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  1. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hm so könnte man diese Sätze auch verstehen aber wenn man ihm schon die ganzen ungeklärten Absonderlichkeiten nicht nachweisen kann, dann müssten auch die Indizien die für Mollath sprechen entsprechend gewürdigt werden, wurden sie nicht. Z. B. das seine Frau gesagt haben muß: "Wenn er mich und die Bank anzeigt, dann mach ich ihn fertig"
    Das könnte damit zusammenhängen, dass der Prozess gegen Mollath im Jahre 2006 stattgefunden hat. Und dass der Zeuge, dem gegenüber diese Äußerungen gefallen sein sollen, sich erst im Jahre 2011 bei den Behörden gemeldet hat.

  2. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist genau wie Krebs und Diabetes so lange Privatsache, solange keine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt. Und die ist durch die Ermittlungsbehörden Den Nachweis seh ich hier aber nicht.

    Und erst dann stellt sich die Frage nach der Schuldfähigkeit.

    Außer man findet dass jeder der nicht richtig tickt weggeschlossen gehört. Auch ne Meinung
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, das fragt man sich eben.

    Sachbeschädigung und Körperverletzung sind keine Gründe für eine Unterbringung.
    Na klar doch. Eine psychische Erkrankung ist so lange Privatsache, wie kein Nachweis für eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt.

    Und eine Körperverletzung hat natürlich nie und nimmer mit Fremdgefährdung zu tun (was für ein absurder Gedanke aber auch), kann also kein Grund für eine Unterbringung sein.

    Ich frage mich ganz ernsthaft, ob Du diese tolerante Haltung aufrecht erhalten würdest, wenn Du selber von einem psychisch kranken Menschen angegriffen und gewürgt werden würdest.

  3. User Info Menu

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du wisst durch polizeiliche Recherche[!!!] feststellen, ob bei jemandem eine psychische Erkrankung vorliegt?
    Nein. Aber dadurch feststellen ob ein Gutachten darüber überhaupt notwendig ist. Nimm mal theoretisch an, all seine Aussagen stimmen und die Polizei hätte das vor dem Verfahren herausbekommen. Wofür dann nich seine Psyche begutachten? Sind wir alle potentiell psychisch krank, bis ein Gutachten das Gegenteil aussagt? Nur rein fiktiv annehmen.

    Er hat vor Gericht seinen Austritt aus dem Rechtsstaat erklärt
    Ich sehe D ehrlich gesagt seit einiger Zeit auch nicht mehr als Lupenreiner Rechtsstaat. Dafür läuft mir zu viel schief. Bin ich jetzt psychisch krank?

    hat vor Bekannten Sympathien für Saddam Hussein und Bin Laden bekundet und beide Herren mit Schwarzgeldkonten in Verbindung gebracht
    Das hat schon der Präsident der USA, als er nach deren versterben anordnete nach den Konten zu suchen.

    er hat wirre Briefe an den Papst und den UN-Generalsekretär geschrieben
    Und das ist warum schlimm?

    seinen Pflichtverteidiger bedroht
    Stell Dir mal vor Du hast die Aussicht auf unschuldig in der Psychiatrie und Dein "Verteidiger" unternimmt nichts wirksames dagegen. Bedrohen ist sicher nicht schön... aber ich vermute da eine Verzweiflung die ich nur allzu menschlich finde.

    sich in einem vermüllten Haus hinter verschlossenen Rolläden verschanzt
    Und?

    nach Aussage von Zeugen seine Frau körperlich angegriffen...
    Welche Zeugen? *verwirrt*

    Aber natürlich war er nie und nimmer psychisch krank. Er darf einfach nicht psychisch krank gewesen sein. Wir brauchen nur fest genug daran zu glauben, dass er ganz gesund war. Dann stimmt es auch. Irgendwie.
    Ich bin kein Psychiater. Aber seine Situation mit einbezogen, sehe ich nichts auffälliges das die Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertigt.


    In der Urteilsbegründung wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Gericht die Existenz von Schwarzgeldkonten für möglich hält. Dieser Punkt war gar nicht strittig.
    Dann verstehe ich noch weniger, warum er in die Psychiatrie wanderte. "Hey, Du hast zwar mit dem meisten was Du sagst recht aber wir befinden Dich aufgrund Deiner Aussagen trotzdem für krank"?

