Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu:
Mehr als zehn Jahre sind vergangen, seit das Lebenspartnerschaftsgesetz am 1. August 2001 in Kraft trat. Doch noch immer haben schwule und lesbische Lebenspartner in annähernd einhundert Einzelpunkten nicht dieselben Rechte wie Verheiratete, wie eine Ende 2011 von der grünen Bundestagsfraktion erstellte Liste zeigt.
Die Vielzahl offener Punkte hänge mit der Entstehung des Gesetzes zusammen, sagt Manfred Bruns, Bundesvorstandmitglied im Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) und früherer Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Die rot-grüne Bundesregierung habe das Gesetz damals aufgespalten, um es - trotz der schwarz-gelben Mehrheit im Bundesrat - überhaupt erst einmal durchbringen zu können.
Der Bundestag habe alles beschlossen, was nicht der Zustimmung der Länder bedurft habe: die Lebenspartnerschaft an sich, wie man sie eingeht oder auflöst und welche Verpflichtungen damit verbunden seien, zum Beispiel in Sachen Unterhalt. Aber alle darüber hinausgehenden Regelungen seien dann im Bundesrat abgeschmettert worden. Die wichtigsten Dinge seien nach und nach über Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe erkämpft worden - wie zuletzt bei der Grunderwerbsteuer.
Neben der steuerlichen Gleichstellung liegt den Paaren vor allem ein offener Punkt am Herzen: eine Angleichung des Adoptionsrechts. Bislang dürfen homosexuelle Lebenspartner zwar leibliche Kinder ihres Partners adoptieren, aber nicht adoptierte Kinder. Eine Absurdität: "Wenn das Bundesverfassungsgericht die Adoption leiblicher Kinder unter Verweis auf das Kindeswohl erlaubt, dann gibt es überhaupt keinen Grund, warum adoptierte Kinder nicht auch vom Partner adoptiert werden dürfen", sagt LSVD-Vorstand Bruns.
Und wenn Karlsruhe vermutlich schon bald in diesem Sinne über eine Verfassungsbeschwerde entscheide, sei auch der Weg für eine gemeinsame Adoption frei - die sonst auf dem Umweg über Kettenadoptionen erreicht werden könnte.
Trotzdem wagen sich auch die 13 Vorreiter der CDU noch nicht ans Adoptionsrecht. Denn hier werden konservative Grundüberzeugungen berührt, mit dem besonderen Schutz, den Ehe und Familie genießen und - nach Ansicht vor allem der CSU - auch weiterhin exklusiv genießen sollten.
(...)
Auf lange Sicht erwarten ohnehin nicht nur Homosexuellenverbände eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehen. Die Stoßrichtung des Bundesverfassungsgerichts sei eindeutig, sagt Bruns. Er rechnet fest damit, dass Karlsruhe sowohl beim Ehegattensplitting als auch in der Adoptionsfrage noch vor der Bundestagswahl 2013 rechtlich Gleichheit schaffe.
Und wenn Lebenspartnerschaft und herkömmliche Ehe sich in diesen zentralen Punkten nicht mehr unterscheiden - wozu dann der Aufwand mit zwei unterschiedlichen Rechtsformen? Wie schnell auch die anderen Ungleichheiten eingeebnet werden, hängt daher vor allem von einem ab: dem Ausgang der nächsten Bundestagswahl. Wenn die Union in die Opposition wandert, könnte es schon bald nur noch eine Ehe geben - für alle.
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Ergebnis 11 bis 20 von 196
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10.08.2012, 09:49Inaktiver User
AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen
Geändert von Inaktiver User (10.08.2012 um 09:57 Uhr)
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10.08.2012, 10:00
AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen
"Homo" wird durchaus als Schimpfwort gebraucht.
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10.08.2012, 10:22
AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen
Wieso muß man daß denn überhaupt hervorheben ob das jetzt eine Ehe ist oder eine "Homo-Ehe " . Ehe ist Ehe .
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10.08.2012, 11:15
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12.08.2012, 11:28Inaktiver User
AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen
Meines Wissens nach ist das Ehegattensplitting ursprünglich eine Form der Familienförderung, da vor nicht allzu langer Zeit aus nahezu jeder Ehe Kinder hervorgingen. Das hat sich geändert - es gibt viele kinderlose Ehen und unverheiratete Eltern. In dem Sinne fände ich es sinnvoll das Ehegattensplitting an das Vorhanden sein von Kindern zu knüpfen. Ansonsten konnte ich mich auch als Single diskriminiert fühlen. Warum soll ich mehr Steuern zahlen nur weil ich keinen Partner habe? Als Single habe ich ja eh höhere Lebenshaltungskosten.
Das Ehegattensplitting kommt aus einer anderen Tradition und ich sehe nicht, warum ich Double-Income-No-Kids-Paare steuerlich fördern soll.Geändert von Inaktiver User (12.08.2012 um 12:07 Uhr)
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12.08.2012, 12:30
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12.08.2012, 12:54Inaktiver User
AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen
Das kann sein, danke für den Hinweis.
