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07.02.2013, 14:16
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
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07.02.2013, 14:17Inaktiver User
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07.02.2013, 14:17
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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07.02.2013, 14:17
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07.02.2013, 14:19Inaktiver User
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07.02.2013, 14:21Inaktiver User
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Ich bin da selbst zwiegespalten weil es hier um ein Selbstbestimmungsrecht einerseits und ein zugesichertes Recht andererseits geht und ich sowohl die Seite des Spenders verstehe aber auch die der Frau.
Es wäre ja denkbar, dass für die bis jetzt so stattgefundenen Fälle, eine Zwischenlösung eingeführt wird im Sinne einer Treuhandlösung:
Spender wird gefragt ob er sich seinem Kind zeigen möchte und wenn er zustimmt dann steht dem nichts im Wege
bei gleichzeitigem Schutz vor Regressforderungen wie Erbe etc. wie sie hier immer wieder angeführt werden.
Man beachte ist nur eine unausgegorene Idee, die aber vielleicht einigen helfen könnte als dieses schwarz weiss Denken was da stattfindet.
In meinem konkreten Fall wars so, dass auch eine Nachforschungsklausel existierte, die mir sogar als erwachsenen Mann nicht erlaubte meine leibliche Mutter und Vater zu suchen. Aber auch das ging.
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07.02.2013, 14:21
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Glaub mir, bei der Erberei geht es immer ums Geld.
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07.02.2013, 14:23Inaktiver User
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07.02.2013, 14:24
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen
Ein faires Verfahren wäre, dass ein Antrag des Spendekindes an den Samengeber weitergeleitet würde mit der Frage, möchtest du das Kind kennenlernen?
Übrigens ist das bei der Knochenmarkspende so. Besteht beiderseitiges Einverständnis können sich die beiden Partner kennenlernen. Das ist fair.
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07.02.2013, 14:26
AW: Kinder aus einer Samenspende haben das Recht den biologischen Vaters zu kennen



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