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    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aber wie soll man mit dem Problem, dass Mollath nicht bereit war, sich begutachten zu lassen, denn nun umgehen?
    Es gab ja einen Gutachter, mit dem Mollath geredet hat. Dieser hat ihn stundenlang untersucht und nicht mal Hinweise auf eine psychische Erkrankung gefunden. Es war auch ein vom Gericht bestellter Gutachter, nicht von einer der Parteien Staatsanwalt oder Mollath. Sein Gutachten hatte nur kein Gewicht. Und das verstehe ich nicht. Da hier einzig NICHT nach Aktenlage geurteilt wurde, müsste sein Gutachten eig. das meiste Gewicht haben.
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  2. Moderation

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    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aber wie soll man mit dem Problem, dass Mollath nicht bereit war, sich begutachten zu lassen, denn nun umgehen?
    Was meinst du damit? Er wurde ja begutachtet. Stehe grad auf dem Schlauch...
    Oder meinst du das, wozu Satyr hat weiter oben schon ein paar Antworten gegeben hat, die ich völlig richtig finde?

    Welche Möglichkeiten bleiben denn, wenn man sowohl externe als auch interne Gutachten als dubios wertet?
    Gar keine Gutachten. Wieso wurden sie überhaupt angeordnet? Das bleibt für mich die Kernfrage.

    Wobei ich da manches nicht nachvollziehen kann. Ich kann beispielsweise beim besten Willen nichts Verdächtiges daran finden, dass jemand die Sprechstundenhilfe seiner Hausärztin privat kennt. Dass sich Menschen bei der Arztwahl an der Empfehlung von Bekannten orientieren, ist doch eher die Regel als die Ausnahme.
    O.k.. Diese Bescheinigung über die Verletzungen halte ich für marginal. Ich glaube nicht, dass sie getürkt war.
    Für bedeutender halte ich die Schwarzgeldgeschäfte via Bank, die hier heftig abgestritten werden.

    Ich kann mir ja durchaus vorstellen, dass im Fall Mollath schlampig ermittelt worden ist. Aber teilweise werden da völlig banale Sachverhalte zu skandalösen Enthüllungen stilisiert. Ich habe meine Zweifel, dass Herrn Mollath damit wirklich gedient ist.
    Wenn Zweifel an Mollath bleiben, ist ihm nicht gedient; wenn Zweifel am Verfahren bleiben, dem ganzen System nicht.
    Die bayerische Justizministerin hat sicher noch anderes zu tun. Aber zuzulassen, dass dieser Fall ein Politikum wird, geht auf ihre Kappe.
    *
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  3. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Welche Möglichkeiten bleiben denn, wenn man sowohl externe als auch interne Gutachten als dubios wertet?
    Gar keine Gutachten. Wieso wurden sie überhaupt angeordnet? Das bleibt für mich die Kernfrage.
    Auf welcher Grundlage soll ein Richter denn über die Unterbringung entscheiden, wenn es keine medizinischen Gutachten gibt?

    Da wird gegen einen mutmaßlich psychisch kranken Straftäter ermittelt, und Du fragst allen Ernstes, warum in einer solchen Situation ein Gutachten angeordnet wird? Jetzt wird es endgültig seltsam.


    Warum ich das Gutachten von Weinberger, der wohl mit Mollath persönlich gesprochen hat, für problematisch halte, habe ich an anderer Stelle dargelegt. Aber darauf ist natürlich niemand eingegangen.

  4. User Info Menu

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Auf welcher Grundlage soll ein Richter denn über die Unterbringung entscheiden, wenn es keine medizinischen Gutachten gibt?
    Polizeiliche Recherche?

    Da wird gegen einen mutmaßlich psychisch kranken Straftäter ermittelt
    Das ist der Punkt. Als noch ermittelt wurde, war er weder Straftäter, noch psychisch krank. Beides war er nach dem Gerichtsverfahren. Übrigens sind die Ermittlungsbehörden in D auch dazu angehalten in mögliche für Mollath positive Richtungen zu ermitteln. Hätte man das getan, wäre evtl. nie ein Gutachten nötig gewesen, weil schon da herausgekommen wäre das sein Verhalten weniger mit Wahn, mehr mit der Wahrheit zu tun hat.
    Das statt über gründliche Ermittlungen mit dubiosen Aktenlage-Gutachten lösen zu wollen, ist ein weiterer Baustein der aufhorchen lässt.

    Warum ich das Gutachten von Weinberger, der wohl mit Mollath persönlich gesprochen hat, für problematisch halte, habe ich an anderer Stelle dargelegt. Aber darauf ist natürlich niemand eingegangen.
    Entschuldige, das muss ich überlesen haben (war n arg stressiger Tag *sfz*). Kannst Du den betreffenden Post verlinken oder es kurz noch mal schreiben?
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  5. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, das steht in dem von Dir verlinkten Artikel keineswegs drin.


    Richtig. Das Gericht sieht die Taten als erwiesen an, kommt aber auf der Grundlage der psychiatrischen Gutachten zu dem Schluss, dass sie im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden sind. Deswegen wird der Angeklagte freigesprochen und seine Einweisung in die Psychiatrie angeordnet.
    Hm so könnte man diese Sätze auch verstehen aber wenn man ihm schon die ganzen ungeklärten Absonderlichkeiten nicht nachweisen kann, dann müssten auch die Indizien die für Mollath sprechen entsprechend gewürdigt werden, wurden sie nicht. Z. B. das seine Frau gesagt haben muß: "Wenn er mich und die Bank anzeigt, dann mach ich ihn fertig"

    Ja. Der Gutachter geht von einer Wahnsymptomatik aus, die sich um einen Schwarzgeldkomplex dreht. Diese Wahnsymptomatik soll dazu geführt haben, dass Mollath im Zustand der Schuldunfähigkeit Personen angegriffen hat. Aufgrund dieser Angriffe wird er als gefährlich eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen.
    Auch so könnte ich folgen, da der Artikel aber sich aus einer Chronolgie zusammensetzt sind die ganzen Zufälle sowohl für als auch gegen Mollath schon komisch, viel mehr noch, daß nur das gewertet wurde um ihn auf alle Fälle verurteilen zu können.

