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  1. gesperrt

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    Wer hat es gelesen?

    Liebe community,

    vorab, an die Moderation, sollte ich mich hier nicht im richtigen Unterforum bewegen - ich habe kein Problem damit verschoben zu werden.....

    Ein Nürnberger Gustl ..... (mir fällt der komplette Name grad net ein) sitzt 7 Jahre unschuldig in Regensburg in der Geschlossenen.

    Es handelt sich dabei um ein schwebendes Verfahren, will heißen entschieden is nix.

    Meine Motivation: ich bin sehr gespannt, wie es ausgeht. Und hoffe auf Rückmeldungen.

  2. gesperrt

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    AW: Wer hat es gelesen?

    Gustl Mollath

  3. gesperrt

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    AW: Wer hat es gelesen?

    da

    ja, offensichtlich-anscheinend Unrecht, fahrlässig ermittelt.



    Aaaaber: ich hab zwei Sendungen /Interviews mit ihm gesehen und KANN mir durchaus vorstellen, dass sein Verhalten dazu beigetragen hat.

    Das ist keine Entschuldigung, aber vielleicht eine Erklärung

  4. Inaktiver User

    AW: Wer hat es gelesen?

    Zitat Zitat von ilazumgeier Beitrag anzeigen
    Aaaaber: ich hab zwei Sendungen /Interviews mit ihm gesehen und KANN mir durchaus vorstellen, dass sein Verhalten dazu beigetragen hat.
    Es gibt eine Unterstützer-Seite für Gustl Mollath, auf der ein Teil der einschlägigen Dokumente veröffentlicht ist. Gustl for help googeln.

    Nach der Lektüre dieser Dokumente halte ich es für durchaus plausibel, dass bei Herrn Mollath eine schwerwiegende psychische Erkrankung vorliegt oder vorgelegen hat. Ob der Mann allerdings eine Gefahr für sich oder andere darstellt und ob eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie somit angemessen ist, ist ohne nähere Kenntnis der Umstände beim besten Willen für Außenstehende nicht zu beurteilen.

    Der Grund für die Unterbringung war unter anderem ein mutmaßlicher tätlicher Angriff auf seine Frau, bei dem er sie erheblich gewürgt haben soll. Ohne Kenntnis der medizinischen Gutachten kann man zu diesem Punkt auch nichts wirklich erhellendes sagen.

    Das Problem ist, dass die Öffentlichkeit ein merkwürdig ambivalentes Verhältnis zu psychisch kranken Straftätern hat. Ein Psychiater, der die Entlassung eines Patienten befürwortet, steht sehr schnell am Pranger, wenn es wieder zu einer Straftat kommt. Wird die Entlassung eines Patienten dagegen abgelehnt, so wird dem psychiatrische Gutachter unter Umständen der Vorwurf der Freiheitsberaubung gemacht.

  5. gesperrt

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    AW: Wer hat es gelesen?

    Liebe/r ilazumgeier,

    befasst Du Dich noch mit dem Fall?

    Die zuständigen Instanzen sind ja ziemlich abgebrüht - meine subjektive Meinung.

    Und es wurde heute gemeldet, dass sein Wahn wohl doch ein Stückchen Realität ist!

  6. Moderation

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    AW: Wer hat es gelesen?

    Zitat Zitat von silberdistli Beitrag anzeigen
    Die zuständigen Instanzen sind ja ziemlich abgebrüht - meine subjektive Meinung.
    Nachdem worst case in der Justiz ist, sich revidieren oder entschuldigen zu müssen und im Schlepptau Präzedenzfälle zu schaffen, halte ich es für möglich, dass "der Fall Mollath" weiterhin undurchschaubar bleibt.
    Wo psychiatrische Gutachten streng unter Verschluss mitspielen, ist Transparenz vollends schwer, manchmal auch im Sinn der Beklagten gar nicht wünschenswert. Ob das hier auch der Fall ist, blick ich nicht.

    Wenn dich diese Geschichte interessiert, hast du gestern das gesehen?:
    Die Story im Ersten: Der Fall Mollath - Das Erste | programm.ARD.de
    *
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  7. gesperrt

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    AW: Wer hat es gelesen?

    Zitat Zitat von silberdistli Beitrag anzeigen
    Liebe/r ilazumgeier,

    befasst Du Dich noch mit dem Fall?