    Dass die Aussagen über dubiose Finanztransaktionen teilweise den Tatsachen entsprechen, lässt den Angriff auf den Anwalt und auf die Autobesitzer doch nicht plötzlich in einem positiven Licht erscheinen. Oder glaubst Du im Ernst, dass ich berechtigterweise die Autos meiner Nachbarn beschädigen darf, wenn meine Partner ein Steuerdelikt begeht?
    Zum X-ten Mal. Es ist nicht einen Fingerbreit bewiesen das er die Autos beschädigt hat. Und den Anwalt hat er bedroht, weiter aber nicht angegriffen. Bedrohen kann vieles sein. "Holen Sie mich heraus oder ich sage jedem was Sie für ein schlechter Anwalt sind!" ist schon eine Drohung.

    Sorry... ich sehe einfach nicht genug handfestes um das alles nicht als normales Strafverfahren durchzuziehen, ihn wegen der Indizien zu ner Geldstrafe zu verurteilen und fertig.
    Wenn ich überlege das z.B. Mörder ihre Strafe bekommen, genau wissen wann sie wieder frei sind (bei guter Führung auch früher).... aber Mollath, der nichts zweifelsfrei nachgewiesen strafbares gemacht hat, wird auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie weggesperrt - ohne zu wissen wann oder ob er dort jemals wieder herauskommt.
    Mich wundert ernsthaft das er nicht mittlerweile Wahnsinnig geworden ist.

    Übrigens... wenn der Richter damals sogar sagte, man würde die Existenz der Konten nicht 100% anzweifeln... warum wurde damals nicht gegen die Bank ermittelt?
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
    -
    Schau auf deine Haut und lies
    Such wo meine Zunge war
    Such mein Lied in deinem Haar
    Willst Du mein Gefühl verstehen
    Mußt Du Dich in Dir ansehen
    Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
    (c) ASP
    -

  4. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Mindeststandards an forensische Prognosegutachten (StGB) Signierungs-Übersicht der
    Vielleicht sagt dir das mehr, besonders unter dem Punkt:
    "Mindestanforderungen für forensische Prognosegutachten und ihre Einhaltung bei Gustl F. Mollath
    durch den Nürnberger, Bayreuther, Berliner und Ulmer Gutachter "
    Ich bin wirklich nicht vom Fach.
    Uaah. Das ist ja schon vom Aufbau her derartig unübersichtlich, dass sich kein normaler Sterblicher mit vertretbarem Zeitaufwand durchkämpfen kann.

    Warum, um Himmels Willen, packt der Mensch die Tabellen nicht in den Anhang, sondern stellt sie in den Fließtext? Wenn das eine studentische Hausarbeit wäre, dann würde der Betreuer sie dem Verfasser um die Ohren schlagen.

    Das Kardinalproblem ist, dass man als Leser die Originalgutachten nicht zur Hand hat. Da kann man das, was hier geschrieben steht, überhaupt nicht nachvollziehen und bewerten.

  5. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Na klar doch. Eine psychische Erkrankung ist so lange Privatsache, wie kein Nachweis für eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt.
    Ja, so ist die Rechtslage.

    Du möchtest gern jeden psychisch Kranken prophylaktisch wegsperren?

    Und eine Körperverletzung hat natürlich nie und nimmer mit Fremdgefährdung zu tun (was für ein absurder Gedanke aber auch), kann also kein Grund für eine Unterbringung sein.
    Nein, kann sie nicht. Da wären die Psychiatrien ziemlich voll.


    Ich frage mich ganz ernsthaft, ob Du diese tolerante Haltung aufrecht erhalten würdest, wenn Du selber von einem psychisch kranken Menschen angegriffen und gewürgt werden würdest.
    Das ist keine Toleranz, das ist die Anerkennung unseres Rechtssystems. Die offenbar manchem hier sehr schwer fällt.

    Im übrigen ist die Gefahr von so jemand angegriffen zu werden xfach geringer als vom eigenen Partner.

    Und um zum eigentlichen Thema zurückzukehren: wo hat Hr Mollath denn Körperverletzungen begangen - noch dazu in einem Ausmaß die eine Unterbringung zwingend gefordert hätten?

  6. User Info Menu

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du wisst durch polizeiliche Recherche[!!!] feststellen, ob bei jemandem eine psychische Erkrankung vorliegt? Willst Du Krebsdiagnosen, Fehlsichtigkeit und Diabetes auch von der Polizei abklären lassen?
    definitiv, ja.
    wenn es tatrelevant ist, ja.

    Gehst Du zur Polizei, wenn Du eine vereiterte Zahnwurzel hast?
    stimmungsmache-frage.

