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05.07.2013, 21:20Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
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05.07.2013, 21:40Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Na klar doch. Eine psychische Erkrankung ist so lange Privatsache, wie kein Nachweis für eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Und eine Körperverletzung hat natürlich nie und nimmer mit Fremdgefährdung zu tun (was für ein absurder Gedanke aber auch), kann also kein Grund für eine Unterbringung sein.
Ich frage mich ganz ernsthaft, ob Du diese tolerante Haltung aufrecht erhalten würdest, wenn Du selber von einem psychisch kranken Menschen angegriffen und gewürgt werden würdest.
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05.07.2013, 21:40
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Nein. Aber dadurch feststellen ob ein Gutachten darüber überhaupt notwendig ist. Nimm mal theoretisch an, all seine Aussagen stimmen und die Polizei hätte das vor dem Verfahren herausbekommen. Wofür dann nich seine Psyche begutachten? Sind wir alle potentiell psychisch krank, bis ein Gutachten das Gegenteil aussagt? Nur rein fiktiv annehmen.
Ich sehe D ehrlich gesagt seit einiger Zeit auch nicht mehr als Lupenreiner Rechtsstaat. Dafür läuft mir zu viel schief. Bin ich jetzt psychisch krank?Er hat vor Gericht seinen Austritt aus dem Rechtsstaat erklärt
Das hat schon der Präsident der USA, als er nach deren versterben anordnete nach den Konten zu suchen.hat vor Bekannten Sympathien für Saddam Hussein und Bin Laden bekundet und beide Herren mit Schwarzgeldkonten in Verbindung gebracht
Und das ist warum schlimm?er hat wirre Briefe an den Papst und den UN-Generalsekretär geschrieben
Stell Dir mal vor Du hast die Aussicht auf unschuldig in der Psychiatrie und Dein "Verteidiger" unternimmt nichts wirksames dagegen. Bedrohen ist sicher nicht schön... aber ich vermute da eine Verzweiflung die ich nur allzu menschlich finde.seinen Pflichtverteidiger bedroht
Und?sich in einem vermüllten Haus hinter verschlossenen Rolläden verschanzt
Welche Zeugen? *verwirrt*nach Aussage von Zeugen seine Frau körperlich angegriffen...
Ich bin kein Psychiater. Aber seine Situation mit einbezogen, sehe ich nichts auffälliges das die Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertigt.Aber natürlich war er nie und nimmer psychisch krank. Er darf einfach nicht psychisch krank gewesen sein. Wir brauchen nur fest genug daran zu glauben, dass er ganz gesund war. Dann stimmt es auch. Irgendwie.
Dann verstehe ich noch weniger, warum er in die Psychiatrie wanderte. "Hey, Du hast zwar mit dem meisten was Du sagst recht aber wir befinden Dich aufgrund Deiner Aussagen trotzdem für krank"?In der Urteilsbegründung wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Gericht die Existenz von Schwarzgeldkonten für möglich hält. Dieser Punkt war gar nicht strittig.
Zum X-ten Mal. Es ist nicht einen Fingerbreit bewiesen das er die Autos beschädigt hat. Und den Anwalt hat er bedroht, weiter aber nicht angegriffen. Bedrohen kann vieles sein. "Holen Sie mich heraus oder ich sage jedem was Sie für ein schlechter Anwalt sind!" ist schon eine Drohung.Dass die Aussagen über dubiose Finanztransaktionen teilweise den Tatsachen entsprechen, lässt den Angriff auf den Anwalt und auf die Autobesitzer doch nicht plötzlich in einem positiven Licht erscheinen. Oder glaubst Du im Ernst, dass ich berechtigterweise die Autos meiner Nachbarn beschädigen darf, wenn meine Partner ein Steuerdelikt begeht?
Sorry... ich sehe einfach nicht genug handfestes um das alles nicht als normales Strafverfahren durchzuziehen, ihn wegen der Indizien zu ner Geldstrafe zu verurteilen und fertig.
Wenn ich überlege das z.B. Mörder ihre Strafe bekommen, genau wissen wann sie wieder frei sind (bei guter Führung auch früher).... aber Mollath, der nichts zweifelsfrei nachgewiesen strafbares gemacht hat, wird auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie weggesperrt - ohne zu wissen wann oder ob er dort jemals wieder herauskommt.
Mich wundert ernsthaft das er nicht mittlerweile Wahnsinnig geworden ist.
Übrigens... wenn der Richter damals sogar sagte, man würde die Existenz der Konten nicht 100% anzweifeln... warum wurde damals nicht gegen die Bank ermittelt?Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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05.07.2013, 22:16Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Uaah. Das ist ja schon vom Aufbau her derartig unübersichtlich, dass sich kein normaler Sterblicher mit vertretbarem Zeitaufwand durchkämpfen kann.