    Die zuständigen Instanzen sind ja ziemlich abgebrüht - meine subjektive Meinung.

    Und es wurde heute gemeldet, dass sein Wahn wohl doch ein Stückchen Realität ist!
    Das ist schon lange bekannt. GM hat ja zum Glück dazugelernt: was ich (nicht nur ich) meinte, war, dass seine Selbstdarstellung vorher schon ziemlich ungeschickt war.

  8. Inaktiver User

    AW: Wer hat es gelesen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Grund für die Unterbringung war unter anderem ein mutmaßlicher tätlicher Angriff auf seine Frau, bei dem er sie erheblich gewürgt haben soll.
    Selbst wenn dieser Vorwurf stimmen sollte, ist eine jahrelange Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt ausgesprochen fragwürdig. Außerdem wird dadurch im Grunde das Rechtssystem ausgehebelt, das für bestimmte Straftaten bestimmte Geld- oder Freiheitsstrafen vorsieht.
    Wenn Mollath aufgrund solcher Vorwürfe bereits seit 7 Jahren "sitzt", während Gewalttäter, die in U-Bahnen grundlos andere Menschen zusammenschlagen und gegen deren Kopf treten, zu 5 Jahren Haft verurteilt werden, von denen ein Teil bei guter Führung auch noch erlassen wird - dann stimmt da etwas nicht.
    Abgesehen davon wurde in dem psychiatrischen Gutachten v.a. auf Mollaths Behauptung bezüglich der Steuerhinterziehung abgestellt. Das wiederum hat mit einer Körperverletzung sowieso nichts zu tun.

    Wie auch immer - ich finde den langjährigen Freiheitsentzug Mollaths skandalös.

    Das Problem ist, dass die Öffentlichkeit ein merkwürdig ambivalentes Verhältnis zu psychisch kranken Straftätern hat. Ein Psychiater, der die Entlassung eines Patienten befürwortet, steht sehr schnell am Pranger, wenn es wieder zu einer Straftat kommt. Wird die Entlassung eines Patienten dagegen abgelehnt, so wird dem psychiatrische Gutachter unter Umständen der Vorwurf der Freiheitsberaubung gemacht.
    Das Recht des Betreffenden auf Freiheit ist gegen die Gefahr abzuwägen, die (angeblich) von ihm ausgeht.
    Bei dieser Abwägung geht es normalerweise um schwerste Straftaten, wie z.B. Sexualmord, aber nicht um die angeblich falsche Behauptung einer Steuerhinterziehung oder angebliche Tätlichkeiten gegen den Ehepartner. Ich finde es äußerst fragwürdig, wenn die Freiheitsrechte eines Menschen derartig wenig zählen, sobald er einem psychiatrischen Gutachter in die Hände fällt.
    Geändert von Inaktiver User (05.06.2013 um 11:21 Uhr)

  9. gesperrt

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    AW: Wer hat es gelesen?

    Wie auch immer - ich finde den langjährigen Freiheitsentzug Mollaths skandalös.

    Das Recht des Betreffenden auf Freiheit ist gegen die Gefahr abzuwägen, die (angeblich) von ihm ausgeht.
    Bei dieser Abwägung geht es normalerweise um schwerste Straftaten, wie z.B. Sexualmord, aber nicht um die angeblich falsche Behauptung einer Steuerhinterziehung.
    Das sehe ich genauso.

    Die wirklichen Kapitalverbrecher, werden befördert.
    Und ich habe eine Aversion gegen Kabel Dtl.

  10. Inaktiver User

    AW: Wer hat es gelesen?

    Zitat Zitat von ilazumgeier Beitrag anzeigen
    da

    ja, offensichtlich-anscheinend Unrecht, fahrlässig ermittelt.

    Aaaaber: ich hab zwei Sendungen /Interviews mit ihm gesehen und KANN mir durchaus vorstellen, dass sein Verhalten dazu beigetragen hat.
    Es ist fraglich, ob schuldhaftes oder krankhaftes Verhalten Mollaths zu seiner Situation wirklich maßgeblich beigetragen hat.
    Hier ein sehr aufschlussreicher Link:

    Ermittlungen gegen Mollath: "Eine Hölle an Belastungen"

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