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  1. gesperrt

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    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Meinen Standpunkt dazu habe ich doch erklärt
    Dein Standpunkt ist gelesen und wahrgenommen...

    4. Der Mensch sollte im Mittelpunkt unserer Rechtsordnung stehen - nicht nur allein die Frau.
    .
    Vergewaltigungen betrifft nicht nur eine Frau...es trifft insbesondere Kinder und Jugendliche, siehe den Fall katholische Kirche, in dem absolut nichts getan wird. Sogar im gegenteil alles dafür getan wird Gras über die Sache wachsen zu lassen. Ich weiß leider nicht, warum dein Focus so auf der Frau liegt. Es ist ein generelles Problem.

    Ich lese es so, dass man dazu gezwungen ist körperliche Gewalt zu provozieren, weil ein "Nein" scheinbar keine Aussage hat und alles akzeptabel ist, solange eben keine körperliche Gewalt angewand wird.

    Statt dass der Fokus darauf liegt, dass Sex einvernehmlich sein sollte.
    Darin besteht eine sprachliche und nicht unerhebliche Schieflage.

  2. gesperrt

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    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    In solchen Fällen ist aber die Glaubwürdigkeit des Opfers ganz besonders wichtig, und wenn daran substanzielle Zweifel bestehen wird eben auch nicht verurteilt. Was ich absolut in Ordnung finde.

    Sofern das Gutachten, ob das Opfer glaubwürdig ist von wirklich ausgebildeten Gutachtern gemacht wird und nicht von Halblaien. Oft scheitern die meisten schon bei der Polizei, die keinerlei Ausbildung darin hat. Siehe Beispiel oben aus dem Artikel.

    Immerhin wird wenigstens Kindern inzwischen mehr "geglaubt".

  3. Inaktiver User

    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Vermischst du da nicht was? Sex mit Kindern kann niemals einvernehmlich und legal sein, also ist es völlig unerheblich ob ein Kind da nein sagt oder nicht.

  4. Inaktiver User

    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von _Farmelli Beitrag anzeigen
    Sofern das Gutachten, ob das Opfer glaubwürdig ist von wirklich ausgebildeten Gutachtern gemacht wird und nicht von Halblaien.
    Farmelli, in einem normalen Vergewaltigungsprozess gibt es gar kein Gutachen, da liegt die Beurteilung im Ermessen des Gerichts, also des oder der Richter und Schöffen.

  5. gesperrt

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    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Vermischst du da nicht was? Sex mit Kindern kann niemals einvernehmlich und legal sein, also ist es völlig unerheblich ob ein Kind da nein sagt oder nicht.
    ich kam darauf wegen des Beispiels der 15-jährigen.
    Jugendliche ist wahrscheinlich der bessere Ausdruck.

  6. gesperrt

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    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Farmelli, in einem normalen Vergewaltigungsprozess gibt es gar kein Gutachen, da liegt die Beurteilung im Ermessen des Gerichts, also des oder der Richter und Schöffen.
    Ich bezog mich auf das oben genannte Beispiel des Gutachters. Ein Artikel aus der Brigitte.

  7. Inaktiver User

    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von _Farmelli Beitrag anzeigen
    Dein Standpunkt ist gelesen und wahrgenommen...
    Wie schön, dass es zumindest eine Wahrnehmung gibt, wenn auch keinerlei Stellungnahme.

    Vergewaltigungen betrifft nicht nur eine Frau...es trifft insbesondere Kinder und Jugendliche, siehe den Fall katholische Kirche, in dem absolut nichts getan wird. Sogar im gegenteil alles dafür getan wird Gras über die Sache wachsen zu lassen. Ich weiß leider nicht, warum dein Focus so auf der Frau liegt. Es ist ein generelles Problem.
    Dass Kinder mit diesem Strang nicht gemeint sein können, sieht man bereits am Strangtitel.
    Es ist nicht mein Fokus, der auf der Frau liegt, sondern dein Fokus bzw. der Fokus dieses Strangs.

    Ich lese es so, dass man dazu gezwungen ist körperliche Gewalt zu provozieren, weil ein "Nein" scheinbar keine Aussage hat und alles akzeptabel ist, solange eben keine körperliche Gewalt angewand wird.
    Nicht nachdrücklicher Nein sagen zu müssen, als auf die Frage "möchtest du eventuell noch ein Stückchen Torte" - damit habe nun mal ich ein Problem.
    Bevor man jemanden ins Gefängnis steckt, muss gesichert sein, dass eine Straftat vorliegt.
    Und das sichert man in einem Rechtstaat nicht dadurch, dass das Delikt so lange umdefiniert wird, bis Flöhehusten für einen Gefängnisaufenthalt reicht, und auch nicht dadurch, dass man vom Angeklagten verlangt, dass er seine Unschuld beweist.
    Geändert von Inaktiver User (25.02.2013 um 16:31 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von _Farmelli Beitrag anzeigen
    ich kam darauf wegen des Beispiels der 15-jährigen.
    Jugendliche ist wahrscheinlich der bessere Ausdruck.
    Wollen wir das wirklich nochmal aufrollen? Da ging es doch darum, dass das Mädchen die Wohnung nicht verlassen hat und auch nicht um Hilfe rufen wollte um die Nachbarn nicht aufmerksam zu machen (was ja schon ein wenig sonderbar ist, ich meine, will ich denn nicht dass die aufmerksam werden und eingreifen???) und auch gesagt hat, von außen betrachtet hätte man nicht erkennen können dass es eine Vergewaltigung gewesen wäre. Und das stand eben gegen das Nein, es ist nicht so dass das Nein nicht gezählt hat, es war aber eben widersprüchlich zu ihrem sonstigen Verhalten, das als eher einvernehmlich gewertet wurde.

    Hätte sie gesagt, sie wär dageblieben weil sie Angst gehabt hätte oder bedroht worden wäre wäre das anders bewertet worden, hat sie aber nicht. In dem Fall musst du dich gar nicht wehren, oder irgendwas nachweisen. Und man kann nur das würdigen was ausgesagt wird, nicht was man sich dazudenkt.

  9. gesperrt

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    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nicht mehr Nein sagen zu müssen, als auf die Frage "möchtest du eventuell noch ein Stückchen Torte" - damit habe nun mal ich ein Problem.

    Nein sagen genügt eben nicht. Darin sehe ich das Problem, wie du es auch schon ausgeführt hast. Dass danach Aussage gegen Aussage steht, ist natürlich das Folgeproblem.

    Wie man daraus kommt?
    Keine Ahnung.

    Aufjeden Fall ignoriert Deutschland die Aufforderungen der EU, das sprachlich zu ändern.

  10. gesperrt

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    AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wollen wir das wirklich nochmal aufrollen?
    Das steht da nicht. Habe auch keinerlei Interesse an einer Aufrollung.

    Schöffen in solch einer verhandlung sollten auf jeden Fall über Trauma rigoros aufgeklärt werden, wenn von solchen Leuten ein Urteil beeinflusst wird.

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