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Ergebnis 531 bis 540 von 831
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14.11.2012, 15:19
AW: Betreuungsgeld - Pro und Contra
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14.11.2012, 15:20Inaktiver User
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14.11.2012, 15:23Inaktiver User
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14.11.2012, 15:26
AW: Betreuungsgeld - Pro und Contra
Juristisch leider nicht.
Wenn sie in einem Angestelltenverhältnis arbeitet (und das gilt ebenso für Leitende Angestellte) gilt das Mutterschutzgesetz und dieses sieht nicht vor, dass eine Arbeitnehmerin eher als 8 Wochen nach der Entbindung einer dienstlichen Tätigkeit nachgeht. Dazu gehören auch dienstliche Meetings. Der Arbeitgeber DARF sie nicht beschäftigen.
Somit entfällt auch die Gefahr, dass Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt wird, aus dem Mutterschutz vorzeitig zurückzukehren und die Arbeit aufzunehmen. Es ist nicht zulässig.Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)
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14.11.2012, 15:29Inaktiver User
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14.11.2012, 15:29
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14.11.2012, 15:31
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14.11.2012, 15:33
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14.11.2012, 15:37Inaktiver User
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14.11.2012, 15:42Inaktiver User
AW: Betreuungsgeld - Pro und Contra
Wieso? Sie ist in leitender Position und verklagt den Arbeitgeber? Na dann toi toi toi auf weiterhin gute Zusammenarbeit. Du gehst ja von der Annahme aus, das sie genötigt wurde wieder zu kommen?! Was wenn sie freiwillig hingegangen ist?
Sie setzt mit ihrem Verhalten ein falsches Signal.
Das hat mit Hetze nichts zu tun eher mit einer Aufweichung und als Führungskraft gibt sie zudem auch noch ein Bild ab welches Männern gern vorgeworfen wird. Immer einsatzbereit, schaut mich an eine Geburt ist ein Klacks bin einsatzfähig etc. Das sie das auch ist sei ihr unbenommen aber nicht jeder Frau ergeht es so nach der Geburt.Das Szenario hier gleicht allerdings einer Hetze gegen sogenannte Rabenmütter, die die Gesellschaft verderben.
völlig außerhalb jeder Verhältnismässigkeit.



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