Deine Argumente verstehe ich durchaus auch.
Wenn ein ehemaliger Spender absolut anonym bleiben möchte, sollte man das wohl respektieren, da die Bedingungen halt bisher so waren.
Für die junge Frau, die geklagt hatte, täte mir das aber trotzdem leid. Es ist eben zwiespältig.
Ich finde es richtig, das für die Zukunft zu ändern, zukünftig das Recht auf Wissen der Herkunft zu gewährleisten, da ich den Wunsch eines Menschen, seine Herkunft erfahren zu können, bedingungslos nachvollziehen kann.
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07.02.2013, 14:34Inaktiver User
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
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07.02.2013, 14:37Inaktiver User
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07.02.2013, 14:39Inaktiver User
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
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07.02.2013, 14:46
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Da der Gesetzgeber Regelungen trifft zu, wie gehe ich mit dem Thema Abtreibung um in Deutschland und wie ist das Thema künstliche Befruchtung geregelt oder darf ich am Embryo Tests machen um Erbgutmängel frühzeitig zu erkennen, erwarte ich, dass dieses Thema -für die Zukunft- gesetzlich geregelt wird. Im Nachhinein was zu drehen, wie schon geschrieben: Hat mit Rechtssicherheit nichts zu tun.
Und da von der Natur der Sache der Spender mit Sicherheit sich nicht outen will, halte ich das für schwierig. Anzunehmen ist, dass die Bereitschaft zur Samenspende, nunja, gegen Null geht.
Reiche gehen wie immer ins Ausland, je nachdem sind ja auch Eispenden erlaubt, oder komplett fremdes Austragen. Reiche konnten immer schon alles was möglich ist.
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07.02.2013, 14:51Inaktiver User
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Die Gesellschaft muss abwägen was sie will: sollte das Recht eines einzelnen, zu erfahren, wer der biologische Vater ist, über allem stehen, so wird es zukünftig kaum mehr Samenspender geben (es erzählt mir keiner, das es dann nicht auch mal per Gesetz Rückgriffe gibt auf das Vermögen des Spenders, sollte ein Kind auf Sozialleistungen des Staates angewiesen sein und die Staatskassen noch klammer sind als jetzt).
Der Wunsch vieler, ein Kind zu bekommen, auch wenn der Mann zeugungsunfähig ist, hat dann zurückzustehen. Ok, kann man so sehen. Genauso darf es dann keine anonyme Geburt mehr geben und keine Babyklappen. Was ich persönlich für fatal halte.
Kapitalkräftige Paare gehen ins Ausland, um dort eine Samenspende zu bekommen. So führt ein Kinderwunsch noch mehr zu einer sozialen Auslese: wer es sich leisten kann, hat dann ein Kind.
Dem Samenspender der Klägerin wurde seinerzeit Anonymität zugesichert. Ich hoffe, dass es dem Arzt weiterhin gelingt, dieses Versprechen einzuhalten.
Gruß, Elli
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07.02.2013, 14:53Inaktiver User
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Was hier immer Rechtssicherheit genannt wird, war ja nur eine Scheinsicherheit. Faktisch war die Rechtslage rund um die anonyme Samenspende bislang gar nicht geklärt.
Auch das stimmt nicht, legrain schrieb das schon. In Österreich gibt es Rechtssicherheit, die Kinder dürfen Auskunft verlangen, die Spenderzahlen nahmen zu.
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07.02.2013, 14:53Inaktiver User
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
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07.02.2013, 14:53
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Elli, ich teile diese Hoffnung.
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07.02.2013, 15:02
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Wie ich gestern bei Stern-TV gelernt habe - unterstellt es stimmt - können aus einer Samenspende 12 Einzelspenden gewonnen werden. Es gibt Männer, die regelmäßig gespendet habe.
Wenn ich das hochrechne, glaube ich nicht, dass diese Männer ein Interesse daran haben "ihre" 150 Kinder (oder mehr) kennenzulernen.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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07.02.2013, 15:03Inaktiver User



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