Eine Kurzfassung der Studie ist durch Googeln leicht zu finden, den Volltext habe ich online nicht finden können.
In der Kurzfassung heißt es:
Dass die Kriegserlebnisse der Oma hier mit den Knutschflecken der Enkelin in einen Topf geworfen worden wären, ist also schlichtweg Quatsch.Haben sich Frauen an die Polizei gewandt, so ist bei körperlicher Gewalt die Zufriedenheit mit der Arbeit der Polizei inzwischen erfreulich hoch, bei sexueller Gewalt jedoch weniger ausgeprägt. Folgen eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren (dies ist nur bei 3–4 % aller Fälle gegeben), tritt überwiegend große Enttäuschung über die Erfahrungen vor Gericht ein. Die vorliegende Untersuchung liefert zu diesem Themenkomplex auch die Möglichkeit, die Inanspruchnahme polizeilicher Instanzen „im Wandel der Zeiten“ einzuschätzen, indem nach aktuellen Ereignissen sowie nach solchen gefragt wurde, die 5, 10 oder 20 Jahre zurückliegen.
Was mich zu der Frage veranlasst: Was, um alles in der Welt veranlasst Dich, bewusst falsche Aussagen über die Methodik der Studie in die Welt zu setzen? Du musst doch damit rechnen, dass jemand nachliest.
Da ich den Volltext wie erwähnt nicht habe finden können, kann ich mir kein Urteil über die Qualität der Studie erlauben. Und selbstverständlich gibt es haufenweise soziologische Untersuchungen, die methodisch unsauber sind.
Aber irgendwie scheint es ein Volkssport zu sein, wissenschaftliche Untersuchungen, die man nicht gelesen hat auf der Grundlage von Aussagen, die nicht drinstehen, zu kritisieren. Und natürlich können die Autoren nur armselige Deppen sein, während der durchschnittliche Bri-Com oder Spiegel-Forist den ultimativen Durchblick hat. Und zwar in jeder Disziplin, von der Soziologie über Krebsmedizin bis hin zur mathematischen Statistik, Biophysik, und etruskischen Geschichte.
Dunning-Kruger-Effekt?
Antworten
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25.02.2013, 21:35Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
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25.02.2013, 23:12Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Zu meiner Aussage komme ich durch folgendes Zitat aus der von Farinelli verlinkten Quelle:
Eine repräsentative Dunkelfeld-Studie*) aus dem Jahr 2004 zeigt:
13% der in Deutschland lebenden Frauen haben seit dem 16. Lebensjahr strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt (Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und unterschiedliche Formen von sexueller Nötigung) erlebt. Das ist fast jede 7. Frau. (...)
*)
(...) Die Studie bietet ein umfassendes und repräsentatives Bild vonAusmaß, Hintergrund und Folgen von Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Dazu wurden insgesamt 10.000 Frauen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren in Interviews befragt.
Ich kann hier keine einigermaßen nachvollziehbare Differenzierung erkennen. Du etwa?
Eben.Und selbstverständlich gibt es haufenweise soziologische Untersuchungen, die methodisch unsauber sind.
Gut gebrüllt, Löwe, aber ich glaube nun mal nicht jeden Scheiß, denn mir jemand pseudowissenschaftlich verbrämt vorsetzt.Aber irgendwie scheint es ein Volkssport zu sein, wissenschaftliche Untersuchungen, die man nicht gelesen hat auf der Grundlage von Aussagen, die nicht drinstehen, zu kritisieren. Und natürlich können die Autoren nur armselige Deppen sein, während der durchschnittliche Bri-Com oder Spiegel-Forist den ultimativen Durchblick hat. Und zwar in jeder Disziplin, von der Soziologie über Krebsmedizin bis hin zur mathematischen Statistik, Biophysik, und etruskischen Geschichte.
Dunning-Kruger-Effekt?
Schon gar nicht, wenn es um die sogenannten Sozialwissenschaften geht, die sich allzuoft als Werkzeug für die Verbreitung und Propagierung von Ideologien verstehen bzw. benutzen lassen.Geändert von Inaktiver User (26.02.2013 um 01:15 Uhr)
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25.02.2013, 23:33
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Das ist doch so nicht vergleichbar, auch wenn Du einen Vergleich unbedingt erzwingen willst. Es ist etwas ganz anderes mit möglichen Spätfolgen und Trauma zu leben als mit möglichen Spätfolgen und Trauma zu leben und dabei ein Kind vom Vergewaltiger aufziehen zu müssen, weil man beispielsweise erzkatholisch ist, bzw. die ganzen seelischen Kompliaktionen die eine Abtreibung oder Adoption mit sich bringen.