    Du hast den Artikel schlicht und ergreifend missverstanden. Eine isolierte Wahnsymptomatik als solche, die nicht mit selbst-oder fremdgefährdenden Handlungen einhergeht, rechtfertigt selbstverständlich nie und nimmer eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.
    Na ja ich bleibe im Moment bei meiner Verschwörungstheorie, wie der Name bereits sagt ist es eine Theorie. Mal schauen wass da noch rauskommt.


    Langsam wird mir klar, warum der Fall Mollath derartig hohe Wellen schlägt. Da kommt sehr vieles bei sehr vielen Menschen falsch an.
    Liegt aber auch daran, daß seine Vorwürfe gestimmt haben.

  6. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Polizeiliche Recherche?
    Du wisst durch polizeiliche Recherche[!!!] feststellen, ob bei jemandem eine psychische Erkrankung vorliegt? Willst Du Krebsdiagnosen, Fehlsichtigkeit und Diabetes auch von der Polizei abklären lassen? Gehst Du zur Polizei, wenn Du eine vereiterte Zahnwurzel hast?

    Das ist der Punkt. Als noch ermittelt wurde, war er weder Straftäter,
    Deswegen schrieb ich mutmaßlich. Das Gericht ist allerdings zu der Überzeugung gekommen, er sei sehr wohl Straftäter.

    noch psychisch krank.
    Aha. Er hat vor Gericht seinen Austritt aus dem Rechtsstaat erklärt, hat vor Bekannten Sympathien für Saddam Hussein und Bin Laden bekundet und beide Herren mit Schwarzgeldkonten in Verbindung gebracht, er hat wirre Briefe an den Papst und den UN-Generalsekretär geschrieben, seinen Pflichtverteidiger bedroht, sich in einem vermüllten Haus hinter verschlossenen Rolläden verschanzt, nach Aussage von Zeugen seine Frau körperlich angegriffen...

    Aber natürlich war er nie und nimmer psychisch krank. Er darf einfach nicht psychisch krank gewesen sein. Wir brauchen nur fest genug daran zu glauben, dass er ganz gesund war. Dann stimmt es auch. Irgendwie.

    Übrigens sind die Ermittlungsbehörden in D auch dazu angehalten in mögliche für Mollath positive Richtungen zu ermitteln. Hätte man das getan, wäre evtl. nie ein Gutachten nötig gewesen, weil schon da herausgekommen wäre das sein Verhalten weniger mit Wahn, mehr mit der Wahrheit zu tun hat.
    In der Urteilsbegründung wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Gericht die Existenz von Schwarzgeldkonten für möglich hält. Dieser Punkt war gar nicht strittig.

    Ich verstehe aber nicht, was das mit den konkreten Vorwürfen zu tun hat? Dass die Aussagen über dubiose Finanztransaktionen teilweise den Tatsachen entsprechen, lässt den Angriff auf den Anwalt und auf die Autobesitzer doch nicht plötzlich in einem positiven Licht erscheinen. Oder glaubst Du im Ernst, dass ich berechtigterweise die Autos meiner Nachbarn beschädigen darf, wenn meine Partner ein Steuerdelikt begeht?

  7. Moderation

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    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Auf welcher Grundlage soll ein Richter denn über die Unterbringung entscheiden, wenn es keine medizinischen Gutachten gibt?
    Warum will er überhaupt eine Unterbringung?

    Warum ich das Gutachten von Weinberger, der wohl mit Mollath persönlich gesprochen hat, für problematisch halte, habe ich an anderer Stelle dargelegt. Aber darauf ist natürlich niemand eingegangen.
    Mindeststandards an forensische Prognosegutachten (StGB) Signierungs-Übersicht der
    Vielleicht sagt dir das mehr, besonders unter dem Punkt:
    "Mindestanforderungen für forensische Prognosegutachten und ihre Einhaltung bei Gustl F. Mollath
    durch den Nürnberger, Bayreuther, Berliner und Ulmer Gutachter "
    Ich bin wirklich nicht vom Fach.
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  8. Moderation

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    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    wirre Briefe
    Du bist aber auch schnell bei der Hand mit unbewiesenen Thesen. Kennst du den Inhalt der Briefe?
    *
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  9. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du wisst durch polizeiliche Recherche[!!!] feststellen, ob bei jemandem eine psychische Erkrankung vorliegt?
    Das ist genau wie Krebs und Diabetes so lange Privatsache, solange keine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt. Und die ist durch die Ermittlungsbehörden nachzuweisen. Den Nachweis seh ich hier aber nicht.

    Und erst dann stellt sich die Frage nach der Schuldfähigkeit.

    Außer man findet dass jeder der nicht richtig tickt weggeschlossen gehört. Auch ne Meinung.

  10. Inaktiver User

    AW: Gustl Mollath - Freiheitsberaubung durch Richter Brixner?

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Warum will er überhaupt eine Unterbringung?
    Ja, das fragt man sich eben.

    Sachbeschädigung und Körperverletzung sind keine Gründe für eine Unterbringung.

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