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    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sehe ich auch so.
    Sarrazin durfte doch erzählen, was er zu erzählen hatte.
    Sogar ein Buch schreiben, das verkauft wird und diverse Medien haben Auszüge gezeigt, es rezensiert und ihn interviewt.

    Wo gabs denn da keine freie Äußerung?
    Tja - wie schon geschrieben:
    die immer und immer wieder vorgetragene Behauptung, man dürfte (in Deutschland) nichts mehr sagen, ist zentraler Bestandteil rechtsextremer Ideologie.
    Liest man auch in andern Foren immer wieder.
    Wobei ja immer unklar bleibt, was eigentlich nicht mehr gesagt werden darf.

    Und dann darf natürlich auch nirgends der Hinweis auf Michel Friedmann fehlen, egal worum es geht - aber allein die Erwähnung dieses Namens, auch bei völlig anderen Themen, zeigt dann, worum es in Wahrheit geht.
    Als nächstes kommt dann zumeist der Zentralrat der Juden ins Spiel, oder ähnliches, warten wir mal ab ...

    VanDyck
    Geändert von VanDyck (21.08.2013 um 13:03 Uhr)
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  2. Inaktiver User

    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Tatsache ist, man darf so gut wie jeden Schwachsinn erzählen. Das nervt zwar, ist aber immer noch besser als jede wie auch immer geartete Zensur.

  3. Inaktiver User

    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Tja - wie schon geschrieben:
    die immer und immer wieder vorgetragene Behauptung, man dürfte (in Deutschland) nichts mehr sagen, ist zentraler Bestandteil rechtsextremer Ideologie.
    Liest man auch in anderen Foren immer wieder.

    Wobei ja immer unklar bleibt, was eigentlich nicht mehr gesagt werden darf.

    VanDyck
    Ich könnte mir vorstellen, dass diese Menschen gern noch mehr sagen würden, dies aber unter den Tatbestand der Volksverhetzung fällt oder eine Beleidigung darstellt.

  4. gesperrt

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    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    kubus, ganz konkret habe ich Angst davor, dass jüngere und zukünftige Deutsche vergessen, wozu viele ihrer deutschen Vorfahren fähig waren. Ganz allgemein kann man auch sagen, dass Menschen vergessen, wozu Menschen fähig sind (und nicht irgendwelche, sondern ganz konkret ihre Großeltern, Urgroßeltern etc).

    Wenn ich solche "abhaken"-Äußerungen hier höre, könnte ich Ich jedenfalls kann und will nicht so einfach abhaken, was vor noch nicht mal 70 Jahren hier in D angerichtet wurde. Ich fühle mich daran nicht schuldig, aber für die Zukunft von D mitverantwortlich. Und dazu gehört, dass man aus unserer Vergangenheit lernt. Menschen, die dies nicht tun oder tun wollen, denen traue ich alles zu.
    Davor habe ich gar keine Angst, allerdings vor der Gewöhnung an Kriege und Gewalt per Medien. Irgendwo ist ja immer Krieg und Filme und Spiele sind doch nicht real, das weiß doch jeder.

    Ich habe eher Befürchtungen, dass mit dieser ganzen beschworenen Holocaust-Paralyse die schon sowieso schwache Transferleistung, die geringe Aufmerksamkeit und die Ermüdung für aktuelle Missstände auch noch verstärkt wird.

    Wen soll man wählen? - Das kleinere Übel. *achselzucken*
    Was ist mit dem NSA-Snowden-Thema? - Sommerpause, dann Wahl, vielleicht eine tendenziell stärkere USA-Kritik, hab ja nichts zu verbergen. *achselzucken*
    Was ist mit den Bankenrettungsgeldern? - Ein Paralleluniversum. *achselzucken*.
    Interesse für Politik? - Nein, kein Interesse an Kasperltheater. *achselzuck*
    Arbeitslosigkeit der Jugendlichen in Südeuropa? - Ja, schlimm, muss jetzt für meine Kinder kochen.
    Geändert von kubus (21.08.2013 um 13:14 Uhr)

  5. VIP

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    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von maya69 Beitrag anzeigen
    Das es eine freie Meinungsäusserung nicht mehr gibt ( siehe Sarrazin ) und hier im Forum eh nicht- ist ein Trauerfall-
    Wenn es hier keine freie Meinungsäußerung gäbe, wäre allein schon dieser Strang um einige Beiträge kürzer.

    Die Gedanken und die Meinungen sind frei, sofern sie in einem respektvollen Ton und in sachlicher Form geäußert werden.
    Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)



  6. Inaktiver User

    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir vorstellen, dass diese Menschen gern noch mehr sagen würden, dies aber unter den Tatbestand der Volksverhetzung fällt oder eine Beleidigung darstellt.
    Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Quelle: Wiki

    Hältst Du das Verbot der Volksverhetzung für eine unzulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit?

  7. Inaktiver User

    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir vorstellen, dass diese Menschen gern noch mehr sagen würden, dies aber unter den Tatbestand der Volksverhetzung fällt oder eine Beleidigung darstellt.
    yep, so isses

  8. Inaktiver User

    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Quelle: Wiki

    Hältst Du das Verbot der Volksverhetzung für eine unzulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit?

    Ich bin nicht bisuu, aber ich halte diesen Paragrafen für durchaus richtig und angemessen. Er wir nur zu selten angewandt.

  9. Inaktiver User

    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht bisuu, aber ich halte diesen Paragrafen für durchaus richtig und angemessen. Er wir nur zu selten angewandt.
    Ich halte ihn auch für angemessen.
    Ob er zu selten angewandt wird.....da wäre ich lieber vorsichtiger, vor allem wenn man einige Meinungen in einigen momentan sehr lebendigen Strängen liest.

  10. Inaktiver User

    AW: Zigeunersauce umbenennen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Quelle: Wiki

    Hältst Du das Verbot der Volksverhetzung für eine unzulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit?
    Hä?
    Nee, wieso?


    Ich hab mich doch auch gar nicht beschwert.
    Das war maya (*mitdemfingerzeig*)

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