Ja nun, ich schrieb ja nichts anderes, als das sexuelle Motive eben bei uns vor dem Gesetz völlig ohne angelsächsisch puritanischen Einfluss als besonders niederträchtig gelten, im Vergleich mit der Gewalttat jemand grundlos am Bahnsteig den Schädel zu zertümmern, was eben nur als Totschlag gilt der viel geringer bestraft wird, und nicht als als Mord. Und das war in Deutschland sozusagen schon immer so kann kein Aufhänger für themenfremden Antiamerikanismus sein. Ebenso ist meines Wissens die Höchststrafe für Vergewaltigung 15 Jahre, und für schwere Körperverletzung nur 10 Jahre.
Im deutschen Strafrecht wird kein Unterschied zwischen einer Tötung aus sexuellen Motiven und der Tötung aus Habgier oder aus rassistischen Motiven gemacht - und das ist gut so. [/COLOR]
Das hat mit Sexualfeindlichkeit bzw. us-amerikanischer Prüderie nichts zu tun - wobei mir bei dieser Konotation in Bezug auf Vergewaltigung sowieso schlecht wird.Geändert von Ahab (25.02.2013 um 23:36 Uhr)
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25.02.2013, 23:40Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Hier geht es aber nicht um unerwünschte Kinder, sondern um Sexualdelikte.
Mein Ansatz lautet: es muss der Mensch im Mittelpunkt der Rechtsordnung stehen, und nicht der Vermögensschutz.Ja nun, ich schrieb ja nichts anderes, als das sexuelle Motive eben bei uns vor dem Gesetz völlig ohne angelsächsisch puritanischen Einfluss als besonders niederträchtig gelten, im Vergleich mit der Gewalttat jemand grundlos am Bahnsteig den Schädel zu zertümmern, was eben nur als Totschlag der viel geringer bestraft, und nicht als als Mord. Und das war in Deutschland sozusagen schon immer so kann kein Aufhänger für Themenfremden atiamerikanismus sein. Ebenso ist meines Wissens die Höchststrafe für Vergewaltigung 15 Jahre, und für schwere Körperverletzung nur 10 Jahre.
Aber es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso Sexualdelikte grundsätzlich anders behandelt werden sollten als andere Delikte gegen Leib und Leben.
Der Zusammenhang besteht aber leider, und zwar nicht bei den "eigentlichen" Delikten, sondern bei den Versuchen Sexualstraftaten neu zu definieren.Das hat mit Sexualfeindlichkeit nichts zu tun, wobei mir bei dieser Konotation in Bezug auf Vergewaltigung sowieso schlecht wird.
Beispiel 1: Knutschfleck eines 14jährigen bei einer 13jährigen - Eintrag in eine Straftäterkartei wg. sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Beispiel 2: Assange und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Vergewaltigung.
Beispiel 3: "Kinderpornographie" - mittlerweile definiert als Nacktbild, das von Unter-18-Jährigen gemacht wird, egal, zu welchem Zweck, egal, wie explizit in der Darstellung, und egal, ob einverständlich vom gleichaltrigen Freund gemacht. (siehe auch früherer Strang bezüglich eines schwedischen Piraten-Politikers)
Beispiel 4: dieser Strang mit der Forderung, für den Tatbestand der Vergewaltigung weder Gewalt noch Gewaltandrohung vorauszusetzen.Geändert von Inaktiver User (26.02.2013 um 01:26 Uhr)
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25.02.2013, 23:43
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Wenn deine Lesegenauigkeit bei längeren Texten ebenso akurat ist, dann hat sich die Diskussion sowieso erledigt. Statt den Sozialwissenschaften kannst du dir ja mal Kognition zu Gemüte führen, dann weißt du auch wie das i in dein Bewusstsein gerutscht ist.
Letzte Bitte: lass amerikanische Prüderie und Polemik hier raus. Hier geht es nicht um populistische Extrem-Beispiele wie deine, sondern die von den Leuten in deiner Straße oder bei uns um die Ecke. Es hat auch nichts mit einer Mediendiskussion zu tun wie z.B. unsägliche Kachelmann.
Schlicht und einfach die ganz normalen Betroffenen.
Ist das so schwer zu verstehen?Geändert von _Farmelli (25.02.2013 um 23:48 Uhr)
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25.02.2013, 23:52Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Es ist mir völlig wurscht, wie das i wohin gerutscht ist. Ich spreche hier über die Umdefinition von Sexualstraftaten, und nicht über i's, egal, wie sie interpretiert werden.
Deine wiederholt geäußerte Aufforderung, auf die Darlegung meiner Gedankengänge zu verzichten, habe ich wahrgenommen.
.Geändert von Inaktiver User (26.02.2013 um 08:47 Uhr)
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26.02.2013, 09:03Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Das ist eine Zusammenfassung. Du beurteilst die Qualität einer Studie tatsächlich nach einer solchen dreiseitigen Zusammenfassung? Die - wohlgemerkt- selber keinen wissenschaftlichen Anspruch hat, sondern vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen herausgegeben worden ist. Das ist eine lustige Herangehensweise.