Warum, um Himmels Willen, packt der Mensch die Tabellen nicht in den Anhang, sondern stellt sie in den Fließtext? Wenn das eine studentische Hausarbeit wäre, dann würde der Betreuer sie dem Verfasser um die Ohren schlagen.
Das Kardinalproblem ist, dass man als Leser die Originalgutachten nicht zur Hand hat. Da kann man das, was hier geschrieben steht, überhaupt nicht nachvollziehen und bewerten.
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05.07.2013, 22:26Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Ja, so ist die Rechtslage.
Du möchtest gern jeden psychisch Kranken prophylaktisch wegsperren?
Nein, kann sie nicht. Da wären die Psychiatrien ziemlich voll.Und eine Körperverletzung hat natürlich nie und nimmer mit Fremdgefährdung zu tun (was für ein absurder Gedanke aber auch), kann also kein Grund für eine Unterbringung sein.
Das ist keine Toleranz, das ist die Anerkennung unseres Rechtssystems. Die offenbar manchem hier sehr schwer fällt.Ich frage mich ganz ernsthaft, ob Du diese tolerante Haltung aufrecht erhalten würdest, wenn Du selber von einem psychisch kranken Menschen angegriffen und gewürgt werden würdest.
Im übrigen ist die Gefahr von so jemand angegriffen zu werden xfach geringer als vom eigenen Partner.
Und um zum eigentlichen Thema zurückzukehren: wo hat Hr Mollath denn Körperverletzungen begangen - noch dazu in einem Ausmaß die eine Unterbringung zwingend gefordert hätten?
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05.07.2013, 22:53
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
definitiv, ja.
wenn es tatrelevant ist, ja.
stimmungsmache-frage.Gehst Du zur Polizei, wenn Du eine vereiterte Zahnwurzel hast?
weil er einen wahn habe, müsse er der straftäter sein, weil er der straftäter sei, habe er einen wahn, so schien es bewertet worden zu sein.Deswegen schrieb ich mutmaßlich. Das Gericht ist allerdings zu der Überzeugung gekommen, er sei sehr wohl Straftäter.
man darf sie schick finden, es gibt kein gesetz, das das untersagt.Aha. Er hat vor Gericht seinen Austritt aus dem Rechtsstaat erklärt, hat vor Bekannten Sympathien für Saddam Hussein und Bin Laden bekundet
womit er recht hat.und beide Herren mit Schwarzgeldkonten in Verbindung gebracht,
na und? wenn einem keiner zuhört, darf er jedem schreiben. und mit schwarzgeld soll sich ja der vatikan auskennen, berichteten selbst die seriösen medien.er hat wirre Briefe an den Papst und den UN-Generalsekretär geschrieben,
mit welchem wortlaut?seinen Pflichtverteidiger bedroht,
messies sperrt man nicht in die anstalt.sich in einem vermüllten Haus hinter verschlossenen Rolläden verschanzt,
das wäre, wenn wirklich wahr, vor gericht abzuhandeln gewesen.nach Aussage von Zeugen seine Frau körperlich angegriffen...
er kann krank oder nicht krank gewesen sein, es muss beides nicht tatrelevant sein.Aber natürlich war er nie und nimmer psychisch krank.
stimmungsmache.Er darf einfach nicht psychisch krank gewesen sein.
was man glaubt oder nicht glaubt, soll privatsache bleiben, vor gericht sollten fakten zählen.Wir brauchen nur fest genug daran zu glauben, dass er ganz gesund war. Dann stimmt es auch.
soll das heissen, dass der wahn, weil er wirklichkeit ausspricht, wahn sein muss?In der Urteilsbegründung wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Gericht die Existenz von Schwarzgeldkonten für möglich hält. Dieser Punkt war gar nicht strittig.
falls diese frage der vorbereitung eines eigentumsdeliktes diente, müsste ich das der polizei melden.Oder glaubst Du im Ernst, dass ich berechtigterweise die Autos meiner Nachbarn beschädigen darf, wenn meine Partner ein Steuerdelikt begeht?
Geändert von legrain (05.07.2013 um 23:16 Uhr)
lg
legrain
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05.07.2013, 23:13Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Wenn ich theoretisch annehme, dass es im Vorfeld keine Anzeichen für eine psychische Erkrankung gegeben hätte und dass seine Aussagen allesamt nachvollziehbar und nachweislich richtig gewesen wären, dann komme ich zu dem Schluss, dass unter diesen Umständen vermutlich keine psychiatrische Begutachtung stattgefunden hätte.