    Deswegen schrieb ich mutmaßlich. Das Gericht ist allerdings zu der Überzeugung gekommen, er sei sehr wohl Straftäter.
    weil er einen wahn habe, müsse er der straftäter sein, weil er der straftäter sei, habe er einen wahn, so schien es bewertet worden zu sein.

    Aha. Er hat vor Gericht seinen Austritt aus dem Rechtsstaat erklärt, hat vor Bekannten Sympathien für Saddam Hussein und Bin Laden bekundet
    man darf sie schick finden, es gibt kein gesetz, das das untersagt.
    und beide Herren mit Schwarzgeldkonten in Verbindung gebracht,
    womit er recht hat.
    er hat wirre Briefe an den Papst und den UN-Generalsekretär geschrieben,
    na und? wenn einem keiner zuhört, darf er jedem schreiben. und mit schwarzgeld soll sich ja der vatikan auskennen, berichteten selbst die seriösen medien.
    seinen Pflichtverteidiger bedroht,
    mit welchem wortlaut?
    sich in einem vermüllten Haus hinter verschlossenen Rolläden verschanzt,
    messies sperrt man nicht in die anstalt.
    nach Aussage von Zeugen seine Frau körperlich angegriffen...
    das wäre, wenn wirklich wahr, vor gericht abzuhandeln gewesen.
    Aber natürlich war er nie und nimmer psychisch krank.
    er kann krank oder nicht krank gewesen sein, es muss beides nicht tatrelevant sein.
    Er darf einfach nicht psychisch krank gewesen sein.
    stimmungsmache.
    Wir brauchen nur fest genug daran zu glauben, dass er ganz gesund war. Dann stimmt es auch.
    was man glaubt oder nicht glaubt, soll privatsache bleiben, vor gericht sollten fakten zählen.

    In der Urteilsbegründung wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Gericht die Existenz von Schwarzgeldkonten für möglich hält. Dieser Punkt war gar nicht strittig.
    soll das heissen, dass der wahn, weil er wirklichkeit ausspricht, wahn sein muss?

    Oder glaubst Du im Ernst, dass ich berechtigterweise die Autos meiner Nachbarn beschädigen darf, wenn meine Partner ein Steuerdelikt begeht?
    falls diese frage der vorbereitung eines eigentumsdeliktes diente, müsste ich das der polizei melden.
    Geändert von legrain (05.07.2013 um 23:16 Uhr)
    lg
    legrain

  7. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Nein. Aber dadurch feststellen ob ein Gutachten darüber überhaupt notwendig ist. Nimm mal theoretisch an, all seine Aussagen stimmen und die Polizei hätte das vor dem Verfahren herausbekommen. Wofür dann seine Psyche begutachten?
    Wenn ich theoretisch annehme, dass es im Vorfeld keine Anzeichen für eine psychische Erkrankung gegeben hätte und dass seine Aussagen allesamt nachvollziehbar und nachweislich richtig gewesen wären, dann komme ich zu dem Schluss, dass unter diesen Umständen vermutlich keine psychiatrische Begutachtung stattgefunden hätte.

    Sind wir alle potentiell psychisch krank, bis ein Gutachten das Gegenteil aussagt? Nur rein fiktiv annehmen.
    Warum die Frage? Bei den weitaus meisten Strafverfahren geht das Gericht nicht von einer psychischen Erkrankung aus. Freisprüche wegen Unzurechnungsfähigkeit sind eher selten.

    In der Regel geht man davon aus, dass jemand psychisch gesund und zurechnungsfähig ist. Solange es keine Anhaltspunkte gibt, die dagegen sprechen.

    Dann verstehe ich noch weniger, warum er in die Psychiatrie wanderte. "Hey, Du hast zwar mit dem meisten was Du sagst recht aber wir befinden Dich aufgrund Deiner Aussagen trotzdem für krank"?
    Wie kommst Du auf die Idee, dass ein Patient, der eine psychische Erkrankung hat, nicht trotzdem in vielen Punkten zutreffende Aussagen machen kann?

    Nach Deiner Logik kann es auch keine Demenz im Frühstadion geben. Da können sich die Betroffenen teilweise noch völlig normal unterhalten, haben aber bei der Bewältigung des Alltags Aussetzer, die unter Umständen lebensgefährlich sein können.

    Zum X-ten Mal. Es ist nicht einen Fingerbreit bewiesen das er die Autos beschädigt hat.
    Da kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner. Es bleibt Dir natürlich völlig unbenommen, zu glauben, dass eine Bekanntschaft mit Mollath regelmäßig dazu führt, dass die Reifen stehender Autos spontan kaputt gehen.

