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    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Patchworkfamilien sind doch nichts Besonderes mehr.

    Wenn mein Mann als Student eine anonyme Samenspende abgegeben hätte - also ich hätte da kein Problem mit.
    Du hast ein Problem, z.B. wenn der Erbfall eintritt und du die Hälfte des Vermögens deines Mannes erbst und Spendekind X die andere Hälfte.
    Oder wenn ihr zwei Kinder Habt und es geht dann geteilt durch drei.

  2. Inaktiver User

    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    spätestens gestern abend hat der Klinikleiter den Aktenschredder angeworfen.
    Das ist natürlich auch möglich.

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    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Patchworkfamilien sind doch nichts Besonderes mehr.

    Wenn mein Mann als Student eine anonyme Samenspende abgegeben hätte - also ich hätte da kein Problem mit.
    Hat sich der Spender bei Spendenabgabe eine Patchworkfamilie gewünscht?
    Die "normale" Patchworkfamilie hat eine Geschichte, an der alle beteiligt gewesen sind.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da die Akten möglicherweise doch noch existieren, erfährt sie in ja vielleicht doch noch.
    Zwar nicht mittels Folter, sondern über eine Erzwingungsklage.
    Und wenn ers nicht macht?

  5. Inaktiver User

    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Du hast ein Problem, z.B. wenn der Erbfall eintritt und du die Hälfte des Vermögens deines Mannes erbst und Spendekind X die andere Hälfte.
    Oder wenn ihr zwei Kinder Habt und es geht dann geteilt durch drei.
    Es geht doch nicht alles immer nur allein ums Geld.

    Noch eine Tochter oder einen Sohn mehr zu haben, kann doch auch schön sein.

  6. Inaktiver User

    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Wenn für die Zukunft eine neue Regel erstellt wird: O.K. Jeder weiß, woran er ist, der Spender kann sagen, nöh, unter den Umständen spende ich nicht. Aber was hier läuft, ist nicht richtig.
    Ich bin da selbst zwiegespalten weil es hier um ein Selbstbestimmungsrecht einerseits und ein zugesichertes Recht andererseits geht und ich sowohl die Seite des Spenders verstehe aber auch die der Frau.

    Es wäre ja denkbar, dass für die bis jetzt so stattgefundenen Fälle, eine Zwischenlösung eingeführt wird im Sinne einer Treuhandlösung:

    Spender wird gefragt ob er sich seinem Kind zeigen möchte und wenn er zustimmt dann steht dem nichts im Wege

    bei gleichzeitigem Schutz vor Regressforderungen wie Erbe etc. wie sie hier immer wieder angeführt werden.

    Man beachte ist nur eine unausgegorene Idee, die aber vielleicht einigen helfen könnte als dieses schwarz weiss Denken was da stattfindet.

    In meinem konkreten Fall wars so, dass auch eine Nachforschungsklausel existierte, die mir sogar als erwachsenen Mann nicht erlaubte meine leibliche Mutter und Vater zu suchen. Aber auch das ging.

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    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Glaub mir, bei der Erberei geht es immer ums Geld.

  8. Inaktiver User

    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Und wenn ers nicht macht?
    Bei einer Erzwingungsklage muss er die Unterlagen rausgeben, falls die noch vorhanden sind.
    Die kann er natürlich inzwischen tatsächlich vernichtet haben. Dann hat die junge Frau leider Pech.

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    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Ein faires Verfahren wäre, dass ein Antrag des Spendekindes an den Samengeber weitergeleitet würde mit der Frage, möchtest du das Kind kennenlernen?

    Übrigens ist das bei der Knochenmarkspende so. Besteht beiderseitiges Einverständnis können sich die beiden Partner kennenlernen. Das ist fair.

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    AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bei einer Erzwingungsklage muss er die Unterlagen rausgeben, falls die noch vorhanden sind.
    Die kann er natürlich inzwischen tatsächlich vernichtet haben. Dann hat die junge Frau leider Pech.
    In Deutschland ist das so, dass man letztendlich nichts erzwingen kann. Man kann eine Haft erwirken oder ein Erzwingungsgeld, aber wenn einer nicht tätig werden will, dann ist das so.
    -Wenn er schlau ist, ist die Akte längst im Kamin.-

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