Warum die Frage? Bei den weitaus meisten Strafverfahren geht das Gericht nicht von einer psychischen Erkrankung aus. Freisprüche wegen Unzurechnungsfähigkeit sind eher selten.Sind wir alle potentiell psychisch krank, bis ein Gutachten das Gegenteil aussagt? Nur rein fiktiv annehmen.
In der Regel geht man davon aus, dass jemand psychisch gesund und zurechnungsfähig ist. Solange es keine Anhaltspunkte gibt, die dagegen sprechen.
Wie kommst Du auf die Idee, dass ein Patient, der eine psychische Erkrankung hat, nicht trotzdem in vielen Punkten zutreffende Aussagen machen kann?Dann verstehe ich noch weniger, warum er in die Psychiatrie wanderte. "Hey, Du hast zwar mit dem meisten was Du sagst recht aber wir befinden Dich aufgrund Deiner Aussagen trotzdem für krank"?
Nach Deiner Logik kann es auch keine Demenz im Frühstadion geben. Da können sich die Betroffenen teilweise noch völlig normal unterhalten, haben aber bei der Bewältigung des Alltags Aussetzer, die unter Umständen lebensgefährlich sein können.
Da kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner. Es bleibt Dir natürlich völlig unbenommen, zu glauben, dass eine Bekanntschaft mit Mollath regelmäßig dazu führt, dass die Reifen stehender Autos spontan kaputt gehen.Zum X-ten Mal. Es ist nicht einen Fingerbreit bewiesen das er die Autos beschädigt hat.
Aber ich halte es für wenig sinnvoll, hier paranormale Phänomene ins Spies zu bringen.
Auch Mörder werden häufig in reinen Indizienprozessen überführt. Da sehe ich den Unterschied zum Fall Mollath nicht.Wenn ich überlege das z.B. Mörder ihre Strafe bekommen, genau wissen wann sie wieder frei sind (bei guter Führung auch früher).... aber Mollath, der nichts zweifelsfrei nachgewiesen strafbares gemacht hat, wird auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie weggesperrt - ohne zu wissen wann oder ob er dort jemals wieder herauskommt.
Mich wundert ernsthaft das er nicht mittlerweile Wahnsinnig geworden ist.
Dass man etwas nicht zu 100% anzweifelt bedeutet doch nicht automatisch, dass man den Tatverdacht auch für hinreichend hält. Die Staatsanwaltschaften brauchen schon hinreichend starke Verdachtsmomente, um tätig zu werden. Da werden diffuse Anschuldigungen nicht unbedingt genügen.Übrigens... wenn der Richter damals sogar sagte, man würde die Existenz der Konten nicht 100% anzweifeln... warum wurde damals nicht gegen die Bank ermittelt?
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05.07.2013, 23:18Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Na klar unter normalen Umständen schon, diese waren aber nicht normal.
Hm also diffus nennst Du das wenn die Innenrevision zu dem Schluß kommt, dass die diffusen Anschuldigungen von Mollath gestimmt haben. AhaDass man etwas nicht zu 100% anzweifelt bedeutet doch nicht automatisch, dass man den Tatverdacht auch für hinreichend hält. Die Staatsanwaltschaften brauchen schon hinreichend starke Verdachtsmomente, um tätig zu werden. Da werden diffuse Anschuldigungen nicht unbedingt genügen.
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05.07.2013, 23:30
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Auch wenn's schon etliche Beiträge her ist möchte ich doch erbsenzählerisch darauf hinweisen: In dem von Dir verlinkten Artikel wird nichts davon erwähnt, sorry.
Ich habe den Artikel in der Printausgabe vom 1. Juli, wo er abgedruckt ist, nachgelesen (heute sogar nochmals, weil ich mir nicht mehr sicher war) und Frau Lakotta erwähnt dort mit keinem Wort, dass sie Mollath zu kontaktieren versucht habe. Ich könnte verstehen, dass sie davon nicht spricht, wenn ihr Artikel in einer explizit für dieses Thema vorgesehenen Reihe erschienen wäre. Wenn man dann in Teil 1 schon gewisse Informationen erläutert hat, möchte man in Teil 3 vllt nicht nochmal darauf eingehen müssen. Das ist bei diesem Artikel aber nicht der Fall. Er steht als eigenständiger Artikel in der Zeitung (bzw. online), mit dem Anspruch, den Leser (dem das Thema bis jetzt evtl noch nicht bekannt ist), so objektiv es geht zu informieren. Zu einer ausgewogenen Berichterstattung gehört also die Darstellung der Gegenseite, mit der man sich tunlichst direkt auseinandergesetzt haben sollte (als Journalist), und das gerade in so einem polarisierenden Fall wie dieser, einfach dazu. Ein Satz dazu hätte gereicht.