    Aber ich halte es für wenig sinnvoll, hier paranormale Phänomene ins Spies zu bringen.

    Wenn ich überlege das z.B. Mörder ihre Strafe bekommen, genau wissen wann sie wieder frei sind (bei guter Führung auch früher).... aber Mollath, der nichts zweifelsfrei nachgewiesen strafbares gemacht hat, wird auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie weggesperrt - ohne zu wissen wann oder ob er dort jemals wieder herauskommt.
    Mich wundert ernsthaft das er nicht mittlerweile Wahnsinnig geworden ist.
    Auch Mörder werden häufig in reinen Indizienprozessen überführt. Da sehe ich den Unterschied zum Fall Mollath nicht.

    Übrigens... wenn der Richter damals sogar sagte, man würde die Existenz der Konten nicht 100% anzweifeln... warum wurde damals nicht gegen die Bank ermittelt?
    Dass man etwas nicht zu 100% anzweifelt bedeutet doch nicht automatisch, dass man den Tatverdacht auch für hinreichend hält. Die Staatsanwaltschaften brauchen schon hinreichend starke Verdachtsmomente, um tätig zu werden. Da werden diffuse Anschuldigungen nicht unbedingt genügen.

  8. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn ich theoretisch annehme, dass es im Vorfeld keine Anzeichen für eine psychische Erkrankung gegeben hätte und dass seine Aussagen allesamt nachvollziehbar und nachweislich richtig gewesen wären, dann komme ich zu dem Schluss, dass unter diesen Umständen vermutlich keine psychiatrische Begutachtung stattgefunden hätte.
    Na klar unter normalen Umständen schon, diese waren aber nicht normal.

    Dass man etwas nicht zu 100% anzweifelt bedeutet doch nicht automatisch, dass man den Tatverdacht auch für hinreichend hält. Die Staatsanwaltschaften brauchen schon hinreichend starke Verdachtsmomente, um tätig zu werden. Da werden diffuse Anschuldigungen nicht unbedingt genügen.
    Hm also diffus nennst Du das wenn die Innenrevision zu dem Schluß kommt, dass die diffusen Anschuldigungen von Mollath gestimmt haben. Aha

  9. User Info Menu

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Zitat von bruennette_2 Beitrag anzeigen
    An keiner Stelle wird deutlich, ob die Journalistin versucht hat, Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen, so dass eine Stellungnahme Herr Mollaths hätte erfolgen können. ....

    Wenn sie allerdings um ein Interview gebeten hatte, dieses aber nicht bekommen hat, hätte sie das in ihrem Artikel doch sicherlich zur Sprache gebracht, wie das eigentlich bei einem professionellen, investigativen Journalismus so üblich ist. Ich denke aber, die Journalistin hat sich erst gar nicht um ein Gespräch mit Herr Mollath bemüht.
    Doch, das hat sie, mehrfach, wie auch in dem von mir verlinkten Artikel mehrfach erwähnt.
    Auch wenn's schon etliche Beiträge her ist möchte ich doch erbsenzählerisch darauf hinweisen: In dem von Dir verlinkten Artikel wird nichts davon erwähnt, sorry.

    Ich habe den Artikel in der Printausgabe vom 1. Juli, wo er abgedruckt ist, nachgelesen (heute sogar nochmals, weil ich mir nicht mehr sicher war) und Frau Lakotta erwähnt dort mit keinem Wort, dass sie Mollath zu kontaktieren versucht habe. Ich könnte verstehen, dass sie davon nicht spricht, wenn ihr Artikel in einer explizit für dieses Thema vorgesehenen Reihe erschienen wäre. Wenn man dann in Teil 1 schon gewisse Informationen erläutert hat, möchte man in Teil 3 vllt nicht nochmal darauf eingehen müssen. Das ist bei diesem Artikel aber nicht der Fall. Er steht als eigenständiger Artikel in der Zeitung (bzw. online), mit dem Anspruch, den Leser (dem das Thema bis jetzt evtl noch nicht bekannt ist), so objektiv es geht zu informieren. Zu einer ausgewogenen Berichterstattung gehört also die Darstellung der Gegenseite, mit der man sich tunlichst direkt auseinandergesetzt haben sollte (als Journalist), und das gerade in so einem polarisierenden Fall wie dieser, einfach dazu. Ein Satz dazu hätte gereicht.