Trotzdem frage ich mich, was der Sinn des Ganzen ist... einer wird ja meist mehr verdienen und so profitieren sie schon davon, wie auch bei anderen Steuerregelungen.
Ich finde die Kopplung der Steuerhöhe an den Familienstatus irgendwie ungewöhnlich.
Das ist ein Anachronismus aus einer Zeit der Alleinverdiener mit evtl. dazu-verdienenden Gattin.
Da finde ich es wirklich sinnvoller Steuervorteile daran zu binden ob jemand Kinder hat oder bspw. Eltern pflegt.
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12.08.2012, 15:11Inaktiver User
AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen
Der Grund dafür ist die Übernahme von Verantwortung und die Entlastung der Sozialsysteme, die dadurch honoriert wird.
Wird eine kinderlose Ehefrauz.B. pflegebedürftig, ist zunächst mal sie und ihr Mann zahlungspflichtig. Selbst wenn der sich dann scheiden lässt bleibt er unterhaltspflichtig. Wird eine kinderlose Frau die seit 30 Jahren einen Partner hat pflegebedürftig und kann für die Pflege nicht aufkommen, dann zahlt der Staat, nicht ihr Partner. Der sich im übrigen auch trennen kann, ohne finanzielle Verpflichtung.
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12.08.2012, 16:36Inaktiver User
AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsam erwirtschaftete Einkommen gemeinsam besteuert, z.B. werden 6.000 und 2.000 Euro Einkommen so besteuert, als hätten beide Partner je 4.000 Euro verdient.
Ehegattensplitting heißt: für den Fiskus spielt es keine Rolle, welcher der Partner wieviel zum Haushaltseinkommen beigesteuert hat, und warum:
(z.B. Manager - Sekretärin, Vollzeit - Teilzeit, Arbeitseinkommen - Arbeitslosengeld,Rente).
Maßgeblich für die Besteuerung ist das Haushaltseinkommen.
Statt jeden der beiden Partner separat zu besteuern, wird alles in einen Topf geworfen und gemeinsam besteuert. Das ist alles: ein gewisser Vorteil bei der Steuerprogression.
Und nein: das ist weder seltsam noch anachronistisch. Es hat auch nichts mit Familienförderung, also dem Vorhandensein etwaiger Kinder, zu tun, sondern mit dem gemeinsamen Haushalt der Ehepartner und mit dem Einstehen für einander
(familiäre Arbeitsteilung, Unterhaltsverpflichtung bei Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit).
Überhaupt stelle ich immer wieder fest: es ist zwar große Mode gegen das Ehegattensplittung zu polemisieren, aber viele von denen, die finden, man solle das Ehegattensplitting abschaffen, haben keine Ahnung, was das überhaupt ist.
Sie wissen nur: dieda zahlen weniger Steuern als ich - und das geht ja gar nicht!
Was der Hintergrund ist, dass es sich dabei nicht um eine abenteuerliche Steuerkonstruktion sondern ganz simpel um die Besteuerung des Haushaltseinkommens handelt, dass mit steuerlichen Vorteilen auch beachtliche Verpflichtungen verbunden sind (Unterhaltsverpflichtungen), all das geht meist unter. - Vor allem in dieser schönen neuen Welt, in der die Aufmerksamkeitsspanne des Nachrichten-Konsumenten in Sekunden gemessen wird.
.Geändert von Inaktiver User (12.08.2012 um 17:29 Uhr)
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12.08.2012, 17:59Inaktiver User
AW: Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen
Falls Du mich meinst
ich weiß wie das Prinzip des Ehegattensplitting funktioniert.
Naja, aber die familiäre Arbeitsteilung bei der einer nicht Vollzeit arbeitet (und so sehr verschiedene Gehälter entstehen) resultiert ja eben in erster Linie daraus, dass eben Kinder bei Ehen meist da waren. Wenn heute ein Pärchen zu zweit lebt, dann kann hat es ohne Kinder genau so viele Möglichkeiten Vollzeit zu arbeiten wie wenn einer alleine lebt. Klar ist es vielleicht schön für ein Paar, wenn einer mehr Zeit für den Haushalt hat, aber das wäre es für jemanden der alleine lebt auch.
Außerdem gehöre ich nicht zur Neidfraktion, ich bin nicht so ein Steuerfuchser ... aber ich fände es eben an gesellschaftliche Realitäten angepasster, wenn da das Geld kommt wo es gebraucht wird: Wo Kosten entstehen für Kinder oder kranke Familienangehörge, wo Zeit gebraucht wird für Kinder oder kranke Familienangehörige und nicht unbedingt zu kinderlosen gut verdienenden Hetero- oder Homopärchen.Geändert von Inaktiver User (12.08.2012 um 18:04 Uhr)


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