In meinem posting bezog ich mich auf zwei mir bekannte konkrete Justizfälle
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21.02.2013, 18:04
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
"Is it my fault if belief in Divinity has become a suspected opinion; if the bare suspicion of a Supreme Being is already noted as evidence of a weak mind; and if, of all philosophical Utopias, this is the only one which the world no longer tolerates? Is it my fault if hypocrisy and imbecility everywhere hide behind this holy formula?"
J.P Proudhon
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22.02.2013, 19:31
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
ich schätze, dass die psychischen folgen von sexualisierter gewalt schon deshalb schwerwiegender resp. größer sind, weil sich zu prozessierende schuldzuschreibungen (stichwort: vergewaltigungsmythen) hinzuaddieren.
und ab vom vergeltungsaspekt, hin zur generalprävention: ich halte eine sonderstellung von sexualstraftaten deshalb für gerechtfertigt bzw. geboten, weil die sexuelle selbstbestimmung ein in der bevölkerung offenbar zu wenig angesehenes gut darstellt, viel zu viele spinner ein sexualdelikt als kavaliersdelikt betrachten, zumal weiber ja eh' nicht wissen, was sie wollen etc.
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23.02.2013, 15:30
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Das glaube ich nicht, denn bei den bekannten Gewaltdelikten an irgendwelchen Bahnsteigen kommt es doch auch regelmässig zu der Frage, wieweit das Opfer nicht selber schuld war, etc.
Vergewaltigung ist jedenfalls durch die mögliche "Occupation" des "Gebärapperates" einer Frau und die die damit gegebenen langjährigen, mindestens moralische/religiösen seelischen Verwerfungen aus meiner Sicht durchaus noch verabscheuungswürdiger.
Die Einstellung, das Sexualdelikte stärker zu bestrafen sind als andere Gewaltdelikte ist nicht nur angelsächsischer Einfluss. Bei uns war das auch schon immer so. Bei Tötungsdelikten ist sexuelle Motivation z.B. ein Mordmerkmal, während ein gleicher Fall ohne diese dann nur als Totschlag geringer bestraft würde.
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25.02.2013, 00:15
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25.02.2013, 13:54Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Dem stimme ich zu. Die Ermittlungen in solchen Fällen ähneln den in früheren Zeiten üblichen Ermittlungen, ob eine vergewaltigte Frau zu aufreizend gekleidet gewesen sein und ihren Vergewaltiger damit zur Tat motiviert haben könnte.
Es wird nicht prinzipiell davon ausgegangen, dass Tritte gegen den Kopf eines anderen Menschen niemals und unter keinen Umständen gerechtfertigt sind, ganz gleich, ob das Opfer die Schläger vorher schief angeschaut und damit "provoziert" hat oder nicht.
"die mögliche Occupation des Gebärapparates einer Frau" - ach du liebe Zeit!Vergewaltigung ist jedenfalls durch die mögliche "Occupation" des "Gebärapperates" einer Frau und die die damit gegebenen langjährigen, mindestens moralische/religiösen seelischen Verwerfungen aus meiner Sicht durchaus noch verabscheuungswürdiger.
Ist die "Occupation eines Gebärapparates" unter irgend einem Aspekt schlimmer als Tritte in den Bauch oder ins Gesicht eines hilflos auf dem Boden liegenden Menschen?
Im deutschen Strafrecht wird kein Unterschied zwischen einer Tötung aus sexuellen Motiven und der Tötung aus Habgier oder aus rassistischen Motiven gemacht - und das ist gut so.Die Einstellung, das Sexualdelikte stärker zu bestrafen sind als andere Gewaltdelikte ist nicht nur angelsächsischer Einfluss. Bei uns war das auch schon immer so. Bei Tötungsdelikten ist sexuelle Motivation z.B. ein Mordmerkmal, während ein gleicher Fall ohne diese dann nur als Totschlag geringer bestraft würde.
Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Neid, Habgier, Rassismus, sind in Tötungsdelikten gleichermaßen Mordmerkmale und gelten gleichermaßen als niedere Beweggründe.
.Geändert von Inaktiver User (25.02.2013 um 15:54 Uhr)
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25.02.2013, 14:00Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Genau das gleiche gilt für gestandene Männer, die in einer U-Bahn der Mordlust und dem Tod ins Auge sahen und damit auch dann noch seelisch zu kämpfen haben, nachdem Chirurgen Wunder an Schädel, Kiefer, Niere .. vollbracht haben.
Kaum ein Mann, der so etwas erlebt hat, kann darüber sprechen - geschweige denn Verständnis erwarten - wenn er noch Monate und Jahre später unter Depressionen, Schlaflosigkeit und Panikattacken leidet.
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25.02.2013, 14:44
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
das bestreite ich nicht und hoffe für alle denen körperliche Gewalt passiert, dass auch jemand einen Strang dafür eröffnet und dass es dementsprechende Hilfe gibt. Ein wichtiges Thema.
Dieser Strang behandelt nunmal den Fall der Vergewaltigung, bzw. warum körperliche Gewalt nahezu provoziert werden muss, damit "sichtbare" Beweise vorhanden sind.
