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  1. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kannst Du nicht BITTE einen Textbeleg dafür beibringen, dass hier irgend jemand jemanden anderen in seinen Rechten beschneiden will?
    Vielleicht liest du selbst nochmal nach.

    Ich habe angeführt, dass die Zwangsräumung nicht rechtmäßig durchgeführt wurde. Dann heißt es, wieso auch, angeblich war der Mollath ja ein Messie.

    Was weder erwiesen ist noch eine Rechtfertigung dafür darstellte, dass das so gelaufen ist.

  2. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das er irre ist und auf seinen Geisteszustand untersucht gehört. Und zwar schon 2002.
    Ja dann wird es auch so sein. Das ist ja schon die ganze Zeit die Argumentationslinie.

  3. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Ich denke, wenn ich mit jemand zusammen lebe, kann ich dessen Geisteszustand schon gut beurteilen.

    Und nein: Ich hatte noch von niemandem in meinem Umfeld den Eindruck, das er an paranoidem Verfolgungswahn leidet (das virtuelle mal ausgenommen )
    Geändert von Inaktiver User (05.07.2013 um 12:29 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja dann wird es auch so sein. Das ist ja schon die ganze Zeit die Argumentationslinie.
    Ihr versteht den entscheidenden Punkt nicht (wenn die Aussage überhaupt so getroffen wurde):

    Sie sagt nicht: Ich besteche halb Bayern, damit der als irre dargestellt wird.

    Sie sagt, er ist irre und gehört untersucht. Es gibt also ihre Überzeugung als seine ihn gut kennende Ehefrau wieder. Und auch die, das eine psychiatrische Untersuchung genau dies zeigen wird.

    Ansonsten habe ich oben ja die Gesetzeslage zu Zwangseinweisungen zitiert. Aber die ist Dir ja sicher bekannt, wenn Du als Schöffin soviel damit zu tun hattest.

  5. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Nur gut dass wir nicht mehr in Zeiten leben wo man auf Dauer mit dem "der gehört weggesperrt" durchkommt.

    Auch wenn du das für völlig unerheblich hältst - ohne Nachweis einer Gefährdung ist mir doch lieber wenn jemand in Freiheit bleibt.

    Anders als viele andere die frei rumspringen hat der Mollath nämlich nachweislich niemand irgendeinen Schaden zugefügt der das rechtfertigt.

  6. Moderation

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    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt also ihre Überzeugung als seine ihn gut kennende Ehefrau wieder. Und auch die, das eine psychiatrische Untersuchung genau dies zeigen wird.
    Nun, er kannte sie auch. Und was er über sie wusste, war lange kein Gegenstand der Verhandlung.

    Ansonsten habe ich oben ja die Gesetzeslage zu Zwangseinweisungen zitiert.
    Die sich auf Gutachten stützt, die einer Überprüfung nicht standhalten.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nur gut dass wir nicht mehr in Zeiten leben wo man auf Dauer mit dem "der gehört weggesperrt" durchkommt.
    *räusper* Es hat ja funktioniert...

    Anders als viele andere die frei rumspringen hat der Mollath nämlich nachweislich niemand irgendeinen Schaden zugefügt der das rechtfertigt.
    Körperverletzung und Sachbeschädigung sind nicht mehr Gegenstand des Verfahrens, habe ich gelesen.
    *
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  7. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Voraussetzung für eine Unterbringung ist, dass Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, nachweislich und auch für die Zukunft.

    Die ist hier aber überhaupt nicht nachgewiesen, in meinen Augen.

    Außer man ist der Meinung, dass es reicht wenn man dessen beschuldigt wird - und manche hier versteh ich so. Am besten sperrt man alle weg, Ladendiebe, Spinner, Reifenstecher, Gattenmörder - wozu noch groß differenzieren.

  8. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    "2002-05-31 Petra Mollath erklärt Zahnarzt Edward Braun telefonisch: "Wenn Gustl mich und meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre. Den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie. Wenn Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes Wort"
    (Diese Aussage wurde durch eine Eidesstattliche Erklärung von Edward Braun bezeugt)",
    wurde in vielen Berichten der Medien erwähnt und liegt bei den Gerichtsakten.
    In der Tat hat Mollaths Exfrau den mutmaßlichen Übergriff erst nach einer ziemlich langen Zeitspanne zur Anzeige gebracht. Und dass dabei Rachegelüste eine Rolle gespielt haben können, ist nicht abwegig.

    Das ist ja ein Phänomen, das bei Gewalt in Beziehungen nicht selten vorkommt. In manchen Fällen werden Übergriffe jahrelang schweigend hingenommen und eine Anzeige erfolgt erst nach der Trennung. Und in machen Fällen hat es niemals Übergriffe gegeben und das einzige Motiv für die Anzeige ist tatsächlich Rachsucht.

