Ich kenne es nur so, dass man versucht so gut es geht die Gesamtsituation zu würdigen.
Und wenn jemand die Möglichkeit gehabt hätte, sich der Vergewaltigung zu entziehen, die aber nicht genutzt hat UND dazu noch nicht dazusagt, dass er eben a. aus lauter Angst stillgehalten hat oder b. bedroht wurde z.B. mit einem Messer oder durch körperliche Gewaltandrohung - DANN kann man halt nicht zu einer Verurteilung kommen.
Was aber eben niemals heißt, dass ein Nein an sich nicht reichten würde.
Und wenn eine Gesamtsituation so ist, dass eine einvernehmliche sexuellen Handlung extrem unwahrscheinlich war, dann braucht es nicht mal ein Nein, wenn ich nachts überfallen werde z.B.
Das Problem ist doch, anders als wenn ich zusammengeschlagen werde, was kaum jemand freiwillig mit sich machen lässt, dass Sex mehrheitlich durchaus einvernehmlich ist. Und daher musst du irgendwie darlegen, was dagegen spricht dass du in dem Fall damit einverstanden warst, wenn es sonst keine Anzeichen gibt dass das nicht gewünscht gewesen sein kann.
Antworten
Ergebnis 31 bis 40 von 131
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25.02.2013, 16:31Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
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25.02.2013, 16:34Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
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25.02.2013, 16:35Inaktiver User
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25.02.2013, 16:41Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Von der Frau wird verlangt, dass sie sich deutlich erklärt und ihren Willen gegen den des Mannes setzt.
Nur dann wird der Mann als Straftäter betrachtet und ins Gefängnis geworfen.
Angesichts der Abwägung dessen, was beiden Seiten vom Rechtstaat zugemutet wird und m.E. zugemutet werden kann, finde ich das absolut richtig.
Die Aufforderungen der EU scheinen aus USA zu stammen; zumindest gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Kriminalisierung von Teenager-Sex als "Kindesmissbrauch" auf Evangelikale in USA und Schweden zurückgeht.Aufjeden Fall ignoriert Deutschland die Aufforderungen der EU, das sprachlich zu ändern.
Aber keine Sorge. Angesichts ausgeprägter politischer und juristischer Scheuklappen von FeministInnen und angesichts von intensivem religiösem Lobbyismus aus USA wird eines Tages auch Deutschland gar nicht mehr das Vorliegen von Gewalt oder Gewaltandrohung für den Tatbestand der VerGewaltIgung verlangen.
Da kann man unbesorgt sein.
Wie heißt es bei Einstein sinngemäß: das Weltall und die Dummheit sind unendlich, aber beim Weltall kann man diesbezüglich nicht absolut sicher sein.
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25.02.2013, 16:44Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Fängt schon an:
Knutschfleck: Jugendlicher soll in Sexualstraftäter-Datei - Panorama - Süddeutsche.de
Ich finde das erschreckend.
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25.02.2013, 16:45
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Blautanne
nichts für ungut...ich kann gut auf deine polemischen Posts in einem ernsten Thema verzichten. Bitte lass deinen US-Hass und Emanzipationsabneigung wo anders aus ohne Threads damit zu zersprengen um beides geht es hier nicht.
Ich werde nicht mehr auf dich antworten.
Klar genug?
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25.02.2013, 16:46
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25.02.2013, 16:48Inaktiver User
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25.02.2013, 16:48Inaktiver User
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25.02.2013, 16:52Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Es geht um die Definition sexueller Gewalt, und wie ich die rechtlich einordne und sanktioniere - und das ist eben nicht so simpel wie sich manche das vorstellen.
Ich wundere mich schon wie man sich so weit aus dem Fenster lehnen kann und beurteilen was da so läuft - ohne sich jedoch wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben.



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