Für mich bleibt Frau Lakotta deshalb (aber nicht nur deshalb; ich habe in meinen Beiträgen zu Anfang dargelegt warum nicht- und das, bevor ich auf den Link zur Lakotta-Kritik stieß) eine nicht sehr vertrauenswürdige Quelle, bzw eine, auf deren Aussagen man seine Meinung nicht ausschließlich gründen sollte.
Es war aber interessant für mich, den Artikel mit ein (oder zwei?) Tagen Abstand nochmals zu lesen, weil ich heute beim Lesen versuchte, die Argumente der "Pro"-Mollath" Seite auszublenden. Wie gut (oder schlecht) mir das gelungen ist, kann ich nicht sagen, jedenfalls wurde mir klar, dass unter diesem Blickwinkel dieser Artikel durchaus seriös erscheint. Was nicht schwierig ist, wenn man eine ganze Reihe von Sachhinweisen einfach nicht erwähnt (wie es Frau Lakotta gemacht hat) und diese dann aufgrund dessen nicht ins Gesamtbild geholt werden können. Aber wahrscheinlich ist der Fall Mollath inzwischen derart komplex, dass ein einziger Artikel bei weitem nicht ausreicht, um alle Facetten dieses Falles darzulegen. Alles andere wäre als Hybris anzusehen.
Ich bin jedenfalls für eine Wiederaufnahme des Falles, schon alleine aus dem Grund, die ganzen Ungereimtheiten endlich einmal auf den Tisch zu packen, sowie die Schlamperei der Justizbehörde auszubügeln (falls das überhaupt noch geht). Vielleicht kann in die Sache dann doch etwas mehr Licht gebracht werden. Hoffentlich kein allzu naiver Wunsch.
Subjektiv bin ich auf der Seite von Herr Mollath. In der Doku, wo man ihn im persönlichen Gespräch erleben kann, kam er mir sehr glaubwürdig vor. Natürlich kann ich mich auch irren. Aber auch die Tatsache, dass so gut wie keiner von seinen "Widersachern" (außer Frau Merk, die Arme... ) mit dem Journalisten-Team, das sich wirklich um Objektivität bemüht hat (wie ich finde) sprechen wollte, gab meinem "pro"-Gefühl noch mehr Nahrung.
PS: Ich korrigiere mich: Ich sympathisiere zwar mit Herr Mollath und wünsche ihm aus ganzem Herzen, dass er endlich die Hilfe und Rehabilitierung erhält, die er sich wünscht, aber letztendlich bin ich doch noch viel mehr auf der Seite der Wahrheit....Geändert von bruennette_2 (05.07.2013 um 23:37 Uhr)
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05.07.2013, 23:40Inaktiver User
AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?
Ich verstehe nicht, was Du Dir davon versprichst, anderen Foristen permanent das Wort im Mund herum zu drehen und ihre Standpunkte bewusst falsch wiederzugeben.
Natürlich könnte ich auf demselben Niveau loslegen und unter jeden Deiner Beiträge schreiben: "Du willst die Stasi wieder einführen?" "Du willst Die Mauer wieder aufbauen?" "Du wünschst Dir eine Diktatur?" "Du willst die Pressefreiheit abschaffen?" "Du sympathisierst mit den Taliban?"
Aber ich sehe nicht wirklich, wozu das gut sein sollte.
Ich werde Deine Beiträge in Zukunft ignorieren. Ich habe einfach keine Geduld dazu, mir ständig beleidigende und unsachliche Unterstellungen an den Kopf werfen zu lassen.
Diese Behauptung ist schlicht und ergreifend sachlich falsch. Wenn jemand eine Körperverletzung begeht und ein Gutachter den Betreffenden als psychisch krank einstuft und eine Fremdgefährdung als gegeben ansieht, dann kann selbstverständlich eine Einweisung in die Psychiatrie erfolgen.Nein, kann sie nicht. Da wären die Psychiatrien ziemlich voll.
Genau das ist übrigens im Fall Mollath geschehen.
Es wäre vielleicht keine ganz schlechte Idee, sich über das Thema, über das man schreibt, vorher zu informieren.Und um zum eigentlichen Thema zurückzukehren: wo hat Hr Mollath denn Körperverletzungen begangen - noch dazu in einem Ausmaß die eine Unterbringung zwingend gefordert hätten?
Das würde das Diskussionsniveau ungemein heben.



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