wieviel Fälle dieser Art es in den letzten Jahren gab.
Natürlich hast du Ausgaben um arbeiten zu können. Die haben Fußpflegerinnen auch. Aber wenn eine von denen mit dir fertig ist, bekommst du zu den schönen Füßen noch eine Rechnung dazu.
Rechnungen haben viele Vorteile - das wäre doch sicherlich auch im Prostitutionsgewerbe ein Schritt in Richtung Normalität, oder?
Aber vielleicht reicht das nicht. Schließlich ist die Infektionsgefahr im Gewerbe nicht ohne. Mein Vorschlag wären Rechnungen mit Namen und Adresse des Kunden. Dann könnte der Kunde im Fälle einer Infektion etc. komplikationslos benachrichtigt werden. Das wäre gut für die Volksgesundheit, führt vielleicht auch zur Kundenbindung und darüber hinaus sind Belege mit Namen immer gut für die Steuer. Frag die Fußpflegerin.
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02.11.2013, 19:30Inaktiver User
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02.11.2013, 19:37
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02.11.2013, 19:53
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02.11.2013, 19:58Inaktiver User
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02.11.2013, 19:58
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02.11.2013, 20:00Inaktiver User
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02.11.2013, 20:00Inaktiver User


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