Es macht keinen Sinn zu diskutieren wenn hier fortwährend Dinge vermischt werden.
Es fängt damit an, dass gutgeheißen wird jemanden unbegrenzt wegzusperren, weil er ja offensichtlich einen an der Waffel hat und gefährlich ist. Nachweise für die Gefährlichkeit gibt es nicht, weder die Reifenstecherei noch der Angriff auf seine Frau sind bewiesen. Irritiert aber nicht weiter, weil er ja wirr daherredet, das ist ja dann Grund genug.
Rechtsstaatliche Grundsätze sollen also nur für den Normalbürger gelten?
Sorry, da hört es für mich auf. Egal ob einer psychisch beeinträchtigt ist oder ein Messie oder auch nur ein unangenehmer Zeitgenosse - das gibt niemand das Recht sich über Verfahrensnormen hinwegzusetzen.
Dass man da so einfach drüber weggeht finde ich wirklich furchtbar, und noch furchtbarer, dass man da nicht mal den Hauch einer Einsicht hat was man anderen so einfach zu verwehren bereit ist.
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05.07.2013, 11:08Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
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05.07.2013, 11:11Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
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05.07.2013, 11:35Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Von wem wir das gutgeheißen? Das ist eine vage Unterstellung, eingebettet in eine Passiv-Konstruktion, bei der sogar der Adressat im Dunkeln bleibt, ohne Textbeleg...
Mollath ist wegen der Reifenstecherei in einem Indizienprozess verurteilt worden. Die Details sind in der Urteilsbegründung nachzulesen. Indizienprozesse sind unter Umständen heikel. Unser Justizsystem sieht sie aber vor.Nachweise für die Gefährlichkeit gibt es nicht, weder die Reifenstecherei noch der Angriff auf seine Frau sind bewiesen. Irritiert aber nicht weiter, weil er ja wirr daherredet, das ist ja dann Grund genug.
Wer sagt das? Das ist wiederum eine reine Unterstellung.Rechtsstaatliche Grundsätze sollen also nur für den Normalbürger gelten?
Und warum ist Mollath in Deinen Augen kein Normalbürger?
Kannst Du nicht endlich einen Beleg dafür beibringen, dass Verfahrensnormen verletzt worden sind? Dann müsste man nicht ständig ins Blaue hinein diskutieren, sondern könnte sich an die Fakten halten.Sorry, da hört es für mich auf. Egal ob einer psychisch beeinträchtigt ist oder ein Messie oder auch nur ein unangenehmer Zeitgenosse - das gibt niemand das Recht sich über Verfahrensnormen hinwegzusetzen.
Und wieder eine Unterstellung. Kannst Du nicht BITTE einen Textbeleg dafür beibringen, dass hier irgend jemand jemanden anderen in seinen Rechten beschneiden will?Dass man da so einfach drüber weggeht finde ich wirklich furchtbar, und noch furchtbarer, dass man da nicht mal den Hauch einer Einsicht hat was man anderen so einfach zu verwehren bereit ist.
Es ist schon reichlich dreist, anderen Diskussionsteilnehmern permanent Dinge in den Mund zu legen und sie dann für diese nicht getätigten Äußerungen anzugreifen.
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05.07.2013, 11:39Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Von unbegrenzt wegsperren hat hier niemand etwas geschrieben.
Aber ich kann - anscheinend im Gegensatz zu Dir - das Ausmaß seiner psychischen Erkrankung nicht beurteilen, da ich weder Psychiaterin bin, noch ihn untersucht habe.
Das er an paranoiden Wahnvorstellungen litt/leidet, geht für mich aus seinen wirren Ausführungen hervor.
Ansonsten traue ich den beteiligten Psychiatern durchaus zu, dies fachkundig zu beurteilen. Zumal sie allesamt keinerlei Gründe haben, Mollath zu schaden.
Oder - ach ne, stimmt: Die gesamte Psychiaterbranche Deutschlands hat ja über Frau Mollath Schwarzgeld gewaschen .... Ich vergaß.
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05.07.2013, 11:48Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Und da immer wieder behauptet wird, es gäbe keine rechtliche Grundlage für Zwangseinweisungen: Hier, was Wiki dazu sagt:
1.Sofort wirksame Zwangseinweisungen erfolgen fast immer öffentlich-rechtlich nach den in jedem Bundesland bestehenden Unterbringungsgesetzen, zum Beispiel dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG). Diese enthalten wie in vergleichbaren westlichen Ländern Bestimmungen für Sofortmaßnahmen durch die Verwaltungsbehörden. Voraussetzung ist immer ein aktuelles ärztliches Zeugnis. Inhaltlich werden Selbst- oder Fremdgefährdungen vorausgesetzt, die durch die psychische Störung bedingt sind und anders nicht abgewendet werden können. Sofortige oder „vorläufige“ Unterbringungen gelten höchstens bis Ablauf des Folgetages. Nach Einweisung muss eine Aufnahmeuntersuchung durchgeführt werden. Diese kann dazu führen, dass der sogenannte 24-Stunden-Beschluss ausläuft. Bei schweren Störungen, bei denen die Gefährdung weiter angenommen werden muss und keine freiwillige Behandlungsgrundlage erreichbar erscheint, wird das Betreuungsgericht eingeschaltet. Dieses ist für das Unterbringungsverfahren zuständig.
