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25.02.2013, 16:52Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
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25.02.2013, 17:13Inaktiver User
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25.02.2013, 17:31
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Bitteschön Fakten statt Mythen.
Zahlen für Österreich:Wie ist das Verhältnis von angezeigten und nicht angezeigten Vergewaltigungen?
- Nur 5% der Frauen, die seit ihrem 16. Lebensjahr strafrechtlich relevante Formen von sexueller Gewalt erlebt haben - Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung - gaben an, dass mindestens eine der Taten angezeigt worden sei.
- Da nicht wenige Frauen mehrfach sexuelle Gewalt erlebt haben, liegt die Quote der polizeilich angezeigten sexuellen Gewalthandlungen bei unter 5%.
In wie vielen Fällen wird Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben?
- 2001- 2006 wurden jährlich ca. 1.400 Anklagen erhoben. Dies bedeutet – trotz gestiegener Anzeigen - keinen Anstieg seit den 1980er Jahren. Beispiel: 1985 wurden 1480 Anklagen erhoben, 1995 1323.
Wie ist das Ergebnis bei den angeklagten Fällen?
- Zwischen 2001 und 2006 gab es jährlich etwas mehr als 1.000 Verurteilungen.
- Damit liegt die Verurteilungsquote (Verurteilungen bezogen auf die angezeigten Vergewaltigungen) bei ca. 13%. Diese Verurteilungsquote ist im Ländervergleich
unterdurchschnittlich.
- In den 1980er Jahren war der Anteil der verurteilten Täter im Verhältnis zu den
Anzeigen mit 20% noch deutlich höher. Beispiel: 1985 lag sie bei 20%, 1995 bei 17%.
Mit dem Muster wachsende Anzeigenquote, stabile Strafverfolgungsquote, fallende Verurteilungsquote liegt Deutschland im Trend vieler europäischer Länder.
(...)
Falsche Beschuldigungen – ein großes Problem?
Die Studie von Seith/ Kelly/ Lovett zeigt: Falsche Beschuldigungen sind marginal.
„Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil der angezeigten Fälle bei nur 3%. Auch in anderen Ländern ist das Problem Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1-9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und den Justizbehörden weit verbreitetet Auffassung, dass Falschanschuldigungen ein großes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen.“
ich weiß nicht wie extrem Einzelfälle zur Diskussion beitragen sollten. Die mit dem eigentlichen Thema, wieviel ist ein "Nein" wert nichts zu tun haben und eben statistische Marginalien sind.Marion Breiter kommt in ihren Forschungen unter Berücksichtigung einer Dunkelzifferrelation von 1: 10 (Richtwert BM für Inneres) zu folgenden Ergebnissen:
* *weniger als 2% der sexuellen Gewalttäter werden vor Gericht zitiert und
* *weniger als 1% der Täter erhalten eine unbedingte Freiheitsstrafe.
In der 2009 veröffentlichten europäischen Studie zeigte sich erneut, dass
* in Österreich nicht einmal eine von zehn Vergewaltigungen zur Anzeige gebracht wird
* und nicht einmal jede 5. Anklage zu einer Verurteilung führt.
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25.02.2013, 17:49Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Auch das ist eine Frage der Bewertung. Wenn 95% der Delikte gar nicht angezeigt werden ist es auch kein Wunder, wenn das Ausmaß nicht erkannt wird und man von bedauerlichen Einzelfällen ausgeht.
Und damit müssen sich auch die auseinandersetzen, die nicht anzeigen.
Ich geh mal davon aus, dass die wenigsten Männer aus heiterem Himmel und nur einmal im Leben gewalttätig werden, das werden schon mehr oder weniger immer wieder die Gleichen sein, die dazu neigen. Und wenn die lernen, dass sie in 95% der Fälle nicht mal anzeigt werden - was für einen Schluß werden sie wohl daraus ziehen???
Ich denke, selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung kommen sollte, hat der Täter allein dadurch dass das aktenkundig ist schon mal einen Schuß vor den Bug bekommen und wird sich überlegen, ob er da nochmal damit durchkommt. Je öfter jemand angezeigt wird, desto wahrscheinlicher ist es ja dann, dass an der Sache was dran ist, anders als bei einer ersten Beschuldigung. Auch das würde also für eine insgesamt höhere Verurteilungsquote sprechen.
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25.02.2013, 17:55Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Dazu fällt mir der Buchtitel von Walter Krämer, Professor für Sozialstatistik, ein:
So lügt man mit Statistik.
Für diese Studie von 2004 wurden Frauen im Alter von 16 bis 85 befragt.
Sie wurden nach Erfahrungen "ab dem 16. Lebensjahr" befragt - eines Zeitraums also, der wenige Monate oder 70 Jahre, der den Knutschfleck des Klassenkameraden oder die (selbstverständlich nicht angezeigte) Vergewaltigung durch einen russischen Soldaten im 2. Weltkrieg beinhaltet.
Das alles obendrein vor dem Hintergrund von 75 Jahren gesellschaftlicher Entwicklung bezüglich Sexualität, Beziehungen und Geschlechterverhältnis.
Allein die Tatsache, dass die Studie nicht nach Erfahrungen eines bestimmten Zeitraums, z.B. "letztes Jahr" sondern "ab 16" fragt, und dabei Personen mit derartig unterschiedlichem Alter wählt, sollte stutzig machen.
Was soll mit dieser Studie bewiesen werden? Kann mir mal bitte einer erklären, welche Aussagekraft in einer Studie liegt, die derartig heterogenes Material in derartig unseriöser Weise verarbeitet?
.Geändert von Inaktiver User (25.02.2013 um 18:13 Uhr)
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25.02.2013, 18:07
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Farmelli,
schreib doch mal was du dir denn konkret wünschst.
Was soll deiner Meinung nach in der Strafverfolgung geändert werden ?
Há gente que fica na história
Da história da gente
Ja zur EU
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25.02.2013, 19:33
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Ich weiß es nicht...da ich zu wenig Ahnung habe.
Ich finde generell die Dunkelziffer zu hoch. Wenn ich wüsste was zu tun sei, würde ich mich engagieren. Ich weiß es allerdings nicht. Daher finde ich die Diskussion darum schon sehr gut.
Ich sammel gerade, that´s all
Ja, das ist ein ernstes Problem.
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25.02.2013, 19:37
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Solche Aktionen finde ich sehr gut...sie analysieren die Gründe, warum jemand nicht angezeigt hat um daraus Schlüsse zu ziehen. Leider haben wohl bereinigt nur ein bisschen über 1100 mitgemacht...
Auswertung | #ichhabnichtangezeigt
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25.02.2013, 19:37
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25.02.2013, 19:43
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Ich frage mich zusätzlich, warum 2010 etwas beschlossen wird...und wir nun 2013 haben und NICHTS passiert ist um Opfer eine rechtliche Anrecht auf Hilfestellung zu gewährleisten, um die Folgen zu verarbeiten. Stellen wurde sogar gestrichen.
Ständiges Grasdrüberwachsen lassen. Das selbe wie bei der kath. Kirche: Hohn.
Nichts passiert.



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