    Da wäre es entscheidend, den Wortlaut zu kennen. (Im Abstand von 10 Jahren kann ein Zeuge den Inhalt immer nur sinngemäß und nicht wörtlich wiedergeben.)

    Hat sie gesagt: "Der ist doch irre. Den lass ich auf seinen Geisteszustand überprüfen den bring ich hinter Gitter..." - das würde die Interpretation zulassen, dass er sie tatsächlich angegriffen hat.

    Oder:"...dem häng ich was an..." - das würde auf eine Falschbeschuldigung hindeuten.

    Interessant ist die Frage, wie der Zeuge auf das Gespräch reagiert hat. Angenommen, Frau Mollath hat ihm gegenüber tatsächlich unmissverständlich geäußert, dass sie eine Falschbeschuldigung und Freiheitsberaubung, also eine schwere Straftat plant. Warum hat er Herrn Mollath dann nicht informiert und weiter den Kontakt gehalten?

    Wenn ich mir vorstelle, dass jemand mir ins Gesicht sagt, er wolle einen guten Freund unschuldig hinter Gitter bringen - wäre ich dann nicht moralisch und juristisch zum Eingreifen verpflichtet?


    Die eidesstattliche Erklärung ist sicherlich ein wichtiger Baustein in dem ganzen Fall, aber sie bringt keine hundertprozentige Klarheit.


    Die sog. Gutachten im Fall Mollath sind dubios, dabei bleibe ich. Das erste bereits, auf den sich andere Gutachten stützen, brachte ihn in die Psychiatrie (sollte ja nur für fünf Wochen sein!).
    Es gab ein Gutachten, das Mollath nach vierstündigem Gespräch mit diesem Gutachter einen völlig normalen Geisteszustand bescheinigte. Gewürdigt wurde es nicht.
    Es gab mindestens zwei Gutachter, die Mollath einen völlig normalen Geisteszustand attestiert haben. Wenn man deren Namen googelt, dann fällt aber auf, das beide der Anti-Psychiatriebewegung nahestehen.

    Das bedeutet nun nicht, dass man die Gutachten nicht würdigen sollte. Aber ich denke, dass man schon mit einer gewissen Vorsicht herangehen sollte. Der Gutachter Weinberger vertritt definitiv eine wissenschaftliche Außenseiterposition.

    Aber mit solchen Argumenten macht man sich natürlich auch schnell unbeliebt. Im Zweifelsfall ist eben das gesamte "wissenschaftliche Establishment" "dubios".



    Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens dahingehend outen, dass ich selber schon wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung gewesen bin und auch für kurze Zeit stationär aufgenommen worden bin.

    Ich habe die Befürchtung, dass viele Patienten durch den Fall Mollath verunsichert werden könnten und notwendige medizinische Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Das wäre wirklich fatal. Ich gehe davon aus, dass die meisten Psychiater ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen ausüben und nicht daran interessiert sind, unschuldige Menschen aus reinem Sadismus hinter Gitter zu bringen.

  9. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Voraussetzung für eine Unterbringung ist, dass Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, nachweislich und auch für die Zukunft.

    Die ist hier aber überhaupt nicht nachgewiesen, in meinen Augen.
    Und ich spreche Dir ab, das beurteilen zu können, ohne Mollath - den Du nicht mal persönlich kennst ! - psychiatrisch untersucht zu haben.

  10. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    @Stecher,

    wenn die Behörden jedem irren Geschwafel nachgehen würden, hätten sie viel zu tun.
    Kommt immer drauf an wie systemrelevant etwas ist.
    Siehst ja bereits am Abhörskandal was da an Unsummen reingesteckt wurde und wird. Dein Argument zählt nicht.

    Wie würdest Du Dich fühlen, würde morgen mal eben eine Hausdurchsuchung bei Dir gemacht, weil Dein irrer Nachbar behauptet, Du würdest Leichen im Keller stapeln ?

    Es gibt Leute, die sind glaubhaft - und solche, die es nicht sind.
    Du relativierst, denn mein Nachbar oder ich sind bestimmt keine Gefährdung fürs System oder für Leute, die krumme Dinger gedreht haben.

    Es kommen ja auch Aussagen zu Tage, die den Richter Brixner ganz anders dastehen lassen als er es zugegeben hat.


    Und was psychiatrische Gutachten anbelangt:

    Der Katalog an Krankheiten, die angeblich existieren wurde erst vor kurzem von einem verstorbenen Psychiater als erfunden hingestellt. Es werden ganze Gruppen von Menschen Krankheiten angedichtet.

    Das ist jetzt noch kein Beweis dafür oder dagegen, aber das was ihm zur Last gelegt wird wurde nie bewiesen.

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