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    AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Schutz vor Überlasstung der MIttelschicht und kalter Progression kann wohl kaum nur verheirateten vorbehalten sein.
    BT schrieb es schon, wenn es darum geht Unverheirateten, die ähnliche Unterhaltsversprechen eingehen wie Verheiratete, ebenfalls ein Splitting zu erlauben, könnten wir uns vermutlich schnell einig werden. Wer gemeinsam einen Haushalt schmeißt und Einkommen in eine gemeinsame Kasse einführt, kann auch ein Recht auf Splitting bekommen.

    Außerdem möchte ich nochmal bemerken, dass du zwischen Paaren die vom Splitting profitieren und Paaren die nicht vom Splitting profitieren viel zu sehr differenzierst. Die Menschen sind doch (fast) alle im Laufe ihres Lebens mal ledig, mal unverheiratet zusammenlebend und mal verheiratet. Und sie sind auch mal gut verdienend, mal in Ausbildung und mal arbeitslos. Mal mit Kind und mal kinderlos. Von Splitting profitieren im Laufe ihres Lebens fast alle mal. Die Abschaffung des Splittings wäre nicht anderes als eine Steuererhöhung für alle (Angehörige der Mittelschicht).

    Die von dir genannten "Ungerechtigkeiten" sind zum einen gar nicht immer und permanent vorhanden, und können zum anderen von mir aus auch noch für alle zusammen lebenden Paare leicht korrigiert werden.

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    AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen

    Die Gegner des Ehegattensplittings wagen sich offenbar langsam aus der Deckung...
    Wollen die Grünen Vorteile beim Ehegattensplitting einschränken? - Politik - Aktuelle Politik-Nachrichten - Augsburger Allgemeine

    Aber am tollsten ist ja, was stattdessen kommen soll: Kindergrundsicherung! Vermutlich noch eine bedingungslose und in bar ausbezahlt an die Eltern, damit die die Wohltaten verwenden können wofür sie wollen (in den bekannten Problemfamilien für alles, bloß nicht für die Kinder).

  3. Inaktiver User

    AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen

    Die Frage ist, wie man den Begriff "Ehe" definiert. Versteht man darunter die Gemeinschaft von Mann und Frau, die zur Gründung einer Familie führt, dann gibt es schon ein sachgerechtes Kriterium für eine Ungleichbehandlung. In den Genuss steuerlicher Vorteile sollten aber nur Ehepaare mit Kind kommen.

  4. gesperrt

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    AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, wie man den Begriff "Ehe" definiert. Versteht man darunter die Gemeinschaft von Mann und Frau, die zur Gründung einer Familie führt, dann gibt es schon ein sachgerechtes Kriterium für eine Ungleichbehandlung. In den Genuss steuerlicher Vorteile sollten aber nur Ehepaare mit Kind kommen.
    Wie soll es dann deiner Meinung laufen bei homosexuellen Beziehungen die von Kinderglück gesegnet sind . Viele Frauen die in einer lesbischen Beziehung leben haben Kinder was machen wir dann mit denen ? Bekommen die keine steuerlichen Vorteile obwohl sie sich kein Deut von der klassischen Ehe unterscheiden was ihre Belastung angeht ?

    Entweder wir ächten und verfolgen Homosexualität oder wir sind eben eine moderne Gesellschaft und akzeptieren sie ohne Einschränkung und Extrawürstchen
    Geändert von Triologe (19.09.2012 um 11:06 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, wie man den Begriff "Ehe" definiert. Versteht man darunter die Gemeinschaft von Mann und Frau, die zur Gründung einer Familie führt, dann gibt es schon ein sachgerechtes Kriterium für eine Ungleichbehandlung. In den Genuss steuerlicher Vorteile sollten aber nur Ehepaare mit Kind kommen.
    Du forderst also: in den Genuss des steuerlichen Einkommens-Splittings sollen a) nur Ehepaare und b) nur solche mit Kind kommen.

    Beide Teile dieser Aussage lehne ich ab:

    Weder gibt es einen Grund zwischen Ehepaaren und solchen Paaren zu unterscheiden, denen das Gesetz das Institut der Ehe (noch) verweigert und sie stattdessen mit der Krücke der "gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft" abspeist, obwohl sie in ihrer Verbindlichkeit, in ihrem Eintreten füreinander vergleichbar sind.

    Noch sollte man das verbindliche Miteinander von Ehepartnern mit dem völlig anderen sozialen Konzept der "Familie" (d.h. Erwachsene plus Kinder) vermischen und zusammenrühren, als wenn das eine mit dem anderen zu tun hätte.

    Das Grundgesetz nennt beides separat und schützt beides, sowohl die Familie als auch die Ehe.

    Die Ehe in diesen verfassungsrechtlichen Schutz einzubeziehen ist keineswegs ein veraltetes Konzept, wie mitunter behauptet wird, sondern vielmehr notwendiger denn je, denn unsere "moderne" Gesellschaft ist schon heute derartig atomisiert und unverbindlich geworden, dass eine ausdrückliche Unterstützung des verbindlichen Zusammenlebens von Menschen, mit all seinen Rechten, Pflichten und sozialen Bindungswirkungen, im Interesse der Gesellschaft als Ganzes liegt.

    Auch homosexuelle Paare sollten in den Schutz verbindlichen Zusammenlebens (Ehe) einbezogen werden, wenn es den gleichen Gesetzmäßigkeiten folgt wie die heterosexuelle Ehe. Betrachtet man Sinn und Zweck der Institution der Ehe, dann gibt es keinen Grund homosexuellen Paaren diesen Schutz und diese Unterstützung vorzuenthalten.
    .
    Geändert von Inaktiver User (19.09.2012 um 12:36 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen

    Das Bundesverfassungsgericht geht (noch) davon aus, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht unter den Schutz von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes fällt.

    Das mag man bedauern, aber es ist so. In vielen Bereichen wird die eingetragene Lebenspartnerschaft mittlerweile der bürgerlich-rechtlichen Ehe gleichgestellt, etwa im Staatsangehörigkeitsrecht bei Einbürgerungen oder im Besoldungsrecht der Beamten.

    Eine völlige Gleichstellung wäre bei anderen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag möglich; denkbar ist auch, dass in einigen Jahren das Bundesverfassungsgericht anders denkt als jetzt. Dass von den Unionsparteien vertretene "Abstandsgebot" zur Ehe kann aus dem Grundgesetz nicht abgeleitet werden.

    Mir ist nur nicht klar, warum die eingetragene Lebensgemeinschaft eine "Ächtung" darstellt. Das Gleichheitsgebot in unserer Verfassung verpflichtet den Staat, bei Ungleichbehandlungen sachgerecht zu differenzieren. Das höchste deutsche Gericht hat bis jetzt hier einen sachgerechten Unterschied gesehen. Eine "Ächtung" ist das in meinen Augen nicht. Wenn man den Ehebegriff verändert, bedeutet dass aber auch, dass homosexuelle Paare ein Adoptionsrecht bekommen.

    Letztlich ist das eine normative Frage. Ein richtig oder falsch gibt es da nicht.

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