    Für mich bleibt Frau Lakotta deshalb (aber nicht nur deshalb; ich habe in meinen Beiträgen zu Anfang dargelegt warum nicht- und das, bevor ich auf den Link zur Lakotta-Kritik stieß) eine nicht sehr vertrauenswürdige Quelle, bzw eine, auf deren Aussagen man seine Meinung nicht ausschließlich gründen sollte.

    Es war aber interessant für mich, den Artikel mit ein (oder zwei?) Tagen Abstand nochmals zu lesen, weil ich heute beim Lesen versuchte, die Argumente der "Pro"-Mollath" Seite auszublenden. Wie gut (oder schlecht) mir das gelungen ist, kann ich nicht sagen, jedenfalls wurde mir klar, dass unter diesem Blickwinkel dieser Artikel durchaus seriös erscheint. Was nicht schwierig ist, wenn man eine ganze Reihe von Sachhinweisen einfach nicht erwähnt (wie es Frau Lakotta gemacht hat) und diese dann aufgrund dessen nicht ins Gesamtbild geholt werden können. Aber wahrscheinlich ist der Fall Mollath inzwischen derart komplex, dass ein einziger Artikel bei weitem nicht ausreicht, um alle Facetten dieses Falles darzulegen. Alles andere wäre als Hybris anzusehen.

    Ich bin jedenfalls für eine Wiederaufnahme des Falles, schon alleine aus dem Grund, die ganzen Ungereimtheiten endlich einmal auf den Tisch zu packen, sowie die Schlamperei der Justizbehörde auszubügeln (falls das überhaupt noch geht). Vielleicht kann in die Sache dann doch etwas mehr Licht gebracht werden. Hoffentlich kein allzu naiver Wunsch.

    Subjektiv bin ich auf der Seite von Herr Mollath. In der Doku, wo man ihn im persönlichen Gespräch erleben kann, kam er mir sehr glaubwürdig vor. Natürlich kann ich mich auch irren. Aber auch die Tatsache, dass so gut wie keiner von seinen "Widersachern" (außer Frau Merk, die Arme... ) mit dem Journalisten-Team, das sich wirklich um Objektivität bemüht hat (wie ich finde) sprechen wollte, gab meinem "pro"-Gefühl noch mehr Nahrung.

    PS: Ich korrigiere mich: Ich sympathisiere zwar mit Herr Mollath und wünsche ihm aus ganzem Herzen, dass er endlich die Hilfe und Rehabilitierung erhält, die er sich wünscht, aber letztendlich bin ich doch noch viel mehr auf der Seite der Wahrheit....
    Geändert von bruennette_2 (05.07.2013 um 23:37 Uhr)

  10. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, so ist die Rechtslage.

    Du möchtest gern jeden psychisch Kranken prophylaktisch wegsperren?
    Ich verstehe nicht, was Du Dir davon versprichst, anderen Foristen permanent das Wort im Mund herum zu drehen und ihre Standpunkte bewusst falsch wiederzugeben.

    Natürlich könnte ich auf demselben Niveau loslegen und unter jeden Deiner Beiträge schreiben: "Du willst die Stasi wieder einführen?" "Du willst Die Mauer wieder aufbauen?" "Du wünschst Dir eine Diktatur?" "Du willst die Pressefreiheit abschaffen?" "Du sympathisierst mit den Taliban?"

    Aber ich sehe nicht wirklich, wozu das gut sein sollte.

    Ich werde Deine Beiträge in Zukunft ignorieren. Ich habe einfach keine Geduld dazu, mir ständig beleidigende und unsachliche Unterstellungen an den Kopf werfen zu lassen.

    Nein, kann sie nicht. Da wären die Psychiatrien ziemlich voll.
    Diese Behauptung ist schlicht und ergreifend sachlich falsch. Wenn jemand eine Körperverletzung begeht und ein Gutachter den Betreffenden als psychisch krank einstuft und eine Fremdgefährdung als gegeben ansieht, dann kann selbstverständlich eine Einweisung in die Psychiatrie erfolgen.


    Genau das ist übrigens im Fall Mollath geschehen.

    Und um zum eigentlichen Thema zurückzukehren: wo hat Hr Mollath denn Körperverletzungen begangen - noch dazu in einem Ausmaß die eine Unterbringung zwingend gefordert hätten?
    Es wäre vielleicht keine ganz schlechte Idee, sich über das Thema, über das man schreibt, vorher zu informieren.

    Das würde das Diskussionsniveau ungemein heben.

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