2.Betreuungsrechtliche Unterbringungen nach § 1906 Abs. 1 und 2 BGB können ebenfalls Zwangseinweisungen bewirken, wenn der rechtliche Betreuer hierfür zuständig ist. Der Betroffene wird dann mit Genehmigung des Betreuungsgerichtes von seinem Betreuer untergebracht. Voraussetzung ist eine gravierende Gefahr der Selbstschädigung oder Selbsttötung (Eigengefährdung) oder die Notwendigkeit einer Untersuchung des Gesundheitszustands, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs, der ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (Behandlungsunterbringung). Bei dieser betreuungsrechtlichen Unterbringung ist ebenfalls das Betreuungsgericht zuständig und es wird dasselbe Verfahren beschritten.
3.Zwangsweise Einweisungen psychisch oder suchtkranker Straftäter erfolgen auf Grund strafrechtlicher Bestimmungen im einstweiligen Verfahren nach § 126a StPO und materiell rechtlich nach den § 63 und § 64 StGB (vgl. Maßregelvollzug).
Sobald und soweit psychische Störungen Grund einer Zwangseinweisung sind, sind die genannten rechtlichen Grundlagen anzuwenden. Allerdings können Polizeibehörden Personen bei Gefahr im Verzuge auch nach den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen oder Gefahren-Abwehrgesetzen der Länder festhalten. In fast allen Ländern und Regionen werden auf diese Weise Personen, die psychisch auffällig erscheinen, noch auf der Polizeiwache einem Notarzt oder je nach Verfügbarkeit der Dienste einem Psychiater vorgestellt. In einzelnen Regionen bringen Polizeibeamte Betroffene gleich in eine psychiatrische Klinik und ersuchen dort, das weitere Verfahren einzuleiten.Geändert von Inaktiver User (05.07.2013 um 11:53 Uhr)
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05.07.2013, 11:51Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Diese Diskussion hat wirklich keinen Sinn.
Mehrere Gutachter haben unabhängig voneinander eine weitere Unterbringung im Maßregelvollzug empfohlen.
Ich kann als medizinischer und juristischer Laie beim besten Willen nicht beurteilen, wie seriös und verlässlich diese Gutachten sind. Ich kann auch nicht ausschließen, dass hier Schlamperei oder ärztliche Kunstfehler vorliegen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass diese Fragen sorgfältig geprüft werden.
Aber eine Argumentation im Stil von "Ich glaube mir aufgrund von Zeitungsberichten dieses und jenes Bild von dem Fall gemacht, also müssen die Gutachter Unrecht haben." "Ich kann die Situation aus zweiter Hand und vom Hörensagen viel besser beurteilen als jeder medizinische Sachverständige" ist einfach nicht sinnvoll.
Was passiert eigentlich im umgekehrten Fall? Demnächst steht in der Zeitung, dass Herr Müller aus Dippoldiswalde gefährlich ist, und dann entscheiden die Leser per Mehrheitsbeschluss, dass der arme Kerl in der Psychiatrie untergebracht werden muss. Medizinische Gutachten sind natürlich komplett überflüssig, weil die öffentliche Meinung ja feststeht.
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05.07.2013, 11:57Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Mich wundert ehrlich gesagt auch die Chuzpe, mit der sowas vorgetragen wird.
Niemand von uns war bei der Gerichtsverhandlung oder den psychiatrischen Untersuchungen dabei.
Vielleicht können wir demnächst ja auch noch diskutieren, ob Schauspieler XY wirklich an Krebs erkrankt ist, oder ob das eine Fehldiagnose unfähiger Ärzte ist. Das wäre ähnlich sinnvoll.
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05.07.2013, 11:57
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
"2002-05-31 Petra Mollath erklärt Zahnarzt Edward Braun telefonisch: "Wenn Gustl mich und meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre. Den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie. Wenn Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes Wort"
(Diese Aussage wurde durch eine Eidesstattliche Erklärung von Edward Braun bezeugt)",
wurde in vielen Berichten der Medien erwähnt und liegt bei den Gerichtsakten.
Die sog. Gutachten im Fall Mollath sind dubios, dabei bleibe ich. Das erste bereits, auf den sich andere Gutachten stützen, brachte ihn in die Psychiatrie (sollte ja nur für fünf Wochen sein!).
Es gab ein Gutachten, das Mollath nach vierstündigem Gespräch mit diesem Gutachter einen völlig normalen Geisteszustand bescheinigte. Gewürdigt wurde es nicht.*
Der Adler fängt keine Mücken.
'Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz' ist Kindergartenniveau. - Igor Levit
Deutsche Tugenden: „Pünktlich wie die Deutsche Bahn, ehrlich wie die Deutsche Bank und sauber wie VW.“
Arnulf Rating
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05.07.2013, 12:06Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Es ist immer wieder lustig, das das zitiert wird. Was Herrn Braun 11 Jahre (!) später wieder wortwörtlich einfällt, nachdem dieser "gute Freund" zig Jahre keinen Kontakt mehr zu Mollath hatte.
Und, was hat sie demzufolge gesagt ? Das er irre ist und auf seinen Geisteszustand untersucht gehört. Und zwar schon 2002.
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05.07.2013, 12:17
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
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Der Adler fängt keine Mücken.
'Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz' ist Kindergartenniveau. - Igor Levit
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