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25.02.2013, 14:53
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Aus dem online Angebot der Brigitte zum Thema Hilfeleistungen im Fall von Übergriffen, Fokus Jugendliche, Anlass waren die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche, Runder Tisch 2010.
Seitdem ist nichts passiert.
Leutheusser-Schnarrenberger selbst beschuldigt die Länder, sich nicht an dem geplanten Hilfsfonds für Betroffene von sexuellem Missbrauch zu beteiligen, dabei hat sie bisher noch nicht einmal ihren eigenen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen durchgeboxt. Das Ganze ist doch eine politische Heuchelei, in dem sich die Verantwortlichen gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben.
Anm. der Red.: Geplant war ein Fonds für sexuelle Missbrauchsopfer im Umfang von 100 Millionen Euro. Die Kosten sollten sich Bund und Länder teilen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte die Länder jetzt auf, ihren Anteil für den geplanten Fonds zur Verfügung zu stellen. Diese wiederum werfen der Politikerin vor, es gebe kein Gesamt-Konzept des Bundes für den Fonds und es sei nicht klar, wofür genau das Geld verwendet werde.
Das größte Problem sind bundesweit die großen Lücken im Hilfesystem. Wir von "Zartbitter" bekommen z. B. vom Land Nordrhein-Westfalen heute weniger Geld für unsere Beratungsarbeit als Mitte der 90er Jahre (...) Außerdem gibt es bundesweit bisher kaum Beratungsangebote für männliche Opfer (...)Kinder und Jugendliche haben noch immer keinen Rechtsanspruch auf eine Beratung im Falle eines Missbrauchs. Das Beratungsangebot ist nach dem Gesetz lediglich eine sogenannte "freiwillige Leistung der Jugendhilfe", (...)
Ursula Enders: Zum Beispiel eine Verbesserung der Situation von Opfern sexueller Gewalt im Strafprozess fordern. Wir beraten momentan eine Jugendliche, die von ihrem Stiefvater über Jahre hinweg missbraucht wurde. Nun ist diese Jugendliche aber sehr ruhig und erzählt äußerst nüchtern von ihren Erfahrungen. Die Gutachterin, die mit ihr gesprochen hat, hat ganz offensichtlich keinerlei traumatherapeutische Qualifikation. Ihr Ergebnis: Die Betroffene sei nicht "glaubwürdig" genug und erzähle zu emotionslos und bruchstückhaft von den "angeblichen" Gewalterfahrungen. Und was ist die Konsequenz? Wir müssen den Opfern tatsächlich oftmals von Strafanzeigen abraten. Die Anwälte der Beschuldigten haben es in den letzten zwanzig Jahren zunehmend gelernt, Aussagen von Opfern in Frage zu stellen. Kein Wunder, dass viele Verfahren eingestellt werden.
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25.02.2013, 15:28Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Meinen Standpunkt dazu habe ich doch erklärt:
1. Eine Umkehr der Beweislast lehne ich ab. Die Forderung, der Angeklagte müsse dem Gericht seine Unschuld beweisen statt das Gericht ihm seine Schuld, ist ein nicht hinnehmbarer Angriff auf ein fundamentales Rechtstaatsprinzip.
2. Es ist unlogisch zu behaupten, dass Frauen im Leben genauso viel können wie Männer - um im Zusammenhang mit Sexualdelikten zu verlangen, dass Gesellschaft und Justiz sie genauso intensiv schützen sollten wie Kinder oder geistig oder körperlich Behinderte.
3. Ich sehe keine Veranlassung Vergewaltigung neu zu definieren, wie von einigen offenbar gewünscht.
Die behauptete Gesetzeslücke existiert nicht.
4. Der Mensch sollte im Mittelpunkt unserer Rechtsordnung stehen - nicht nur allein die Frau.
.Geändert von Inaktiver User (25.02.2013 um 16:12 Uhr)
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25.02.2013, 16:06Inaktiver User
AW: dt. Rechtslage bei Vergewaltigungen: Nein, reicht nicht aus
Ja.
Dass es bei Delikten ohne Zeugen und Beweise schwierig ist zu einer Verurteilung zu kommen liegt in der Natur der Sache - und ist für mich gerecht kaum zu lösen.
Dass es jedoch ohne Spuren körperlicher Gewalt oder weitere Beweise grundsätzlich nicht zu einer Verurteilung kommt ist nachweislich falsch, und ich frage mich, wer von denen die das immer wieder aufs Tapet bringen schon mal eine Verhandlung wegen Vergewaltigung miterlebt hat. In solchen Fällen ist aber die Glaubwürdigkeit des Opfers ganz besonders wichtig, und wenn daran substanzielle Zweifel bestehen wird eben auch nicht verurteilt. Was ich absolut in Ordnung finde. Ansonsten wär eine Verurteilung wirklich reine Willkür.
Im übrigen steht es jedem frei, sich als Schöffe zu bewerben und so seinen Teil dazu beizutragen, dass er seine Ansichten einbringt, im Namen des Volkes.


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