Parvamater, über die Unterbringung in der Forensik entscheiden Richter und nicht Gutachter. Gegen das Gericht wurde ein Misstrauen ausgesprochen. Da ist der faule Kern.
Mollath wollte kein Gutachten und da kamen Verfahrensfehler ins Spiel, bei dem über ihn geurteilt wurde, ohne dass er sprach. Man muss sich das mal vorstellen, da wird ein schweigender Mensch durch seine Biografie beurteilt und mit diesem Gutachten entscheidet ein Richter, dass Herr Mollath eventuell für immer im Maßregelvollzug bleibt. Ohne die Öffentlichkeit säße er weiter dort.
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17.08.2013, 21:30
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Geändert von Pharaos (17.08.2013 um 21:34 Uhr)
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17.08.2013, 21:39
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17.08.2013, 21:44
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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17.08.2013, 21:51
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Er könnte die Krankheit gehabt haben oder haben. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt? Die unterstellte Krankheit hatte er somit nicht ... aus den von Gutachtern genannten Gründen, denn diese waren erwiesenermaßen falsch, da er die Wahrheit sagte. Er könnte diese Krankheit/en oder Störung/en haben. Nur ist die Datenerhebung, warum Gutachter zu dem Schluss kamen, falsch gewesen. Tut mir Leid, manchmal führe ich Sätze nicht zu Ende, weil ich denke, dass andere meine Gedanken erraten könnten- mein Fehler.
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17.08.2013, 21:54Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Ich weiß. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet.
Wieso "Misstrauen ausgesprochen"?Gegen das Gericht wurde ein Misstrauen ausgesprochen.
Es wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen. Und die Begründung dafür war eine extrem formalistische. Der Arzt, der damals das Attest unterzeichnet hat, hat vor seinen Namen das Kürzel i.V. ("in Vertretung") gesetzt und das OLG Nürnberg hat geurteilt, dass die Tatsache, dass der unterschreibende Arzt in Vertretung gehandelt hat, nicht hinreichend deutlich erkennbar war. Das hatte die Vorinstanz noch anders bewertet. Von einer Misstrauenserklärung kann da keine Rede sein.
Das war seine eigene Entscheidung. Das müssen sich die Gutachter nicht zurechnen lassen.Mollath wollte kein Gutachten und da kamen Verfahrensfehler ins Spiel, bei dem über ihn geurteilt wurde, ohne dass er sprach.
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17.08.2013, 22:01Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Ich zitiere gerne nochmal für Dich aus dem Urteil: "Mag sein, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat bzw. noch gibt. Wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, z.B. den Gutachter Dr. Wörthmüller, völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt."
Dass die Erzählungen über Schwarzgeldverschiebungen möglicherweise den Tatsachen entsprechen, war gar nicht strittig. Die psychische Auffälligkeit hätte gegebenenfalls also darin bestanden, dass Mollath alle Welt in den Schwarzgeldskandal verstrickt sah. Und nicht darin, dass er von einem Schwarzgeldskandal überzeugt war.
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17.08.2013, 22:09
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Parvamater, Misstrauen wurde von einem Oberlandesgericht wegen Verfahrensfehlern ausgesprochen. Tut mir Leid dass ich Dir nicht sagen kann, welches das war- ich bin ziemlich müde und finde die Quelle gerade nicht. Daher nur kurz aus dem Gedächtnis. Es gab Verfahrensfehler. Dadurch wurde das Verfahren neu aufgerollt. Zum einen gab es neue Gutachter, bis Mollath die Nase von ihnen voll hatte, zum anderen kam er irgendwann frei.
Du siehst ich bin nicht in der besten Verfassung. Tut mir Leid.
Mollath sah verschiedene Leute in die Schwarzgeldaffäre verstrickt. Das würde Sinn machen, da er ohne Grund lange weggesperrt wurde. Möglicherweise waren Gericht und Staatsanwalt, möglicherweise sogar das Justizministerium selbst an der Schwarzgeldaffäre beteiligt und hätten deshalb ein Interesse gehabt so zu urteilen, wie sie es taten. Aus heutiger Sicht macht das Sinn.
Ist er deswegen wahnhaft? Ist an den Behauptungen etwas dran? Ich wage kein Urteil, halte es für möglich.
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17.08.2013, 22:22
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Er war nicht grundlos weggesperrt. Der Grund scheint für einige nicht nachvollziehbar, okay. Wenn man von einer Fremdgefährdung ausgeht - er soll schließlich diverse Menschen angegriffen und Reifen zerstochen haben, ist es nach unserem Rechtssystem völlig korrekt, wenn er nicht straffähig ist, ihn in die Forensik einzuweisen.
Er sah sie nicht nur verstrickt. Es sieht so aus, als hätte er diverse Personen in ein Wahngebäude eingebaut und angegriffen, wäre daher fremdgefährdend. DAS ist das Problem. Er ist noch lange nicht raus aus der Nummer, es wird schließlich ein Wiederaufnahmeverfahren geben.Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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17.08.2013, 22:28
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
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17.08.2013, 22:37Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Es gibt keinen Beweis dafür, dass die Ex-Frau in diesem Punkt falsche Behauptungen gemacht hat.
Sowohl im Spiegel als auch im Nordbayerischen Kurier werden Bekannte des Ehepaares zitiert, die von Gewalttätigkeiten berichten. Der Nordbayerische Kurier zitiert sogar einen Zeugen, nach dessen Angaben Mollath seine Mutter geschlagen hat.
Es bleibt abzuwarten, was das Wiederaufnahmeverfahren ergibt.


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