Dein Standpunkt ist gelesen und wahrgenommen...
Vergewaltigungen betrifft nicht nur eine Frau...es trifft insbesondere Kinder und Jugendliche, siehe den Fall katholische Kirche, in dem absolut nichts getan wird. Sogar im gegenteil alles dafür getan wird Gras über die Sache wachsen zu lassen. Ich weiß leider nicht, warum dein Focus so auf der Frau liegt. Es ist ein generelles Problem.4. Der Mensch sollte im Mittelpunkt unserer Rechtsordnung stehen - nicht nur allein die Frau.
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Ich lese es so, dass man dazu gezwungen ist körperliche Gewalt zu provozieren, weil ein "Nein" scheinbar keine Aussage hat und alles akzeptabel ist, solange eben keine körperliche Gewalt angewand wird.
Statt dass der Fokus darauf liegt, dass Sex einvernehmlich sein sollte.
Darin besteht eine sprachliche und nicht unerhebliche Schieflage.
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 131
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25.02.2013, 16:11
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
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25.02.2013, 16:14
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Sofern das Gutachten, ob das Opfer glaubwürdig ist von wirklich ausgebildeten Gutachtern gemacht wird und nicht von Halblaien. Oft scheitern die meisten schon bei der Polizei, die keinerlei Ausbildung darin hat. Siehe Beispiel oben aus dem Artikel.
Immerhin wird wenigstens Kindern inzwischen mehr "geglaubt".
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25.02.2013, 16:14Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Vermischst du da nicht was? Sex mit Kindern kann niemals einvernehmlich und legal sein, also ist es völlig unerheblich ob ein Kind da nein sagt oder nicht.
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25.02.2013, 16:15Inaktiver User
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25.02.2013, 16:15
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25.02.2013, 16:19
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25.02.2013, 16:20Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Wie schön, dass es zumindest eine Wahrnehmung gibt, wenn auch keinerlei Stellungnahme.
Dass Kinder mit diesem Strang nicht gemeint sein können, sieht man bereits am Strangtitel.Vergewaltigungen betrifft nicht nur eine Frau...es trifft insbesondere Kinder und Jugendliche, siehe den Fall katholische Kirche, in dem absolut nichts getan wird. Sogar im gegenteil alles dafür getan wird Gras über die Sache wachsen zu lassen. Ich weiß leider nicht, warum dein Focus so auf der Frau liegt. Es ist ein generelles Problem.
Es ist nicht mein Fokus, der auf der Frau liegt, sondern dein Fokus bzw. der Fokus dieses Strangs.
Nicht nachdrücklicher Nein sagen zu müssen, als auf die Frage "möchtest du eventuell noch ein Stückchen Torte" - damit habe nun mal ich ein Problem.Ich lese es so, dass man dazu gezwungen ist körperliche Gewalt zu provozieren, weil ein "Nein" scheinbar keine Aussage hat und alles akzeptabel ist, solange eben keine körperliche Gewalt angewand wird.
Bevor man jemanden ins Gefängnis steckt, muss gesichert sein, dass eine Straftat vorliegt.
Und das sichert man in einem Rechtstaat nicht dadurch, dass das Delikt so lange umdefiniert wird, bis Flöhehusten für einen Gefängnisaufenthalt reicht, und auch nicht dadurch, dass man vom Angeklagten verlangt, dass er seine Unschuld beweist.Geändert von Inaktiver User (25.02.2013 um 16:31 Uhr)
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25.02.2013, 16:21Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Wollen wir das wirklich nochmal aufrollen? Da ging es doch darum, dass das Mädchen die Wohnung nicht verlassen hat und auch nicht um Hilfe rufen wollte um die Nachbarn nicht aufmerksam zu machen (was ja schon ein wenig sonderbar ist, ich meine, will ich denn nicht dass die aufmerksam werden und eingreifen???) und auch gesagt hat, von außen betrachtet hätte man nicht erkennen können dass es eine Vergewaltigung gewesen wäre. Und das stand eben gegen das Nein, es ist nicht so dass das Nein nicht gezählt hat, es war aber eben widersprüchlich zu ihrem sonstigen Verhalten, das als eher einvernehmlich gewertet wurde.
Hätte sie gesagt, sie wär dageblieben weil sie Angst gehabt hätte oder bedroht worden wäre wäre das anders bewertet worden, hat sie aber nicht. In dem Fall musst du dich gar nicht wehren, oder irgendwas nachweisen. Und man kann nur das würdigen was ausgesagt wird, nicht was man sich dazudenkt.
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25.02.2013, 16:24
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Nein sagen genügt eben nicht. Darin sehe ich das Problem, wie du es auch schon ausgeführt hast. Dass danach Aussage gegen Aussage steht, ist natürlich das Folgeproblem.
Wie man daraus kommt?
Keine Ahnung.
Aufjeden Fall ignoriert Deutschland die Aufforderungen der EU, das sprachlich zu ändern.
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25.02.2013, 16:26
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus



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