Übrigens auch ein Phänomen, das mir von den allwissenden Spiegel-Foristen vertraut ist. Ein Artikelschreiber fasst die Ergebnisse einer zweihundertseitigen Studie auf einer halben Seite zusammen - und prompt preschen die selbstbewussten Spiegel-Foristen vor und erklären die Studie für unsinnig und methodisch unsauber. Der Gedanke, dass man die Studie nicht mit dem Spiegel-Artikel gleichsetzen kann, kommt diesen Leuten überhaupt nicht.
Es ist ja grundsätzlich gut, sich eine gesunde Portion Skepsis zu bewahren. Es gibt - wie gesagt- haufenweise methodisch unsaubere Studien.Gut gebrüllt, Löwe, aber ich glaube nun mal nicht jeden Scheiß, denn mir jemand pseudowissenschaftlich verbrämt vorsetzt.
Aber ganz ehrlich: Wenn jemand nicht in der Lage ist, zwischen einer Zusammenfassung und einer Originalstudie zu unterscheiden, dann klingt die Kritik am vermeindlichen "pseudowissenschaftlichen Scheiß" ziemlich schal.
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26.02.2013, 09:22Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Falls die Studie vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen überstrapaziert wurde, ist das bedauerlich, aber Sache der Autoren, dies - zumindest für solche offizielle Pamphlete - zu unterbinden.
Die Aussage, die als Ausgangspunkt des Pamphlets dieses Verbandes dient und im Strang als Argument verwendet wurde, ist auf jeden Fall kritikwürdig.
Mir kommt andererseits nicht der Gedanke, für die Diskussion im Internet erst vorher brav Hunderte Seiten von Studien aus irgendwelchen Quellen - und am besten noch die Gegenstudien - zu lesen. Das ist hier das Internet, und kein Seminar für Doktoranden.Übrigens auch ein Phänomen, das mir von den allwissenden Spiegel-Foristen vertraut ist. Ein Artikelschreiber fasst die Ergebnisse einer zweihundertseitigen Studie auf einer halben Seite zusammen - und prompt preschen die selbstbewussten Spiegel-Foristen vor und erklären die Studie für unsinnig und methodisch unsauber. Der Gedanke, dass man die Studie nicht mit dem Spiegel-Artikel gleichsetzen kann, kommt diesen Leuten überhaupt nicht.
Nochmal: Ich habe keinen Bock diese Studie zu diskutieren, die von mir unbekannten Leuten zu einem mir unbekannten Zweck in Auftrag gegeben bzw. verfasst wurde und die weder dir noch mir vorliegt. Es geht vielmehr um die Argumention, die daraus - zu Recht oder zu Unrecht - abgeleitet wird.Es ist ja grundsätzlich gut, sich eine gesunde Portion Skepsis zu bewahren. Es gibt - wie gesagt- haufenweise methodisch unsaubere Studien.
Aber ganz ehrlich: Wenn jemand nicht in der Lage ist, zwischen einer Zusammenfassung und einer Originalstudie zu unterscheiden, dann klingt die Kritik am vermeindlichen "pseudowissenschaftlichen Scheiß" ziemlich schal.
.Geändert von Inaktiver User (26.02.2013 um 09:49 Uhr)
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26.02.2013, 09:34Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Ich glaube Du hast mal erwähnt Du bist Naturwissenschaftler(in)?
Natürlich dreht es Dir die Zehennägel hoch wenn Du sowas liest aber meine persönliche Erfahrung ist nunmal die, das genau das was als Zusammenfassung in Studien gebracht wird als Argumentationsbasis verwendet wird. Nicht nur hier sondern überall draussen im nichtwissenschaftlichen Leben.
Das Du mit einer anderen Brille draufschaust und sagst, ja Hilfe man muss schon die ganze Studie lesen und dann die Zusammenfassung mag richtig sein aber das wird genau nicht gemacht und auch von Pseudowissenschaftlern und Interessensgruppen weidlich ausgenützt um ihre Dinge durchzudrücken, Stimmungen zu erzeugen und Meinungen zu lenken.
Vielfach wird nichtmal davor zurückgeschreckt den Begriff Studie für etwas zu verwenden was nur eine Datensammlung ist.
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26.02.2013, 09:41Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Jedenfalls sind gesellschaftswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Vorgehensweisen bzw. Studien nicht vergleichbar. Das sollte bekannt sein.
Das Spielchen hatten wir hier im Politikforum übrigens erst kürzlich. Da ging es um die angebliche Zunahme von Antisemitismus, die aufgrund äußerst fragwürdiger Definitionen und Fragestellungen behauptet wurde.



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